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RTTI während Leasingzeit abgelaufen

BMW 5er G31

Hallo,
mein geleaster 520 d in Vollausstattung ( 09LC mit Live Cockpit ConnectetdDrive ) zeigt seit einigen Tagen keine RTTI Informationen mehr an. Datum der Erstzulassung war 03.03.20. Leasing läuft noch bis 01/24.
Sollte der Dienst nicht Bestandteil des Fahrzeuges für die Dauer des Leasing sein ... ? In der Connected Drive App wird mir dieser Dienst für 69,-€ angeboten - toll :/ Hat jemand ähnliche Erfahrungen ? Danke vorab !

33 Antworten

Zitat:

@525itouring schrieb am 7. Mai 2023 um 11:22:06 Uhr:


Das hat jetzt weniger mit dem LCI zu tun als mit einer entsprechenden Änderung der gesetzlichen Bestimmungen.

Sicher? Hast du einen Link zum offiziellen 'Gesetz' bzgl. der BMW-LZ-Begrenzung? Ich glaube, da verwechelst du etwas mit LZ-Verträgen, die man kostenpflichtig abschließt. Dies ist bei den erstmalig freigeschalteten Diensten der Neufahrzeuge nicht der Fall, da man diese nicht gegen Entgelt im Neufahrzeug dazu bucht und auch keine Erstattung bei theoretischer Abwahl angeboten wird. Man hat d.h. kein Abo abgeschlossen, sondern erwirbt mit Kauf eine inkl. Leistung über eine angebotene LZ mit optionaler Verlängerung.

Bei MB nach wie vor 3 Jahre > Klick
Der Dienst muss im Mercedes me Benutzerkonto registriert werden Mehr . Damit wird die kostenlose Laufzeit von drei Jahren sichergestellt.

Audi nach wie vor 3 Jahre > Klick
Um Audi connect dauerhaft zu nutzen, müssen Audi Kund_innen nach 3 Jahren eine Lizenzverlängerung erwerben.

Das ist nach wie vor aktuell so.

Die LZ ist auf 2 Jahre bei BMW reduziert, damit einfach ab dem 3. der Kunde eben einen Obolus entrichtet.

Ich fahre selber einen LCI aus 2020 und da sind es noch die vollen drei Jahre. Also kann es daran nicht liegen.

Vielleicht hilft der Thread bei der Beantwortung der Frage weiter:

https://www.motor-talk.de/.../...h-zwei-statt-drei-jahre-t7305264.html

Kann ich bestätigen.
Mein G31 LCI wurde vorletzte Woche zugelassen.
Connected Dienste Laufen Mai 2025 aus.
Da unsere Fahrzeuge auf 4 Jahre geleast sind, muss ich wohl zweimal in die Verlängerung gehen und diese auch bezahlen :-/

Asset.JPG

Zitat:

@Anfield schrieb am 7. Mai 2023 um 23:57:12 Uhr:


Mit gesetzlichen Bestimmungen hat das nichts zu tun. Gewinnmaximierung ist das Stichwort.

Ich möchte empfehlen einmal in den Anhang zu schauen, hier besonders Art.1 Abs.2.

In Kraft getreten zum 01.03.2022.

Ab da dann §309 IXa) BGB.....

Dann den Aluhut absetzen und abregen.
Das ist es, worauf sich BMW bezieht.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 8. Mai 2023 um 00:18:56 Uhr:



Zitat:

@Anfield schrieb am 7. Mai 2023 um 23:57:12 Uhr:


Mit gesetzlichen Bestimmungen hat das nichts zu tun. Gewinnmaximierung ist das Stichwort.
Ich möchte empfehlen einmal in den Anhang zu schauen, hier besonders Art.1 Abs.2.
In Kraft getreten zum 01.03.2022.
Ab da dann §309 IXa) BGB.....

Dann den Aluhut absetzen und abregen.
Das ist es, worauf sich BMW bezieht.

Ich erwarte eine Entschuldigung. Mir das Tragen eines Aluhutes zu unterstellen ist eine Beleidigung. Meldung an Moderator ist raus. Unverschämtheit.

Kinder, Kinder ... wir sind nicht eure Erziehungsberechtigten. Wer schlägern will geht bitte vor die Kneipe. Und nehmt eure likenden Fantruppen mit raus.
Drin wird bei gedämpften Tonfall ruhig ein Bier getrunken und freundlich diskutiert.

Zimpalazumpala, Moderator und MT Kindergärtner

Ich bin ruhig und entspannt.
Wenn ich noch entspannter wäre, würde ich pupsen. 😁

Ich hätte ja erwartet, dass auf meinen (mit beiden Füßen fest in der Sachebene stehenden) Beitrag samt Quelle mit Sachargumenten begegnet wird.
Wenn man denn noch eine andere Meinung vertritt.

Tatsache ist, das BGB ist eine ziemlich prominente "gesetzliche Bestimmung" und die letztjährige Änderung des §309 IX reichlich eindeutig.
Das zu bestreiten und auf die böse, böse Marktwirtschaft zu schimpfen passt zusammen mit der sehr unentspannten und unsachlichen Reaktion (trotz Aufforderung zum Abregen). Getroffener Hund und so.

Im Endeffekt geht die Subsumption grob verkürzt etwa so:
- handelt es sich um ein Vertragsverhältnis?
- geht es um die regelmäßige Erbringung einer Dienstleistung?
- geht es um die Lieferung von zusammengehörigen Sachen oder Versicherungen?

