Rücktritt vom Kaufvertrag - Raucherfahrzeug

BMW 3er E90

Hallo... ich brauche dringend Ratschläge, weil ich aktuell ein Problem habe, das brennt.

Ich fahre aktuell einen 3er, möchte mich verkleinern und fand über mobile.de einen 118i Jahreswagen, der mir gefiel. Ausstattung ok, laut Beschreibung Nichtraucherfahrzeug.

Nach der Inaugenscheinnahme und kurzem Drinsitzen im Einser roch ich Nikotin, fragte den Verkäufer, der dann sagte, er habe das Auto als Nichtraucherfahrzeug angekauft. Um sicherzugehen, dass garantiert nichts riecht, macht er neben der vereinbarten Inspektion auch noch eine Ozonbehandlung. Kaufvertrag wurde gemacht, ich habe Kaufpreis überwiesen. Bargeld will der Händler nicht.

2 Tage später fahre ich mit meinem 3er, der in Zahlung geht, auf den Hof des Händlers. En passant erzählt mir der Verkäufer, dass er gar nicht nachvollziehen kann, dass jemand "ein Auto so zuqualmt". Ja, das Auto wurde fast ein Jahr von einem massiven Raucher gefahren. Der Verkäufer sagt, er habe eine Ozonbehandlung gemacht, sowas würde Tage dauern. Ich soll doch Kaffeebohnen und aufgeschnittene Äpfel ins Auto legen.

Kaum daheim, erzähle ich die Story meinem Mann und Freunden.... nun, noch am selben Abend habe ich die Anmeldung des Neuen gestoppt und Rücktritt vom Vertrag wegen zugesagter Eigenschaften angedroht.

2 Tage später dann Treffen beim freundlichen BMW-Händler. Der war alles andere als freundlich, besteht auf Vertragserfüllung meinerseits. Er sagte zu, bis Freitag eine professionelle Innenreinigung (Nassreinigung) durchführen zu lassen. Wegen der Angabe Nichtraucherfahrzeug teilte er mit, dass er auf seiner Website darauf hinweist, dass da nicht alles vollständig angegeben sein muss. Er besteht auf Abnahme des Fahrzeugs.

Ich habe dann doch noch ein Schreiben ausgehändigt, dass ich vom Vertrag zurücktrete. Er akzeptiert dies nicht.

Was soll ich tun? Das Auto wird am Freitag toll riechen.... wird es das dann auch noch in 3 Wochen?

Brauche dringend Rat und Einschätzungen. DANKE!!!

Beste Antwort im Thema

Manchmal frage ich mich echt ob gesunder Menschenverstand komplett ausgestorben ist. Da riecht man VOR dem Kauf Nikotin, ignoriert das völlig und will nach dem Kauf das Auto wegen Nikotingeruch doch nicht? 😕

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Zitat:

@Matsches schrieb am 27. Juni 2018 um 14:21:27 Uhr:


Denn ein Nichtraucherauto kann man daraus nicht mehr machen, so wie man aus einem Dritthandauto eben auch kein Ersthandauto mehr machen kann.

Mit Abstellung des Mangels beziehe ich mich natürlich auf die Eigenschaft "Geruch", nicht auf die Eigenschaft "Nichtraucherauto".
Erstere wurde ggf. eine Beseitigung zugesagt (da müsste mann jetzt die genaue Abmachung des Wortlautes zur Ozonbehandlung kennen) aber auch das ist fraglich. Wurde zugesagt den Wagen einer Behandlung zu unterziehen ist genau das geschuldet. Da reicht es ggf. aus so ein Gerät einige Stunden rödeln zu lassen, je nachdem was diesbezüglich so üblich ist in dem Bereich.
Oder halt wenn die zugesicherte Eigenschaft "Nichtraucherauto" im KV getätigt wurde. Auch dann wäre es ein Mangel, selbst wenn im Vorhinein ein Geruch wahrnehmbar war. Aber das wurde hier auch schon kommuniziert.
Wurde vor Kauf "Geruchsbeseitigung" zugesagt, ist das natürlich auch geschuldet. Freilich hätte man immernoch ein Beweisproblem, aber das war ja nicht zwingend die Frage.
Kann man im 21 JH. eigentlich "schlechte Gerüche" schon messen, bzw. Schadstoffe in der Luft messen und in Nachschlagewerken die "Schlechtigkeit" ablesen? 😁

Moin,

Auch wenn ihr vielleicht lacht - es gibt tatsächlich eine genormte Prüfung zur Geruchsbelastung.

