RNS 510 TV/DVD-Free per Codierung möglich...
So, da es nun der neuste Schrei bei den RNS 510 "Händlern" ist, das TV/DVD-Free schon fertig codiert mit zu verkaufen, wollte ich euch mal fragen, ob schon einer mitbekommen hat wie die das machen und ob man das auch selbst codieren kann.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
150 € sind zuviel. Ich warte darauf das sich ein Entwickler beim Continental erbarmt und endlich einen kleinen Patch für die Firmware im Netz veröffentlicht.Zitat:
Original geschrieben von mika85
ich habe eine quelle der das per software für 150€ macht.Was nutzt mir das DVD schauen, wenn das Fahrzeug steht? Da kann ich mir den Film gleich auf dem großen LCD zu Hause ansehen. Völlig schwachsinnig, das Bild während der Fahrt zu sperren. Das nennt sich dann wohl Bevormundung.
ich hätte heute fast 2 Fußgänger mitgenommen, nur weil ich während der Fahrt am Navi zugange war. Also denk nochmal drüber nach was Du von Dir gibst. Merke: Deine Freiheit hört da auf, wo die des Anderen anfängt.
173 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von crysel
Dann frag ich mich was dieser Post bedeuten soll, wenn er nicht aussagt: "DVD im Stand bzw. Sperren während der Fahrt ist unsinnig --> Bitte freischalten, um DVD während der Fahrt gucken zu können."
Schon mal was von Beifahrern gehört?
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Du sollst auch nicht am Navi rumfummeln, während du durch die Gegend fährst. Es gibt da eine geniale Erfindung, nennt sich Sprachbedienung.Zitat:
Original geschrieben von derradlfreak
ich hätte heute fast 2 Fußgänger mitgenommen, nur weil ich während der Fahrt am Navi zugange war. Also denk nochmal drüber nach was Du von Dir gibst. Merke: Deine Freiheit hört da auf, wo die des Anderen anfängt.Merke: Von dir auf andere zu schließen, ist ziemlich uncool.
wenn etwas uncool ist, dann andere zu gefährden. Ich sehe meinen Fehler wenigstens ein, aber von Einsicht scheinst Du ja noch weit weg zu sein
Hallo!
In der Tat lenkt es ziemlich ab am Navi rumzuspielen oder auch nur in der MFA im Telefonbuch zu stöbern. Ich würde mir es aber zutrauen mich auf die Straße zu konzentrieren, während die anderen einen Film oder Fernsehen schauen.
Man kann sich ja erzählen lassen was gerade passiert. Oder auch im Stau bei Stop & Go. Ich hab das mal bei einem BMW mit TV ab Werk als Beifahrer erlebt. Alle 30 Sekunden gings mal 2 Autolängen vor. Angefahren, Bild weg, wieder angehalten, mit einigen Sekunden Verzögerung kam das Bild wieder. Da kann man das Feature auch gleich weglassen.
Dass als Fahrer die Augen auf die Straße gehören ist absolut unstrittig. Ich muss zugeben, dass ich als Fahrer auch noch nie einen Film laufen hatte (wie auch) und daher nicht beurteilen kann, ob man sich wirklich auf die Straße konzentrieren kann oder aus Neugier doch immer wieder auf den Bildschirm schaut.
-Johannes
der Gesetzgeber zieht hier die STVZO § 19 Satz 2 heran > § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Aus diesem Grunde haben alle Fahrzeughersteller die TV/DVD Free Funktion ab einer definierten Geschwindigkeit abgeschaltet. Sollte es zu einem Unfall kommen, der den Verdacht aufkommen lässt, das der Fahrer durch die bewegten Bilder abgelenkt wurde, könnte der Hersteller in Regress genommen werden. Der Hersteller hält sich an die derzeitige Gesetzeslage, was der Fahrer letztendlich macht, hat er dann alleine zu Verantworten.
so viel zur Gesetzeslage !! Dies hat überhaupt nichts mit Bevormundung zu tun. Diese Aussage ist absoluter Blödsinn.
Ähnliche Themen
Aber wo genau steht jetzt, das bewegte Bilder eine Auswirkung auf das erteilen oder entziehen der Betriebserlaubnis des RNS 510 hat? Vllt spielt das gar keine Rolle bei der Betriebserlaubnis?
Mir ist schon klar, das DVD gucken bei der Fahrt nicht grad zu meiner Konzentration auf den Verkehr beiträgt, aber ich hab noch nix davon gehört, das es verboten wäre wie z.B. mit dem Handy wägend der Fahrt zu telefonieren.
Aber eigentlich ist das hier auch gar nicht das Thema....
Zitat:
Original geschrieben von derradlfreak
wenn etwas uncool ist, dann andere zu gefährden. Ich sehe meinen Fehler wenigstens ein, aber von Einsicht scheinst Du ja noch weit weg zu sein
Schon lustig, wie du deine eigene Dummheit nun auf andere projezieren möchtest und das dann als fehlende Einsicht titulierst.
Im Gegensatz zu dir, bin ich intelligent genug meine Augen nicht auf das Navigationsgerät zu richten, während ich Auto fahre.
