Rückrufaktion Vito-Rückfahrkamera

Mercedes Vito W447

Habe heute Post bekommen. Man teilt mir mit, dass ein fehlerhafter Speicherchip das Kamerabild einfrieren lassen kann.
Dieser Hardwarefehler soll mit einem Software-Update behoben werden.
so so…
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170 Antworten

Gibt es bei den Updategeschädigten zufällig etwas neues?

Bei mir fällt die Kamera immer häufiger aus und warte diesbzgl. noch auf eine Rückmeldung meines Händlers.

Nein, nix neues.

Hallo,
also leider habe ich auch an der Rückrufaktion teilgenommen und seit dem fällt die Rückfahrkamera immer aus, und zum Teil auch während der Rückwärtsfahrt.
Gerade gestern musste ich mehrere hundert Meter Rückwärts fahren und die Kamera fällt mittendrin aus.
Inzwischen sind seit der Rückrufaktion (November 2022) und meiner Recklamation über 6 Monate vergangen.
Gerade habe ich meinen Kundenbetreuer bei Mercedes angerufen und es gibt Stand heute den 10.05.2023 nichts neues.
Ich glaube Mercedes will dies "aussitzen".
Aber mit mir nicht, ich gehe zum Rechtsanwalt und werde Mercedes verklagen so geht das nicht.

Zitat:

@axel.h schrieb am 10. Mai 2023 um 11:30:48 Uhr:


Hallo,
also leider habe ich auch an der Rückrufaktion teilgenommen und seit dem fällt die Rückfahrkamera immer aus, und zum Teil auch während der Rückwärtsfahrt.
Gerade gestern musste ich mehrere hundert Meter Rückwärts fahren und die Kamera fällt mittendrin aus.
Inzwischen sind seit der Rückrufaktion (November 2022) und meiner Recklamation über 6 Monate vergangen.
Gerade habe ich meinen Kundenbetreuer bei Mercedes angerufen und es gibt Stand heute den 10.05.2023 nichts neues.
Ich glaube Mercedes will dies "aussitzen".
Aber mit mir nicht, ich gehe zum Rechtsanwalt und werde Mercedes verklagen so geht das nicht.

Viel Erfolg! Hab das "Update" glücklicherweise weggelassen.

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Nachdem das KBA im Februar informiert hatte, dass der Hersteller ab dem 02.06.2022 zwölf Monate Zeit hat, um die Rückrufaktion abzuarbeiten, habe ich vor einigen Tagen nachgefragt:

Zitat:

... mein Fahrzeug ist weiterhin betroffen, ein funktionsfähiger Software-Update wurde vom Hersteller noch nicht vorgenommen. Können Sie mir bitte mitteilen wie der aktuelle Stand des Rückrufs aus Sicht des KBA ist?

Die Antwort war wenig hilfreich:

Zitat:

... das KBA ist zu dieser Thematik mit dem Hersteller im Kontakt. Da sich zeigte, dass das ursprüngliche Softwareupdate nicht ausreichend stabil alle Probleme beheben konnte, wurde die Rückrufaktion pausiert. Sobald die verbesserte Software bereit steht wird Mercedes-Benz die Rückrufaktion wieder aufnehmen.

Daher habe nachgefasst:

Zitat:

... die Pausierung des Updates ist mir bekannt, ich bin ja selbst davon betroffen. Bitte teilen Sie mir mit bis zu welchem Termin das KBA dem Hersteller die Pausierung einräumt bzw. bis zu welchem Termin der Hersteller die Updates nunmehr durchgeführt haben muss.

Die Antwort war frustrierend:

Zitat:

... das KBA hat dem Hersteller keine Frist für die Wiederaufnahme der Rückrufaktion gesetzt. Der Hersteller arbeitet mit Hochdruck an der Entwicklung einer dauerhaft funktionsfähigen Abhilfemaßnahme. Sobald die Abhilfemaßnahme zur Verfügung steht und der Rückruf gestartet wird, werden dem Hersteller 12 Monate für die Abarbeitung eingeräumt. Eine Fristsetzung scheint nicht notwendig, da alle Fahrzeughalter über den Mangel informiert wurden und bei Rückwärtsfahrten die Rückspiegel zu benutzen bzw. die Bereiche durch eine zweite Person abzusichern sind.

In welcher Welt leben die eigentlich? Oder anders gefragt: Wofür braucht's diese Behörde eigentlich?

