Rote Ampel Was nun???

BMW 3er E46

Servus Leute,

habe heute nen schönen Brief aus meinem Briefkasten fischen dürfen von den Freunden in grün!

Da steht "Zeugenbefragung wegen eier Verkehrsordnungswiedrigkeit"

Es wird meiner freundin vorgeworfen das wir über eine Rote Ampel gefahren sind.
Aber das hat nur ein PHK gesehen also kein Blitzerfoto oder sowas.

Nun meine Frage:
Wie sollen wir uns verhalten, denn ich bin mir nicht sicher ob an dem tag ich oder meine freundin gefahren ist.
Ich weiss nur eines, das die ampel nicht rot war.
Das ganze war schon vor einem Monat.

Wie komme ich am besten aus der Sache raus?
Können die überhaupt was machen ohne Foto?
Muß ich in den Bogen was reinschreiben?

Danke schonmal!
eUeR oThEr

45 Antworten

Ich glaub schon das der alleine war, sonst müssten doch weitere zeugen, vorallem andere beamte aufgeführt werden.
Das wäre ja sonst verarschung.

Der mister PolizeiHautKommisar wills halt probieren...

Zitat:

Original geschrieben von thommy.19


@ grampa

Er haz aber die 600 hinten stehen.

Laut seinem Link muss es unter einer Sekunde sein ... 😉

PHK = Polizei-Hauptkommissar (Gehobener Dienst - geht schon)

das weiß ich doch, aber wie ich schon geschrieben habe, ist das doch nur der Tatbestand für das Ermittlungsverfahren, wenn nun in diesem Ermittlungsverfahren rauskommt, dass es doch länger als eine Sekunde war, werden die schon schnell genug diese Kennziffer ändern

Uuppsss ... 😰

Die sind ja niederträchtig!! 😠

aber das können die nie beweisen wie auch ?????

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Zitat:

Original geschrieben von oThErSiDe


aber das können die nie beweisen wie auch ?????
Mal etwas nachdenkliches aus dem E36-Unterforum 😉

jepp path,

hab ich auch schon gelesen, hat mir aber nicht viel weitergebracht.
wegen dem beweisen,

hab ein bisschen rumgegooglt und bei rotlicht ist das nicht so einfach für ihn etwas zu beweisen, da gab es schon mehrere urteile.

Tja...das zeigt ja...man kann sich nicht drauf verlassen...

keine Beweismittel (Foto oder ähnliches)= keine Strafe 😉

@path
hab ein bisschen rumgegooglt und bei rotlicht ist das nicht so einfach für ihn etwas zu beweisen, da gab es schon mehrere urteile.

Zitat:

Original geschrieben von bmw328


1. Beim MEK und auch bei der Kripo hat man selten mit Verkehrsordnungswidrigkeiten zu tun.

2. Weiss ich wohl, dass Polizisten keine Heiligen sind.

3. Korruption gibt´s wohl kaum beim einfachen Streifenpolizisten, bei höheren Beamten eher.

4. ich bürge nicht für alle Polizisten, nur für mich persönlich.

5. wollte dich nicht verärgern! 😉

1. das waren nur Beispiele, eienr meiner Sandkastenfreunde ist Kommissar im normalen Streifendienst, der hat seit er die Uniform trägt nicht ein Knöllchen mehr bezahlt...ob ich das gut finde sei mal dahingestellt

2. gut

3. deinen eigenen Worten nach ist ein PHK "schon was höheres" 😎

4. das ist dein gutes Recht

5. Ärger war mit Tippen meiner Antwort auch schon verflogen, wie gesagt, nix für ungut 🙂

...es gibt so einen nettes Lied...

Zitat:

"Ich glaub eher an die Unschuld einer Hure...als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz..."

😉

Jetzt mal bitte GAAAANZ langsam...

Stand da nicht eingangs "ZEUGENanhörung"?

(Wenn das nicht stimmt, vergesst das Folgende).

Den ZEUGENanhörungsbogen gibt es i.d.R., wenn augenscheinlich NICHT die Halterin gefahren ist! Sonst käme ja der ANHÖRUNGSbogen! 😉

Das deutet darauf hin, dass der gute PHK einen Mann beschrieben hat, das Kennzeichen jedoch eine Dame hervorbrachte. So etwas steht dann auch drin: "Aufgrund der Feststellungen kommt der/die Halter/in als Fahrzeugführer/in nicht in Frage."

Es deutet also viel auf den HERRN als mögl. Fahrer hin.

=> Die Halterin soll den Vorwurf NICHT gestehen, und KEINE weitere Aussage auf dem Bogen machen.

=> Bald kommt wieder ein Brief, oder eine Ladung, oder Besuch.

=> Da wird zur Rede kommen, dass der Freund gefahren sein KÖNNTE.

=> Der hat einen Rechtsschutz. Soll also schonmal den Anwalt einweihen, was da auf ihn zukommt... 😉 😛

Viele Grüße, Timo

Genau - deshalb auch Eingangs meine Frage, wer das Schreiben bekommen hat / wer der Halter ist.

Ich war auch etwas irritiert, warum der Halter einen Zeugenfragenbogen bekommt ...
In dem Hin- und Her ging ich nicht weiter darauf ein.

Aber es läuft alles darauf hinaus, dass ER gefahren sein müsste.

Hin bein Anwalt ... 😁 😉

Also ich werd nächste woche schon mal meinen anwalt befragen.

Aber wenn der doch hinter uns gefahren sein sollte, dann kann er ja auch nicht sehen wer gefahren ist.
Würden die dann auch so ne Zeugenbefragung schicken oder gleich nen Bußgeldbescheid?

Zur Info:
Freundin ist Halterin und hat auch den Brief bekommen.
Jedoch ist der Brief an Ihren Hauptwohnsitz geschickt worden, nicht an die Adresse wo das Auto angemeldet ist. Hat das was zu sagen.

"Aufgrund der Feststellungen kommt der/die Halter/in als Fahrzeugführer/in nicht in Frage."
Sowas steht nicht drinn.
Danke schon mal für eure bisherigen beiträge

Also folgende vorgehensweise ist angebracht:

1: Brief nicht zurück senden!

2: Wird nach ca. 1 monat ein Beamter vor der Türe stehen und deine Freundin fragen, wer gefahren ist...
Sie hatt natürlich keine Ahnung!

3: Könnte es nunmher nach ettlicher zeit zu einer verhandlung kommen, wobei dann aber schon die verjährungsfrist abgelaufen ist... d.h. wenn sie es nicht schaffen, an dich innerhalb von 3 monaten einen Brief zu senden, bzw. einen anderen "Akt" zu entrichten, kann dem Hernn PHM entgegen treten und ihn auslachen...

4: Mir könnte soetwas nicht passieren 😉

Gruss Manuel

war das eigentlich ein Einschreiben?

weil dann kannst du die Verjährung von 3 Monaten schon mal knicken, die wird damit ausser Kraft gesetzt (ein Einschreiben gilt 3 Werktagen nach Aufgabe zur Post als zugestellt)

Gruß
Robert

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