Rücktritt vom Kaufvertrag - Raucherfahrzeug

BMW 3er E90

Hallo... ich brauche dringend Ratschläge, weil ich aktuell ein Problem habe, das brennt.

Ich fahre aktuell einen 3er, möchte mich verkleinern und fand über mobile.de einen 118i Jahreswagen, der mir gefiel. Ausstattung ok, laut Beschreibung Nichtraucherfahrzeug.

Nach der Inaugenscheinnahme und kurzem Drinsitzen im Einser roch ich Nikotin, fragte den Verkäufer, der dann sagte, er habe das Auto als Nichtraucherfahrzeug angekauft. Um sicherzugehen, dass garantiert nichts riecht, macht er neben der vereinbarten Inspektion auch noch eine Ozonbehandlung. Kaufvertrag wurde gemacht, ich habe Kaufpreis überwiesen. Bargeld will der Händler nicht.

2 Tage später fahre ich mit meinem 3er, der in Zahlung geht, auf den Hof des Händlers. En passant erzählt mir der Verkäufer, dass er gar nicht nachvollziehen kann, dass jemand "ein Auto so zuqualmt". Ja, das Auto wurde fast ein Jahr von einem massiven Raucher gefahren. Der Verkäufer sagt, er habe eine Ozonbehandlung gemacht, sowas würde Tage dauern. Ich soll doch Kaffeebohnen und aufgeschnittene Äpfel ins Auto legen.

Kaum daheim, erzähle ich die Story meinem Mann und Freunden.... nun, noch am selben Abend habe ich die Anmeldung des Neuen gestoppt und Rücktritt vom Vertrag wegen zugesagter Eigenschaften angedroht.

2 Tage später dann Treffen beim freundlichen BMW-Händler. Der war alles andere als freundlich, besteht auf Vertragserfüllung meinerseits. Er sagte zu, bis Freitag eine professionelle Innenreinigung (Nassreinigung) durchführen zu lassen. Wegen der Angabe Nichtraucherfahrzeug teilte er mit, dass er auf seiner Website darauf hinweist, dass da nicht alles vollständig angegeben sein muss. Er besteht auf Abnahme des Fahrzeugs.

Ich habe dann doch noch ein Schreiben ausgehändigt, dass ich vom Vertrag zurücktrete. Er akzeptiert dies nicht.

Was soll ich tun? Das Auto wird am Freitag toll riechen.... wird es das dann auch noch in 3 Wochen?

Brauche dringend Rat und Einschätzungen. DANKE!!!

Beste Antwort im Thema

Manchmal frage ich mich echt ob gesunder Menschenverstand komplett ausgestorben ist. Da riecht man VOR dem Kauf Nikotin, ignoriert das völlig und will nach dem Kauf das Auto wegen Nikotingeruch doch nicht? 😕

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Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 26. Juni 2018 um 17:25:03 Uhr:


Erklär mir mal, wer ihn dazu gezwungen hat, den Kaufvertrag zu unterzeichnen, nachdem er in der verqualmten Mühle gesessen hat.

Die Unterschrift kann Dir auch kein Anwalt revidieren, das war seine freie Willensentscheidung.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 26. Juni 2018 um 17:25:03 Uhr:



Zitat:

@ToddBeamer schrieb am 26. Juni 2018 um 16:04:09 Uhr:


Höre nicht auf die ganzen Möchtegernexperten mit ihrem Halbwissen hier, sondern nimm dir einen Anwalt!
Je nachdem, wie das konkret abgelaufen ist, dürftest du höchstwahrscheinlich den Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung (§ 123 BGB) haben, so dass du vom Vertrag los kommst.

nur dummerweise kommt es darauf gar nicht an, wenn ein Fall der arglistigen Täuschung vorliegt.

Es ist keine arglistige Täuschung.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 26. Juni 2018 um 21:26:19 Uhr:


Es ist keine arglistige Täuschung.

Spricht da der Experte?
Dann definiere doch mal, was arglistige Täuschung ist.

Arglistige Täuschung wäre in diesem Fall, wenn das als Nichtraucherauto beworbene Fahrzeug bei der Probefahrt nicht nach Rauch gestunken hätte, sondern erst nach dem Kauf.

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Hi,

Zitat:

Dann definiere doch mal, was arglistige Täuschung ist.

das ist in §123 BGB definiert. Demnach setzt das zumindest den Vorsatz voraus. Das muss man erstmal nachweisen. Weiter sagt dieser Paragraph ohne Kommentierung erstmal nichts aus. Es ist völlig unklar, ob der hier überhaupt Anwendung finden kann. Dies zu prüfen und bereits ergangene Urteile in gleich gelagerten Fällen zu prüfen, um zu schauen ob das für diesen Fall relevant ist -> Kernaufgabe eines Rechtsanwalts.

selbst wenn hier unter den Mitlesern ein Rechtsanwalt ist, der das sauber und rechtsfest könnte, dürfte er das laut Nutzungsbedingungen von MT hier in diesem Forum nicht tun. Da können wir dann schon mal einen Haken dran machen.

Gruß Jens

Wenn die TE bei der Sache nicht draufzahlen möchte, ist hier eine pragmatische Lösung gefragt. Einen möglichen Ansatz dafür habe ich ja bereits auf Seite 1 dieses Threads beschrieben.

Ich würde der TE raten, erst mal das Ergebnis der versprochenen Nassreinigung abzuwarten. Und jetzt im Sommer viel lüften und den Vorschlag meines Vorredners umsetzen.

