Instandsetzung nach Unterzeichnung des Kaufvertrages?
Hallo,
mittlerweile habe ich einen A6 3.0TDI Bj. 2009 gefunden, bei dem von der Ausstattung her alles passt.
Verkauft wird das Auto von einem Audi-Zentrum mit dem 110 Punkte Gebrauchtwagen-Check und Garantie.
Leider hat das Auto einige größere Mängel (beschädigte Scheiben, viel Qualm im Leerlauf mit Diesel-Geruch ->Injektoren?) und ein paar Kratzer bzw. eine leicht beschädigte Felge.
Mir wurde versichert, die Mängel zu beheben, da dass Auto in diesem Zustand nicht weitergegeben wird.
Soweit so gut. Aber der Haken bei der Sache ist, dass ich erstmal den Kaufvertrag unterzeichnen solle, bevor die Reparaturen beginnen.
Das sei gängige Praxis und es wird nichts unternommen, solange man das Auto nicht gekauft hat.
Natürlich will ich jetzt nicht die Katze im Sack kaufen, sondern noch eine Besichtigung/Probefahrt unternehmen, um mir den verbesserten Zustand anzuschauen.
Beim Wechseln der Scheiben kann es doch schnell vorkommen, dass da nicht sauber gearbeitet wird und Wasser in die Tür eindringt oder?
Wie würdet ihr weiter vorgehen? Sollte ich lieber hoffen, dass die Arbeiten gut durchgeführt werden oder gehen andere Händler auch so vor?
Danke im Voraus!
MfG
Jonas
9 Antworten
Lass alle Mängel die du gefunden hast in den Kaufvertrag schreiben mit dem Vermerk "Vor Auslieferung zu beheben". So hab ich es beim Kauf unseres Zweitwagens gemacht. Das der Händler nichts an dem Wagen macht bevor der Kaufvertrag nicht unterschrieben ist ist gängige Praxis. Die Händler verdienen das meiste Geld mit Privatkunden. Wenn der Wagen an einen anderen Händler weiter verkauft wird ist es üblich einen guten Rabatt auf die Gewinnmage zu geben. Wenn er dann noch Reperaturen am Wagen macht zahlt er drauf.
Was schief gehen kann wird schief gehen.
Ich habe auch einmal einen (3 Jahre alten) Gebrauchtwagen bei der Niederlassung der Marke gekauft. Probegefahren, Unterschrieben , bezahlt, zugelassen, versichert.
Dann wollte ich ihn abholen, er sprang nicht mehr an.
2 Wochen später sagte mir der Meister er wisse nicht ob er den Wagen je wieder reparieren könne.
Rückabwicklung Vertrag, Zulassung, Versicherung, neues Fahrzeug suchen..........
Bezahl den Wagen erst wenn die Mängel wirklich behoben sind, verpflichte Dich nicht blind zur Abnahme.
Er verpflichtet sich doch nicht blind zur Abnahme. Es wird einfach in den Kaufvertrag MÖGLICHST DETAILGENAU!! geschrieben, was zu beheben ist. Dir unbekannte Mängel unterliegen der Sachmangelhaftung. Wenn du aber bei der Rostbeschädigung bspw. nur schreibst: "Beseitigung von Korrosion", dann reicht das nicht. Sondern man schreibt am besten jede Roststelle in den Vertrag. Und wenn du die Windschutzscheibe als Original-Ersatzteil haben möchtest und nicht als preiswerte Nachahmung, dann schreib eben auch Original-Ersatzteil auf 🙂 Und lass dich vom Händler nicht abwimmeln mit Sätzen wie: "Das machen wir schon - keine Angst!" oder: "So genau muss man das nicht schreiben. Wir wissen was zu tun ist. Verlassen Sie sich auf uns." Entweder er macht das mit oder du suchst dir besser einen anderen Händler.
An den Kaufvertrag müssen sich dann beide Parteien halten. Darum sollte man auch genau festhalten, was man will. Wenn man 20.000€ oder mehr ausgibt, sollte man sich die Zeit nehmen können.
