Rückfahrkamera fährt ständig aus und ein
Hallo Zusammen,
mir ist aufgefallen das recht häufig (nicht immer) die Kamera hinten aus und wieder einfährt wenn man an eine Kreuzung, Ampel, Kreisverkehr etc. anfährt. Ist das bei euch auch so? Das geklappere nervt ein wenig.
1208 Antworten
Mag ja so sein, wie beschrieben. Leider verschweigt Mercedes in seiner
dicken Betriebsanleitung die Tatsache, das die RK sich ständig
selbst kalibrieren muß, noch daß dabei ein mehr oder weniger
störendes Geräusch entsteht.
Ebenfalls sucht man darin vergeblich nach einer genauen Anleitung zur
"Kalibrierung durch Selbsthilfe".
Von einer Information seitens der Vertriebsleute, denen dieser Mangel
spätetens seit der letzten MOPF wohlbekannt sein muß, ebenfalls keine
Spur.
Wirklich skandalös ist das Verhalten des Service (spreche von meinem
Mercedes-Händler) nach Beanstandung der Funktion der RK bei meinem
Neuwagen Ende Juni 2024:
1. Mitteilung per E-Mail, ... Mangel wird sofort beseitigt, Werkstattmeister
meldet sich... (leider nicht!)
2. Nach erstem Werkstattaufenthalt Mitte Juni hat die Nachbesserung,
sprich Kalibrierung der RK, gerade bis zur nächsten Kreuzung funktioniert.
3. Anfang August Wagen 2 Tage in Werkstatt, Nachbesserung gerade mal
15km gehalten.
4. Auf meine höfliche Anfrage, wie es nun weitergeht, kam per E-Mail
folgende Nachricht: (Zitat) ..diese Funktion ist vom Hersteller so gewollt
und vorgesehen. Technisch entspricht Ihr Fahrzeug dem Stand vergleichbar
ausgestatter Serienfahrzeuge usw.
Also baut Mercedes einTeil ein, das gewollt störend laut ist, mit einer
vom Kunden unverständlichen Kalibrierfunktion? Im Zeitalter der KI?
Oder hat das tatsächlich irgendeine Behörde "so gewollt" vorgeschrieben?
Anderseits wird mit viel Aufwand das Fahrwerk, die Karosserie usw.
optimiert und das Fahrzeug mit viel "Komfort" Erlebnissen beworben.
Wie passt das zusammen?
Warum sind denn für diese Aussage zwei unnötige Werkstattbesuche nötig
gewesen, wenn das Ergebnis längst bekannt ist?
Das nennt man bewusste Irreführung!
Es bleibt der fade Nachgeschmack, das bei Mercedes der Kunde nach dem
Kauf, nichts mehr zu melden hat.
Empfehle allen, die mit den für ihr gutes Geld erworbenen Mercedes-
Produkten nicht zufrieden sind, dies an die Beschwerdestelle mitzuteilen:
Viel hilft viel!
cs.deu@cac.mercedes-benz.com
Was du hier so fabulierst…
1. gibt es vom 206er noch keine Mopf
2. ist das kein Mangel daher kannst du auch kein Fehlverhalten seitens MB-Vertrieb u.a. anprangern
3. muss die BA nicht jede Nichtigkeit wie bspw. die automat. Kalibrierung einer Kamera umfassen
4. eine Neukalibrierung ist beim 206er nicht vorgesehen (kein Mangel; siehe oben)
Danach hab ich aufgehört deinen Beitrag weiter zu lesen.
Bevor du weiterhin solche sinnlosen Romane verfasst, gehst du im Thread besser mal wenigstens 2 Seiten zurück und liest, was da geschrieben steht. Das sollte viele deiner Fragen klären bzw. Behauptungen klarstellen. Viel Spaß.
Seid ihr immer noch bei dem Thema? Zu geil....echt. Es wurde alles gesagt und erklärt (wieso...weshalb und warum) es kann und wird nicht geändert...akzeptieren oder andere Marke fahren...zack bumm bonjour. 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@Silentio schrieb am 29. August 2024 um 17:59:31 Uhr:
Mag ja so sein, wie beschrieben. Leider verschweigt Mercedes in seiner
dicken Betriebsanleitung die Tatsache, das die RK sich ständig
selbst kalibrieren muß, noch daß dabei ein mehr oder weniger
störendes Geräusch entsteht.
Ebenfalls sucht man darin vergeblich nach einer genauen Anleitung zur
"Kalibrierung durch Selbsthilfe".
