RTTI während Leasingzeit abgelaufen

BMW 5er G31

Hallo,
mein geleaster 520 d in Vollausstattung ( 09LC mit Live Cockpit ConnectetdDrive ) zeigt seit einigen Tagen keine RTTI Informationen mehr an. Datum der Erstzulassung war 03.03.20. Leasing läuft noch bis 01/24.
Sollte der Dienst nicht Bestandteil des Fahrzeuges für die Dauer des Leasing sein ... ? In der Connected Drive App wird mir dieser Dienst für 69,-€ angeboten - toll :/ Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Danke vorab !

33 Antworten

Habe mir das Gesetz jetzt mal durchgelesen. Meines Erachtens werden Vertragsverhältnisse wie das beim Neuwagenkauf übliche ausgenommen:

§309 Abs. 9 "...Dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen..."

Das ist hier doch der Fall, oder?

https://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 8. Mai 2023 um 19:26:07 Uhr:


§309 Abs. 9 "...Dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen..."

Das ist hier doch der Fall, oder?

Äh.
Nein.
§90 BGB

Die Formulierung habe ich ja auch bei meiner "Schmalspur-Subsumption" weiter oben schon berücksichtigt:

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 8. Mai 2023 um 11:20:32 Uhr:


- handelt es sich um ein Vertragsverhältnis?
- geht es um die regelmäßige Erbringung einer Dienstleistung?
- geht es um die Lieferung von zusammengehörigen Sachen oder Versicherungen?

Das ist dann ein recht einschränkungsloses
"ja, ja, nein"

Mal unabhängig davon, wie es letztlich gemeint ist, verfehlt das Gesetz seinen Zweck ja in dem Moment, wo die gesamten Kosten bereits am Anfang des Vertrages fällig werden und dieser nicht automatisch verlängert wird.

Wenn BMW konsequent wäre, müssten sie also die Preise der entsprechenden SA um 1/3 senken und dann eine Verlängerungsoption für das restliche Jahr anbieten, welches dann das restliche 1/3 kostet. Selbst dann würde man aber immer noch um den beim Fahrzeugkauf ausgehandelten Rabatt gebracht, der dann bei der Verlängerung logischerweise nicht mehr relevant ist.

Also wier mal aus der Abteilung „gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 9. Mai 2023 um 09:23:44 Uhr:


, verfehlt das Gesetz seinen Zweck ,

Das kommt darauf an, was der Zweck ist. 🙂

Unabhängig des Zeitpunktes und der Art der Gegenleistung ist der Zweck zunächst, Verbraucher nicht länger als 2 Jahre in Verträgen zu einer regelmäßigen Dienstleistung zu binden.

Das eigentliche Problem, so man eines sucht, ist, dass bei solchen Gesetzen nicht jede besondere Konstellation berücksichtigt werden kann.

Im Hinterkopf hatte man mit der Regelung wohl vor allem das Paradebeispiel der Mobilfunkverträge (und ähnliche). Man wollte hier dem Verbraucher mehr und öftere Möglichkeiten zum Anbieter- und Preisvergleich geben.

Das geht natürlich bei "Connected" ins Leere, denn es gibt für die exakte Leistung nur einen Anbieter- BMW hat quasi das Monopol.
Ein Vergleich (und darüber eine Preisregulierung via "Markt"😉 kann nicht stattfinden.
Das ist doof, man würde sich eine Ausnahme/Anpassung/Spezifizierung im Gesetz wünschen.
Gibt es aber nicht.
Würde auch ein echt dickes BGB wenn alle Ausnahmen drin wären.
Es wird ja bewusst breit gefasst.

Was bleibt als BMW-Fahrer?
Naja, mit dieser Lästigkeit leben, als Leasingnehmer auf Entgegenkommen hoffen, als Eigentümer die 100€ (oder so) in die Hand nehmen.

Vielleicht holt man das Geld ja beim nächsten Mobilfunkvertrag wieder raus 😁

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