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Schadenersatz bei Rücktritt von Neuwagenbestellung

Themenstarteram 28. Oktober 2014 um 21:25

Ich habe vor einigen Wochen einen Neuwagen bestellt und bin dann eine Woche später vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil ich es mir anders überlegt habe.

Im Vertrag steht, dass bei Nichtabnahme des Autos 15% des Kaufpreises als Schadenersatz geltend gemacht werden können. Wenn der Händler mehr möchte, muss er darlegen, dass der Schaden höher war, wenn der Käufer weniger zahlen will, muss der Käufer das beweisen.

Nun will der Händler Schadenersatz von mir, nicht ganz die 15 %, nur einen Teil. Das Auto war aber noch umkonfigurierbar, so dass er das Auto für den nächsten Käufer einfach auf dessen Wunsch geändert hat.

Kann der Händler mir gegenüber trotzdem Schadenersatz geltend machen? Er hat ja, so wie bei Nichtabnahmen, keinen Neuwagen auf dem Hof stehen, den keiner kauft.

Beste Antwort im Thema

Der Händler unternimmt erhebliche Anstrengungen um Kunden zu suchen und zu betreuen, die keiner direkt sieht. Das ist einfach pauschalisiert in den 15% drin. Auch das umkonfigurieren oder das umschreiben/ stornieren deiner Verträge kosten Arbeitslohn von Mitarbeitern.

Wenn dir da schon entgegengekommen wird, hört sich das fair an.

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am 28. Oktober 2014 um 21:35

Ich würde erstmal sagen, dass der Vertrag gültig ist und der Händler dadurch auch sein Recht auf den Schadensersatz behält. Sonst kann ja jeder nach ein paar Wochen kommen und das Geschäft platzen lassen. Aber ich bin kein Jurist, frag am besten mal einen Anwalt oder erfreu dich das er nicht die vollen 15% von dir haben will.

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:25:09 Uhr:

 

Nun will der Händler Schadenersatz von mir, nicht ganz die 15 %, nur einen Teil. Das Auto war aber noch umkonfigurierbar, so dass er das Auto für den nächsten Käufer einfach auf dessen Wunsch geändert hat.

Wenn du das beweisen kannst, liegt also überhaupt kein Schaden für den Händler vor.

Der Händler unternimmt erhebliche Anstrengungen um Kunden zu suchen und zu betreuen, die keiner direkt sieht. Das ist einfach pauschalisiert in den 15% drin. Auch das umkonfigurieren oder das umschreiben/ stornieren deiner Verträge kosten Arbeitslohn von Mitarbeitern.

Wenn dir da schon entgegengekommen wird, hört sich das fair an.

am 29. Oktober 2014 um 7:40

Zitat:

@Master_Siggi schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:47:37 Uhr:

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:25:09 Uhr:

 

Nun will der Händler Schadenersatz von mir, nicht ganz die 15 %, nur einen Teil. Das Auto war aber noch umkonfigurierbar, so dass er das Auto für den nächsten Käufer einfach auf dessen Wunsch geändert hat.

Wenn du das beweisen kannst, liegt also überhaupt kein Schaden für den Händler vor.

Hätte der TE nicht storniert, hätte der Verkäufer zwei Kaufverträge abgeschlossen und 2x Provision kassiert. Ergo: Schaden entstanden.

Hallo,

bitte guck noch einmal in deinen Vertrag.

Als ich vor ein paar Wochen meinen B-Max gekauft habe, hatte ich das Recht, innerhalb von 2 Wochen ab Bestellung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Darauf hat mich der Verkäufer, den ich von früher gut kannte, ausdrücklich mündlich hingewiesen.

Du sagst, dass du eine Woche später (1 Woche nach Bestellung?) vom Vertrag zurückgetreten bist. Möglicherweise sieht die gesetzliche Lage anders aus als von deinem Autoverkäufer dargestellt.

Ich würde an deiner Stelle die örtliche Verbraucherberatung mal anrufen und dort fragen.

am 29. Oktober 2014 um 8:10

Zitat:

Hallo,

bitte guck noch einmal in deinen Vertrag.

Als ich vor ein paar Wochen meinen B-Max gekauft habe, hatte ich das Recht, innerhalb von 2 Wochen ab Bestellung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Darauf hat mich der Verkäufer, den ich von früher gut kannte, ausdrücklich mündlich hingewiesen.

Du sagst, dass du eine Woche später (1 Woche nach Bestellung?) vom Vertrag zurückgetreten bist. Möglicherweise sieht die gesetzliche Lage anders aus als von deinem Autoverkäufer dargestellt.

