Rückabwicklung F10

BMW 5er F10

Servus Leute.

Kurz und knapp, da wenig Zeit(Arbeit ruft).

Wagen im Februar gekauft.
Zieht nach rechts. Da ehemaliges Unfallfahrzeug, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies vom Unfall kommt. Sonst auch nur Ärger mit dem Wagen. Viele kleine Sachen waren in der Zwischenzeit defekt.
Jetzt wollen wir eine Rückabwicklung, die uns angeboten wurde, beantragen.
Was meint ihr, zum Anwalt?(vorsorglich, Kosten ? )
Wie lange dauert so eine Rückabwicklung?

Es grüßt Euch Ecce

Beste Antwort im Thema

naja, wenn du mit dem autohaus so kommunizierst wie du hier mit uns redest dann kann ich mir vorstellen, daß es nicht leicht war :-)

nur hier die chronolgie:
Erste posting um 7:16 uhr mit der info vom kaufdatum
nächste posting um 7:38 uhr mit der info über eine zahlung ihv 1500€ und 22000 kosten
nächste posting um 8:01 uhr mit der info, daß die 1500€ eine Entschädigungszahlung wäre
nächste posting um 8:33 uhr mit der Posting: "Bitte lesen!" und dann schreibst du über 2600€ für die nutzung.
nächste posting um 8:59 uhr mit bj und km stand
nächste posting um 9:41 uhr mit dem km stand zum zeitpunkt des kaufes

wäre für alle einfacher gewesen wenn du gleich um 7:16 uhr geschrieben hättest was du in 150min uns scheibchenweise mitgeteilt hast? was sollen die leute hier lesen wenn du nicht einmal die info hergibst (8:33: bitte lesen und dabei hast du die info was dir die nutzung kostet nicht einmal geschrieben)...

kommunikation hin, kommunikation her - ich würde den prozess mit der rückabwicklung starten und wenn du merkst der prozess stottert würde ich dann einen rechtsanwalt involvieren. so oder so scheint das autohaus in ordnung zu sein weil viele würden sich da keine rückabwicklung für ein 8 jahr altes auto antun.

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Zitat:

@Grafi1974 schrieb am 5. Dezember 2018 um 19:20:11 Uhr:


Ingolstadt? Vielleicht ein Unfall A6 der bei der Reparatur auf BMW geschminkt wurde? Das ist auf jeden Fall ein sehr unterhaltsamer Thread hier!

Dann muss der TE aber noch was draufzahlen, da er für 'nen 5er bezahlt hat und einen 6er bekommen 😁

Habe ähnliche Erfahrung mit einem BMW-Händler im südlichen Rhein-Main Gebiet gemacht. Fahrzeug wurde nach einem Jahr und 15.000km mehr auf der Uhr zurückgegeben. Ich habe keine Nutzungsentschädigung gezahlt, meine Anwaltskosten hat auch das Autohaus bezahlt.

Zur Vorgeschichte. Fahrzeug war Premium Selection unter 40k gelaufen und knapp vier Jahre alt. Nach Kauf gab es sporadisch Probleme mit dem starten. Mehrmalige Diagnose von meinem Händler vor Ort brachte nix. Btw. Diagnose zahlt die Garantie nicht....
Dann jaulte der Turbo bei warmen wie kaltem Motor > Austausch auf Garantie bei 36.000km; von bmw im Auftrag des Vorbesitzers eingebaute Ampire Alarmanlage legt das Fahrzeug mitten in der Nacht auf einem Autobahnparkplatz komplett lahm, Frau und Kleinkind werden abgeschleppt. Im folgenden Sommer bröselt der Lack von allen Türgriffen, Diagnose lokaler bmw Händler > nachlackiert, keine Kulanz. Bei der Durchsicht Wartungshistorie fällt auf, bisher kein Ölservice gemacht, Nachfrage bei Verkäufer ergibt Räuberpistole (Vorbesitzer konnte glaubhaft versichern, Ölservice bei km Stand xy in Bosnien gemacht zu haben).
Danach war der Ofen aus ein Brief vom Anwalt mit fünf Sätzen hat gereicht und die Kiste ging innerhalb vier Wochen zurück.
Unterm Strich habe ich mein gesamtes Geld zurückbekommen, bin ein Jahr F11 gefahren, habe sauviel Ärger mit der Karre gehabt.

