Rückabwicklung F10
Servus Leute.
Kurz und knapp, da wenig Zeit(Arbeit ruft).
Wagen im Februar gekauft.
Zieht nach rechts. Da ehemaliges Unfallfahrzeug, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies vom Unfall kommt. Sonst auch nur Ärger mit dem Wagen. Viele kleine Sachen waren in der Zwischenzeit defekt.
Jetzt wollen wir eine Rückabwicklung, die uns angeboten wurde, beantragen.
Was meint ihr, zum Anwalt?(vorsorglich, Kosten ? )
Wie lange dauert so eine Rückabwicklung?
Es grüßt Euch Ecce
Beste Antwort im Thema
naja, wenn du mit dem autohaus so kommunizierst wie du hier mit uns redest dann kann ich mir vorstellen, daß es nicht leicht war :-)
nur hier die chronolgie:
Erste posting um 7:16 uhr mit der info vom kaufdatum
nächste posting um 7:38 uhr mit der info über eine zahlung ihv 1500€ und 22000 kosten
nächste posting um 8:01 uhr mit der info, daß die 1500€ eine Entschädigungszahlung wäre
nächste posting um 8:33 uhr mit der Posting: "Bitte lesen!" und dann schreibst du über 2600€ für die nutzung.
nächste posting um 8:59 uhr mit bj und km stand
nächste posting um 9:41 uhr mit dem km stand zum zeitpunkt des kaufes
wäre für alle einfacher gewesen wenn du gleich um 7:16 uhr geschrieben hättest was du in 150min uns scheibchenweise mitgeteilt hast? was sollen die leute hier lesen wenn du nicht einmal die info hergibst (8:33: bitte lesen und dabei hast du die info was dir die nutzung kostet nicht einmal geschrieben)...
kommunikation hin, kommunikation her - ich würde den prozess mit der rückabwicklung starten und wenn du merkst der prozess stottert würde ich dann einen rechtsanwalt involvieren. so oder so scheint das autohaus in ordnung zu sein weil viele würden sich da keine rückabwicklung für ein 8 jahr altes auto antun.
63 Antworten
naja, wenn du mit dem autohaus so kommunizierst wie du hier mit uns redest dann kann ich mir vorstellen, daß es nicht leicht war :-)
nur hier die chronolgie:
Erste posting um 7:16 uhr mit der info vom kaufdatum
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wäre für alle einfacher gewesen wenn du gleich um 7:16 uhr geschrieben hättest was du in 150min uns scheibchenweise mitgeteilt hast? was sollen die leute hier lesen wenn du nicht einmal die info hergibst (8:33: bitte lesen und dabei hast du die info was dir die nutzung kostet nicht einmal geschrieben)...
kommunikation hin, kommunikation her - ich würde den prozess mit der rückabwicklung starten und wenn du merkst der prozess stottert würde ich dann einen rechtsanwalt involvieren. so oder so scheint das autohaus in ordnung zu sein weil viele würden sich da keine rückabwicklung für ein 8 jahr altes auto antun.
Sehr gut zusammengefasst, rsyed 🙂 🙂 Lacher!
Du hast vergessen, dass er auch mehrmals darauf hingewiesen hat, dass er arbeiten muss. Was ihm scheinbar selbst egal war, so oft wie er während seiner Arbeitszeit gepostet hat.
Sehr gutes Beispiel, wie man ein Hilfegesuch in einem Forum nicht stellen sollte. Erst sich die Info's mühsam anfordern lassen, aber gleichzeitig die Mitleserschaft zur erhöhten Aufmerksamkeit erziehen wollen. Genial. 🙂
Normalerweise poste ich nichts in einen Thread, zu dem ich nichts sinnvolles beitragen kann. Aber das konnte ich mir nicht verkneifen. Nichts für ungut, ecce.
Gruß,
Bob
Zitat:
@rsyed schrieb am 4. Dezember 2018 um 14:20:14 Uhr:
naja, wenn du mit dem autohaus so kommunizierst wie du hier mit uns redest dann kann ich mir vorstellen, daß es nicht leicht war :-)nur hier die chronolgie:
Erste posting um 7:16 uhr mit der info vom kaufdatum
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nächste posting um 8:01 uhr mit der info, daß die 1500€ eine Entschädigungszahlung wäre
nächste posting um 8:33 uhr mit der Posting: "Bitte lesen!" und dann schreibst du über 2600€ für die nutzung.