Sicher muss ein Kaufvertrag nicht schriftlich sein (auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig), nur ist im Fall der Fälle der Nachweis schwierig, dass der Verkäufer der TE ein Nichtraucherfahrzeug versprochen hat. Und auch dann ist ein verqualmtest Fahrzeug zunächst ein "Mangel" und nicht gleich "arglistige Täuschung". Wie wollt ihr denn nachweisen, dass der Verkäufer vorsätzlich ein verqualmtes Auto als Nichtraucherfahrzeug verkauft hat? Ob es uns gefällt oder nicht, auch für Gebrauchtwagenhändler gilt die Unschuldsvermutung.

"Recht haben" und "Recht bekommen" sind nun mal leider nicht dasselbe. Und "Recht" und "Gerechtigkeit" erst recht nicht. Caveat emptor...

Manchmal frage ich mich echt ob gesunder Menschenverstand komplett ausgestorben ist. Da riecht man VOR dem Kauf Nikotin, ignoriert das völlig und will nach dem Kauf das Auto wegen Nikotingeruch doch nicht? 😕

Ich bin auch der Meinung, dass der einzige angriffspunkt die fehlende(?) Ozonbehandlung bzw. die erfolglose Mangelbeseitigung ist. Problem ist dann: eine Ozonbehandlung kann das Autohaus natürlich schnell und recht günstig nachholen. Dann wäre der Punkt abgehakt. Bliebe noch die versprochene Abstellung des Mangels. Und da ist der springende Punkt. Wie genau gedenkt man die Subjektivität des Gestanks in Objektive Fakten zu wandeln? Die Käuferin wird vermutlich immer was riechen (wollen), allein weil ihr Gehirn das suggerieren wird. Der Käufer genau im Gegenteil.
Ich bin hier ganz klar der Überzeugung, dass man ohne einvernehmliche Lösung eine ziemlich unsichere Sache durchziehen müsste.

Was ich persönlich davon halte, verkneife ich mir jetzt mal.

Moin,

Eine arglistige Täuschung vermag ich hier tatsächlich auch nicht herauslesen. Da sehe ich zumindest nur geringe Chancen. Entscheidendniat hier wie meistens der komplette Kaufvertrag inkl. AGBs und Kleingedrucktem. Damit müsste man sich mit ordentlicher Rechtskenntniss auseinander setzen oder das jemanden mit Kenntnis machen lassen. Die Situation ist hier nämlich tatsächlich ziemlich kompliziert - denn die Käuferin hat ja bei der Besichtigung den Geruch bemerkt. Daher ist eine sehr einfache Argumentation nicht mehr ohne weiteres möglich. Dann kommen eben die weiteren Handlungsmöglichkeiten in Betracht. In der Tat wäre es wohl am einfachsten gewesen "Nein Danke" zu sagen. Ohne einen Anwalt an der Stelle zu Rate zu ziehen, wird die Sache eine ewige Diskussion werden und ohne Zeugen ggf. sogar eine Tortur.

LG Kester

Ich glaub das hier kann geschlossen werden. Die TE hat sich seit dem Verfassen nicht mehr blicken lassen. War auch ihr 1. Beitrag überhaupt. Ist anscheinend doch nicht so ein großes Problem.

Verdammt..... dann ist das ja jetzt quasi wie immer:
Neuer Account, erster Beitrag mit Fragen, die niemand beantworten kann, der schreibende Teil des Forums zerfleischt sich ab Seite 2, ein Mod schliesst.
Fein.

Zitat:

@keksemann schrieb am 27. Juni 2018 um 12:18:35 Uhr:


Verdammt..... dann ist das ja jetzt quasi wie immer:
Neuer Account, erster Beitrag mit Fragen, die niemand beantworten kann, der schreibende Teil des Forums zerfleischt sich ab Seite 2, ein Mod schliesst.
Fein.

Ein Punkt wurde noch vergessen: die obligatorische Empfehlung eines Anwaltes.

Zitat:

@guruhu schrieb am 27. Juni 2018 um 09:14:16 Uhr:


Ich bin auch der Meinung, dass der einzige angriffspunkt die fehlende(?) Ozonbehandlung bzw. die erfolglose Mangelbeseitigung ist. Problem ist dann: eine Ozonbehandlung kann das Autohaus natürlich schnell und recht günstig nachholen. Dann wäre der Punkt abgehakt. Bliebe noch die versprochene Abstellung des Mangels. Und da ist der springende Punkt. Wie genau gedenkt man die Subjektivität des Gestanks in Objektive Fakten zu wandeln? Die Käuferin wird vermutlich immer was riechen (wollen), allein weil ihr Gehirn das suggerieren wird. Der Käufer genau im Gegenteil.
Ich bin hier ganz klar der Überzeugung, dass man ohne einvernehmliche Lösung eine ziemlich unsichere Sache durchziehen müsste.

Was ich persönlich davon halte, verkneife ich mir jetzt mal.

Wobei ich der Ansicht bin, dass man den Mangel "Raucherauto" ohnehin nicht abstellen kann.
Denn ein Nichtraucherauto kann man daraus nicht mehr machen, so wie man aus einem Dritthandauto eben auch kein Ersthandauto mehr machen kann.
Was (vielleicht) möglich ist, ist die mehr oder minder wirksame Linderung der Auswirkungen.

Und wie Du sagst: Die wird man nie objektiv messen können.
Ich nehme (als Raucher) Tabakgeruch praktisch gar nicht wahr, meine Frau (als sehr seltene Gelegenheitsraucherin) ist regelmäßig der Ansicht ich hätte einen Aschenbecher leergefressen.

Das Verhalten der Käuferin empfinde ich im übrigen als völlig daneben.

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 27. Juni 2018 um 13:48:18 Uhr:



Ein Punkt wurde noch vergessen: die obligatorische Empfehlung eines Anwaltes.

Aber Hallo!
Der Anwalt kam bereits im ERSTEN Beitrag ins Spiel.😉

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