Das ist natürlich ein besonders schweres Erlebnis. Gut das alles so gelaufen ist!

Ich würde bei Rückgabe aufgrund schweren und nichtbehebbaren Mängeln keinerlei Nutzungsentschädigung zahlen, sondern vom Händler ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug verlangen. Kann er das nicht liefern ist das sein Problem für das ich sicher keine Entschädigung an ihn zahle.

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Zitat:

@dvw1977 schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:43:23 Uhr:


Zur Vorgeschichte. Fahrzeug war Premium Selection unter 40k gelaufen und knapp vier Jahre alt. Nach Kauf gab es sporadisch Probleme mit dem starten. Mehrmalige Diagnose von meinem Händler vor Ort brachte nix. Btw. Diagnose zahlt die Garantie nicht....

Diagnose sollte trotzdem kostenlos sein im Rahmen der Gewährleistung (mindestens innerhalb der ersten 6 Monate). Ich hab's aber auch schon erlebt, dass ein Händler versucht hat, Gewährleistung mit Verweis auf die Garantie abzulehnen. Das muss man natürlich nicht akzeptieren.

Zitat:

@dvw1977 schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:43:23 Uhr:


Habe ähnliche Erfahrung mit einem BMW-Händler im südlichen Rhein-Main Gebiet gemacht. Fahrzeug wurde nach einem Jahr und 15.000km mehr auf der Uhr zurückgegeben. Ich habe keine Nutzungsentschädigung gezahlt, meine Anwaltskosten hat auch das Autohaus bezahlt.

Zur Vorgeschichte. Fahrzeug war Premium Selection unter 40k gelaufen und knapp vier Jahre alt. Nach Kauf gab es sporadisch Probleme mit dem starten. Mehrmalige Diagnose von meinem Händler vor Ort brachte nix. Btw. Diagnose zahlt die Garantie nicht....
Dann jaulte der Turbo bei warmen wie kaltem Motor > Austausch auf Garantie bei 36.000km; von bmw im Auftrag des Vorbesitzers eingebaute Ampire Alarmanlage legt das Fahrzeug mitten in der Nacht auf einem Autobahnparkplatz komplett lahm, Frau und Kleinkind werden abgeschleppt. Im folgenden Sommer bröselt der Lack von allen Türgriffen, Diagnose lokaler bmw Händler > nachlackiert, keine Kulanz. Bei der Durchsicht Wartungshistorie fällt auf, bisher kein Ölservice gemacht, Nachfrage bei Verkäufer ergibt Räuberpistole (Vorbesitzer konnte glaubhaft versichern, Ölservice bei km Stand xy in Bosnien gemacht zu haben).
Danach war der Ofen aus ein Brief vom Anwalt mit fünf Sätzen hat gereicht und die Kiste ging innerhalb vier Wochen zurück.
Unterm Strich habe ich mein gesamtes Geld zurückbekommen, bin ein Jahr F11 gefahren, habe sauviel Ärger mit der Karre gehabt.

...bist du gleich zum Anwalt? Also Antrag auf Rücknahme direkt vom Anwalt?

Zitat:

@dvw1977 schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:38:48 Uhr:


Ich würde bei Rückgabe aufgrund schweren und nichtbehebbaren Mängeln keinerlei Nutzungsentschädigung zahlen, sondern vom Händler ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug verlangen. Kann er das nicht liefern ist das sein Problem für das ich sicher keine Entschädigung an ihn zahle.

