Rückabwicklung F10

BMW 5er F10

Servus Leute.

Kurz und knapp, da wenig Zeit(Arbeit ruft).

Wagen im Februar gekauft.
Zieht nach rechts. Da ehemaliges Unfallfahrzeug, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies vom Unfall kommt. Sonst auch nur Ärger mit dem Wagen. Viele kleine Sachen waren in der Zwischenzeit defekt.
Jetzt wollen wir eine Rückabwicklung, die uns angeboten wurde, beantragen.
Was meint ihr, zum Anwalt?(vorsorglich, Kosten ? )
Wie lange dauert so eine Rückabwicklung?

Es grüßt Euch Ecce

Beste Antwort im Thema

naja, wenn du mit dem autohaus so kommunizierst wie du hier mit uns redest dann kann ich mir vorstellen, daß es nicht leicht war :-)

nur hier die chronolgie:
Erste posting um 7:16 uhr mit der info vom kaufdatum
nächste posting um 7:38 uhr mit der info über eine zahlung ihv 1500€ und 22000 kosten
nächste posting um 8:01 uhr mit der info, daß die 1500€ eine Entschädigungszahlung wäre
nächste posting um 8:33 uhr mit der Posting: "Bitte lesen!" und dann schreibst du über 2600€ für die nutzung.
nächste posting um 8:59 uhr mit bj und km stand
nächste posting um 9:41 uhr mit dem km stand zum zeitpunkt des kaufes

wäre für alle einfacher gewesen wenn du gleich um 7:16 uhr geschrieben hättest was du in 150min uns scheibchenweise mitgeteilt hast? was sollen die leute hier lesen wenn du nicht einmal die info hergibst (8:33: bitte lesen und dabei hast du die info was dir die nutzung kostet nicht einmal geschrieben)...

kommunikation hin, kommunikation her - ich würde den prozess mit der rückabwicklung starten und wenn du merkst der prozess stottert würde ich dann einen rechtsanwalt involvieren. so oder so scheint das autohaus in ordnung zu sein weil viele würden sich da keine rückabwicklung für ein 8 jahr altes auto antun.

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Zitat:

@basti313 schrieb am 9. Dezember 2018 um 09:08:16 Uhr:


Sehr seltsame Posts hier zur kostenlosen Rücknahme. Das war wenn dann in Verbindung mit Sonderregelungen in PRemium Selection oder so. Die aktuelle Rechtssprechung sieht hier eine Entschädigung für die Nutzung vor.

Nein, war keine Sonderregelung in Verbindung mit Premium Selection. Der Händler war in diesem Falle am Ende dann kulant. Bzgl. Ersatzlieferung wurde seitens meines Anwaltes entweder Rücknahme oder Lieferung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges verlangt. Eine kostenlose Rücknahme wurde nie ins Gespräch gebracht. Ich hätte im Fall der Fälle dann aber sicherlich auf eine möglichst geringe Nutzungsentschädigung gepocht. Diese orientiert sich übrigends an der "erwartbaren Gesamtleistung" des Fahrzeuges. Hier können unterschiedliche Werte angenommen werden die natürlich eine Einfluss auf Höhe der Entschädigung haben. Ich würde bei einem "premium-Fahrzeug" auf den maximalen Wert von 300.000km bestehen.

> https://www.iww.de/.../...ueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

Dafür muss man ein Thread eröffnen? ich denke ein intelligenter Mensch kann selber entscheiden ob der ein Auto zurückgibt, ich frage mich immer wie so man 1000 meinungen hören muss um eine Entscheidung zu treffen? Bin ich nicht zufrieden und der Händler kann den Mangel nicht abstellen bedarf es keiner weiteren diskussion und die kiste geht zurück, kein thread nötig kein Rumgerede nichts nada 😁

er wollte sicherlich wissen ob die 2600 Euro korrekt ist.....

Hallo Gemeinde.
Der Fall ist jetzt Rückabgewickelt. Sie boten uns dann tatsächlich noch 2500 Euro an. Wir lehnten dies jedoch ab.
Das Fahrzeug ging darauf gestern zum Gutachter. Schäden "natürlich" 1000 Euro...na klaaaaar.
Sie wollten halt ihre Kosten wieder reinholen. Naja, wir streiten uns mit diesem inkompetenten Haufen nicht mehr rum.
Haben uns jetzt einen E60 LCI geholt. Ich hoffe, die Mängel werden sich in Grenzen halten.
Beste Grüße Ecce

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