Rückrufaktion wegen AGR
Hallo,
ich habe heute von meiner Niederlassung die Mitteilung bekommen, dass der X1 (25d) zur Überprüfung des AGRs in die Werkstatt soll, und zwar "sollen die Steuergeräte programmiert und gegebenenfalls das Abgasrückführungsventil ersetzt werden".
Offensichtlich waren die Probleme mit dem AGR, über die im Forum schon mehrfach berichtet wurde keine Einzelfälle.
Der Werkstatttermin ist kein "Wartetermin" (also den ganzen Tag einplanen), allerdings wird ein Ersatzfahrzeug gestellt
Gruß
Beste Antwort im Thema
Begriffsklärung:
DPF: Filter gegen Russausstoss
NOx Kat: Katalysator senkt Stickoxide
SCR: Abgasnachbehandlung durch Harnstoff senkt Stickoxide
AGR: Ventil führt Abgase zurück in den Brennraum um durch Verringerung der Verbrennungstemperatur die Stickoxide zu reduzieren.
Praxiseinsatz:
DPF: russt im Kurzstreckenverkehr zu, muss sich durch Verbrauchserhöhung oder Langstrecke freibrennen.
NOx-Kat: macht seine Arbeit, wenn er Betriebstemperatur erreicht hat
SCR: macht seine Arbeit, friert im Winter ein, daher arbeitet man mit verschiedenartigen Tankheizungen
AGR: je niedriger die Drehzahl desto mehr Abgase können zurückgeführt werden. Mehr Drehzahl erhöht den Sauerstoffbedarf, das AGR Ventil führt weniger bis kein Abgas zurück in den Brennraum. Effekt:
EcoPro Fahrer mindern die Stickoxide und erhöhen die Gefahr von Defekt oder Versottung von AGR-Ventil oder -Kühler.
Sport Fahrer erhöhen den Schadstoffausstoss und verringern die Wahrscheinlichkeit eines AGR Defekts.
387 Antworten
Zitat:
@YX1i schrieb am 12. Dezember 2017 um 17:27:59 Uhr:
Ich habe auch Donnerstag meine NEUEN Termin. Der Software Update hat nicht geholfen gegen die Aussetzer. Wenn es sehr kalt ist, wie letzte Woche ist es schlimmer. Bin mal gespannt, was jetzt passiert. Habe um erneute Prüfung gebeten!
Mein X1 geht im Januar aus der Garantie...
wie soll ich mich verhalten? Was meint ihr?
Wie machen sich die Probleme bemerkbar?
Zitat:
@33666 schrieb am 12. Dezember 2017 um 23:11:27 Uhr:
Zitat:
@YX1i schrieb am 12. Dezember 2017 um 17:27:59 Uhr:
Ich habe auch Donnerstag meine NEUEN Termin. Der Software Update hat nicht geholfen gegen die Aussetzer. Wenn es sehr kalt ist, wie letzte Woche ist es schlimmer. Bin mal gespannt, was jetzt passiert. Habe um erneute Prüfung gebeten!
Mein X1 geht im Januar aus der Garantie...
wie soll ich mich verhalten? Was meint ihr?Wie machen sich die Probleme bemerkbar?
Man hat das Gefühl der Motor bekommt kein Benzin oder keine Luft. Er hat für einen kürzeren oder längeren Moment keinen Zug am Gaspedal. Ich nenne es Aussetzer, weiß nicht, ob die Bezeichnung richtig ist? Leistungsloch könnte man es auch nennen. Du hast das Gefühl der Motor setzt in dem Moment aus.
Zitat:
@DoN1003 schrieb am 13. Dezember 2017 um 07:32:08 Uhr:
Das hört sich schon sehr nach einem klemmenden AGR Ventil an.
Gibt es denn etwas, was ein defektes AGR positiv beeinflussen kann ? Wie z. B. Kurzstrecke usw. ???
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Kurzstrecke ist eher negativ da es sich zusetzt.
Angeblich können solche Diesel Additiv Reiniger helfen aber ich habe das nie probiert und mit eigenen Augen gesehen.
Aber die Werkstatt kann es elektronisch prüfen im Zweifel hilft auch kurz aufschrauben, sollte nicht der riesen Aufwand sein, und prüfen ob es schaltet.
Keine Luft ist auch was technisch wirklich passiert, du drückst aufs Gas das Ventil soll so gestellt werden das weniger Abgas recyclet werden und mehr Frischluft rein kommt, aber durch den Hänger passiert das nicht und schwups hast du das stottern. Diesel Kurzstrecke sind der Killer für AGr Ventile. Ich glaub AGR Ventile zählen durchaus auch zu den Verschleißteilen aber normal eher so bei 150tkm.
sehr ärgerlich (AGR) , innerhalb der Garantie aber noch zu verschmerzen. Welche Kosten kommen jedoch in Wiederholungsfällen NACH ABLAUF DER GARANTIE auf einen zu. Kann man BMW drängen, eine Kostenübernahmegarantie für diesen Fall zu geben?