Von einer Information seitens der Vertriebsleute, denen dieser Mangel
spätetens seit der letzten MOPF wohlbekannt sein muß, ebenfalls keine
Spur.
Wirklich skandalös ist das Verhalten des Service (spreche von meinem
Mercedes-Händler) nach Beanstandung der Funktion der RK bei meinem
Neuwagen Ende Juni 2024:
1. Mitteilung per E-Mail, ... Mangel wird sofort beseitigt, Werkstattmeister
meldet sich... (leider nicht!)
2. Nach erstem Werkstattaufenthalt Mitte Juni hat die Nachbesserung,
sprich Kalibrierung der RK, gerade bis zur nächsten Kreuzung funktioniert.
3. Anfang August Wagen 2 Tage in Werkstatt, Nachbesserung gerade mal
15km gehalten.
4. Auf meine höfliche Anfrage, wie es nun weitergeht, kam per E-Mail
folgende Nachricht: (Zitat) ..diese Funktion ist vom Hersteller so gewollt
und vorgesehen. Technisch entspricht Ihr Fahrzeug dem Stand vergleichbar
ausgestatter Serienfahrzeuge usw.Also baut Mercedes einTeil ein, das gewollt störend laut ist, mit einer
vom Kunden unverständlichen Kalibrierfunktion? Im Zeitalter der KI?
Oder hat das tatsächlich irgendeine Behörde "so gewollt" vorgeschrieben?Anderseits wird mit viel Aufwand das Fahrwerk, die Karosserie usw.
optimiert und das Fahrzeug mit viel "Komfort" Erlebnissen beworben.
Wie passt das zusammen?Warum sind denn für diese Aussage zwei unnötige Werkstattbesuche nötig
gewesen, wenn das Ergebnis längst bekannt ist?
Das nennt man bewusste Irreführung!
Es bleibt der fade Nachgeschmack, das bei Mercedes der Kunde nach dem
Kauf, nichts mehr zu melden hat.Empfehle allen, die mit den für ihr gutes Geld erworbenen Mercedes-
Produkten nicht zufrieden sind, dies an die Beschwerdestelle mitzuteilen:
Viel hilft viel!
cs.deu@cac.mercedes-benz.com
A200 letztes Jahr gekauf ohne Chance bei der Probefahrt die RFK zu testen, da der Mopf noch nicht auf dem Markt war .
Kann danach die selbe Erfahrung mit MB 1:1 bestätigen und habe den Mangel nicht akzeptiert. Musste einen Anwalt beauftragen. Demnächst gibt es einen Gerichtstermin....
Na da bin ich aber mal gespannt was dabei raus kommt. 😉
Bei dem Fahrzeug würde mich eher das fehlende Touchpad stören.
Zitat:
@ErTu18 schrieb am 29. August 2024 um 22:09:01 Uhr:
A200 letztes Jahr gekauf ohne Chance bei der Probefahrt die RFK zu testen, da der Mopf noch nicht auf dem Markt war .
Kann danach die selbe Erfahrung mit MB 1:1 bestätigen und habe den Mangel nicht akzeptiert. Musste einen Anwalt beauftragen. Demnächst gibt es einen Gerichtstermin....
Ja nice, wenn Du Erfolg, berichte mal hier, wenn nicht berichte auch. Was ist Dein Ziel mit dem Anwalt?
Zitat:
@ErTu18 schrieb am 29. August 2024 um 22:09:01 Uhr:
Zitat:
@Silentio schrieb am 29. August 2024 um 17:59:31 Uhr:
Mag ja so sein, wie beschrieben. Leider verschweigt Mercedes in seiner
dicken Betriebsanleitung die Tatsache, das die RK sich ständig
selbst kalibrieren muß, noch daß dabei ein mehr oder weniger
störendes Geräusch entsteht.
Ebenfalls sucht man darin vergeblich nach einer genauen Anleitung zur
"Kalibrierung durch Selbsthilfe".
Von einer Information seitens der Vertriebsleute, denen dieser Mangel
spätetens seit der letzten MOPF wohlbekannt sein muß, ebenfalls keine
Spur.
Wirklich skandalös ist das Verhalten des Service (spreche von meinem
Mercedes-Händler) nach Beanstandung der Funktion der RK bei meinem
Neuwagen Ende Juni 2024:
1. Mitteilung per E-Mail, ... Mangel wird sofort beseitigt, Werkstattmeister
meldet sich... (leider nicht!)
2. Nach erstem Werkstattaufenthalt Mitte Juni hat die Nachbesserung,
sprich Kalibrierung der RK, gerade bis zur nächsten Kreuzung funktioniert.