Die offenbar übliche Schonhaltung des KBA goi. Den Autokonzernen wie schon beim Dieselskandal. Skandalös! Untätigkeitsbeschwerde?
Gruß, Mike

Das KBA glänzt hier definitiv nicht mit konstruktivem Druck auf den Hersteller. Nichtsdestotrotz würde ich mich weniger übers KBA als vielmehr über den Hersteller ärgern - der hat dir ja schließlich mit einem Update ein Gerät unbrauchbar gemacht. Er bzw. die im Auftrag handelnde Werkstatt ist für den Schaden verantwortlich. Deshalb würde ich dort die Behebung bzw. den Regress einfordern, zur Not mit rechtlichen Schritten.

Das KBA wird in dieser Sache keinen Anwalt für dich spielen. Die interessieren sich nur für aus ihrer Sicht schwerwiegende Probleme (Sicherheit und Umweltauflagen) und legen im worst case das Fahrzeug still, wenn solche Probleme nicht behoben werden.

In diesem Fall stuft das KBA offenbar weder das ursprüngliche, noch das durch das Update entstandene Problem als schwerwiegend ein. Was - so blöd es klingt - in diesem Falle eher gut ist, weil sie sonst auch wie gesagt mit der kompletten Stilllegung drohen könnten. Und das wäre der deutlich größere Schaden.

Ja, konstruktiver Druck sieht anders aus. Und natürlich ist der Hersteller in der Pflicht zur Mangelbehebung. Aber die Behörde ist ebenso in der Pflicht zur Überwachung.

Ich habe heute mal den Präsidenten des KBA angeschrieben:

Zitat:

Guten Tag Herr Damm,

ich besitze ein Fahrzeug des Typs Vito des Herstellers Mercedes-Benz, bei dem Ihre Behörde einen Rückruf wegen der Rückfahrkamera angeordnet hat. Vor diesem Hintergrund hatte ich mehrfach Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern, die nach meinem Verständnis wie folgt zusammengefasst werden kann:

  • Das KBA hatte im Juni 2022 einen Rückruf angeordnet. Für die Abarbeitung hatte der Hersteller 12 Monate Zeit.
  • Für die Abarbeitung des Rückrufs setzte der Hersteller ein Software-Update ein. Das Update war fehlerhaft, daher setzte der Hersteller die Abarbeitung aus. Die ursprüngliche 12-Monats-Frist ist nun im Juni 2023 verstrichen, ohne jegliche Konsequenz.
  • Eine neue Frist wird seitens des KBA bestimmt werden, wenn der Hersteller ein funktionsfähiges Update bereitstellt. Wann dies der Fall sein wird, ist nicht bekannt.

Ist diese Zusammenfassung der email-Kommunikation, die ich Ihnen auf den nachfolgenden Seiten wiedergebe, so korrekt verstanden? Falls ja, bin ich irritiert, dass Ihre Behörde die Behebung eines Sicherheitsmangels so lax überwacht.

Der Fisch stinkt immer vom Kopf her. Vermutlich wird eine eventuelle Reaktion auf dieses Schreiben ähnlich aussehen wie die bisherige Kommunikation.

Ich bin froh, dass ich diese Rückrufaktion ignoriert habe… @hhh1961 ich glaube dass ist dann der Moment wo von politischen Behörden einfach keine Antwort mehr kommt. Aber ich lasse mich gerne positiv überraschen

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 22. Juni 2023 um 08:55:10 Uhr:


... ich habe heute mal den Präsidenten des KBA angeschrieben ...

Gestern kam Antwort:

Zitat:

... vielen Dank für Ihre Nachricht ... Zuständigkeitshalber wurde Ihr Anliegen an den Bereich Marktüberwachung des KBA übergeben.
Nach dem Anlauf der Rückrufaktion zeigte sich, dass das geplante Vorgehen nicht in jedem Fall zu einer sicheren Mangelbeseitigung führte. Aufgrund dessen wurden herstellerseitig weitere Untersuchungen und eine Anpassung der Abhilfemaßnahme veranlasst. Dies geschah in enger Absprache und mit Zustimmung des KBA.
Die sich aus der Neubewertung des Sachverhalts und Anpassung der Abhilfemaßnahme ergebene zeitliche Verzögerung, wurde ebenfalls frühzeitig mit dem KBA besprochen.
Die Fahrzeughalter wurden bereits durch den Hersteller über den Mangel und die daraus folgenden Risiken informiert. Trotz des durch das KBA überwachten Rückrufes obliegt die Verantwortung beim Führen eines Fahrzeugs dem Fahrer. Auch wenn spezielle Systeme den Fahrer bei der Ausübung unterstützen sollen, kann sich der Fahrer nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen.
Auszug StVZO §9 Absatz 5:
„Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.“
Das KBA kann Ihren Unmut über die an Ihrem Fahrzeug festgestellten Sachverhalte nachvollziehen, baut jedoch auf Ihr Verständnis, dass das Einleiten von weiterreichenden Maßnahmen gegenüber dem Hersteller nach aktueller Sachlage rechtlich nicht begründbar wäre.