Da dieser Mangel sich öfters zeigt,müsste das doch möglich sein. Hat bereits jemand Erfahrung ?
Wenn sie etwas aus Gewährleistungsgründen erneuern beginnt die Gewährleistung erneut.
Bitte scharfe trennung zwischen Garantie und Gewährleistung beachten.
Ich habe keine Ahnung aber ich tippe Mal auf 400 - 500 Euro.
Grundsätzlich bietet BMW bei Neuwagen gar keine Garantie sondern nur Gewährleistung mit verlängerter Beweislastumkehr.
Teile die in der Gewährleistung getauscht werden haben keine Gewährleistung über die Zeit der ursprünglichen Ware hinaus, wenn Du nach 18 Monaten was getauscht kriegst ist trotzdem nach 24 Monaten Schluß mit der Gewährleistung, auch für dieses Tei. Ausnahme: Der Lieferant sagt dir schriftlich eine Gewährleistungsverlängerung für dieses Teil zu.
Zitat:" Das Gesetz schreibt grundsätzlich vor, dass die Gewährleistungsansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der Ware verjähren. Tauscht der Verkäufer die Sache innerhalb der zwei Jahre aus, so beginnt auch hier die Verjährungsfrist nicht erneut. Vielmehr enden sämtliche Ansprüche zwei Jahre nach der Entgegennahme der zunächst (mangelhaft) gelieferten Ware." (Quelle: www.recht-gehabt.de)
Aber nur wenn das eingebaute Teil bezahlt wurde. Wird das teil während der Gewährleistung kostenfrei getauscht nicht.
Wenn ein Teil getauscht wird auch im Rahmen der Gewährleistung hat das Teil volle 2 Jahre Gewährleistung.
Nachtrag zur Verdeutlichung:
Wird es im Rahmen der Garantie getauscht hat es keine weitere Gewährleistung.
Wird es in Rahmen der Gewährleistung getauscht, hat es erneut 2 Jahre Gewährleistung.
Wird es von dir bezahlt hat es 2 Jahre Gewährleistung.
Nein bin ich nicht.
In dem Fall ist es zumindest für deutsches Recht relativ einfach herzuleiten.
Gewährleistung, gesetzlich vorgeschrieben, eine schlechter Stellung nach der Reperatur darf nicht sein, sonst repariert dir das der Anbieter immer wieder schlecht bis die 2 Jahre rum sind. Daher immer Neubeginn der Gewährleistung, zumindest für den reparierten Anteil.
Garantie oder Kulanz oder sonst was,freiwillige Leistung des Anbieters, . Es besteht kein Bedarf des Anbieters es schlecht zu reparieren da er es ja freiwillig macht. Er macht das alles nach seinen Regeln den Garantiebedienungen.
Neukauf oder bezahlte Reparatur= gewährleistung.
Man muss auch unterscheiden ob etwas getauscht wurde... Oder repariert. Da im Automobil aber meist getauscht wird ist es vernachlässigbar.
Beispiel Navi, es funktioniert nicht
Software Update... Es funktioniert wieder.... Keine neue gewährleistung.
Neues Navigationseinheit.... Neue gewährleistung.
OK, ich sag unserem Rechtsanwalt dass er keine Ahnung hat, dachte er wäre vom Fach der Trottel.
Der sagt tatsächlich dass in der Gewährleistung getauschte Teile auch mit dem Ende des Hauptprodukts auslaufen.
Das geht dummerweise auch Konform mit der Quelle die ich zitiert hatte.
Nicht mal mehr auf solche Leute ist Verlass heutzutage.
Deine Logik würde auch bedeuten, wenn ich innerhalb der Gewährleistung nen neuen CD Player krieg weil der Alte abgeraucht ist zuhause der wieder 2 Jahre hat.
Viel Spaß beim durchsetzen dieses Anspruches.
Und nochn Zitat:
"nein, auch die gewährleistung ist an den ursprünglichen kaufgegenstand gebunden und wird im falle von nachbessern durch ersatz nicht erneuert. eigentlich aber logisch.
tausch/ersatzgeräte sind mögliche teile/vereinbarungen von garantie und gewährleistung, als solche verlängern sie weder garantie noch gewährleistung."
Das gilt auch wenn an deinem Auto das AGR Ventil getauscht wird, ausser es wird auf Kulanz später nochmal getauscht, aber das ist ein anderes Thema.