Rückrufaktion Traglenker
Hi Leute,
vor einigen Wochen bekam ich, wie viele andere tausende Passatfahrer auch ein schreiben vom VW-Werk, wegen des Problems mit den Traglenkern(=Rückrufaktion). Die Traglenker an meinem 98er Passi ließ ich bereits vor 2 Jahren bei Kilometerstand 135-tausend von einer freien Werkstatt erneuern! Mit einem Schreiben wand ich mich jetzt an VW, mit der bitte um Kostenbeteiligung. Natürlich schrieb ich ausführlich und begründete diese bitte.
Jetzt kam ein Antwortschreiben:
Darin stand sinngemäß: Sie wollen gerne die Kostenfrage wegen des Schadens an meinem Passat mit mir klären.
Dazu soll ich mit der Rechnung zu meinem VW-Partner, er wird dann die Prüfung für VW vornehmen.
Meine Frage: Habt Ihr den Schaden ersetzt bekommen? Wie soll ich weiter vorgehen, um eine Kostenbeteiligung zu erreichen?
Gruß Tobi
24 Antworten
DIE AUFHÄNGUNG WAR AM KUGELGELENK GEBROCHEN .DADURCH SCHLIFF DAS RAD AUF DER AUFHÄNGUNG UND AM KOTFLÜGEL DANN IST DER REIFEN GEPLATZT UND DER KOTFLÜGEL HAT SICH VERFORMT.
@Sniffi38
Ich legte die Rechnung vor, es stand auch das Datum darauf, ob es dem Freundlichen gar nicht aufgefallen ist kann ich nicht sagen. Dass ich ihn darauf nicht aufmerksam mache ist ja auch klar. Jedenfalls zur Sprache kam es nicht.
@AFROB
Dass die aufhängung abreisen kann und das Rad im radkasten dann schleift habe ich neulich schon irgendwo mal gelesen, ich kann jetzt aber nicht mehr sagen wo.
Übrigens wird mein Termin zum Service-Check erst nächsten Jahr im Januar sein, weil wir vorher keinen Termin mehr gefunden haben. Es eilt ja nicht. Wenn ich dann weiß was sache ist werd ich es hier noch mal reinschreiben.
Gruß Tobi
Hi Leute,
ich war jetzt beim "Freundlichen" unfreundlichen! Es wurde jetzt der kostenlose Service für die Rückrufaktion Traglenker durchgeführt!
Wie oben zu lesen ließ ich meine defekten (original) Traglenker im April 2002 in einer freien Werkstatt (zu meiner vollsten zufriedenheit) erneuern!
Bei dem Service-Check stellte mein freundlicher fest, dass die jetzt eingebauten Lenker nicht original VW sind! Und somit bekomme ich auch die Kosten für den Austausch nicht erstattet. Wenn die jetzt eingebauten original wären, würde ich zumindest einen Teil der Kosten erstattet bekommen.
Diese Begründung, so meine ich, ist überhaupt keine Begründung! Weil die original VW-Teile einen Materialfehler hatten und nicht diese Teile aus dem Zubehör! Und so müsste der Austausch einmal erstattet werden, egal welche Teile jetzt verbaut sind!
Eure Meinung?
Gruß Tobi
Hallo Tobi-82 !
Das ist natürlich Übel!,das die freie Werkstatt keine Originalteile eingebaut hat!!Ich habe vor kurzem einen Brief an VW geschrieben,in dem ich alle Mängel aufgeführt habe,seit dem Neukauf.Ich möchte von VW gern wissen,warum der Kunde für alle Mängel aufkommen muß,die eigentlich garnicht vorkommen dürften!Habe Kopien vom Serviceheft und der Rechnung von den Traglenkern beigelegt. Mal sehen,was dabei herauskommt!!Hoffnung mache ich mir eigentlich keine ,wenn ich so höre,was andere hier im Forum so schreiben!!
Ich melde mich auf jedenfall,ob der große Lottogewinn dabei abfällt!!!!!!!!