Der Herr Lindner entwirft ja derzeit den nächsten Haushalt. Ich hätte da einen Vorschlag zur Einsparung beim Etat des Verkehrsministeriums.

Die Frage ist, ob die Demontage des fehlerhaften Systemes (Rückfahrkamera) unter den von KBA genannten Gesichtspunkten vor weiteren Rückruf-Experimenten des Herstellers schützt. Die Fahrzeuge können ja auch ohne RFK bestellt werden.
Es gibt Zubehörhersteller die das Thema im Griff haben - Alpine z.B.

Hallo Motor-Talk Forum,
ich will hier heute mal Nachricht geben. Also zur Sache:
Mein letzter Post war am 10.05.2023 mit der Nachricht dass ich zum Rechtsanwalt gehe.
Gesagt getan, nur so viel,
das ganze ging bis zum Vorstand (weil man ja bei Mercedes nichts besseres zu tun hat...).
Der Mercedes Händler war "angepisst", Zitat : "ich wäre der einzige gewesen der zum Rechtsanwalt gegangen sei"
und mein Händler wurde dann von Mercedes angerufen und hätte jetzt die Erlaubnis bekommen Hardware zu bestellen.
Aber ehrlich gesagt das war mir Egal, es ging um mein Recht.
Die Rückfahrkamera wurde getauscht ( 7.7.2023) und bis jetzt läuft alles so einigermaßen Gut, nur beim Start gibt es mal ein kurzes schwarzes Bild, aber ausgefallen ist diese bisher nicht mehr.
Um was sonst noch alles gemacht wurde (Software, etc.) ist mir nicht bekannt.
Der Kontakt zum Vorstandssekretärin war nett und vollkommen in Ordnung, nur die niedrigen Instanzen waren etwas "angespannt".

Und ja ich hatte auch Kontakt zum Kraftfahrtbundesamt.
Der Kontakt dort war eher im Sinne einer Kraftfahrzeugherstellervertretung.
Wer von dort Hilfe erwartet wird doch sehr, sehr, sehr enttäuscht.

Ich wünsche Euch allen viel Erfolg bei der Reklamation, bleibt in der Sache hart, aber zu Euren Händlern freundlich und verbindlich.
Gruß axel.h

Sehe ich das richtig:
MB hat eventuell einige Steuergeräte auf dem Gewissen, da sie mit dem Update quasi zerstört worden sind?
So eine Sache ist mir eventuell vergleichsweise aus der Computer / PC-Technik schon seit Jahrzehnten bekannt, dass durch z.B. falsches BIOS/Firmware etc. die Baugruppen/Computer hinterher nur noch „Schrott“ sind.

Nachtrag: hatte bei meinen früheren Autoschraubereien schon mal die Erfahrung gemacht, dass die CAN-Steuergeräte ein RESET benötigten, um wieder richtig zu arbeiten. In diesem Fall hatte es mehrfach geholfen die (alle) Batterie(n) für ca. 15min abzuklemmen.

Könnte das eventuell auch ein dienlicher Hinweis für die Fehlersuche in den Werkstätten sein?

Hallo,

ich verfolge das hier auch schon eine Weile weil ich leider auch betroffen bin. Heute fiel mir auf, dass es bei dem User am 20.10.22 abgesagt wurde.

Zitat:

@Isegrim85 schrieb am 20. Oktober 2022 um 11:45:05 Uhr:


Ich hatte vor ein paar Minuten das Autohaus am Telefon.
Der geplante Termin für das Softwareupdate nächste Woche ist abgesagt worden.
Mercedes habe die Rückrufaktion wohl gestoppt, da die Software nicht fehlerfrei sei, ich bekäme dann wohl noch mal Post und kann einen neuen Termin machen, sobald der Fehler behoben sei.
Ohne Worte.

Bei mir wurde es am 18.10.22 noch durchgeführt. Weiß jemand wann genau die Nachricht von MB an die Autohäuser ging, die die RR-aktion stoppte ?

Gruß
Robbi

Ich warte auch seit Oktober 2022 auf ein Update oder neue Hardware. Seit dem Update in 2022 geht nix mehr.
Habe auch schon mehrfach nach Maastricht angerufen. Aber werde nur immer vertröstet. Ich denke ich werde jetzt endgültig an die Auto Bild oder eine andere Fachzeitschrift schreiben. Das ist eine Frechheit von MB.
Das beste oder nichts trifft den Slogan von MB ja voll.
Vieleicht liest ja hier ein Redakteur mit.
Gruß Theo

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