RS6 - welcher Leihwagen nach unverschuldetem Unfall?
Eine Frage, die mich beschäftigt, obwohl ich wohl niemals in diese missliche Lage kommen werde:
Was für einen Leihwagen würde man wohl nach einem unverschuldeten Unfall als Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur bekommen?
Es dürfte wohl kaum einen RS6 oder S6 als Leihwagen geben. Also, was wäre da Eurer Meinung nach denkbar?
Q7 4.2 ?
A8 ?
Über Eure Vorschläge / Überlegungen freue ich mich.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sepp.leipzig
....is ja schon gut...dann halt für "den durch den fiktiven Unfall fiktiv leicht beschädigten RS6" 😁
Na dann mal los!
Ich denke das wird von Versicherung zu Versicherung bzw. von Land zu Land verschieden sein.
EU ist nicht gleich EU und die Schweiz ist ein eigener Kontinent! 😁😁😁
Bei einem unverschuldeten Unfall wird der Mietwagen im Unfallersatz folgendermaßen geregelt. Der "alte" Audi RS 6 ist in der Mietwagenklasse 10. Bis zu einem gewissen Alter ist eine Klasse tiefer, also Mietwagen 9 zu nehmen, das wäre z.B. Audi A6 3.2 Fis quattro, BMW 550 i oder Mercedes E 350, wenn auf ein Fahrzeug der gleichen Mietwagenklasse (Kl. 10) bestanden wird, ist evtl. ein Eigenanteil fällig.
Wenn kein passendes Auto zur Verfügung steht, mir das Mietfahrzeug egal ist, würde ich einen Mietwagen nehmen und verhandeln um den Differenzbetrag von der Versicherung zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von FranziskaW
Eine Frage, die mich beschäftigt, obwohl ich wohl niemals in diese missliche Lage kommen werde:Was für einen Leihwagen würde man wohl nach einem unverschuldeten Unfall als Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur bekommen?
Es dürfte wohl kaum einen RS6 oder S6 als Leihwagen geben. Also, was wäre da Eurer Meinung nach denkbar?
Q7 4.2 ?
A8 ?
Über Eure Vorschläge / Überlegungen freue ich mich.
Grundsätzlich sagt man immer eine Klasse kleiner.
Ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus jedoch nicht. ( Man muss wohl nehmen, was auf dem Hof steht.)
Allerdings sollte ein cleverer Händler, dir das geben, was DU vielleicht sogar kaufen KÖNNTEST.
Also Auto mitgeben, und dann gleich mal ein Angebot dafür ausrechnen wenn du ihn zurück gibst.
Habe so schon das eine oder andere Auto verkauft :-)
Netten gruß
Im Grunde kann man doch froh sein, das es eine Ersatzwagenregelung gibt. Mein Cabrio wurde mir 97 in den Niederlanden von hinten gebügelt - mein Glück im Unglück war, dass das Cabrio damals auf unsere Fa. lief - laut niederländischen Versicherungsrecht gab es damals für privat genutzte PKW keinen Nutzungsausfall oder Leihwagen. Da wir damals in Urlaub wollten, haben wir kurzerhand den A4 Avant bestellt und für 3 Wochen einen A3 genommen, mit dem wir dann in Urlaub gefahren sind. Da wir nach dem Urlaub noch gut 2 Wochen auf den Avant warten mussten, hat uns der 🙂 für diese Zeit kostenlos ! einen Passat 1,8T zur Verfügung gestellt. Den A3 Ersatzwagen hat die niederländische Versicherung erst nach einem halben Jahr und etlichen Anwaltsbriefen bezahlt - aber nur weil es ein Firmenwagen war !
Im Inland ist so eine Schadensabwicklung kein Problem wenn nicht gerade ausländische Verkehrsteilnehmer verwickelt sind. Bei Unfällen im Ausland IMMER sofort zum Anwalt - so meine Erfahrung in der Beziehung.