3. Anfang August Wagen 2 Tage in Werkstatt, Nachbesserung gerade mal
15km gehalten.
4. Auf meine höfliche Anfrage, wie es nun weitergeht, kam per E-Mail
folgende Nachricht: (Zitat) ..diese Funktion ist vom Hersteller so gewollt
und vorgesehen. Technisch entspricht Ihr Fahrzeug dem Stand vergleichbar
ausgestatter Serienfahrzeuge usw.Also baut Mercedes einTeil ein, das gewollt störend laut ist, mit einer
vom Kunden unverständlichen Kalibrierfunktion? Im Zeitalter der KI?
Oder hat das tatsächlich irgendeine Behörde "so gewollt" vorgeschrieben?Anderseits wird mit viel Aufwand das Fahrwerk, die Karosserie usw.
optimiert und das Fahrzeug mit viel "Komfort" Erlebnissen beworben.
Wie passt das zusammen?Warum sind denn für diese Aussage zwei unnötige Werkstattbesuche nötig
gewesen, wenn das Ergebnis längst bekannt ist?
Das nennt man bewusste Irreführung!
Es bleibt der fade Nachgeschmack, das bei Mercedes der Kunde nach dem
Kauf, nichts mehr zu melden hat.Empfehle allen, die mit den für ihr gutes Geld erworbenen Mercedes-
Produkten nicht zufrieden sind, dies an die Beschwerdestelle mitzuteilen:
Viel hilft viel!
cs.deu@cac.mercedes-benz.comA200 letztes Jahr gekauf ohne Chance bei der Probefahrt die RFK zu testen, da der Mopf noch nicht auf dem Markt war .
Kann danach die selbe Erfahrung mit MB 1:1 bestätigen und habe den Mangel nicht akzeptiert. Musste einen Anwalt beauftragen. Demnächst gibt es einen Gerichtstermin....
Nice!! Ich drücke die Daumen. Gib gerne Bescheid wie es ausgegangen ist.
Zum Thema Beschwerdemail: Ich habe da erst nach Monaten eine Antwort bekommen, die vollkommen am Thema vorbei war.
Das Problem ist bei mir durch das serienmäßige Radio gelöst!
Ansonsten ist es hier wie in allen anderen Threads in 3 Kategorien einzuteilen:
- Es gibt User, die Mängel und Probleme schildern!
- Es gibt User, die hilfreiche Tipps dazu geben.
- Es gibt die Fanboys, deren einziger Sinn es im Forum ist, jeden Murks am Mercedes hinzunehmen und kleinzureden!
Du hast die 4. Kategorie vergessen:
- Die Realisten, die das Problem sehr wohl sehen. Die aber aus aus einer Mücke keinen Elefanten machen, weil sie die Intelligenz haben zu erkennen, dass die Beseitigung einem Kampf gegen Windmühlen gleicht und ihnen ihre Zeit und Nerven für eine solche Kleinigkeit einfach zu schade sind.
By the way: Was sollen denn die „hilfreichen Tipps“ sein? Da bin ich jetzt mal gespannt. Und bitte komm nicht mit so tollen Tipps, wie sich bei MB zu beschweren oder zum Anwalt zu rennen.
Zitat:
@raggamuffin schrieb am 30. August 2024 um 09:17:11 Uhr:
Du hast die 4. Kategorie vergessen:
- Die Realisten, die das Problem sehr wohl sehen. Die aber aus aus einer Mücke keinen Elefanten machen, weil sie die Intelligenz haben zu erkennen, dass die Beseitigung einem Kampf gegen Windmühlen gleicht und ihnen ihre Zeit und Nerven für eine solche Kleinigkeit einfach zu schade sind.By the way: Was sollen denn die „hilfreichen Tipps“ sein? Da bin ich jetzt mal gespannt. Und bitte komm nicht mit so tollen Tipps, wie sich bei MB zu beschweren oder zum Anwalt zu rennen.
Da hast Du absolut den Nagel auf den Kopf getroffen. Es nützt kein Mosern und Rumnörgeln etwas, wenn Dinge, welche einem vielleicht missfallen, sogar so in der Betriebsanleitung beschrieben sind, dass es so sein muss. Damit würde sich auch sicherlich kein seriöser Anwalt beschäftigen, denn hier kann einfach keine Sachmangelklage erhoben werden, wenn kein Sachmangel vorliegt und somit besteht da auch keine Aussicht auf Erfolg.