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nächste posting um 9:41 uhr mit dem km stand zum zeitpunkt des kaufeswäre für alle einfacher gewesen wenn du gleich um 7:16 uhr geschrieben hättest was du in 150min uns scheibchen weise mitgeteilt hast? was sollen die leute hier lesen wenn du nicht einmal die info hergibst (8:33: bitte lesen und dabei hast du die info was dir die nutzung kostet nicht einmal geschrieben)...
kommunikation hin, kommunikation her - ich würde den prozess mit der rückabwicklung starten und wenn du merkst der prozess stottert würde ich dann einen rechtsanwalt involvieren. so oder so scheint das autohaus in ordnung zu sein weil viele würden sich da keine rückabwicklung für ein 8 jahr altes auto antun.
...musste um 7.30 Uhr das Haus verlassen ; )
Das Autohaus wiegelte von Anfang an alle Probleme ab. Das mit der Spur wurde 3mal versucht zu beheben.
Kleine Historie:
Reifen runtergefahren-BMW bezahlte 1 Reifen.
Bremsen vorne runter-wurde behoben
Blinker fiel auf der AB ab und verkratzte den Koti-wurde behoben
Klima ohne Funktion, es wurde diskutiert, dann festgestellt das der Kühler im Eimer war-behoben
Gestank im Innenraum-diskutiert, mit der Aussage "normal". - Innenraumfilter voller Schmiere? -wurde von mir behoben(obwohl vor dem Kauf Service gemacht wurde, inclusive. der Filter/des Filters
Reifenunwucht -besteht immer noch -normal, ist die Fahrbahn(Aussage Servicemeister)
Jetzt Winterräder drauf und Unwucht weg.
Aufkleber zum nachziehen der Räder auf Klimaanlagenbedienteil geklebt. Beim abziehen ging die Farbe samt Aufschrift weg- behoben.
Wagen stotterte nach Start-wurde genusst, mit Zuzahlung. War auch so ein Kampf...
Wagen zieht nach rechts-nicht behoben. BMW sagt, Suche zu aufwändig, könnte alles sein. (selbstlenkende Hinterachse).Technisch angeblich alles in Ordnung. Denen ist halt der Aufwand zu hoch (Kosten) um die Ursache zu finden.
Mir wurden von Anfang an Fragen gestellt, wie , wer soll das bezahlen?
Ja, wer soll das bezahlen? Da war ich jedesmal extrem verärgert. Ich hätte mir nämlich auch nen Hobel vom Fähnchenhändler holen können..
Zitat:
@BMW_Bob schrieb am 4. Dezember 2018 um 15:47:40 Uhr:
Sehr gut zusammengefasst, rsyed 🙂 🙂 Lacher!Du hast vergessen, dass er auch mehrmals darauf hingewiesen hat, dass er arbeiten muss. Was ihm scheinbar selbst egal war, so oft wie er während seiner Arbeitszeit gepostet hat.
Sehr gutes Beispiel, wie man ein Hilfegesuch in einem Forum nicht stellen sollte. Erst sich die Info's mühsam anfordern lassen, aber gleichzeitig die Mitleserschaft zur erhöhten Aufmerksamkeit erziehen wollen. Genial. 🙂
Normalerweise poste ich nichts in einen Thread, zu dem ich nichts sinnvolles beitragen kann. Aber das konnte ich mir nicht verkneifen. Nichts für ungut, ecce.
Gruß,
Bob
Passt schon, alles gut. Es regt mich halt sehr auf. Und auf der Baustelle hat man mal zeit für den ein oder anderen Satz 😁
Ähnliche Themen
Ist das Auto nicht von einem BMW Vertragshändler??
Zitat:
@Clio320 schrieb am 4. Dezember 2018 um 18:57:42 Uhr:
Ist das Auto nicht von einem BMW Vertragshändler??
..ja, ist es..
clio....
glaubst du wirklich dass ein hassan hinterhof so an einen Tisch setzen würde und sooo entgegen kommt ??
wenn Händler so entgegen kommt und ecce noch das vergrault, ist richtig unclever....
