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Rote Nummernschilder (wie und wo)

Themenstarteram 7. August 2005 um 18:52

Woher kann ich Rote Nummernschilder herbekommen?

Was benötigt man dafür(Fahrzeugbrief?).

Wie lange kann man die benutzen?

Wie teuer sind die?

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33 Antworten

"Rote Nummerschilder" ist jetzt mal sehr allgemein.

Es gibt:

06er-Nummern für KFZ-Firmen

07er-Nummern für Oldtimer

und

Überführungskennzeichen, die sind weiss mit schwarzer Schrift und einem gelben Feld mit dem Verfallsdatum auf der linken Seite.

Welche davon meinst Du ?

rote kennzeichen bekommst überhaupt net, sofern du kein autohändler oder werkstatt o.ä. bist/hast.

als normalsterblicher bekommst du eine sogenannte tageszulassung.

brauchst dafür eigentlich nur eine doppelkarte deiner versicherung und etwas geld. ;)

das sind die kennzeichen wo hinten dran das gelbe feld mit dem datum drauf ist...

Themenstarteram 7. August 2005 um 19:05

Wie teuer sind denn die Tageszulassungen ca?

Kann man die nur für einen Tag benutzen?

hast nich ne werkstatt inner nähe, bei denen du auch mal öfters warst oder so?

die geben dir die doch dann bestimmt für nen tag. war bei mir kein problem, als ich mein auto geholt hab..

Habe gerade Dein anderes Thema gesehen und weiss nun, wofür Du sie brauchst ...

Was Du willst, sind Überführungskennzeichen.

Die gelten 3-5 Tage (beim Beantragen mitanzugeben).

Du bekommst sie bei Deiner Zulassungsstelle für eine geringe Gebühr (differiert je nach Zulassungsstelle, ca. 10-20 EUR).

Du benötigst:

- Die Fahrzeugdaten (z.B. KFZ-Brief-Kopie oder Schein-Kopie) zum Ausfüllen des vorläufigen KFZ-Scheins

- Deinen Personalausweis

- eine spezielle Doppelkarte für ÜF-Kennzeichen (bei Deiner Versicherung erhältlich)

Du darfst damit folgende Fahrten machen:

- Probefahrten

- Überführungsfahrten

Abends in die Disco is nich.

am 7. August 2005 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Speedy_1304

Habe gerade Dein anderes Thema gesehen und weiss nun, wofür Du sie brauchst ...

Was Du willst, sind Überführungskennzeichen.

Die gelten 3-5 Tage (beim Beantragen mitanzugeben).

Du bekommst sie bei Deiner Zulassungsstelle für eine geringe Gebühr (differiert je nach Zulassungsstelle, ca. 10-20 EUR).

Du benötigst:

- Die Fahrzeugdaten (z.B. KFZ-Brief-Kopie oder Schein-Kopie) zum Ausfüllen des vorläufigen KFZ-Scheins

- Deinen Personalausweis

- eine spezielle Doppelkarte für ÜF-Kennzeichen (bei Deiner Versicherung erhältlich)

Du darfst damit folgende Fahrten machen:

- Probefahrten

- Überführungsfahrten

Abends in die Disco is nich.

Das wäre mir neu. Man zahlt für diese Zeit den normalen Versicheurngssatz wenn nicht sogar höher. Also ist das Fahrzeug auch versichert. Wieso sollte man dann damit nicht in die Disco fahren dürfen. Ich bin mit meinem damals ca. 1000km gefahren mit diesen 5 Tageskennzeichen ;)

ich würde sagen das entnimmt man dann am besten den Versicherungsbedingungen. Denn wenn da Beschränkungen auferlegt werden, müssen die vermerkt sein, gell ;)

Die Dinger heissen übrigens korrekt Kurzzeitkennzeichen... ;-)

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Du kannst damit auch 10.000 km fahren, solange Du den Verwendungszweck einhältst ;)

Der Verwendungszweck ist vom Gesetz her vorgegeben, nicht von der Versicherung.

Das war schon immer so, und ich wüsste nicht, dass es sich zwischenzeitlich geändert hat.

Zitat:

Zum 01. Mai 1998 ist die 27. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBL I S. 441 ff.) in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wurde u. a. das sog. Kurzzeitkennzeichen eingeführt, das seit 01. Mai 1998 zur einmaligen Verwendung für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten ausgegeben wird.

Quelle: ADAC

Ich kenne die Strafe nicht, die bei Missbrauch droht (und bin gerade zu faul zum Suchen), aber ich erinnere mich dunkel, dass sie drakonisch ist.

Und eine Überführung in die Disco nimmt einem die Polizei halt nicht ab, auch wenn mehrere PERSONEN überführt werden ... :)

und wenn es sich um ein paar tausend Kilometer handelt und die Disco nunmal auf dem Weg lag? *künstlichen Fall konstruier* :D

cool, wieder was gelernt. Danke ;)

am 7. August 2005 um 19:41

Fahrt zur Disco fällt für mich unter Probefahrt ;-)

Zitat:

Original geschrieben von 325ci

Fahrt zur Disco fällt für mich unter Probefahrt ;-)

eben. man darf doch wohl mal ausprobieren, wie die chicks auf das auto abfahren :D;)

Zitat:

Original geschrieben von ph1L

und wenn es sich um ein paar tausend Kilometer handelt und die Disco nunmal auf dem Weg lag? *künstlichen Fall konstruier* :D

Dann geht das natürlich. Sag' dem Polizisten am besten, Du warst auf dem Weg zum Weihnachtsmann, dem Du das Auto als Schlittenersatz vorstellen wolltest, dann gibt es keine Probleme :D

na also, dann ist doch alles geritzt. Und je nach Fahrzeug muss natürlich die Discotauglichkeit erprobt werden, hinsichtlich Komfort (vor allem auf der Rückfahrt :D) und Anzahl der möglichen Mitfahrer, also Fußräume, Kofferraum etc. sind gemeint =)

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