Das ist dann ein recht einschränkungsloses
"ja, ja, nein"
und somit ist die Laufzeit seit 01.03.22 auf nicht länger als 2 Jahre begrenzt- gesetzlich.
Andere Auslegungen wären interessant, wurden aber offensichtlich von BMW nicht vorgenommen. 😉

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 8. Mai 2023 um 10:50:52 Uhr:


Kinder, Kinder ... wir sind nicht eure Erziehungsberechtigten. Wer schlägern will geht bitte vor die Kneipe. Und nehmt eure likenden Fantruppen mit raus.
Drin wird bei gedämpften Tonfall ruhig ein Bier getrunken und freundlich diskutiert.

Zimpalazumpala, Moderator und MT Kindergärtner

Ich werde hier beleidigt und seitens der Moderation kommt eine derartige Reaktion. Peinlich. Dies war mein letzter Beitrag. Ich bin weg.

Gute Reise, gute Besserung.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 8. Mai 2023 um 11:20:32 Uhr:



Das zu bestreiten und auf die böse, böse Marktwirtschaft zu schimpfen passt zusammen mit der sehr unentspannten und unsachlichen Reaktion (trotz Aufforderung zum Abregen). Getroffener Hund und so.

Trotzdem ergibt es keinen Sinn das Unterstellen von Gewinnerzielungabsichten in der Marktwirtschaft mit Verschwörungstheorien in Verbindung zu bringen. 😉

Was man BMW mindestens vorwerfen kann ist, dass es extrem schwierig ist herauszufinden, was man denn innerhalb der drei Jahre überhaupt bezahlen muss, denn wenn man in den Connected Store geht bekommt man nur gesagt, dass im Moment alle Dienste aktiv sind, weswegen keinerlei Verlängerungsoptionen oder Preise angezeigt werden.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 8. Mai 2023 um 13:11:20 Uhr:


Trotzdem ergibt es keinen Sinn das Unterstellen von Gewinnerzielungabsichten in der Marktwirtschaft mit Verschwörungstheorien in Verbindung zu bringen. 😉

Schon, wenn man es ohne die Hintergründe zu kennen als alleinige (und dann auch noch negativ konnotierte) Motivation darstellt zu der sich 'die da oben' "verschworen" haben.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 8. Mai 2023 um 13:11:20 Uhr:


Was man BMW mindestens vorwerfen kann ist, dass es extrem schwierig ist herauszufinden, was man denn innerhalb der drei Jahre überhaupt bezahlen muss, denn wenn man in den Connected Store geht bekommt man nur gesagt, dass im Moment alle Dienste aktiv sind, weswegen keinerlei Verlängerungsoptionen oder Preise angezeigt werden.

Da bin ich voll mit im Boot.
Diese ganze connected-drive-Verkaufsplattform ist mehr als verbraucherunfreundlich.
Man kann nur unmittelbar vor Ablauf neu bestellen, außerhalb davon bekommt man keine belastbare Preisinformation (Preise, Inhalte und Pakete ändern sich oft) und von den regelmäßig stattfindenden Rabattaktionen (black friday etc.) hat man auch nichts, wenn nicht zufällig gerade da der Dienst abläuft.
Flexible Zeiträume gibt es auch nicht- kein Monatsabo oder 3 bis 6 Monate oder gar 2 Jahre; ne, 1 Jahr, friss oder stirb (sonst könnt man ja so timen, dass man zukünftig den black friday erwischt).
Sehr unbefriedigend.

Driftet jetzt aber von der ursprünglichen Frage ab.
Wobei die beantwortet sein sollte.

Wenn ich noch zum eigentlichen Thema beitragen darf: Ich hatte die gleiche Herausforderung, dass 3 Monate und vor dem Leasingende die Dienste deaktiviert wurden. Ich habe aus dem Auto BMW angerufen und das Problem geschildert und wurde an einem freundlichen Mitarbeiter weitergeleitet, der unbürokratisch geholfen und die Dienste bis Leasingende verlängert hat.

Danke für den Bericht.
Das ist natürlich sehr kulant und kundenfreundlich.
Zudem Indiz, dass es eben nicht nur um "Gewinnmaximierung" geht.

Letztendlich wird es auch hier so sein (unabhängig der Rechtslage): freundlich fragen kostet nichts und oftmals schallt es halt so aus dem Wald wie man hinein ruft.
Ich habe da bei BMW viele gute Erfahrungen gemacht.
Vielleicht als Tipp an den TE....
Bis nä. Januar wär' allerdings viel Kulanz.

Zitat:

@drive_a_BMW schrieb am 8. Mai 2023 um 15:01:04 Uhr:


Wenn ich noch zum eigentlichen Thema beitragen darf: Ich hatte die gleiche Herausforderung, dass 3 Monate und vor dem Leasingende die Dienste deaktiviert wurden. Ich habe aus dem Auto BMW angerufen und das Problem geschildert und wurde an einem freundlichen Mitarbeiter weitergeleitet, der unbürokratisch geholfen und die Dienste bis Leasingende verlängert hat.

Hallo,
so ist es bei uns auch abgelaufen.
8 Wochen vor Leasingende wurden
alle Dienste um 6 Monate verlängert.
Ein Anruf hat gereicht und es ging!

mkbg aus Ratingen
Hans

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