Rückruf - Probleme mit Sicherheitsgurt
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https://www.automobilwoche.de/.../volvo-ruft-22-millionen-autos-zuruck
Beste Antwort im Thema
Wenn ein Autohersteller, der sich Sicherheitspionier und Erfinder des Gurt auf die Fahnen schreibt, klammheimlich den Gurtstraffer (und wenn es auch nur ein zusätzlicher 500€ Gurtstraffer ist...) ausbaut und hofft, dass niemand es merkt...ist das geradezu ein Paradebeispiel für Verbraucherverarsche.
608 Antworten
Das ist doch eine bewiesene Lüge. Das Pyrotechnikteil kommt raus, auf dessen Kabelende kommt ein Blindwiderstand (damit das Airbagsystem nicht meckert und Fehlercodes wirft) und ein rein mechanisches Teil ohne "Straffung" kommt rein. Unglaublich!
Ich habe aber auch nach dem ersten Brief im Herbst 2019 nix wieder von Volvo gehört.
Zitat:
@HDDL schrieb am 16. September 2021 um 14:27:16 Uhr:
Hier das offizielle Statement vom KBA,ich habe letztendlich meinen Vertragspartner (Werkstatt) verklagt, nachdem ich sehr lange, freundlich und geduldig mit dem VOLVO Kundenservice und der Werkstatt X Mails ausgetauscht und X mal telefoniert habe. Ich kann nur alle ermuntern nicht aufzugeben un den Druck zu erhöhen.
Es könnte für VOLVO teuer werden. ca 2.Mio Autos sind betroffen.10055 entspricht der RN10029 siehe offizielle KBA Datenbank auf der Homepage des KBA
XXX - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Sehr geehrter Herr XXX,
ich beziehe mich auf Ihre E-Mail an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vom xx.xx.2021. Sie bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Soll der Ausbau oder Austausch der Beckengurtstraffer erfolgen?
2. Soll die Funktion des Beckengurtstraffer stillgelegt werden.
Hierauf teile ich Ihnen Folgendes mit:
Laut den dem KBA vorliegenden Informationen durch den Hersteller besteht die Abhilfemaßnahme im Rahmen des Rückrufes mit der Vorgangsnummer 10055 in der Prüfung und dem Austausch der betroffenen Bauteile. Eine Stilllegung der Funktion des Beckengurtstraffers erfolgt daher nicht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte erneut an das KBA.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXX
Dieses Schreiben ist gemäß § 37 Abs. 3 VwVfG auch ohne Unterschrift gültig.
Das ist ja nun mal doch interessant!
Wenn sich jetzt noch ein paar finden für ne Sammelklage....
Theoretisch dürfte die Kopie des KBA Schreibens (ohne persönliche Daten) einem Anwalt reichen, um die Wiederherstellung des Originalzustandes durchzubringen.
Ohne dass Du das aktiv vorantreibst, wird daraus nichts! Spannend finde ich die Situation, dass Volvo von Absprache mit dem KBA spricht, diese Behörde aber eine andere Auffassung vertritt. Die Frage bleibt, wer der Verfasser dieser Antwort ist und ob die Aussage belastbar ist. Ansonsten kann der Kläger ja seinem RA mal einen Tipp geben, dass da noch ein halbes Dutzend mehr 'Kunden' bei Erfolg zur Verfügung stehen. :-)
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Ohne, dass ich das Vorgehen von Volvo hier rechtfertigen will, aber den größten Nutzen aus der Klage zieht am Ende der Anwalt ;-)
Ich finde es schon einigermaßen frech, dass Volvo mit dem KBA in den Rahmenbedingungen für den Rückruf offenbar festgelegt hat, dass eine Stillegung der Beckengurtstraffer nicht erfolgt, diese dann aber in den Werkstätten mehr oder weniger heimlich ausbauen lässt. Die meisten Besitzer dürfte das zwar nicht jucken und sie bekommen es wohl nicht mal mit, aber grundsätzlich geht sowas in der Form gar nicht. Ich habe dem Ausbau bei der Inspektion im Frühjahr schriftlich widersprochen.
