ForumTT 8S
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8S
  7. Rückruf TT RS 30E3 - Update Motorsteuergerät

Rückruf TT RS 30E3 - Update Motorsteuergerät

Audi TT 8S/FV
Themenstarteram 1. Februar 2022 um 19:41

Scheinbar ist der Wagen zu laut ...

Rückruf 30E3
Ähnliche Themen
371 Antworten

....ich frage mich immer mehr warum die Porschefraktion keine Rückrufe bekommt, denn so ein GT3 RS z.B. ist wohl um Längen lauter als ein TTRS. Bei AMG ist das wohl ähnlich.....

Vielleicht machen die Porschefahrer in der Stadt nicht so oft einen auf dicke Hose.

Hier ist ja wieder ein gutes Beispiel.

Idioten!

Weißer rs3 !wo ist er denn weiß?

Mit 26 hatte ich noch nen 90 PS Golf (allerdings auch selbst bezahlt..)

Jeder Betroffene sollte Widerspruch einlegen und ggf. Klagen.

Zitat:

@madzec schrieb am 12. Februar 2022 um 21:05:04 Uhr:

Jeder Betroffene sollte Widerspruch einlegen und ggf. Klagen.

Das wird nichts ändern.

In der letzten "Auto Zeitung" war ein Bericht zu Rückruf-Aktionen im Allgemeinen. Über tatsächlich verpflichtende Rückrufe wird der Fahrzeughalter direkt vom KBA und nicht vom Hersteller angeschrieben, hieß es zumindest. Zudem handelt es sich im Fall der 30E3 nicht um eine sicherheitsrelevante Maßnahme, Umweltschutz im eigentlichen Sinn scheidet ebenfalls aus.

Von daher zurücklehnen und weiter wie bisher!

Notfalls prüfe ich die Möglichkeit, vorm Zwangsupdate ein Backup der aktuellen Software zu erstellen und später ein "Downgrade" zu machen.

Definitiv … ich würde es tun, da mein RS ein eingetragenes Tuning hat. Außerdem kann es nicht sein, dass das KBA nach 6 Jahren herkommt und verlangt, diese nicht sicherheitsrelevante Maßnahme umzusetzen-Besitzstandswahrung. Weiters siehe oben, andere Forumsmitglieder hatten offensichtlich schon anwaltliche Auskünfte eingeholt. Nein, Widerspruch und ggf. Klagen gegen die Maßnahme bzw. auf Schadensersatz in Bezug auf die Tuningkosten… das müsste abgeklärt werden.

Was will man denn einklagen ,"das Recht auf Krach" der im Rahmen einer Feldüberwachung als nicht zulässig erkannt wurde.:):D:D:confused:

Es wird ja das Auto nicht weggenommen der Besitzstand ist also noch da.

Man kann halt im schlimmsten Fall nur nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum damit fahren.

Nicht auf Besitzstand sondern auf Bestandsschutz klagen, wenn es hart auf hart kommen sollte, was ich nicht glaube. Jeder Oldtimer hat „Bestandsschutz“ und verschmutzt die Umwelt. Auch was die Lautstärke betrifft, gibt es Autos und Motorräder, die viel lauter sind. Dort interessiert das auch keinen. Und weil nicht jeder Drive Modus von der Änderung betroffen ist, ist diese Aktion auch vollkommen sinnfrei. Nur weil ein KBA so eine Maßnahme für ein paar TTs beschließt, heißt das noch lange nicht, das diese auch rechtens ist. Dort sitzen auch nur Menschen, die Fehler machen. Wahrscheinlich hat einer davon, einen TT Fahrer als Nachbarn.

Zitat:

@TT-Eifel schrieb am 13. Februar 2022 um 10:48:46 Uhr:

Was will man denn einklagen ,"das Recht auf Krach" der im Rahmen einer Feldüberwachung als nicht zulässig erkannt wurde.:):D:D:confused:

Es wird ja das Auto nicht weggenommen der Besitzstand ist also noch da.

Man kann halt im schlimmsten Fall nur nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum damit fahren.

...eines hast du leider übersehen, bei legal getunten Fahrzeugen wird die Tuningsoftware gelöscht. Durch das erneute Aufspielen der Tuningsoftware nach dem Rückruf entstehen Kosten die definitiv von Audi nicht übernommen werden.

Des Weiteren ist eine Klappenanlage verbaut die beim Kauf des Fahrzeuges der geltenden Norm entsprach und jetzt durch die SW Änderung weniger interessant ist. Für die Wertminderung kommt Audi auch nicht auf.

Das wären z.B. Punkte für eine Klage.

Gruss yellowgrip

Zitat:

@syccon schrieb am 13. Februar 2022 um 12:10:39 Uhr:

Nur weil ein KBA so eine Maßnahme für ein paar TTs beschließt, heißt das noch lange nicht, das diese auch rechtens ist. Dort sitzen auch nur Menschen, die Fehler machen. Wahrscheinlich hat einer davon, einen TT Fahrer als Nachbarn.

Die Grundlagen sind ja EU weite Zulassungsbestimmung.

Wenn da nur ein TT Fahrer als Nachbar die Ursache wäre wird wohl in der Schweiz und weiteren Ländern die Maßnahme nicht auch noch durchgeführt.

am 13. Februar 2022 um 13:52

was ist eigentlich beim RS 3?

startet der nicht mit der offenen Klappe ?!

das mit dem nicht vorhandenen Bestandsschutz ist schon bitter - wenn das Schule macht, ist der Mustang GT der nächste; der hat auch offene Klappen beim Start und ist mit OPF lauter als das vFL Modell ohne OPF.....

Komisch besitze einen TTRS BJ17 und bin laut Feldmassnahmen VIN Abfrage nicht betroffen habe auch keine Post oder Mail erhalten...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8S
  7. Rückruf TT RS 30E3 - Update Motorsteuergerät