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Rückgabe PKW Privatverkauf

Audi A3 8PA Sportback
Themenstarteram 23. April 2020 um 7:07

Guten Morgen,

Ich habe vor etwas über zwei Wochen meinen Audi A3 privat verkauft. Mit dem Mobile-Kaufvertrag habe ich Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Gestern hat mich der Käufer kontaktiert und meint, dass Ich doch den A3 um 150000km zurückgedreht hätte. Er droht mir jetzt mit der Polizei und einer Anzeige, wenn Ich die laufenden Reparaturkosten nicht übernehme?

Hat er das Recht auf solch einen Anspruch?

Danke euch

Gruß und bleibt gesund :)

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17 Antworten

hast Du denn den Tacho um 150.000 km zurückgedreht und diese Tatsache verschwiegen?

Themenstarteram 23. April 2020 um 8:01

Natürlich nicht. Ich habe noch den alten Kaufvertrag der belegt, dass Ich den Wagen mit 147tkm gekauft habe (Mit 151tkm verkauft).

dann kann man Dir das ja nicht zur Last legen und der Käufer hat (meiner Meinung nach) keine Ansprüche.

Übrigens geht es hier eher um technische Fragen des A3 8P - dieser Thread wäre im Autoverkauf und Fahrzeugbewertung Forum besser aufgehoben:

https://www.motor-talk.de/.../...kauf-und-fahrzeugbewertung-b1043.html

Der Käufer ist zunächst mal in der Pflicht, dir zu beweisen, dass in "deiner" Zeit der Tacho zurückgeschraubt wurde...

wieso verkauft man ein auto nach 4000km? wie lange hattest du den?

Das man vielleicht beim Ankauf damals selber beschissen wurde entbindet einen nicht von den zivirechtlichen Pflichten ggü. dem nachfolgenden Käufer. Hat man selber einen Kaufvertrag der bestätigt das man nicht selber gedreht hat ist der Betrug zwar vom Tisch, aber der Kaufvertrag ist ggf. trotzdem nicht erfüllt. Was sagt denn der Kaufvertrag zum Kilometerstand? Irgendwelche Einschränkungen ala "laut Tacho", "abgelesen" o.ä.?

Je nach strittiger Summe wäre vielleicht ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt angebracht. Reparaturkosten würde ich nicht zahlen, Rückabwicklung unter Abzug einer Kilometerpauschale vielleicht.....

Gekauft wie gesehen und der Käufer hat die 2 Wochen überschritten fertig .Also brauchst dir keinen Kopf zumachen!

Mfg

Zitat:

@Bodo68 schrieb am 23. April 2020 um 17:01:43 Uhr:

Gekauft wie gesehen und der Käufer hat die 2 Wochen überschritten fertig .Also brauchst dir keinen Kopf zumachen!

Mfg

So einfach ist es nicht. Die Beweislast liegt beim Käufer. Letzter Absatz...

https://www.advocard.de/.../

Der Ansprechpartner für den Käufer ist erst einmal der (letzte) Verkäufer.

 

Denn der Kaufvertrag ist ja genau zwischen dem Käufer und (letzten) Verkäufer zustande gekommen. Bei Betrug (und genau das ist es ja) kann hier eine Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgen und der (letzte) Verkäufer muss / kann sich dannn wiederrum an den vorletzten Verkäufer wenden.

Dennoch hat der Käufer hier alle Möglichkeiten, denn die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag kann er beim (letzten) Verkäufer völlig problemlos einfordern, denn er hat ja auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vertraut.

Zur Beweislast: Wenn der Käufer (zB aus dem Motorsteuergerät oder aus dem Zündschlüssel, Getriebesteuergerät, ABS, oder vom letzten oder vorletzten TÜV Bericht oder von seiner Versicherung) erfährt, dass das Fahrzeug mehr Kilometer runter hat, als im Kaufvertrag angegeben dann wird es eng.

Auch sollte man erwähnen, dass es einen Vertrauensschaden gibt. Der Käufer kann hier richtig Kasse machen, Stichworte hierzu "positives und und das viel interessantere NEGATIVE Interesse bei Schadensersatz".

Die Rückabwicklung hat auch nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun. Der TE hat vielleicht eine zugesicherte Eigenschaft nicht geliefert, einen A3 mit x Kilometer auf der Uhr. Geliefert hat er aber einen mit y Kilometer. Das „vielleicht“ habe ich eingebaut weil die genaue Formulierung im Vertrag durchaus relevant sein könnte.

Ich frag mich halt auf welcher Basis will der Käufer erkannt haben dass am km Stand geschraubt wurde? Wenn ein gebrauchtes STG mit X km eingebaut wurde und derjenige nun über vcds diesen km-Stand gesehen hat und jetzt sagt MOMENT! dann is das ja käse

Eine Möglichkeit ist doch, bei Audi die Fahrzeughistorie zu überprüfen, z. B. anlässlich eines Werkstattaufenthaltes. Wenn dann etwas in den Kilometerlaufleistungen nicht stimmt...

 

Bzgl eines neuen, gebrauchten Steuergerätes lässt sich sicher auch feststellen, wann es verbaut wurde.

Kommt immer drauf an wer es macht und ob sowas irgendwie verzeichnet wird. Ich mache seit km-Stand 120.000km alles selber bei meinem oder halt in ner freien werkstatt

die Fahrzeughistorie ist auch nur so gut wie sie gepflegt wurde. Ich hatte vor Jahren schon mal Probleme mit einem Kulanzantrag, weil eine Inspektion nicht in der Historie eingetragen war, obwohl die im Serviceheft stand (incl. Audi-Stempel).

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