Rückleuchten SWF

Opel Astra F

Hallo Zusammen,

ich hoffe, ihr erschlagt mich jetzt nicht. Ich habe einige Beiträge zu diesem Thema bereits gelesen, aber bin dennoch etwas verunsichert.

Wir haben im Astra meiner Frau Rückleuchten von SWF mit E-Prüfzeichen und Katzenaugen, ebenfalls mit E-Prüfzeichen, aber keine ABE dazu. Da wir diesen Monat HU haben, hier nochmal die Frage, ob eine ABE notwendig ist?

Desweiteren haben die Vorbesitzer das Kabel für die Nebellschlußleuchte durchtrennt??? Da ich darin keine Sinn sehe, habe ich es heute wieder angeschlossen. Weiß jemand einen Grund für die "Stillegung" der Nebelschlußleuchte? Funktionert wieder alles prima.

Danke!

Gruß Andreas

20 Antworten

Ganz einfach...

Das sind die Irmscher Rückleuchten. Diese müssen eingetragen werden. Rückstrahler anbringen (welche mit E-Zeichen) und eine externe Nebelschlussleuchte. Deswegen auch das durchtrennte Kabel... Weiterhin ist die Trägerplatte für die Leuchtmittel eine andere.

Gutachten besorgen und eintragen lassen.

Irgendwie ergibt das keinen Sinn für mich. Die Nebelschlußleuchten sind doch integriert und funktionieren einwandfrei. Alles leuchtet so, wie es sein soll. Und die Rückleuchten sind vom Haustuner. Also warum eine separate Nebelschlußleuchte? Und warum Eintragung?

Gruß Andreas

Moin!
..Gelöscht..
Die hässlichen VFL sind z.B. auch von SWF.
Ich denke mal das dort Irmscher o.A. verbaut waren und dann zum Verkauf wieder auf "Normal" umgerüstet wurde und die NSL vergessen wurde.
Mfg Ulf

Zitat:

Original geschrieben von athy_grave


Irgendwie ergibt das keinen Sinn für mich. Die Nebelschlußleuchten sind doch integriert und funktionieren einwandfrei. Alles leuchtet so, wie es sein soll. Und die Rückleuchten sind vom Haustuner. Also warum eine separate Nebelschlußleuchte? Und warum Eintragung?

Gruß Andreas

Nein! Du hast hinten auf der Lampe Buchstabenkombinationen. Anhand dieser kannst du/Polizei/Tüv erkennen, wo welche Lampe in der Leuchte sitzt. Deswegen sollten diese zu den org. anders sein.

Um sich von den normalen Leuchten "abzuheben", wird halt das Leuchtbild aus optischen Gründen verändert...

Deswegen, wenn du legal unterwegs sein willst, Irmscher-Platinen rein, eintragen lassen...

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Also, da mit das alles keine Ruhe gelassen hat, habe ich den direkten Kontakt zu Irmscher gesucht (per Email und Telefon).

Diese schicken mir jetzt das Gutachten zu. Desweiteren wurde mir bestätigt, daß die Rückleuchten nicht eingetragen werden müssen.

Gruß Andreas

Es sind aber die schwarzen Irmscher Dinger??

Das kannste mir dann auch gern mal schicken. Das interessiert mich brennend... Meine müssen (und ich hab auch ein GA) eingetragen werden.

Hallo Pabstpower,

Irmscher hat auf meine Email hin Fotos von den Rückleuchten angefordert. Diese habe ich hingeschickt und anschließend nach deren Rück-Email mit denen telefoniert. Ich denke, daß ich das Gutachten morgen habe. Gib mir mal Deine Email-Adresse, dann maile ich Dir schon mal ein Foto von den Leuchten zu.

Gruß Andreas

Hallo Pabstpower,

ich nochmal. Ich kann ja auch hier mal ein Bild hochladen. Kurioserweise sehen die Leuchten auf dem Bild nicht so schwarz aus. Wenn man hinter dem Auto steht oder fährt sind die richtig schwarz! Es sind aber in der Tat Irmscher Leuchten.

Gruß Andreas

ES GIBT 2 SORTEN IRMSCHER RÜLLIS

das mal vorneweg 😁

es gibt einmal jene, die alten, in denen in der kammer der NSL nix bzw ein plastikstopfen davor ist, bei denen muss man seperat fahren, fährt soundfan zum bsp, der hats aber anders gelöst 😉

dann gibts die neueren, die haben einen roten einsatz in der NSL kammer, die benötigen keine seperate NSL

eingetragen müssen aber beide sorten werden, sowie bei beiden rote rückstrahler verbaut werden müssen

Ich hab auch die neueren, die schon den Einsatz für die NSL drinhaben, hol ich aber nu ned für en foto raus, weil die sicher und staubfrei verpackt im schrank liegen 😁

Hier mal der Vergleich Irmscher vs GSI

Sind meines Erachtens die gleichen und müssen lt. Irmscher nicht eingetragen werden.

is aber keine ABE, sondern nur en Teilegutachten, deswegen müssen sie eingetragen werden normalerweise, bin mal gespannt wie das GA aussieht

Hab da ein schönes Dokument für euch.. einen Nachtrag..
ich kram mal in meinen Papieren rum .

Ich möchte euch jez nix vom pferd erzählen aber ich meinte das war ne nachschrift und zwar dazu das man das alles elber anbringen kann / muss und dann aber nich zum tüv muss..

ich werde es rauskramen

alex erinner mich dran (nerv mich damit) 😉

gruß

Also...

hier ein Auszug aus dem Gutachten:

Gemäß § 19 StVZO und dem Beispielkatalog in der derzeit vorliegenden Fassung wird die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch den Anbau der beschriebenen Rückleuchten nicht berührt.

Eine Änderungsabnahme gemäß § 19(3) StVZO ist daher nicht erforderlich.

Es ist zwar eine separate Nebelschlußleuchte vorgeschrieben, da aber meiner Meinung nach diese doch integriert ist und auch funktioniert, lasse ich es drauf ankommen.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von athy_grave


Also...

hier ein Auszug aus dem Gutachten:

Gemäß § 19 StVZO und dem Beispielkatalog in der derzeit vorliegenden Fassung wird die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch den Anbau der beschriebenen Rückleuchten nicht berührt.

Eine Änderungsabnahme gemäß § 19(3) StVZO ist daher nicht erforderlich.

Es ist zwar eine separate Nebelschlußleuchte vorgeschrieben, da aber meiner Meinung nach diese doch integriert ist und auch funktioniert, lasse ich es drauf ankommen.

Gruß Andreas

Pack die orginalen Rückleuchten Platinen drauf und gut is, sofern das loch für die NSL frei is 😉

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