Rote Ampel Was nun???
Servus Leute,
habe heute nen schönen Brief aus meinem Briefkasten fischen dürfen von den Freunden in grün!
Da steht "Zeugenbefragung wegen eier Verkehrsordnungswiedrigkeit"
Es wird meiner freundin vorgeworfen das wir über eine Rote Ampel gefahren sind.
Aber das hat nur ein PHK gesehen also kein Blitzerfoto oder sowas.
Nun meine Frage:
Wie sollen wir uns verhalten, denn ich bin mir nicht sicher ob an dem tag ich oder meine freundin gefahren ist.
Ich weiss nur eines, das die ampel nicht rot war.
Das ganze war schon vor einem Monat.
Wie komme ich am besten aus der Sache raus?
Können die überhaupt was machen ohne Foto?
Muß ich in den Bogen was reinschreiben?
Danke schonmal!
eUeR oThEr
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von oThErSiDe
Also von Zeitraum steht nix dabei.
Kennzahl ist 137600
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage
Verletzte Vorschriften blablaZeugen:
xxxxxx PHK
Fristgerecht war die Zustellung sicher, aber können die verlangen das man sich nach so einem Zeitraum noch erinnert wer gefahren ist?
Na gut, aber der Zeitraum ist ja für das eventuell zu erwartende Strafmaß entscheidend.
Über einer Sekunde ist einen Monat lang "Wandertag" angesagt. 🙁
Meine Meinung, und da schliesse ich mich grampa an:
Übergebt die Angelegenheit einem Anwalt, der wird dann Akteneinsicht beantragen und dann werdet ihr ja sehen.
Zum Sachverhalt selbst würde ich ebenfalls jetzt noch keine Angaben machen.
Rechtsschutz vorhanden?
also laut bußgeldkatalog muss keiner laufen,
steht bei www.polizei-bayern.de mit 50 euronen und 3punkte...
Ich hab schon ne rechtschutz aber meine freundin net, ging ja alles an sie.
Ich dachte ich komme um den anwalt rum...
@bmw_fahrer_e46
So ist es.
Hast du vollkommen Recht. Keine Aussage ist besser als zweifelhafte.
Wenn er sich erinnert das die Ampel nicht rot war, muß er auch wissen wer der Fahrer war. Logisch, oder?
Aber wenn er, daran zweifelt muß selber die Folgen tragen.
die aussage wollte ich vor der polizei auch nicht machen.
Das habe ich hier zu euch gesagt.
Das ich das so der Polizei net sagen kann ist schon klar.
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tomaten auf den Augen
Zitat:
Original geschrieben von oThErSiDe
Also von Zeitraum steht nix dabei.
Kennzahl ist 137600
Aha!! 🙂
Also laut der Kennzahl scheint der Rotlicht-Verstoß noch unter einer Sekunde zu liegen.
Das ist doch schon mal gut, zumindest ist kein Fahrverbot zu erwarten.
Die Frage ist dann: Wie genau hat das der PHK ohne auswertbares Foto festgestellt?? 🙄
Schon sehr zweifelhaft.
Ich sage nur: Anwalt - den könntest du ja dann auch nehmen ...
Zitat:
Original geschrieben von grampa
, wer weiß, vielleicht hast du den irgendwie aus Versehen geschnitten und der fühlte sich angepisst und will dir jetzt eins reinwürgen...
Gruß
Robert
So wird´s wohl gewesen sein! 🙄
Gruß von einem grünen Männchen!
also:
Kennzahl 137601:
Verkehrsordnungswidrigkeit
"Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten dadurch andere."
Verletzte Vorschrift
§ 37 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.1 BKat;
§ 4 Abs. 1 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld 125 Euro, Fahrverbot 1 Monat, Punkte 4
oder
Kennzahl 137618
Verkehrsordnungswidrigkeit
"Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase
dauerte bereits länger als 1 Sekunde an."
Verletzte Vorschrift
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld 125 Euro, Fahrverbot 1 Monat, Punkte 4
--> nichts von wegen 50€, 3 Punkte und kein Fahrverbot
bedenke, es handelt sich hier erst mal nur um das Ermittlungsverfahren, nur weil da eine bestimmte Kennziffer in deinem Anschreiben steht, heisst das noch nicht, dass das Ergebnis der Ermittlung auch genau diesen Tatbestand hergibt, das kann auch ganz schnell in Richtung Fahrverbot gehen.
Wie gesagt, wenn die aufgrund einer Aussage eines einzelnen PHK ein Ermittlungsverfahren einleiten, werden die das nicht so einfach fallen lassen, nur weil du bei der Vernehmung beteuerst, dass ihr nie bei rot über die Ampel fahrt.
Gruß
Robert
ok dann wert ich mal nen anwalt in anspruch nehmen, wird vielleicht das beste sein.
was ist ein phk eigentlich?
hat der was zu sagen ?
Polizeihauptkommissar
Ist schon was Höheres!
Es ist übrigens davon auszugehen, dass dieser PHK nicht allein unterwegs war, sodass es wohl einen weiteren Zeugen für den Sachverhalt gibt.
Glaube kaum, dass ein Polizeibeamter als alleiniger Zeuge sowas anzeigt. Außer er ist besonders scharf auf Gerichtstermine, die zu Gunsten des Betroffenen entschieden werden.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von bmw328
So wird´s wohl gewesen sein! 🙄
Gruß von einem grünen Männchen!
pff wer sich den Schuh anzieht hat ihn wohl auch verloren...habe im engsten Freundeskreis mehrere Polizisten, dazu im Kollegenkreis mehrere Partner, die sowohl bei MEK und Kripo arbeiten, da bekommt man genug mit...
wäre mir neu, wenn Polizisten Heilige sind, ihr kocht auch nur mit Wasser...gibt natürlich auch keine Korruption oder sonstiges Fehlverhalten von Polizisten...
nix für ungut, aber ich spreche dir das Wissen ab, für alle Polizisten in diesem Land bürgen zu können
verärgerter Gruß
Robert
auf das geld und die punkte kommts eigentlich garnicht an,
ich werd nächste woche mal mit dem anwalt telefonieren und wenn der nix anderes sagt werden wir einfach mal sagen das wir nicht wissen wer gefahren ist, denn dann können die eigentlich nix machen.
@ grampa
Er hat aber die 600 hinten stehen.
Laut seinem Link muss es unter einer Sekunde sein ... 😉
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld 50 Euro Fahrverbot 0 Punkte 3
PHK = Polizei-Hauptkommissar (Gehobener Dienst - geht schon)
Zitat:
Original geschrieben von grampa
pff wer sich den Schuh anzieht hat ihn wohl auch verloren...habe im engsten Freundeskreis mehrere Polizisten, dazu im Kollegenkreis mehrere Partner, die sowohl bei MEK und Kripo arbeiten, da bekommt man genug mit...
wäre mir neu, wenn Polizisten Heilige sind, ihr kocht auch nur mit Wasser...gibt natürlich auch keine Korruption oder sonstiges Fehlverhalten von Polizisten...
nix für ungut, aber ich spreche dir das Wissen ab, für alle Polizisten in diesem Land bürgen zu können
verärgerter Gruß
Robert
1. Beim MEK und auch bei der Kripo hat man selten mit Verkehrsordnungswidrigkeiten zu tun.
2. Weiss ich wohl, dass Polizisten keine Heiligen sind.
3. Korruption gibt´s wohl kaum beim einfachen Streifenpolizisten, bei höheren Beamten eher.
4. ich bürge nicht für alle Polizisten, nur für mich persönlich.
5. wollte dich nicht verärgern! 😉