Rückruf Diesel-Update

Mercedes E-Klasse W212

Hallo zusammen,

letztes Jahr gab es doch die Ansage von Daimler, dass man ein paar Millionen Diesel-Autos freiwillig zurückruft, um neue Software zur Schadstoffreduktion aufzuspielen. Mein 200 CDI war grundsätzlich dabei. Gehört habe ich jedoch nichts. Ist diese Aktion im Sande verlaufen? Hat schon jemand einen Rückruf bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@m.180cdi schrieb am 5. Juli 2020 um 01:29:25 Uhr:



Zitat:

@Franjo001 schrieb am 4. Juli 2020 um 22:45:50 Uhr:


Wenn ich auf den Sprit achten muss, kaufe ich mir keinen 3-l-Diesel, der 2 Tonnen wiegt. 😁

Ja, wenn du aber den 220cdi mit dem 350cdi vergleichst, verbraucht der v6 weniger. Ganz einfacher grund: der 350cdi muss sich gar nicht bzw. viel weniger anstrengen beim losfahren und beschleunigen, kann die karosse ohne viel ausgepowert zu werden ziehen. Wohingegen der 220cdi schon sich anstrengen muss um das hohe Gewicht ohne viel kraft zum rollen zu bringen. Deshalb immer den V6 nehmen, wenn man weniger verbauch und vor allem laufkultur haben will. Wenn man allerdings Interesse am trekker hat, kann man sich den 220cdi gönnen.

Ganz schlimmes Stammtisch-Blabla...

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https://www.focus.de/.../...sende-diesel-zurueckrufen_id_11230243.html
Gerade gelesen!? Ich bin gespannt!

Wohl nur Sprinter neuerlich betroffen. Hauptsache kein E :-)

Zitat:

@Ladula schrieb am 11. Oktober 2019 um 22:35:11 Uhr:


Guten Abend zusammen,
einmal von Daimler, einmal vom KBA aufgefordret, hat die Werkstatt in der KW 39 das Update aufgespielt,
gibt ein DIN A Blatt, daß mitgeführt werden soll. (Auto 220 cdi Bj. 212).
Mit freundlichen Grüßen Ladula.

Das hieße ein Pflichtupdate für Euro 5? Zumindest deutet das mitzuführende Blatt darauf hin. Baujahr 2012 gab es doch noch keine Euro 6 220er, richtig?
Das wäre eine bislang unbekannte Situation.

Nö. Es wird vom Hersteller irgendwas geändert, dafür gibt es eine Freigabe vom KBA und diese muss man mitführen. Als ich danach fragte, ob man mir theoretisch auch gegen meinen Willen das Update aufspielen könne wurde dies verneint. Begründung war, dass ich etwas unterschreiben und eine ABE (oder was immer es war) mitführen müsse.
Aktueller Stand ist unverändert freiwilliges Update für unsere Euro5 212er.

Gruß
Hagelschaden

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So hätte ichs ja auch gedacht, aber bei @ladula klingts halt anders.

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 12. Oktober 2019 um 16:38:34 Uhr:


So hätte ichs ja auch gedacht, aber bei @ladula klingts halt anders.

Um Irrungen zu vermeiden. Bei mir war es bestimmt auch freiwillig, ich bin seit Jahren in der
gleichen Werkstatt, dem gleichen Meister und meine er macht es richtig.
Mit Blick auf die Hintergründe bleibt ohnehin nur noch ein Kopfschütteln.
Aber noch heiter grüßend, Ladula.

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 12. Oktober 2019 um 10:42:48 Uhr:


Wohl nur Sprinter neuerlich betroffen. Hauptsache kein E :-)

Doch, auch E:
https://www.daimler.com/innovation/diesel/rueckruf-faq.html

Diesmal für alle, die panisch den Euro5-Diesel verkauft haben, um sich einen MOPF mit Euro6 als6-Zylinder zu gönnen. 😁

Zitat:

@Monochromatic schrieb am 13. Oktober 2019 um 08:57:10 Uhr:



Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 12. Oktober 2019 um 10:42:48 Uhr:


Wohl nur Sprinter neuerlich betroffen. Hauptsache kein E :-)

Doch, auch E:
https://www.daimler.com/innovation/diesel/rueckruf-faq.html

Diesmal für alle, die panisch den Euro5-Diesel verkauft haben, um sich einen MOPF mit Euro6 als6-Zylinder zu gönnen. 😁

Ich schrieb "neuerlich", d.h. es geht in der aktuellen "Aktion" um weitere Euro 5 Fahrzeuge. Und da scheint es nicht um weitere E zu gehen. Das auch Euro 6 E betroffen sind, ist schon recht lange bekannt.