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Habe gerade Post von VW bekommen,indem steht genau,was mir die Werkstatt auch schon sagte.Kulanz auf die Traglenker gewähren sie nur,wenn die Traglenker nach dem 1.Mai 2002 gewechselt wurden!
Armes deutschland!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von AFROB
DIE AUFHÄNGUNG WAR AM KUGELGELENK GEBROCHEN .DADURCH SCHLIFF DAS RAD AUF DER AUFHÄNGUNG UND AM KOTFLÜGEL DANN IST DER REIFEN GEPLATZT UND DER KOTFLÜGEL HAT SICH VERFORMT.
Wie weit fährt man den so rum?Wenn so ein Lenker bricht macht es doch ein Schlag und ich denke man steht auch gleich.Oder habe ich da was nicht mit bekommen?
@Rex0_7,
ich kann deine Frage zwar nicht richtig beantworten, aber wenn die Aufhängung bei 100 km/h abreist und das Rad sofort im Radkasten schleift wird wohl auch sofort der Reifen platzen!
@Sniffi38
wegen der Rückrufaktion: normal müsste es egal sein welche Teile jetzt eingebaut sind. Es geht ja um die (vorherigen)defekten original-Teile. Fakt ist, dass die Orginal-Teile defekt waren, nicht die jetzt eingebauten Teile! Und bei der überprüfung stellte ja der Mechaniker der Vertragswerkstatt auch fest, dass die Teile aus dem Zubehör völlig ok sind und diese haben mittlerweile fast die gleiche Laufzeit wie die Originalen!Wer sagt mir, dass wenn ich die original-Teile einbauen hätte lassen, diese nicht schon wieder DEFEKT wären!??!!
Übrigens in den meisten Freien Werkstätten bekommt man Teile aus dem Zubehör und das heißt nicht dass diese Teile schlecht sind. Ein Automobilzulieferer stellt oftmals für die Konzerne und für den Zubehör die gleichen Teile her, nur mit anderen Seriennummern!
Ich bin am überlegen, wenn man es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, ob man dann recht bekommt.
Gruß Tobi
Interessant, da ich auch ein Passat 3B bj97 habe.
Hatte vorher immer so ein Knartschen wenn ich Ganz eingelenkt habe egal links oder rechts und als ich dann Langsam losgefahren bin in die andere richtung gelenkt habe sofort aufgehört.
Ich habe mir meine Spur Stellen Lassen und das ganze.
Der Mann von der Werkstatt sagte mir " das auto war/ist von werk aus 40% Falsch eingestellt gewesen ,was auf die Traglenker usw geht, mehr sprit verbrauch .Habe zum glück erst 42.000 drauf(zum glück fahre ich nicht viel Autobahn,auch so´ne sache die die viel Autobahn fahren sollten erst recht nachgucken ob Alles richtig eingestellt ist). Die Traglenker usw fangen so bei 80.000km Kaputtgehen bzw Probleme aufweisen.
Bei mir ist im mom alles ok , Auto läuft wunderbar.
Sporöde GummiTeilchen die ich auch ausgetauscht habe (traglenker ect.), gut das auto hatt seine 8jahre ,halte ich für "fast" normal .
seid knapp 2 Monaten auch keine probleme mehr, auch keine seltsamen geräusche ;-)
Ich bin da ja ganz Deiner Meinung.Nur VW hat nun mal festgelegt, das nur Original VW Teile eingebaut werden dürfen,und da kommt man glaube ich nicht gegen an. Hinzu kommt bei Dir noch das Rechnungsdatum!
Ich zitiere mal den Satz von VW auf mein schreiben.
Für Reparaturen am Traglenker gilt eine erweiterte Kulanzregelung.Jedoch sind hier Grenzen gesetzt,sodass wir rückwirkend nur Rechnungen ab 01.05.2002 akzeptieren können.
Originalteile wurden bei mir eingebaut!
Wenn Du Rechtschutz hast,kannst Du es ja mal drauf ankommen lassen!
Viel Glück!
Hi!
Ja ok bei 100 ist das klar.Das wo ich meinte stand nicht bei Dir drin,das war bei 30 km/h.Sorry hab da was verwechselt.
Gruß