Rückleuchten

Volvo XC60 U

So, jetzt habe ich den Dicken so wie ich den haben wollte🙂

Dient für alle die Standart -Leuchten zu rot empfinden.

Da es nach StVO nicht erlaubt ist, bin ich informiert.

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Sorry - echt schlimm. Dem XC60 2 sein designerisches Identitätsmerkmal geraubt. 😮

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Die Bremslichter sieht man noch genau so gut wie vorher, da ist überhaupt nichts gefährlich. Mir gefällts vom Design her nicht so, ich empfinde die Volvo Rückleuchten als Volvo spezifisches Merkmal. Gehört einfach dazu quasi.

Aber was hier an Belehrungen, Weltuntergansszenarien und Tötungsdelikte inklusive finanziellem Ruin konstruiert werden, spottet jeder Beschreibung. Der TE hat ne Veränderung an seinem Fahrzeug gepostet, und Oberlehrer sowie Gutmenschen sind gleich voll auf dem Posten. So etwas versüßt einem doch immer wieder den Besuch im Forum. 😁

Lieber TE, mein Ding ists nicht so, aber so lange es dir gefällt, alles richtig gemacht. Ich fahre übrigens auch ohne grüne Plakette rum, da mir keine Aufkleber jedweder Art ans Auto kommen. 😎

Das verspottete Wort vom Gutmensch sollte vom Editor nicht angenommen werden. Es ist für mich ein seltenes Mahnmal sprachlicher Verdrehung inhaltlich gegensätzlicher Ungereimtheiten.

Zitat:

@StefanLi schrieb am 6. Mai 2018 um 20:49:46 Uhr:


Das verspottete Wort vom Gutmensch sollte vom Editor nicht angenommen werden. Es ist für mich ein seltenes Mahnmal sprachlicher Verdrehung inhaltlich gegensätzlicher Ungereimtheiten.

😕😕😕
Für diese 2 Sätze bin ich wohl zu blöd. Kannst Du mir das bitte kurz erklären.

Er mag den Begriff "Gutmensch" nicht und vor allem seine Nutzung.

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Zitat:

@Mixman schrieb am 2. Mai 2018 um 09:57:19 Uhr:



Zitat:

@Dorum schrieb am 1. Mai 2018 um 20:29:24 Uhr:


Erloschene ABE kostet - neben Bußgeld - 3 Punkte.
Kein Anspruch aus Teil- und Vollkasko.
Haftpflicht mind. 5.000 € Regress, bei Vorsatz - und davon ist spätestens dann auszugehen, wenn dieser Thread dann mal gelesen wird - ggfs. kompletter Regress. Bei Personenschäden dann schnell 6-7stellig.

Selten soviel Schwachsinn gelesen!!!

Zitat:

@Mixman schrieb am 2. Mai 2018 um 09:57:19 Uhr:



Zitat:

Jeder setzt halt andere Prioritäten im Leben.

Ich glaube das muss jeder selber wissen. Dafür braucht man nicht so schlaue Ratschläge.

Statt rumzupöbeln gern mal Fundstellen nennen, die belegen, dass man mit erloschener ABE noch Versicherungsschutz hat bzw. bei Fremdschäden (Haftpflicht) nicht in Regress genommen wird.
Da bin ich schon mal sehr gespannt.

Bei einer hellen Wagenfarbe würden mir die Rückleuchten richtig gut gefallen. Was den Rest angeht: Die Rennleitung macht mir da wenig sorgen, TüV auch eher weniger. Was bei einem Unfall die Versicherung angeht: Die meisten Leute wissen nicht einmal das die Rückleuchten so nicht zulässig sind. Sollte doch der fast unwahrscheinliche Fall eintreten das die Versicherung das Mitbekommt, das ist das Risiko das man eingeht.

Zitat:

@riedochs schrieb am 7. Mai 2018 um 06:01:13 Uhr:


Bei einer hellen Wagenfarbe würden mir die Rückleuchten richtig gut gefallen. Was den Rest angeht: Die Rennleitung macht mir da wenig sorgen, TüV auch eher weniger. Was bei einem Unfall die Versicherung angeht: Die meisten Leute wissen nicht einmal das die Rückleuchten so nicht zulässig sind. Sollte doch der fast unwahrscheinliche Fall eintreten das die Versicherung das Mitbekommt, das ist das Risiko das man eingeht.