...gute Idee...

Zitat:

@Ecce schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:27:57 Uhr:



Zitat:

@dvw1977 schrieb am 7. Dezember 2018 um 10:38:48 Uhr:


Ich würde bei Rückgabe aufgrund schweren und nichtbehebbaren Mängeln keinerlei Nutzungsentschädigung zahlen, sondern vom Händler ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug verlangen. Kann er das nicht liefern ist das sein Problem für das ich sicher keine Entschädigung an ihn zahle.

...gute Idee...

Richtig, jedoch obliegt es dem Freundlichen selbst, zu entscheiden, ob er s macht oder nicht. Er kann auch auf Gedeih und Verderb versuchen den vorliegenden Wagen reparieren. Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann man über Folgerechte wie Schadensersatz, Minderung und Rücktritt sprechen.

Also: Man kann nicht einfach ein Ersatzfahrzeug verlangen.

...die wollen ja auch nicht mehr...

Werde jetzt erst zum Anwalt und mal nachfragen. BMW sagte, dass sie nichts an dem Wagen reparieren werden.
Da möchte man einmal alles richtig machen und hat nur Ärger mit dem Auto.

Wenn du Kosten sparen willst, kannst du auch bei frag-einen-anwalt.de o.ä. anfragen.

Der Vorteil:
1. Günstiger, du definierst selbst den Preis. Denk nur dran, Price is what you pay, value is what you get

2. Kurze Antwortzeiten

3. Der Anwalt muss sich zwangsläufig deine Situation durchlesen und du läufst nicht Gefahr, dass eine Anwaltsgehilfin vielleicht etwas niht 100% richtig wiedergibt

4. Und wenn du deinen Fall öffentlich machst, hilfst du vielleicht auch anderen Leidensgenossen in Zukunft.

Disclaimer: ich arbeite nicht für und hab auch sonst keine Beziehungen zu frag-einen-anwalt

Zitat:

@Ecce schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:27:09 Uhr:



Zitat:

@dvw1977 schrieb am 7. Dezember 2018 um 09:43:23 Uhr:


Habe ähnliche Erfahrung mit einem BMW-Händler im südlichen Rhein-Main Gebiet gemacht. Fahrzeug wurde nach einem Jahr und 15.000km mehr auf der Uhr zurückgegeben. Ich habe keine Nutzungsentschädigung gezahlt, meine Anwaltskosten hat auch das Autohaus bezahlt.

Zur Vorgeschichte. Fahrzeug war Premium Selection unter 40k gelaufen und knapp vier Jahre alt. Nach Kauf gab es sporadisch Probleme mit dem starten. Mehrmalige Diagnose von meinem Händler vor Ort brachte nix. Btw. Diagnose zahlt die Garantie nicht....
Dann jaulte der Turbo bei warmen wie kaltem Motor > Austausch auf Garantie bei 36.000km; von bmw im Auftrag des Vorbesitzers eingebaute Ampire Alarmanlage legt das Fahrzeug mitten in der Nacht auf einem Autobahnparkplatz komplett lahm, Frau und Kleinkind werden abgeschleppt. Im folgenden Sommer bröselt der Lack von allen Türgriffen, Diagnose lokaler bmw Händler > nachlackiert, keine Kulanz. Bei der Durchsicht Wartungshistorie fällt auf, bisher kein Ölservice gemacht, Nachfrage bei Verkäufer ergibt Räuberpistole (Vorbesitzer konnte glaubhaft versichern, Ölservice bei km Stand xy in Bosnien gemacht zu haben).
Danach war der Ofen aus ein Brief vom Anwalt mit fünf Sätzen hat gereicht und die Kiste ging innerhalb vier Wochen zurück.
Unterm Strich habe ich mein gesamtes Geld zurückbekommen, bin ein Jahr F11 gefahren, habe sauviel Ärger mit der Karre gehabt.