Leider gibt es jedoch in der Gesellschaft mittlerweile sehr viele Personen welche der Meinung sind etwas ganz Besonderes zu sein und somit außerhalb von Regeln und Rechtsprechung stehen zu können. Vielleicht sollte sich lieber vor dem Aufkommen von Schnappatmung und dem Reden von Anwalt und Klagen, einmal die tatsächliche Rechtsgrundlage angeschaut werden. Oft holt das dann die "Wutschäumer" ganz schnell auf den Boden der Tatsachen zurück.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/sachmangelNatürlich bin auch ich völlig der Meinung, dass Mercedes das absolut schlecht gelöst hat und es dem "Premiumanspruch" in keiner Weise gerecht wird. Dennoch ist es nun einmal Tatsache, dass es nun leider einmal "Stand der Technik" bei Mercedes ist und so wird Mercedes auch argumentieren, da es nun einmal Systembedingt so gelöst ist und auch so verkauft wird und in der Serie vorhanden ist.
Zitat:
@Dimareka schrieb am 30. August 2024 um 09:41:19 Uhr:
Zitat:
@raggamuffin schrieb am 30. August 2024 um 09:17:11 Uhr:
Du hast die 4. Kategorie vergessen:
- Die Realisten, die das Problem sehr wohl sehen. Die aber aus aus einer Mücke keinen Elefanten machen, weil sie die Intelligenz haben zu erkennen, dass die Beseitigung einem Kampf gegen Windmühlen gleicht und ihnen ihre Zeit und Nerven für eine solche Kleinigkeit einfach zu schade sind.By the way: Was sollen denn die „hilfreichen Tipps“ sein? Da bin ich jetzt mal gespannt. Und bitte komm nicht mit so tollen Tipps, wie sich bei MB zu beschweren oder zum Anwalt zu rennen.
Da hast Du absolut den Nagel auf den Kopf getroffen. Es nützt kein Mosern und Rumnörgeln etwas, wenn Dinge, welche einem vielleicht missfallen, sogar so in der Betriebsanleitung beschrieben sind, dass es so sein muss. Damit würde sich auch sicherlich kein seriöser Anwalt beschäftigen, denn hier kann einfach keine Sachmangelklage erhoben werden, wenn kein Sachmangel vorliegt und somit besteht da auch keine Aussicht auf Erfolg.
Leider gibt es jedoch in der Gesellschaft mittlerweile sehr viele Personen welche der Meinung sind etwas ganz Besonderes zu sein und somit außerhalb von Regeln und Rechtsprechung stehen zu können.
Sorry da musste ich jetzt schon sehr schmunzeln bei den Ausführungen.. Eine Sachmangelklage exisitert in Deutschland nicht 🙂
Es gibt ähnliche Themen, bei denen "kein seriöser Anwalt" erfolgreich war. Schau einfach mal auf Beck-Online und in den Kommentaren zu Automotive und Schadensersatz/Rückabwicklung/Wandlung. Ferner reden wir hier von Mercedes und nicht von Opel oder Dacia. Man erinnere sich an den Marketing Slogan "Das Beste oder Nichts". Zudem haben andere Automobilhersteller das Thema nicht, bzw. in den Griff bekommen.
Ich denke man darf bei Mercedes auch mit einer gewissen Erwartungshaltung herangehen. Wenn der FC Bayern spielt erwarte ich auch einen Sieg in der Bundesliga. Wenn Jahn Regensburg spielt, bin ich schon froh, wenn es ein Unentschieden in der zweiten Bundesliga wird.
Aber das tut hier nichts zur Sache... Der Problemlösung dient es nicht. Ich bin auf jeden Fall gespannt, wie der Fall ausgeht und Drücke die Daumen.
Zitat:
@ciaopascal schrieb am 30. August 2024 um 09:57:49 Uhr:
Sorry da musste ich jetzt schon sehr schmunzeln bei den Ausführungen.. Eine Sachmangelklage exisitert in Deutschland nicht 🙂
Natürlich gibt es das Klagerecht aufgrund von Sachmängeln, wenn dieser Paragraph erfüllt ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Es ist auch völlig unabhängig davon, ob es ein Mercedes, Opel, Dacia oder sonst ein Hersteller ist. Der Kunde hat immer Anrecht auf ein mangelfreies Produkt, egal was es gekostet hat oder was ein "Werbeversprechen" aussagt oder auch nicht. Das heißt jedoch nicht, dass ein Mangel vorliegt, wenn ein Produkt so hergestellt wird, dass es am Ende dem Kunden möglicherweise nicht gefällt, es aber der Serienproduktion entspricht und auch so entwickelt wurde. Das ist dann maximal Naivität des Kunden, sich im Vorfeld nicht ausreichend über das Produkt informiert zu haben. Da wird dann letztendlich nur der Richter ins Schmunzeln kommen wenn der Kläger anführt "Ich bin aber davon ausgegangen das,..."