Vielleicht überlegst Du mal woher ein Geschädigter die nötigen Gelder herbekommt, wenn Dein Versicherungsschutz nicht vorhanden ist. Zwar wird ein Haftpflichtversicherer erstmal das nötigste leisten, aber das ist alles mit viel Theater verbunden. Wir haben hier gerade einen Fall von Fahrzeugmanipulation im Büro. Der Fahrer sitzt jetzt vor einer Regresssumme von knapp 85.000 Euro!!! Ich hätte noch ein paar mehr Fälle diesbezüglich, zB Handynutzung etc., alles kein Spaß mehr. Aber klar „Spaßgesellschaft“ und dann hinterher rumheulen wenn die Versicherung den Unfug nicht bezahlen will. Über soviel Verantwortungslosigkeit kann ich persönlich nur den Kopf schütteln.

Zitat:

@Dorum schrieb am 7. Mai 2018 um 01:38:13 Uhr:


Statt rumzupöbeln gern mal Fundstellen nennen, die belegen, dass man mit erloschener ABE noch Versicherungsschutz hat bzw. bei Fremdschäden (Haftpflicht) nicht in Regress genommen wird.
Da bin ich schon mal sehr gespannt.

Beleg Du doch mal (anhand von Urteilen), daß ich keinen Versicherungsschutz mehr habe wenn ich folie auf den Rückleuchten hab.

Wurde oben schon mal erläutert. Stichwort: "Verhältnissmäßigkeit" etc.

Zitat:

@Mixman schrieb am 7. Mai 2018 um 10:11:08 Uhr:



Zitat:

@Dorum schrieb am 7. Mai 2018 um 01:38:13 Uhr:


Statt rumzupöbeln gern mal Fundstellen nennen, die belegen, dass man mit erloschener ABE noch Versicherungsschutz hat bzw. bei Fremdschäden (Haftpflicht) nicht in Regress genommen wird.
Da bin ich schon mal sehr gespannt.

Beleg Du doch mal (anhand von Urteilen), daß ich keinen Versicherungsschutz mehr habe wenn ich folie auf den Rückleuchten hab.

Wurde oben schon mal erläutert. Stichwort: "Verhältnissmäßigkeit" etc.

Das darfst Du gerne selber googeln. Du wirst hierzu genug finden. In Deiner Versicherungspolice zB unter Anzeigepflicht oder Gefahrenerhöhung.

Zitat:

@Mixman schrieb am 7. Mai 2018 um 10:11:08 Uhr:



Zitat:

@Dorum schrieb am 7. Mai 2018 um 01:38:13 Uhr:


Statt rumzupöbeln gern mal Fundstellen nennen, die belegen, dass man mit erloschener ABE noch Versicherungsschutz hat bzw. bei Fremdschäden (Haftpflicht) nicht in Regress genommen wird.
Da bin ich schon mal sehr gespannt.

Beleg Du doch mal (anhand von Urteilen), daß ich keinen Versicherungsschutz mehr habe wenn ich folie auf den Rückleuchten hab.

Wurde oben schon mal erläutert. Stichwort: "Verhältnissmäßigkeit" etc.

Hej 2 unterschiedliche Gesichtpunkte die nicht zu vermischen sind.
1. Ordnungswidrigkeit erloschene Betribserlaubnis
2. Versicherungsschutz / Regress: Versicherungsbedingungen der KFZ Vers. bei vorsätzlichem Verändern des Kfz durch Umbauten, das wiederum zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Die Ordnungswidrigkeit ist sicher zu vernachlässigen und mit ein paar € zu erledigen.
Jedoch die Gefahr das der Kfz Halter den eigenen Schaden nicht ersetzt bekommt über die VK und der Schaden des Unfallgegners evtl. nicht bezahlt wird (hier Regress der Versicherung), ist einfach nicht von der Hand zu weisen.
Hier gilt jetzt Risikoabwägung!