Zitat:

@guenterDU schrieb am 3. Oktober 2019 um 21:12:07 Uhr:


Den GLK 220cdi Euro 5 hat das KBA untersucht und eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Dort ist der Rückruf verpflichtend. Die anderen Modelle sind noch nicht untersucht. Glaubt ihr, das der om651 in der E-Klasse eine andere Software hat als im GLK? Ich glaube das nicht.

Hier mal ein Artikel zu einem aktuellen Urteil zum Thema. Die angeblich unzulässige Abschaltvorrichtung von Mercedes wird hier erläutert und auch der Unterschied zu der von Volkswagen.

lto.de/recht/nachrichten/n/olg-schleswig-12u123-18-mercedes-diesel-thermofenster-keine-sittenwidrige-schaedigung/

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Ladula schrieb am 11. Oktober 2019 um 22:35:11 Uhr:


Guten Abend zusammen,
einmal von Daimler, einmal vom KBA aufgefordret, hat die Werkstatt in der KW 39 das Update aufgespielt,
gibt ein DIN A Blatt, daß mitgeführt werden soll. (Auto 220 cdi Bj. 212).
Mit freundlichen Grüßen Ladula.

Nach dem durchgeführten Update in KW 39 ( 200 cdi Bj. 2011) bekam ich ein Schreiben. Es endete mit folgenden Zeilen: "Dieses Schreiben ist ausschließlich für Ihre Unterlagen bestimmt. Eine Bestätigung der Teilnahme an der Freiwilligen Kundendienstmaßnahme gegenüber dem KBA ist nicht notwendig oder zielführend."

LG filch

Zitat:

@Ladula schrieb am 11. Oktober 2019 um 22:35:11 Uhr:


Guten Abend zusammen,
einmal von Daimler, einmal vom KBA aufgefordret, hat die Werkstatt in der KW 39 das Update aufgespielt,
gibt ein DIN A Blatt, daß mitgeführt werden soll. (Auto 220 cdi Bj. 212).
Mit freundlichen Grüßen Ladula.

Merkst du irgendeinen Unterschied?

Zitat:

...
Hier mal ein Artikel zu einem aktuellen Urteil zum Thema. Die angeblich unzulässige Abschaltvorrichtung von Mercedes wird hier erläutert und auch der Unterschied zu der von Volkswagen.

lto.de/recht/nachrichten/n/olg-schleswig-12u123-18-mercedes-diesel-thermofenster-keine-sittenwidrige-schaedigung/

Gruß
Hagelschaden

Schade ist jedoch, dass das Thermofenster explizit in der EU-Norm als zulässig steht - also Teil der Verordnung ist.
Da hätte ich mir bei einer "neutralen" Berichterstattung gewünscht, dass das auch gesagt wird.

Aber genau daran erkennt man aus meiner Sicht, dass die ganze Diskussion nicht mehr sachlich ist sondern es nur noch darum geht eine Firma schlecht zu reden.
Bei VW war es ja berechtigt.

Zu einer neutralen Berichterstattung gehört es auch, ein Stück weit die Wahrheit zu sagen:

(Anmerkung: Gefahren und gefährdete Bauteile sind kursiv hervorgehoben)

Mit der Emissionsgrundverordnung (EU) 715/2007 wurden von politscher Seite alle kostentreibende Hemmschuhe aus dem Weg geräumt und auch die Daimler AG konnte Motoren

• zwecks Selbstbefreiung von den Hemmnissen der Emissionskontrollsysteme
• hinsichtlich der Emissionsminderungsstrategien suboptimal so minimalistisch auslegen,

dass mit Hilfe dieser auslegungsfähigen EU Verordnung unter plausibler Berufung auf den notwendigen Bauteileschutz

• der Einsatz von Abschalteinrichtungen mit jedem noch so geringfügigen, individuellen und konkreten Anlass als legal und zulässig dargestellt werden konnte.

Sicherheit und Haltbarkeit wurde über die Emissionsgesetzgebung gestellt - im Wissen, dass auch die Motoren der Baureihen OM622/626/651/642 im Schatten einer weiten Auslegung von

Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 a) VO 715/2007

Zitat:

Artikel 5
Anforderungen und Prüfungen
(2) Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn:
a) die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten;

• suboptimal konstruiert wurden und bei vollem Greifen des Emissionskontrollsystems drohen Schaden zu nehmen.

