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auto verkauft ohne kaufvertrag

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 17:42

servus,

ich habe eine frage. ich habe gestern mein alten e36 323i für 750€ verkauft.

die gute frau war da hat das auto besichtigt ( auto musste überbrückt werden da batterie tot ).

auto hatte hier und da große spachtelspuren war also auf dem erste blick schon ein bastlerauto.

der motor lief ohne probleme sie gibt gas dies das und sagt auto gefällt mir ich kaufe es.

sie hat gesagt das kein vertrag nötig ist bei dem betrag und bei dem auto. 750€ handdrauf fertig.

hat die papiere mitgenommen da sie 300km entfernt herkommt. hat das auto auf sich angemeldet und wollte das auto heute um 15 uhr holen. sie bat mich die batterie zu laden da ich kein ladegerät habe, habe ich es überbrückt und laufen lassen halbe stunde sollte kein problem sein trotz der hitze. die gute frau kam nicht ich hab mich an schatten gestellt und das auto weiter laufen lassen bis dann das kühlwasser anfing zu kochen war dann zu heiß nach einer stunde laufzeit bei stehendem fahrzeug. ich mach das auto aus die frau kam gegen 15:45 und ich habe ihr das geschildert sie meinte ebenfalls das das passiert wenn das auto lange steht aber nach einer kurzen fahrt alles wieder passt. sie wollte das auto mitnehmen und das gleiche problem kam erneut da halt das kühlwasser noch heiß war. es gab streitigkeite das sie das auto zurückgeben will dies das es sei nicht ihr auto.

wir hatten uns dann doch geeinigt und sie fuhr weg. doch eine stunde später sehe ich an meinem parkplatz den bmw ohne kennzeichen und ohne der dame ich ruf an frage was sache ist sie meint sie musste abgeschleppt werden und ich sie will ihr geld zurück. so meine frage :

sie hat das auto gestern gekauft wie gesehen. das geld bezahlt und das auto schon auf sich selbst angemeldet und versichert und ist weggefahren. komischerweise hat hinten links die radkappe gefehlt was nicht so leicht abbgeht also gehe ich davon aus sie ist vollgas gefahren was dem motor nicht guttat nach einem monat stehen.

ich werde das auto sicherlich nicht zurrücknehmen da sie es gleich auf sich angemeldet hat und gekauft hat wie gesehen das kann ich auch mit einer zeugin beweisen.

ich habe jedoch den kaufvertrag ihr mitgegeben vom vorbesitzer und mir das das auto als bastler verkauft wurde und das war keine 300km her. sie wusste also das es auch ein bastlerfarzeug ist und wollte auch kein vertrag.

 

sie hat das auto jetzt stehen lassn ohne kennzeichen papiere und schlüssel und meint ich soll das auto zurückehmen sonst geht sie zum anwalt.

Beste Antwort im Thema
am 21. Juli 2015 um 20:37

Du hast ne Schrottmöhre aka Bastlerware verkauft.

An einen Nicht-Bastler.

Du hast das Auto nach Verkauf kochen lassen.

Du hast keinen Vertrag gemacht.

Das sind die Fehler, die man vermeiden sollte.

Jetzt hast du sie gemacht. Überleg Dir, ob es 750 Euro wert ist, sich weiter mit so einem Mist zu beschäftigen.

Auto ist umgemeldet, glaubst Du wirklich das wirkt sich wertmindernd aus, bei der Bastlerkarre? Dann viel Spaß beim Streiten...

 

zum Thema Vertrag:

Ich hab einem Polizisten für 100 Euro einen alten, fahrbereiten Anhänger mit TÜV verkauft.

Natürlich auch das nur mit Vertrag und Vermerk aller Ausweisdaten, fand der Käufer lustig, aber unterschrieben haben wir trotzdem.

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11 Antworten

Zu diesem Thema empfehle ich den folgenden Thread:

http://www.motor-talk.de/.../auto-ohne-vertrag-verkauft-t5372263.html

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 18:09

da geht es ja aber darum das eine erstattung der reperaturkosten verlangt wird oder lieg ich da falsch?

ich habe meine freundin als zeugin da die davon wusste und ich habe der dame gestern auch gesagt das das auto kühlprobleme hatte und wasserpumpe gewechselt wurde und danach kaum gefahren rde sie wusste also von diesem mängel. ich habe ihr das selbe heute nochmal gesagt und sie meinte es sei kein problem. erst als sie sah das der tank leeer war und mich aufforderte es zu tanken und ich natürlich nicht wollte das zu machen.