...bist du gleich zum Anwalt? Also Antrag auf Rücknahme direkt vom Anwalt?

Nach der Bosnien-Ölwechsel Geschichte ja, sofort.

Zitat:

@Kutan schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:42:46 Uhr:



Zitat:

@Ecce schrieb am 7. Dezember 2018 um 11:27:57 Uhr:


...gute Idee...

Richtig, jedoch obliegt es dem Freundlichen selbst, zu entscheiden, ob er s macht oder nicht. Er kann auch auf Gedeih und Verderb versuchen den vorliegenden Wagen reparieren. Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann man über Folgerechte wie Schadensersatz, Minderung und Rücktritt sprechen.

Also: Man kann nicht einfach ein Ersatzfahrzeug verlangen.

Bei einem nichtbehebbaren Mängel schon. Den verpassten Ölservice konnte der Händler nicht mehr anhexen, deshalb nicht scheckheftgepflegt.

Zitat:

@rsyed schrieb am 4. Dezember 2018 um 14:20:14 Uhr:


naja, wenn du mit dem autohaus so kommunizierst wie du hier mit uns redest dann kann ich mir vorstellen, daß es nicht leicht war :-)

nur hier die chronolgie:
Erste posting um 7:16 uhr mit der info vom kaufdatum
nächste posting um 7:38 uhr mit der info über eine zahlung ihv 1500€ und 22000 kosten
nächste posting um 8:01 uhr mit der info, daß die 1500€ eine Entschädigungszahlung wäre
nächste posting um 8:33 uhr mit der Posting: "Bitte lesen!" und dann schreibst du über 2600€ für die nutzung.
nächste posting um 8:59 uhr mit bj und km stand
nächste posting um 9:41 uhr mit dem km stand zum zeitpunkt des kaufes

wäre für alle einfacher gewesen wenn du gleich um 7:16 uhr geschrieben hättest was du in 150min uns scheibchenweise mitgeteilt hast? was sollen die leute hier lesen wenn du nicht einmal die info hergibst (8:33: bitte lesen und dabei hast du die info was dir die nutzung kostet nicht einmal geschrieben)...

kommunikation hin, kommunikation her - ich würde den prozess mit der rückabwicklung starten und wenn du merkst der prozess stottert würde ich dann einen rechtsanwalt involvieren. so oder so scheint das autohaus in ordnung zu sein weil viele würden sich da keine rückabwicklung für ein 8 jahr altes auto antun.

Wenn man alles wiessen will muss man Copperfield sein.😕😕😕😕😕

Sehr seltsame Posts hier zur kostenlosen Rücknahme. Das war wenn dann in Verbindung mit Sonderregelungen in PRemium Selection oder so. Die aktuelle Rechtssprechung sieht hier eine Entschädigung für die Nutzung vor.

Die Rechtslage ist klar: Auto hat einen Mangel, der Händler kann/will diesen nicht abstellen. Mit irgend welchem "ist ja ein Unfallwagen" hat das nichts zu tun, eine verstellte Achsgeometrie ist ein Mangel, mit dem das Auto eigentlich nicht auf die Straße darf. Damit ist der Händler grundsätzlich in der Pflicht, nicht der Kunde der ja Laie ist.

Insofern würde ich mit einem Zwei- bis Dreizeiler die Rückabwicklung wegen des nicht abstellbaren Mangels fordern. Dabei die Reparaturversuche darlegen und das die Aussage steht es wird nicht weiter versucht diesen Mangel abzustellen. Das Autohaus kann dann entweder:
- Den Mangel abstreiten -> Gutachter, danach Anwalt
- Die Rückabwicklung anbieten mit 2600 Euro Entschädigung -> Gute Lage, da der Mangel ja unstrittig ist. Rechnung von oben zur Argumentation nutzen. Wenn das nicht klappt Anwalt.
- Die Rückabwicklung ordentlich anbieten. -> Fertig

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