Zitat:
@Lukei23 schrieb am 4. Dezember 2018 um 22:05:36 Uhr:
clio....glaubst du wirklich dass ein hassan hinterhof so an einen Tisch setzen würde und sooo entgegen kommt ??
wenn Händler so entgegen kommt und ecce noch das vergrault, ist richtig unclever....
Ja hast recht, hab mich verlesen.
Fachhändler =Fähnchenhändler
Also die Art und Weise zu posten ist wirklich grauenhaft, aber im Kern kann ich Ecce komplett verstehen...
Warum sollte ich brutto 2.600,- EUR Abstriche machen für die mangelhafte Ware/Leistung des Händlers.
Aus meiner Sicht käme dabei nur die Werkstatt wirklich gut weg:
1. statt dem gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung zu entsprechen, können sie das Fzg einfach zurücknehmen
2. bei der Rückabwicklung sind die ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit von der 0,67% Regel ausgegangen und haben trotzdem viel zu viel berechnet: 22000EUR x 0,67% x 13(tkm) = 1916,20EUR. Woher kommen die anderen 683,80????
Und diese Regel hat heute eigentlich schon ausgedient. Heute verwendet man eher die "erwartbare Restlaufleistung":
Stand bei Kauf: 127000
erwartbare Restlaufleistung: 300000 (erwartbar bei ordentlicher Nutzung) - 127000 = 173000
Kaufpreis: 22000
gefahrene Strecke: 13000
Nutzungsentgelt: 22000EUR x 13000km : 173000km = 1653,18 EUR
Also insgesamt fast 1000 EUR Differenz zu den geforderten 2600!!!!!
3. Selbst die 1653 EUR wären mir mindestens 2000 EUR zuviel: Das Nutzungsentgelt kommt ja nur für die Wandlung in Frage. Bei Mängelleistung gibts aber noch das Thema Schadensersatz! Hier gibts aber unterschiedliche Auslegungen zur Berechnung desselben (immerhin hats beim Diesel-Skandal - allerdings ja Vorsatz - die komplette Kaufsumme zurückgegeben.
Ich (da rechtsschutzversichert) würde auf jeden Fall den Klageweg wählen. Warum sollte ich noch drauf zahlen, wenn die mir ne Schrottkiste verkaufen und sich letztlich weigern, den Schaden zu beheben.
Das Problem: Der Streitwert - sagen wir 20000 EUR - ist sehr hoch: Damit entstehen Gerichtskosten von um die 5000 EUR in erster Instanz (und im Worst case bis zu 14000 EUR insgesamt).
Du solltest trotzdem die Argumente nutzen, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Aber abgesehen davon: Wo ist denn die eingeschworene Allianz gegen den 🙂 auf der Strecke geblieben...
Und 1 jahr später fährt er immernoch mit dem Auto rum und es ist noch nichts geregelt und wird noch weniger geld sehen, da noch mehr Abnutzung am Fahrzeug vorhanden, ich würde es nicht übers Gericht machen, wie einer hier schon geschrieben hat, du kannst die Rechnung auch anders sehen normal wäre der Verlust viel höher, so bist du für knapp 200 euro im monat nen 530d gefahren so eine günstige leasing rate wirst du auch nirgends finden 🙂
@Kutan: ich gebe Dir da absolut recht.
Zumal man ja noch die rennerei wegen der ganzen Probleme hatte. Wenn mein Dicker so viel Ärger machen würde... puh...
Zitat:
@MercedesC219 schrieb am 5. Dezember 2018 um 15:07:21 Uhr:
du kannst die Rechnung auch anders sehen normal wäre der Verlust viel höher, so bist du für knapp 200 euro im monat nen 530d gefahren
Bei den Problemen und der ganzen Rennerei hat es sicherlich keinen Spaß gemacht. Und wenn du für etwas, was weh tut, Geld bezahlt, bist du eher in einer anderen Szene unterwegs ;-)
Es kann natürlich sein, dass es so kommt, wie du schreibst. Am Rechtsanspruch ändert das aus meiner Sicht aber nichts.