Aber immerhin ist es gut, dass du mittlerweile so weit bist das als Fehler zu erkennen, was jeder Fahranfänger schon in der Fahrschule mit auf den Weg bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von luke88
Aber wo genau steht jetzt, das bewegte Bilder eine Auswirkung auf das erteilen oder entziehen der Betriebserlaubnis des RNS 510 hat?
In der STVO steht nirgends das es verboten wäre ein DVD Gerät während der Fahrt im Auto abzuspielen. Der User
thomas56möchte sich nur mal wieder mit pseudojuristischen Geschwätz profilieren.
@StefanSch123
da hast du Recht 🙂 in der STVO steht wirklich nichts 😉 (wer lesen kann, ist klar im Vorteil)
zu deiner Aussage, das du intelligent genug bist, will ich mich hier jetzt nicht weiter äußern.
Zitat:
Original geschrieben von derradlfreak
ich hätte heute fast 2 Fußgänger mitgenommen, nur weil ich während der Fahrt am Navi zugange war. Also denk nochmal drüber nach was Du von Dir gibst. Merke: Deine Freiheit hört da auf, wo die des Anderen anfängt.
... und ein anderer wäre fast jemandem drauf gefahren, weil er zu schnell war.
... und ... und ...
An alle Pädagogenkinder: den moralischen Zeigefinger zu heben kann der, der garantiert gesetzkonform (und ja, auch IMMER mit maximal der erlaubten Höchstgeschwindigkeit) unterwegs ist und nie (auch nicht durch ein Gespräch mit dem Beifahrer oder eine Straße sucht etc.) sich ablenken lässt.
wie schon mak gesagt ich hab da ne möglichkeit die freischaltung per machen zu lassen.bei interesse pn me
Zitat:
Original geschrieben von thomas56
@StefanSch123
da hast du Recht in der STVO steht wirklich nichts
Schön das du das am Ende doch noch festgestellt hast.
Zitat:
Original geschrieben von timido
An alle Pädagogenkinder: den moralischen Zeigefinger zu heben kann der, der garantiert gesetzkonform (und ja, auch IMMER mit maximal der erlaubten Höchstgeschwindigkeit) unterwegs ist und nie (auch nicht durch ein Gespräch mit dem Beifahrer oder eine Straße sucht etc.) sich ablenken lässt.
Er erdreistet sich ja nicht nur den Moralappostel zu spielen, er wirft anderen eine mangelnde Einsicht vor. Derweil war er es, der am Navigationsgerät rumgefummelt hat und beinahe einen Crash fabrizierte.
Das nennt man dann wohl subjektive Realitätswahrnehmung.
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Schön das du das am Ende doch noch festgestellt hast.Zitat:
Original geschrieben von thomas56
@StefanSch123
da hast du Recht in der STVO steht wirklich nichts
meine Annahme hat sich damit bestätigt (wer lesen kann .... ) 😉 mein Hinweis galt der STVZO und nicht der von dir zitierten STVO.
Zitat:
Original geschrieben von thomas56
meine Annahme hat sich damit bestätigt
Deine Behauptung, oder sollte ich es gleich als
Lügebezeichnen, wird weder durch die STVO noch durch die STVZO gestützt.
Insofern darfst du es gerne noch einmal probieren.
moin,
also ich bin ebenfalls der meinung, das der fahrer sich auf die straße konzentrieren muß!!
aber der beifahrer darf doch gerne dvd schauen.
dafür braucht man beim rns 510 auch nicht unbedingt zusätzliche hardware, eine kleine tastcompi und schon läuft es auch während der fahrt ... und um die lieben kindechen auch bei langen fahrten zu beschäftigen, finde ich das auch ok. ;-)
naja, man kann aber auch teures zubehör kaufen und tatsächlich riskieren, im falle eines unfalls eine teilschuld zu bekommen, aber nicht zu vergessen, andere verkehrsteilnehmer zu gefährden ist nicht hinnehmbar!!
frohe ostern
Zitat:
Original geschrieben von aniken123
moin,
also ich bin ebenfalls der meinung, das der fahrer sich auf die straße konzentrieren muß!!
aber der beifahrer darf doch gerne dvd schauen.
dafür braucht man beim rns 510 auch nicht unbedingt zusätzliche hardware, eine kleine tastcompi und schon läuft es auch während der fahrt ... und um die lieben kindechen auch bei langen fahrten zu beschäftigen, finde ich das auch ok. ;-)naja, man kann aber auch teures zubehör kaufen und tatsächlich riskieren, im falle eines unfalls eine teilschuld zu bekommen, aber nicht zu vergessen, andere verkehrsteilnehmer zu gefährden ist nicht hinnehmbar!!
frohe ostern
die tasten kombi funzt nicht bei allen sw des rns 510
die tasten kombi funzt nicht bei allen sw des rns 510hmm, nicht? bei den älteren nicht?
also bei allen, dir mir bekannt sind klappt es, das älteste baujahr, dass ich kenne, ist 2008.
hast du es denn mal mit "i" (oben rechts) und direkt danach "tone" versucht? oder bisher nur über sprachtaste am mfl?