Ich würde an deiner Stelle die örtliche Verbracherberatung mal anrufen und dort fragen.

Oh Mann, obowhl es hier und anderswo bestimmt schon tausende Male erklärt wurde, wird dieser Irrglaube wohl nie verschwinden. Deshalb nochmal: Es gibt kein allgemeines Umtauschrecht in Deutschland. Verträge sind einzuhalten und gekauft ist gekauft. Jeder Umtausch einer dann doch nicht passenden Jeans bei H&M geschieht nur aufgrund der Kulanz des Händlers und nicht weil man da irgendeinen Anspruch drauf hat. Das selbe gilt für Autos. Auch die Verbraucherberatung wird da nicht anderes zu sagen.

Lediglich in einigen ausgewählten Bereichen gibt es das Recht des Widerrufs (Fernabsatz, Haustürgeschäfte, Finanzierungen, Versicherungen etc.). Steht dir also laut Vertrag ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht zu, so liegt dass entweder daran, dass du den Wagen finanziert hast und daraus ein Widerrufsrecht hast (verbundene Geschäfte) oder aber der Händler bietet so etwas als verkaufsfördernde Massnahme freiwillig an. Die Premiumgebrauchtwagenprogramme eniger Marken sehen so etwas bspw. vor.

Sofern also das Auto nicht finanziert werden sollte, existiert ein Recht auf Umtausch in dem hier genannten konkreten Fall definitiv nicht. Der TE kann imho froh, wenn der tatsächlich verlangte Schadensersatz unter den vereinbarten 15% liegt.

Wenn es so ist, wäre es natürlich übel für den TE.

Bei mir gab es tatsächlich eine kleine Teil-Finanzierung.

Ich hätte allerdings vor dem Rücktritt das Gespräch gesucht und versucht, mit dem Händler eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn der Händler den TE als Kunden behalten möchte, wird er bei einem Rücktritt nach nur 1 Woche doch schauen, dass der Kunde gut beraten wird und man das (größere) Geschäft mit evtl. einem anderen Wagen am Ende doch noch machen kann, oder?

einen Kaufvertrag unterschreiben und eine Woche später soll alles "Pustekuchen" sein, weil es sich der Käufer "anders überlegt" hat.

Ich frage mich manchmal, in welcher Welt manche Leute leben..

"pacta sunt servanda" - Verträge müssen eingehalten werden.

Ich möchte mal das Geschrei sehen, wenn ein Auto-Verkäufer das umgekehrt mit einem Kunden so machen würde - sicher realitätsfern, aber nur mal als Denkansatz.

*kopfschüttel*

 

Zitat:

@audijazzer [url=http://www.motor-talk.de/.../...n-neuwagenbestellung-t5099741.html?...]

Ich möchte mal das Geschrei sehen, wenn ein Auto-Verkäufer das umgekehrt mit einem Kunden so machen würde - sicher realitätsfern, aber nur mal als Denkansatz.

*kopfschüttel*

Yep. Bei einem Bestellfahrzeug realitätsfern, aber bei einem Wagen den der Händler im Laden hat leicht denkbar.

"Hallo Herr TE. Sie hatten ja bei mir den Wagen XY gekauft. Ich möchte hiermit von dem Vertrag zurücktreten, da ich einen Interessenten gefunden habe der mir 1.000 Euro mehr dafür zahlt..."

Themenstarteram 29. Oktober 2014 um 19:38

Mir ist schon klar, dass ich rechtlich wenig machen kann. Aber auch wenn der Händler jetzt ein paar hundert Euro kassiert. Letztendlich kann ein Händler, der wenig Kulanz zeigt, auf lange Sicht nur verlieren.

Dieser Händler wird weder mir noch meiner ganzen Familie nie mehr ein Auto verkaufen und die Inspektionen und Reparaturen hat er auch auf immer verloren.

Es kann durchaus etwas juristisch richtig sein, aber betriebswirtschaftlich falsch. Und wenn wir schon bei den lateinischen Begriffen sind: "Iudex non calculat".

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 29. Oktober 2014 um 20:38:46 Uhr:

Mir ist schon klar, dass ich rechtlich wenig machen kann. Aber auch wenn der Händler jetzt ein paar hundert Euro kassiert. Letztendlich kann ein Händler, der wenig Kulanz zeigt, auf lange Sicht nur verlieren.