Ich hab ja den Eindruck, das Ihr einfach noch ein zu gutes Bild der Fahrzeughersteller in Sachen Gradlinigkeit, Glaubwürdigkeit und Rechtschaffenheit habt. 😉 Die Interpretation des Anspruches des KBA dürfte ganz anders sein, denn die Funktion des Beckengurtstraffers bleibt doch erhalten....nur eben nicht im gleichen Umfang. Der Beckengurt wird durch den normal verbauten Gurtstraffer natürlich mit gespannt, nicht mehr ganz so schnell und effektiv, aber genau das sagt ja auch die Volvo-Argumentation. Das in Verbindung mit der doch sehr ausgeprägten Neigung deutscher Gerichte, sowas (wie mehr als 70% der Verfahren) erst einmal gar nicht zu entscheiden, macht für mich jeden Gedanken an Anwalt und co. völlig obsolet. Da gibt es dann wirklich nur einen Gewinner.....und das seid nicht Ihr. 😁
Aber Versuch macht kluch....ich bleib da lieber der Dumme.
KUM
Das kann man so sehen. Ich lasse das nicht durchgehen und der Anwalt wird nach Streitwert bezahlt. Das Verfahren in 1. Instanz (Klage) kosten mit Anwaltskosten 500-600€. Meine Rechtsschutz übernimmt das zu 100%. Die Leute geben für jeden anderen Mist mehr Geld aus. Hier geht es doch um das Verhalten von Volvo und nicht um Geld. Und genau mit dieser Masche versuchen alle Hersteller durch zu kommen. Wegducken und runterschlucken ist da sicher entspannter. Was soll aus dem Land werden. Das Auto gehört mir! Mit welchem Recht baut Volvo da etwas ab. Was machst Du, wenn sie dein Radio oder Sitzheizung usw. demnächst stilllegen.
Es klappt zum Glück nicht immer - siehe VW. Die haben sie aber nur am Allerwertesten, weil die Amerikaner das schärfer sind.
Zur Info - beim KBA hat jeder die Möglichkeit eine offizielle Antwort zu bekommen. Es gibt ein Gesetz zur Informationsfreiheit, darauf muss man sich nur berufen. Schreibt das KBA an und stellt konkrete Fragen. Das kostet nicht. Kosten entstehen erst, wenn Ihr die gesamte Akte haben wollt. Da geht nur über eine Verfahren und kann bis 500€ kosten.
Einfach mal aktiv werden und sich nicht alles gefallen lassen. In diesem Sinne.
PS:
Ich habe den Eindruck im Forum ist ein Ghost-Writer von Volvo, aber vielleicht bilde ich mir das nur ein.
Zitat:
@mg-extra schrieb am 17. September 2021 um 09:27:31 Uhr:
Ohne, dass ich das Vorgehen von Volvo hier rechtfertigen will, aber den größten Nutzen aus der Klage zieht am Ende der Anwalt ;-)
Bin auch gespannt was raus kommt.
Und solange bleibt meiner auch drinnen.
Bis jetzt habe ich nur die Ankündigung von Volvo erhalten und sonst nichts.
Zitat:
@KUMXC schrieb am 17. September 2021 um 09:42:32 Uhr:
Ich hab ja den Eindruck, das Ihr einfach noch ein zu gutes Bild der Fahrzeughersteller in Sachen Gradlinigkeit, Glaubwürdigkeit und Rechtschaffenheit habt. 😉 Die Interpretation des Anspruches des KBA dürfte ganz anders sein, denn die Funktion des Beckengurtstraffers bleibt doch erhalten....nur eben nicht im gleichen Umfang. Der Beckengurt wird durch den normal verbauten Gurtstraffer natürlich mit gespannt, nicht mehr ganz so schnell und effektiv, aber genau das sagt ja auch die Volvo-Argumentation. Das in Verbindung mit der doch sehr ausgeprägten Neigung deutscher Gerichte, sowas (wie mehr als 70% der Verfahren) erst einmal gar nicht zu entscheiden, macht für mich jeden Gedanken an Anwalt und co. völlig obsolet. Da gibt es dann wirklich nur einen Gewinner.....und das seid nicht Ihr. 😁
Aber Versuch macht kluch....ich bleib da lieber der Dumme.
KUM
Das stimmt so nicht ganz.
Es gibt keinen Beckengurtstraffer mehr nach der Durchführung des RR.
Ob der normale Gurtstraffer ein Teil der Arbeit mit übernimmt, steht nicht zur Debatte.
Dem Schreiben des KBA nach ist die ersatzlose Demontage des Beckengurtstraffers nicht abgestimmt.