Ich würde empfehlen, für eine Erstberatung beim Anwalt ca. 150,- hinzublättern, dann aber die Argumente schon vorkauen und vorab schicken, damit man nicht bei 0 beginnen muss:
1. Wenn Wandlung: Nutzungsentgelt korrekt? Entschädigung hoch genug?
2. Wenn Schadenersatz: Neben der Leistung? Statt der Leistung? Höhe?
Mir zeigt sich wieder das Bild der Götter in Blau-Weiß, die im Grunde keinen blassen Schimmer haben, aber meinen, der Kunde ist noch 100x dümmer, z.B. bei seiner Reifenunwucht: was für ein Mist!
Das geht mir tierisch aufen Sack.
Also, eben nochmal mit dem Chef des AH telefoniert.
Der Ton war wie zu erwarten ein anderer.
Er sagte, es wäre ja ein Unfallwagen...
Mir wurde natürlich beim Kauf versichert, dass der Wagen jetzt besser sei wie vorher, da neue Teile verbaut wurden.
Soll erst mal ohne Anwalt nen schreiben fertigmachen und ins AH schicken...tolle Wurst.
Zitat:
@Kutan schrieb am 5. Dezember 2018 um 14:13:20 Uhr:
Also die Art und Weise zu posten ist wirklich grauenhaft, aber im Kern kann ich Ecce komplett verstehen...Warum sollte ich brutto 2.600,- EUR Abstriche machen für die mangelhafte Ware/Leistung des Händlers.
Aus meiner Sicht käme dabei nur die Werkstatt wirklich gut weg:
1. statt dem gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung zu entsprechen, können sie das Fzg einfach zurücknehmen
2. bei der Rückabwicklung sind die ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit von der 0,67% Regel ausgegangen und haben trotzdem viel zu viel berechnet: 22000EUR x 0,67% x 13(tkm) = 1916,20EUR. Woher kommen die anderen 683,80????
Und diese Regel hat heute eigentlich schon ausgedient. Heute verwendet man eher die "erwartbare Restlaufleistung":
Stand bei Kauf: 127000
erwartbare Restlaufleistung: 300000 (erwartbar bei ordentlicher Nutzung) - 127000 = 173000
Kaufpreis: 22000
gefahrene Strecke: 13000
Nutzungsentgelt: 22000EUR x 13000km : 173000km = 1653,18 EURAlso insgesamt fast 1000 EUR Differenz zu den geforderten 2600!!!!!
3. Selbst die 1653 EUR wären mir mindestens 2000 EUR zuviel: Das Nutzungsentgelt kommt ja nur für die Wandlung in Frage. Bei Mängelleistung gibts aber noch das Thema Schadensersatz! Hier gibts aber unterschiedliche Auslegungen zur Berechnung desselben (immerhin hats beim Diesel-Skandal - allerdings ja Vorsatz - die komplette Kaufsumme zurückgegeben.
Ich (da rechtsschutzversichert) würde auf jeden Fall den Klageweg wählen. Warum sollte ich noch drauf zahlen, wenn die mir ne Schrottkiste verkaufen und sich letztlich weigern, den Schaden zu beheben.
Das Problem: Der Streitwert - sagen wir 20000 EUR - ist sehr hoch: Damit entstehen Gerichtskosten von um die 5000 EUR in erster Instanz (und im Worst case bis zu 14000 EUR insgesamt).
Du solltest trotzdem die Argumente nutzen, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.Aber abgesehen davon: Wo ist denn die eingeschworene Allianz gegen den 🙂 auf der Strecke geblieben...
Nochmals recht recht vielen Dank für die Zeit die du dir genommen hast. Das hat mir wirklich sehr geholfen.
Werden jetzt zu nem Rechtsanwalt gehen und mal sehen was der sagt.
Ich hoffe, dass sich die Sache schnell regelt.
Da möchtest du einmal was richtig machen und kaufst beim BMW Händler den Wagen, da verkaufen sie dir glatt nen zusammengeschusterten Unfaller.
Und im Anschluss daran sagen sie dir, dass du das ja gewusst hast...ein elendiger Sauhaufen in Ingolstadt, dass sage ich euch...
Ingolstadt? Vielleicht ein Unfall A6 der bei der Reparatur auf BMW geschminkt wurde? Das ist auf jeden Fall ein sehr unterhaltsamer Thread hier!