Ich stelle meine Frage von vor 3 Seiten nochmal:
Warum werden bei einem 60.000+ Auto keine zugelassenen Teile verwendet? 😕

Gruß havaru

Zitat:

@havaru schrieb am 7. Mai 2018 um 10:54:52 Uhr:



Zitat:

@Mixman schrieb am 7. Mai 2018 um 10:11:08 Uhr:


Beleg Du doch mal (anhand von Urteilen), daß ich keinen Versicherungsschutz mehr habe wenn ich folie auf den Rückleuchten hab.

Wurde oben schon mal erläutert. Stichwort: "Verhältnissmäßigkeit" etc.

Hej 2 unterschiedliche Gesichtpunkte die nicht zu vermischen sind.
1. Ordnungswidrigkeit erloschene Betribserlaubnis
2. Versicherungsschutz / Regress: Versicherungsbedingungen der KFZ Vers. bei vorsätzlichem Verändern des Kfz durch Umbauten, das wiederum zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis führt.

Die Ordnungswidrigkeit ist sicher zu vernachlässigen und mit ein paar € zu erledigen.
Jedoch die Gefahr das der Kfz Halter den eigenen Schaden nicht ersetzt bekommt über die VK und der Schaden des Unfallgegners evtl. nicht bezahlt wird (hier Regress der Versicherung), ist einfach nicht von der Hand zu weisen.
Hier gilt jetzt Risikoabwägung!

Ich stelle meine Frage von vor 3 Seiten nochmal:
Warum werden bei einem 60.000+ Auto keine zugelassenen Teile verwendet? 😕

Gruß havaru

Tja, recht hast Du!

Weil es sie in der Form nicht gibt.

Die 85.000€ würde ich in der Welt der Mythen suchen.

Die Regressumme ist generell bei 5.000€ gedeckelt.
https://www.verkehrslexikon.de/Module/RegressBegrenzung.php

Zitat:

@ScorpHH schrieb am 7. Mai 2018 um 09:50:12 Uhr:



Zitat:

@riedochs schrieb am 7. Mai 2018 um 06:01:13 Uhr:


Bei einer hellen Wagenfarbe würden mir die Rückleuchten richtig gut gefallen. Was den Rest angeht: Die Rennleitung macht mir da wenig sorgen, TüV auch eher weniger. Was bei einem Unfall die Versicherung angeht: Die meisten Leute wissen nicht einmal das die Rückleuchten so nicht zulässig sind. Sollte doch der fast unwahrscheinliche Fall eintreten das die Versicherung das Mitbekommt, das ist das Risiko das man eingeht.

Vielleicht überlegst Du mal woher ein Geschädigter die nötigen Gelder herbekommt, wenn Dein Versicherungsschutz nicht vorhanden ist. Zwar wird ein Haftpflichtversicherer erstmal das nötigste leisten, aber das ist alles mit viel Theater verbunden. Wir haben hier gerade einen Fall von Fahrzeugmanipulation im Büro. Der Fahrer sitzt jetzt vor einer Regresssumme von knapp 85.000 Euro!!! Ich hätte noch ein paar mehr Fälle diesbezüglich, zB Handynutzung etc., alles kein Spaß mehr. Aber klar „Spaßgesellschaft“ und dann hinterher rumheulen wenn die Versicherung den Unfug nicht bezahlen will. Über soviel Verantwortungslosigkeit kann ich persönlich nur den Kopf schütteln.

Zitat:

@ScorpHH schrieb am 7. Mai 2018 um 10:36:52 Uhr:



Das darfst Du gerne selber googeln. Du wirst hierzu genug finden. In Deiner Versicherungspolice zB unter Anzeigepflicht oder Gefahrenerhöhung.

Und da ist genau das Problem. "Googeln" wo ist da die rechtliche Grundlage.

Immer dieses halbwissen aus irgendwelchen Google Einträgen.

Beleg doch mal die Behauptung: kein Versicherungsschutz - 6-7 stellige Zahlung - 3 Punkte.
Anhand von Urteilen, Prozessen oder irgend etwas.

... noch jemand Popcorn ... ?!

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