Eine Abschalteinrichtung im Sinne der Vorschrift ist zulässig, wenn diese mit Motorschutzmaßnahmen begründet wird, z. B.:
• Versottung und Verlackung der AGR-Komponenten
• Versottung von Sensoren im Einlass- und Abgassystem
• verstopfte AGR-Kühler
• Vereisung im Luftpfad
• Verrußung des Motoröls
• Veränderung Motorölviskosität, verbrannte Motorölreste im Lagergehäuse des Turboladers führen zur Verstopfung, wodurch die Läuferwelle nach einer gewissen Zeit festlaufen kann
• Instabilität der Verbrennung bei sinkenden Außentemperaturen
• volle AGR-Rate bei 15 °C–30 °C Außentemperatur und 15 °C–98 °C Kühlwassertemperatur
• AdBlue-Auskristalisierung außerhalb eines Abgas-Temperaturfensters unterhalb von 180 °C

Das Fundament der heutigen Situation ist eine von NEFZ EURO4 bis WLTP EURO6c minimalistische Auslegung von gesetzlichen Vorgaben:

15 Jahre freie Stickoxid-/NOx-Handhabung im Realbetrieb

Zur Erinnerung:

Die vertrauensbildenden Maßnahmen von VW stünden auch der Daimler AG gut zu Gesicht:

• Die vertrauensbildende Maßnahme gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Durchführung der technischen Maßnahme und bis zu einer Gesamtlaufleistung des jeweiligen Fahrzeuges von max. 250.000 km bei Inanspruchnahme der 'Vertrauensbildenden Maßnahme' (je nachdem, welches Kriterium früher greift)

• gilt für alle Kunden, deren Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typ EA189 ausgestattet sind und die ihr Fahrzeug im Rahmen der Serviceaktion 23R7 im Kontext der Dieselthematik updaten lassen und bei nachgewiesener vorheriger Teilnahme an allen durch den Hersteller empfohlenen Service- und Wartungsarbeiten (d.h. „scheckheftgepflegte“ Fahrzeuge)

• Die 'Vertrauensbildende Maßnahme' gilt für Defekte in Werkstoff und Werkarbeit an insgesamt 11 Bauteilen des Abgasrückführungssystems, des Kraftstoffeinspritzsystems und des Abgasnachbehandlungssystems:

• Lambdasonde
• Temperaturfühler
• Umschaltventil Abgasrückführung
• Ventil Abgasrückführung
• Differenzdrucksensor
• Einspritzdüse
• Hochdruckpumpe,
• (Kraftstoff-) Verteilerleiste
• Druckregelventil
• Drucksensor
• Einspritzleitung

Ausgeschlossen sind:

• Fälle von natürlichem Verschleiß, d.h. der Beeinträchtigung des Fahrzeugs und seiner Teile durch Abnutzung,

• der Eigentümer oder ein nicht autorisierter Servicepartner und/oder Händler hat das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß repariert, gewartet oder gepflegt (z. B. durch Verwendung von Teilen, die der Hersteller nicht genehmigt hat),

• die Vorschriften über den Betrieb, die Behandlung und die Pflege des Fahrzeugs, z.B. aus der Bedienungsanleitung, nicht befolgt worden sind,

• das Fahrzeug wurde durch Dritte oder durch externe Einflüsse wie Unfälle, Gewitter / Hagel, Hochwasser etc. beschädigt, die den Gegenstand der Beschwerde hervorgerufen haben,

• sämtliche den Partikelfilter betreffende Beschwerden, die auf die Aschebelastung des Partikelfilters zurückzuführen sind,

• es wurden Teile in das Fahrzeug eingebaut, die der Hersteller nicht genehmigt hat, oder das Fahrzeug wurde in einer nicht autorisierten Weise geändert, z.B. durch (Chip-)Tuning,

• das Fahrzeug wurde unsachgemäß genutzt, z.B. bei Motorsportwettbewerben oder durch Überladung,

• der Fahrzeughalter hat die Beschwerde nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums angezeigt,

• der Fahrzeughalter hat Volkswagen nicht die Möglichkeit gegeben, innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Gegenstand der Beschwerde zu klären.

LG, Walter

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 16. Oktober 2019 um 17:49:40 Uhr:


Die vertrauensbildenden Maßnahmen von VW stünden auch der Daimler AG gut zu Gesicht:

Geilster Joke auf ganz MT. 😁😁😁

Gruß Metalhead

Habe heute den W212 zum Service abgegeben. Laut dem Serviceberater gibt es bis Ende des Jahres einen 100€ Gutschein, wenn man das ominöse Update aufspielt. Kam mir schon irgendwie Suspekt vor das ganze 😁 Habe dankend abgelehnt.

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