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Rückgabe PKW Privatverkauf

Audi A3 8PA Sportback
Themenstarteram 23. April 2020 um 7:07

Guten Morgen,

Ich habe vor etwas über zwei Wochen meinen Audi A3 privat verkauft. Mit dem Mobile-Kaufvertrag habe ich Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Gestern hat mich der Käufer kontaktiert und meint, dass Ich doch den A3 um 150000km zurückgedreht hätte. Er droht mir jetzt mit der Polizei und einer Anzeige, wenn Ich die laufenden Reparaturkosten nicht übernehme?

Hat er das Recht auf solch einen Anspruch?

Danke euch

Gruß und bleibt gesund :)

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17 Antworten

Abwarten und Tee trinken, wenn ein gelber Brief kommt kann man immer noch zum Anwalt

Vor allem schreibt der te ja nix mehr...

Der Fall ist auch eigentlich ganz einfach. Im KV von mobile gibt es zwei Kategorien. In der ersten die Zusicherungen, in der zweiten die Erklärungen. Dummerweise ist der Teil mit den Kilometern bei den Zusicherungen aufgeführt - als zugesicherte Gesamtfahrleistung. Ist der Kilometerstand gedreht, fehlt diese Eigenschaft. Damit ist der Verkäufer in der Pflicht. Er mag kein Betrüger sein, aber dennoch haftet er zivilrechtlich.

Wenn ICH einen Gebrauchten verkaufe, den ich selbst schon gebraucht gekauft habe, dann nehme ich einen Muster-KV, wonach ich ERKLÄRE, wie hoch der abgelsesene Stand des Kilometerzählers ist. Oder ich streiche den Teil durch und schreibe ausdrücklich rein, dass ich erkläre, wie viel der Kilometerzähler anzeigt. Es wird leider auch heute noch viel gedreht, da will ich nicht für anderer Leute Betrug verantwortlich gemacht werden, auch nicht finanziell.

Auch hier wieder... Ich bin kein Anwalt und möchte eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Aber richtig, der TE meldet sich eh nicht mehr. Wahrscheinlich, weil es weiter ging und er sowieso zum Anwalt musste, da hat er jetzt andere Sorgen. Ist auch schockierend und eine riesen Sauerei, wenn man wirklich nichts wusste.

Nachtrag: Mir geht es eigentlich darum, darauf hinzuweisen, dass man sich auch und gerade die Musterverträge genau durchlesen sollte. Da ist vieles drin, was man vielleicht gar nicht zusichern möchte - und oft auch gar nicht kann. Manche garantieren die Unfallfreiheit. Wenn es vor mir 3 Besitzer gab kann ich aber unmöglich für diese oder auch die tatsächliche Gesamtfahrleistung garantieren. Wenn bei mir alles glatt lief und ich keine Probleme hatte, woher soll ich wissen, selbst betrogen worden zu sein? Und unter Umständen hafte ich da ja auch noch anderthalb Jahre später. Dann bekomme ich eine abgerockte Karre zurück, habe Kosten und darf bestenfalls eine Nutzungsentschädigung verlangen. Wenn MEIN Verkäufer sich dann besser abgesichert hatte, bin ich massiv gelackmeiert.

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