LG Kester

Nein, ich lache keineswegs, ich frage das allen ernstes. Klar, ich kann die Chemie in der Luft messen. Aber was mir stinkt, empfindet jemand anders als wohlriechend. Bei Licht und Akustik habe ich da zumindest eine Schmerzgrenze, aber beim Geruch?

Die arglistige Täuschung kann man höchstens unterstellen, weil der Fachmann der Käuferin erklärt hat, der Zigarettengestank verschwindet durch eine Ozonbehandlung und eineen Beutel Kaffee unter dem Sitz und so zur Unterschrift verleitet hat.

Wenn der Vorbesitzer Kettenraucher war, ist die Karre für einen Nichtraucher auf Jahre verseucht.

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Dann kann man sich aber erstmal neutral irgendwo anders informieren und muss dem Verkäufer sein Geschmalze nicht abkaufen.

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 27. Juni 2018 um 17:37:28 Uhr:


Die arglistige Täuschung kann man höchstens unterstellen, weil der Fachmann der Käuferin erklärt hat, der Zigarettengestank verschwindet durch eine Ozonbehandlung und eineen Beutel Kaffee unter dem Sitz und so zur Unterschrift verleitet hat.

Wenn der Vorbesitzer Kettenraucher war, ist die Karre für einen Nichtraucher auf Jahre verseucht.

Zitat:

@Mr. Moe schrieb am 27. Juni 2018 um 17:37:28 Uhr:


Die arglistige Täuschung kann man höchstens unterstellen, weil der Fachmann der Käuferin erklärt hat, der Zigarettengestank verschwindet durch eine Ozonbehandlung

Na ob der Fachmann auch ein ebensolcher für Ozonbehandlungen ist?

Moin,

Guruhu - ich hab nicht gesagt, dass ich die Prüfung besonders "zielführend" oder sinnvoll betrachte. Ich sehe die Probleme da ziemlich ähnlich wie du - die Subjektivität dieser Prüfung ist enorm.

LG Kester

Keine Ahnung, ich hab echt keine Ahnung von Olfaktorismus :'D

Hatte mal einen 12 Jahre alten 3er Rauchergolf gekauft. Sah wie neu aus, Rentnerpärchen. Aber Kettenraucher und genau so roch der Koffer. Da der Wagen aber zu gut dagestanden hat und nicht mal teuer war, habe ich mich auf eine mehrfache Innenraumaufbereitung eingelassen.

Kurz: es hat in der Tat Monate gedauert, bis der Geruch so weit weg war, dass es frisch gerochen hat beim Einsteigen. Sämtliche Verkleidungen, Teppiche und Polster wurden mehrfach schamponiert und Tage lang ausgelüftet. Eine Ozongas Behandlung gabs seinerzeit nicht im Ort. Bei sonnigen warmen Wetter, war der Rauchgeruch jedoch immer wieder da. Ganz bekommt man den nie weg. Das ist schlicht nicht möglich.

Der Gang zum Rechtsberater verschafft hier die beste Klarheit. Der Händler wird nen Teufel tun und sich den Aschenbecher wieder auf seinen Hof stellen. Der reibt sich die Hände, dass er wieder einen schnellen Taler gemacht hat. 😉

Letztlich ist es ja auch eine Frage der Qualität des konsumierten Tabaks.

Es macht schon einen enormen Unterschied aus, ob da gute kubanische Qualität oder Bahndammgras dritter Schnitt geraucht wurde.

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