Themenstarteram 21. Juli 2015 um 18:27

noch ne frage sie hat das auto ja einfach da abgestellt ohne wissen von irgendwem.

es war bzw. ist noch auf ihren namen angemeldet. wer haftet da auf das parken auf einem öffentlichen parkplatz? ohne kennzeichen

der halter oder aber der letzte halter,falls keine zulassung erkennbar is ;)

was aber für dich dennoch unbequem werden kann,da wahrscheinlich erstmal gegen dich ermittelt wird,da der wagen in der nachbarschaft wahrscheinlich auch bekannt sein wird & der weg fürs erste zu dir führt

wenn es dagegen dein parkplatz is,würde ich sie anzeigen :D

Ziemliches Durcheinander. Sicher das sie es tatsächlich auf sich angemeldet hat?

dann wärs blöd,dann wärst du dann immer noch der letzte halter :(

Mann oh Mann Leute, ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag :)

Ok, jetzt ists wie es ist aber wieso macht ihr denn keine Verträge? In Deutschland wollen sie dich doch mittlerweile mehr verarschen als in Italien....

am 21. Juli 2015 um 20:37

Du hast ne Schrottmöhre aka Bastlerware verkauft.

An einen Nicht-Bastler.

Du hast das Auto nach Verkauf kochen lassen.

Du hast keinen Vertrag gemacht.

Das sind die Fehler, die man vermeiden sollte.

Jetzt hast du sie gemacht. Überleg Dir, ob es 750 Euro wert ist, sich weiter mit so einem Mist zu beschäftigen.

Auto ist umgemeldet, glaubst Du wirklich das wirkt sich wertmindernd aus, bei der Bastlerkarre? Dann viel Spaß beim Streiten...

 

zum Thema Vertrag:

Ich hab einem Polizisten für 100 Euro einen alten, fahrbereiten Anhänger mit TÜV verkauft.

Natürlich auch das nur mit Vertrag und Vermerk aller Ausweisdaten, fand der Käufer lustig, aber unterschrieben haben wir trotzdem.

Moin,

Hier ist die Sache anders und es ist unwichtig ob du einen Vertrag hast oder nicht. Denn der Mangel bestand ja nach bei Übergabe des Autos nicht. Daher ist der Kaufvertrag hier in der Tat unwesentlich, weil der GAR NICHT greift.

Fakt ist - du hast durch billigende Fahrlässigkeit (dir war bewusst es ist heiß, dir ist offenbar bewußt, dass dies im Stand dauerhaft nicht gut ist, dir war bekannt, dass die Kühlung ein Problem hat) einen Schaden an einer Sache herbeigeführt, die dir gar nicht mehr gehörte. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn dabei die Batterie explodiert wäre (du wurdest ja angewiesen sie zu laden) oder du bei einer vereinbarten Fahrt mit dem Auto einen Unfall gehabt hättest. Daher bist du für dein Tun (sofern du dagegen nicht versichert bist) haftbar zu machen. Das gleiche als wenn du absichtlich oder fahrlässig eine Leihwagen zu Klump fährst.

Daher ist es für dich das beste, wenn du das Auto zurücknimmst - die gute Dame könnte sogar eine wesentlich teurere Reparatur von dir verlangen. Theoretisch stehen der Dame sogar noch die Erstattung der Fahrtkosten, Gebühren etc. zu.

MfG Kester

Redest Du so, wie Du schreibst? Dann gute Nacht. Ich würde 1. diese Fehler nicht machen und mich vorher informieren und 2. wegen EUR 750,- sicher keinen Rechtsstreit haben wollen.

Gruss

vom Fred

Warum hast du denn das Auto eine Stunde im Stand laufen lassen bei der Hitze und den Vorkenntnissen? Hättest die Dame doch einfach überbrücken müssen vor dem Start, die Batterie lädt sich doch bei der Fahrt, zumal bei 300km.

Nimm das Auto zurück und sei froh, wenn du die Ummeldungskosten nicht tragen musst.

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