Dieser Händler wird weder mir noch meiner ganzen Familie nie mehr ein Auto verkaufen und die Inspektionen und Reparaturen hat er auch auf immer verloren.

Es kann durchaus etwas juristisch richtig sein, aber betriebswirtschaftlich falsch. Und wenn wir schon bei den lateinischen Begriffen sind: "Iudex non calculat".

das hat erstmal sehr wenig mit "Kulanz" zu tun. Kulanz ist immer eine Sache auf Gegenseitigkeit.

Du scheinst es immer noch nicht verstanden zu haben. Du bist vertragsbrüchig geworden, nicht umgekehrt. Der Händler ist Geschäftsmann und nicht die Caritas, du würdest an seiner Stelle genauso reagieren. Darüber kannst du dich jetzt aufregen und nie wieder einen Fuß auf seinen Hof setzen, der Händler wird den Verlust eines Kunden wie dir sicher verschmerzen können ;)

Gabs eigentlich einen zwingenden Grund für den Rücktritt vom Kauf?

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. Oktober 2014 um 21:23:10 Uhr:

Gabs eigentlich einen zwingenden Grund für den Rücktritt vom Kauf?

:D Vermutlich der Umstand in diesem Threath geplatzte Finanzierung

Die Frage ist was ist passiert seit dem Kommentar das alles zur beiderseitigen Zufriedenheit geregelt sei.

Oder wurde zwischenzeitlich noch ein Auto bestellt?

Wie auch immer, es ist nicht das Problem des Verkäufers warum ein Kunde stornieren will. Das Wie ist im Vertrag geregelt.

Auf solche Kunden wie den TE würde Ich als Händler gerne verzichten. Selber Schuld sein aber Andere Verantwortlich machen wenn Die nicht der gleichen Meinung sind.

Aber wie sagte mal ein Bekannter? Der Kunde ist König, so lange Er sich königlich verhält. Verhält Er sich wie der Knecht wird Er wie ein Knecht behandelt. ;)

am 29. Oktober 2014 um 21:51

Ich habe mir jetzt mal seine Threads durchgelesen. Erst bekommt er eine Kaufberatung und kurz nach der Unterschrift bekommt er schlaflose Nächte, weil das Auto doch zu teuer ist. Jetzt kommt ihm der Händler bei der Schadenshöhe noch entgegen, er zeigt aber trotzdem keine Einsicht. Sorry, aber entweder ist das eine große Verarsche oder der TE meint es wirklich ernst. Wie man mit 50 Jahren und zwei Kindern so denken kann, ich hab keine Ahnung. Soll jetzt keine Beleidigung sein, ist nur mein Gedanke darüber.

Zitat:

@VW_Golf_Neuling schrieb am 28. Oktober 2014 um 22:25:09 Uhr:

Ich habe vor einigen Wochen einen Neuwagen bestellt und bin dann eine Woche später vom Kaufvertrag zurückgetreten, weil ich es mir anders überlegt habe.

[...]

Nun will der Händler Schadenersatz von mir, nicht ganz die 15 %, nur einen Teil. Das Auto war aber noch umkonfigurierbar, so dass er das Auto für den nächsten Käufer einfach auf dessen Wunsch geändert hat.

Hä, warte mal. Ich dachte, du wolltest den Wagen ganz einfach selbst verkaufen, falls der Händler Schadensersatz fordern würde. :rolleyes:

Zitat:

Kann der Händler mir gegenüber trotzdem Schadenersatz geltend machen? Er hat ja, so wie bei Nichtabnahmen, keinen Neuwagen auf dem Hof stehen, den keiner kauft.

Ich kapiere nicht, warum du nun eine neue Diskussion eröffnest, in der du im Prinzip genau die gleichen Fragen stellst, die dir schon vor zwei Wochen beantwortet wurden. Ich zitiere mich mal selbst:

Zitat:

Natürlich hat der Verkäufer einen Schaden. Und auch alle anderen, die an der Abwicklung in irgendeiner Form beteiligt waren. Schließlich hast du bei allen Beteiligten Arbeitszeit beansprucht und Prozesse angestoßen, die nun wieder rückgängig gemacht werden müssen, was wiederum erneut Arbeitszeit kosten wird. Dass das nicht zwingend 15% des Listenpreises sind, ist vermutlich klar, aber wie das nun genau beziffert wird, wirst du nicht festlegen, sondern der Händler. Der wird auch wissen, ob er selbst irgendeine Art "Vertragsstrafe" an VW bezahlen muss und die an dich weiterreicht oder nicht.

 

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