Ich habe bereits einmal einen Marken-Händler erlebt, der sich da immernoch rausreden wollte. Anschließend hat der sich noch erlaubt, mich und zwei andere Leute zu beschimpfen, als wir ihn auf nicht beseitigte Mängel hingewiesen hatten und die Abnahme verweigern wollten. Einen Mazda-Händler in Schleusingen sollte man großräumig umfahren! Zum Glück ging es nicht um mein Auto, ich wäre vor Gericht gegangen.
Wegen der Scheiben, Kratzer u Felgen würde ich mir weniger Sorgen machen, das läßt sich einfach kontrollieren. Aber was ist dem Qualm u Dieselgeruch? Evtl. hat der Pkw lange gestanden, der Mot war kalt, dann qualmts bestimmt. Oder war das nach dem Ende einer längeren Probefahrt? Was hat denn der Händler zu diesem Qualm gesagt, falls du ihn überhaupt darauf angesprochen haben solltest. Wenn du konkreten Anlass - und nicht nur eine nebulöse Vorstellung davon ["hab mal gehört, sowas gibt es"] - zur Befürchtung hast, es könnte was mit def. Injektoren zu tun haben, dann ist allerdings Obacht angebracht, weil es da um viel Geld geht. Den Punkt solltest du gut klären vor einer Unterschrift.
Grüße, lippe1audi
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Danke für eure Antworten.
Auch nach der Probefahrt hatte das Auto eine sehr ungewöhnlich hohe Qualmentwicklung mit Dieselgeruch im Leerlauf. Der Händler bestätigte, dass es definitiv nicht normal ist und geprüft wird. Genau dieser Punkt gibt mir zu denken, wodurch ich mit der Unterschrift zögere. Bei den Scheiben ist es ähnlich. Diese haben sehr tiefe Kratzer und müssten getauscht werden. Da weiß man ja auch nicht, ob da alles ordentlich eingebaut wird und keine Feuchtigkeit in die Tür (-> seitliche Scheiben) gelangen kann.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainHogan
Danke für eure Antworten.Auch nach der Probefahrt hatte das Auto eine sehr ungewöhnlich hohe Qualmentwicklung mit Dieselgeruch im Leerlauf. Der Händler bestätigte, dass es definitiv nicht normal ist und geprüft wird. Genau dieser Punkt gibt mir zu denken, wodurch ich mit der Unterschrift zögere. Bei den Scheiben ist es ähnlich. Diese haben sehr tiefe Kratzer und müssten getauscht werden. Da weiß man ja auch nicht, ob da alles ordentlich eingebaut wird und keine Feuchtigkeit in die Tür (-> seitliche Scheiben) gelangen kann.
In JEDER Tür mit versenkbaren Scheiben ist Feuchtigkeit.
Das ist auch normal.
Bei Regen läuft da sogar das Wasser, was in die Tür gelangt, über die Ablaufbohrungen unten wieder raus.
Hi,
ich würde auf jeden Fall den Motor herrichten lassen, bevor ich etwas unterschreibe.
Genau dafür gibt es doch die Probefahrt.
Die anderen Sachen kann man wirklich schriftlich vereinbaren, weil die je offensichtlich sind.
Die Scheiben sind, glaube ich, kein Problem, weil ja die Reparatur erst erfolgreich beendet ist, wenn alles in Ordnung ist.
Ansonsten noch der Hinweis, dass nicht ein Kaufvertrag zu unterzeichnen ist, sondern allenfalls eine verbindliche Bestellung!
Gruß, AngelArtur
Alle Mängel im Kaufvertrag aufführen und den Hinweis reinschreiben, dass nur nach vollständiger Behebung der Mängel das Fahrzeug übernommen wird. Sollte dies nicht möglich sein, oder aus den jetzt bekannten Mängeln ergeben sich weitere, kann de Käufer zurücktreten.
Danke nochmal für alle Antworten!
Es bleibt dabei, dass der Motor erst nach dem Unterschreiben des Kaufvertrages geprüft wird, aber da werde ich es dann alles genau eintragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Die beschädigten Scheiben werden bis auf die Heckscheibe alle gewechselt. Diese müsste ich dann selbst reparieren lassen.
Wie teuer ist der Wechsel der getönten(!) Heckscheibe etwa? Die Kosten möchte ich dann herunterhandeln beim Autokauf...
Gruß