Ich weiß auch nicht mehr, der wievielte hier schon vollmundig angekündigt hat, diesbezüglich den Weg der Klage zu gehen. Nur habe ich bis jetzt hier danach von niemanden auch nur ansatzweise gelesen, dass das von Erfolg gekrönt gewesen ist oder ob es überhaupt zur Verhandlung kam.
Zitat:
@Dimareka schrieb am 30. August 2024 um 10:04:05 Uhr:
Zitat:
@ciaopascal schrieb am 30. August 2024 um 09:57:49 Uhr:
Sorry da musste ich jetzt schon sehr schmunzeln bei den Ausführungen.. Eine Sachmangelklage exisitert in Deutschland nicht 🙂
Natürlich gibt es das Klagerecht aufgrund von Sachmängeln, wenn dieser Paragraph erfüllt ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Es ist auch völlig unabhängig davon, ob es ein Mercedes, Opel, Dacia oder sonst ein Hersteller ist. Der Kunde hat immer Anrecht auf ein mangelfreies Produkt, egal was es gekostet hat oder was ein "Werbeversprechen" aussagt oder auch nicht. Das heißt jedoch nicht, dass ein Mangel vorliegt, wenn ein Produkt so hergestellt wird, dass es am Ende dem Kunden möglicherweise nicht gefällt, es aber der Serienproduktion entspricht und auch so entwickelt wurde. Das ist dann maximal Naivität des Kunden, sich im Vorfeld nicht ausreichend über das Produkt informiert zu haben. Da wird dann letztendlich nur der Richter ins Schmunzeln kommen wenn der Kläger anführt "Ich bin aber davon ausgegangen das,..."
Ich weiß auch nicht mehr, der wievielte hier schon vollmundig angekündigt hat, diesbezüglich den Weg der Klage zu gehen. Nur habe ich bis jetzt hier danach von niemanden auch nur ansatzweise gelesen, dass das von Erfolg gekrönt gewesen ist oder ob es überhaupt zur Verhandlung kam.
Du vermischt hier rechtlich einiges miteinander... Insofern wäre ich vorsichtig mit solchen Aussagen. Leute nehmen das für bare Münze...
Ferner wurde es auch nicht so entwickelt, es ist das Resultat aus der Umsetzung einer EU Richtlinie oder Verordnung (ich weiß es nicht mehr genau, wurde aber hier schon genannt). Mercedes ist selber nicht wirklich happy damit und man ist sich in Stuttgart durchaus des Themas bewusst. Das wurde mir selbst schon gesagt.. Insofern gilt wie leider so oft: Je mehr Leute sich beschweren, usw. desto wahrscheinlicher ist eine Lösungsfindung.
Und: Kunden, wie z.B. ich, haben sich ausreichend informiert... Mein Leihwagen zum Probefahren hatte das Problem nicht. Mein bestelltes Auto hat es indes. Wie also damit umgehen?
Dass du von Verhandlungen oder dem Ausgang selbiger nichts gehört hast, kann an zwei Dingen liegen:
1. Leute, die ein positives, wie auch negatives Ergebnis bekommen haben, posten einfach nichts mehr.
2. Es wurde Stillschweigen vereinbart und es gab einen Vergleich/außergerichtliche Einigung. Das passiert durchaus oft, wenn man nicht will, dass andere Leute auf den Zug aufspringen.
Anyways: Ich hoffe es gibt eine Lösungsfindung auf irgendeine Art 🙂
Zitat:
@ciaopascal schrieb am 30. August 2024 um 00:06:16 Uhr:
Zitat:
@ErTu18 schrieb am 29. August 2024 um 22:09:01 Uhr:
A200 letztes Jahr gekauf ohne Chance bei der Probefahrt die RFK zu testen, da der Mopf noch nicht auf dem Markt war .
Kann danach die selbe Erfahrung mit MB 1:1 bestätigen und habe den Mangel nicht akzeptiert. Musste einen Anwalt beauftragen. Demnächst gibt es einen Gerichtstermin....Nice!! Ich drücke die Daumen. Gib gerne Bescheid wie es ausgegangen ist.
Zum Thema Beschwerdemail: Ich habe da erst nach Monaten eine Antwort bekommen, die vollkommen am Thema vorbei war.
Sobald das Ergebnis der Anhörung vorliegt, melde ich mich. Im Idealfall Rückabwicklung.