RNS frei machen

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo, wie oder wer, kann man das RNS510 frei machen, so das ich( Kinders) DVD wärend der Fahrt sehen kann. Was muss ich tun um TV (dvbt) empfangen zu können ?
Wenn man eines der beiden Sachen freischaltet (gibt da in der Bucht so CDs für usw.) erlischt dann die Garantie ?

Danke für alle aussagekräftigen Tips

11 Antworten

Kann jeder selbst machen, da muss man kein Geld dafür investieren. Allerdings wird das Thema bei Motor-Talk nicht gern gesehen, daher belasse ich es mal bei dem Stichwort VIM: Video in Motion.

Die Garantie dürfte bei derartigen Aktionen erlöschen, ja.

vg, Johannes

Zitat:

Original geschrieben von MrXY


Kann jeder selbst machen, da muss man kein Geld dafür investieren. Allerdings wird das Thema bei Motor-Talk nicht gern gesehen, daher belasse ich es mal bei dem Stichwort VIM: Video in Motion.

Die Garantie dürfte bei derartigen Aktionen erlöschen, ja.

vg, Johannes

Auch wenn ich mir jetzt vielleciht Feinde mache, aber weshalb ist das Thema ungern gesehen? Ist es denn verboten dies freizuschalten? Die STVO sagt doch nichts dazu, oder?😕

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


Auch wenn ich mir jetzt vielleciht Feinde mache, aber weshalb ist das Thema ungern gesehen? Ist es denn verboten dies freizuschalten? Die STVO sagt doch nichts dazu, oder?😕

Nicht erlaubt soweit ich weiß. Im Schadensfall kanns eng werden wenn die Versicherung das raus bekommt.

Nein, es ist nicht direkt verboten, aber es ist nicht unumstritten (v.a. bezüglich des Versicherungsschutzes). Ich persönlich halte es auch für nicht ungefährlich und mag es als Mitfahrer nicht, wenn der Fahrer nebenbei einen Film guckt.

Da finde ich in der heutigen Zeit ein Tablet für die Kids die bessere Lösung (muss ja kein teures iPad sein), dann kann man als Fahrer noch Musik hören oder die Navi-Karte sehen.

Meist geschieht diese Freischaltung, weil es halt geht und man vielleicht die Bevormundung ablehnt (siehe auch Gurtwarner). Ich muss zugeben, dass auch ich anno 2010 die Video-Abschaltung deaktiviert habe - genutzt wurde es genau 1x: zum Testen.

vg, Johannes

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Da es ja scheinbar nicht verboten ist, wieso wird dieses Thema dann bei MT nur ungern gesehen?
Ich persönlich muß und kann kein TV beim Autofahren schauen. Aber in einem Technikforum sollte die Diskussion über solche Themen erlaubt sein.

Ich hatte es mal drin (Modul von Kufatec) und habe es raus gebaut. War echt nicht meine Sache und die Kids haben bis jetzt auch noch nichts vermisst.

Hi,

ob es verboten ist, kann ich nicht sagen. Hier wird das Thema nicht gern gesehen, weil Du zur Freischaltung Software aus nicht offiziellen Quellen brauchst.

Allerdings muss ich sagen, dass so ein Film auf dem Display während der Fahrt brutal ablenkt. Die Bewegung im Augenwinkel verleitet den Fahrer ständig dazu, dort hinzusehen. Ich hab das bisher einmal gemacht und es wird kein zweites Mal geben. Das Problem ist nur, vorher kann man den Kids sagen, sorry geht nicht. Wenn es aber mal funktioniert hat, dann bring den Hinterbänklern erst mal bei, warum es während der Fahrt nun keine DVD mehr gibt 😉

Deshalb, überleg Dir das lieber nochmal. Die Sperre hat meiner Meinung nach schon ihre Berechtigung.

Gruß
Nic

Hallo, ich will ja auch als "FAHRER" kein DVD sehen. Ich hatte das in meinen anderen Fahrzeugen auch ...aber per Deckenmonitor. Gut den konnte man drehen dann konnte auch ich was sehen. Das war aber nicht der Sinn !
Kann sein das es Versicherungstech. ein Problem geben kann. Im Schadensfall in der STvzo. Aber dann sollte man keine Tel. oder Navi bedienen ....das kann auch gut ablenken.
Und in Polen u anderen eu"Ländern" fährt jeder 2te so rum. Ob es da/dort auch nicht erlaubt ist, weiß ich nicht un ist mir auch ehrlich gesagt egal !
Und warum darf man die "Frage" hier nicht stellen ?
Das wäre das selbe, einer will ne Rad Reifen Kombi fahren die evt unzulässig ist,stellt hier/da ne Frage ...und montiert sie sich dann aber trotzdem. Das sollte doch jeder selber wissen was er tut.
Schlecht ist es natürlich, wenn andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden wo sie nichts für können.
Da bin ich auch kein Freund von !
Meine nächste Frage wäre gewesen, lässt sich ein Kopfhörer an das Radio anschliessen, am besten per bluetooth headset,so das nur die Kids was hören ?
Dann wird das zusehen für alle anderen (jedenfalls für mich)😁 eh uninteressant!

Danke für Sachliche Hinweise

Marc

Keine Panik, keiner will hier unterstellen, dass der Fahrer auch schauen WILL. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es halt trotzdem auch den Fahrer ablenken KANN.

Wenn Du das Signal aus dem RNS herausführen willst, solltest Du Dich mal nach sowas oder sowas umsehen.
Allerdings wird meines Wissens immer Audio UND Video entweder intern am Gerät oder nach extern ausgegeben. Das Bild weiterhin am Display des RNS sehen zu wollen und den Ton extern über Kopfhörer wird so wahrscheinlich nicht gehen. Da bist Du dann schnell bei weiteren Monitoren an den Kopfstützen angelangt.

Gruß
Nic

Ja klar mit sowas könnte man sogar einen weiteren Monitor an das RNS anschliessen. Noch besser. Nur ob für diese ganzen Kistchen noch Platz hinter dem Gerät (RNS )ist frage ich mic h😕
Geht das nicht per einfacher Software ?
Gruss

Zitat:

Original geschrieben von geonic


Hi,

ob es verboten ist, kann ich nicht sagen. Hier wird das Thema nicht gern gesehen, weil Du zur Freischaltung Software aus nicht offiziellen Quellen brauchst.

Allerdings muss ich sagen, dass so ein Film auf dem Display während der Fahrt brutal ablenkt. Die Bewegung im Augenwinkel verleitet den Fahrer ständig dazu, dort hinzusehen. Ich hab das bisher einmal gemacht und es wird kein zweites Mal geben. Das Problem ist nur, vorher kann man den Kids sagen, sorry geht nicht. Wenn es aber mal funktioniert hat, dann bring den Hinterbänklern erst mal bei, warum es während der Fahrt nun keine DVD mehr gibt 😉

Deshalb, überleg Dir das lieber nochmal. Die Sperre hat meiner Meinung nach schon ihre Berechtigung.

Gruß
Nic

in der Tat geht es um die Ablenkung des Fahrers! Dazu gibt es in der StVZO § 19 Abs. 2 folgenden Hinweis:

StVZO § 19 Abs. 2
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

und genau hierauf beziehen sich die Hersteller. Es gibt kein Fahrzeug, was im Serienzustand erlaubt, die sogenannten "bewegten Bilder" während der Fahrt zu sehen.

und da es nicht regelkonform ist, ist es hier nicht gerne gesehen (glaube ich)

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