Zumal ich schon verwerflich finde, daß eine Firma wie Volvo, die sich ja als Sicherheitsapostsl aufspielt, einfach sicherheitstechnische Anlagen mit ein paar Widerständen brückt. Das ist ja wie in ner alten Polen-Schrauberbude....
Mir kann es Wurscht sein, meiner ist noch an Ort und Stelle.
Aber @HDDL muss ich vollumfänglich Recht geben.
Wer sich nicht wehrt, braucht sich im Nachhinein nicht zu beschweren.
Schade, dass noch kein Automagazin über diesen Skandal berichtet hat.
Der Erfinder des Sicherheitsgurt baut sang- und klanglos den Beckengurtstraffer aus und hofft, dass niemand es so richtig merkt.
Wenn Rückrufaktion -wenn Austausch -dann nur, wenn ein neues Original Teil eingebaut wird und kein Blindstopfen.
Habe bei meiner Werkstatt unterschreiben müssen, dass ich die Durchführung der Aktion ablehne.
Zitat:
@eet2000 schrieb am 16. September 2021 um 15:05:35 Uhr:
Das ist doch eine bewiesene Lüge. Das Pyrotechnikteil kommt raus, auf dessen Kabelende kommt ein Blindwiderstand (damit das Airbagsystem nicht meckert und Fehlercodes wirft) und ein rein mechanisches Teil ohne "Straffung" kommt rein. Unglaublich!Ich habe aber auch nach dem ersten Brief im Herbst 2019 nix wieder von Volvo gehört.
Zitat:
@eet2000 schrieb am 16. September 2021 um 15:05:35 Uhr:
Zitat:
@HDDL schrieb am 16. September 2021 um 14:27:16 Uhr:
Hier das offizielle Statement vom KBA,ich habe letztendlich meinen Vertragspartner (Werkstatt) verklagt, nachdem ich sehr lange, freundlich und geduldig mit dem VOLVO Kundenservice und der Werkstatt X Mails ausgetauscht und X mal telefoniert habe. Ich kann nur alle ermuntern nicht aufzugeben un den Druck zu erhöhen.
Es könnte für VOLVO teuer werden. ca 2.Mio Autos sind betroffen.10055 entspricht der RN10029 siehe offizielle KBA Datenbank auf der Homepage des KBA
XXX - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Sehr geehrter Herr XXX,
ich beziehe mich auf Ihre E-Mail an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vom xx.xx.2021. Sie bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Soll der Ausbau oder Austausch der Beckengurtstraffer erfolgen?
2. Soll die Funktion des Beckengurtstraffer stillgelegt werden.
Hierauf teile ich Ihnen Folgendes mit:
Laut den dem KBA vorliegenden Informationen durch den Hersteller besteht die Abhilfemaßnahme im Rahmen des Rückrufes mit der Vorgangsnummer 10055 in der Prüfung und dem Austausch der betroffenen Bauteile. Eine Stilllegung der Funktion des Beckengurtstraffers erfolgt daher nicht.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte erneut an das KBA.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
XXX
Dieses Schreiben ist gemäß § 37 Abs. 3 VwVfG auch ohne Unterschrift gültig.
Mit dem Schreiben des KBA mal an Autobild wenden.
Moin zusammen,
Selbst bin ich in dieser Angelegenheit nicht betroffen – wurde jedenfalls „noch“ nicht von Volvo diesbezüglich angeschrieben.
Vielleicht könnte jemand, der betroffen ist und dieser Angelegenheit entsprechend entgegentreten möchte, bei der Verbraucherzentrale Bundesverband die Situation einmal ansprechen/anschreiben und den Sachverhalt schildern, auf eine Antwort gespannt sein. Zumindest einmal anfragen, inwieweit sie sich dafür einsetzen würden, kostet fürs Erste doch sicherlich erst einmal nichts.
Das Kraftfahrtbundesamt hat u. a. auch zahlreiche Fahrzeuge der Daimler AG aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen den Hersteller eine Musterfeststellungsklage erhoben, um wichtige Fragen zum Schadensersatzanspruch der Betroffenen zu klären.
Könnte doch sein, wer weiß das schon im Vorfeld, dass man Interesse weckt und dieses Thema etwas mehr beleuchtet. Ein Versuch wäre es eventuell wert.
Schönen sonnigen Sonntag gewünscht.
Liebe Grüße
Heinz.
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