Riemenstartergenerator defekt
Audi A6 55TFSI 2019 57.000km
Sind heute 110 Kilometer durch strömenden Regen gefahren und an der ersten Ampel kam die Warnmeldung: Boardnetz gestört / Start stopp ohne Funktion Service aufsuchen.
Wir zum nächsten Audi Händler Fehlerspeicher ausgelesen: RSG def.
Da es ein bekanntest Problem bei Audi ist und es sogar schon eine Rückrufaktion gab jedoch für die 2 Liter Maschine mild hybrid bin ich gespannt was der Anruf am Montag ergeben wird.
Kulanz / Gewährleistung oder Kunde zahlt?
Wie waren eure Erfahrungen?
Galigrü
374 Antworten
Umbau auf Lichtmaschine ist keine wirkliche Lösung. Durch diesen Eingriff würde man ganz sicher die ABE verlieren. Die Abgaswerte passen dann nicht mehr, falls die Mild Hybrid Batterie dann auch überflüssig wird.
Also das würde sich ähnlich wie das rauscodieren von Ad Blue verhalten.
Was ich nicht verstehe, warum sich AUDI bei vielen so querstellt.
2020 gab es eine Rückrufaktion zum Austausch des Riemenstartergenerators.
Es wurde vor Feuchtigkeitseintritt mit Kurzschlussfolge gewarnt.
Dieser Generator war/ist also offensichtlich mangelhaft und sollte dann imo auch kostenneutral getauscht werden. Bei neueren Baujahren ist der Fehler dann wohl immer noch nicht behoben.
Erst Anfang diesen Jahres kam die neue Version des Generator, ca. April 24 mit der 4N1 Nr.
Das bedeutet man müsste sowieso ein bis zwei Jahre abwarten mindestens
Oder um es vorzubeugen, Segeln ohne Motor aus ^.^
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Zitat:
@Benz- schrieb am 28. November 2024 um 12:17:36 Uhr:
Was ich nicht verstehe, warum sich AUDI bei vielen so querstellt.2020 gab es eine Rückrufaktion zum Austausch des Riemenstartergenerators.
Es wurde vor Feuchtigkeitseintritt mit Kurzschlussfolge gewarnt.Dieser Generator war/ist also offensichtlich mangelhaft und sollte dann imo auch kostenneutral getauscht werden. Bei neueren Baujahren ist der Fehler dann wohl immer noch nicht behoben.
Nur um es deutlich zu machen: Es handelt sich um 2 völlig unterschiedliche Bauteile:
2020 ging es im Rückruf um die 12V Riemenstartergeneratoren der 4 Zylinder (Brandgefahr).
Die 48V Riemenstartergeneratoren der 6- und 8-Zylindermodelle sind anders aufgebaut.
Ein genereller Rückruf wäre aber auch hier nicht schlecht!!!
Mich hat es am Mittwoch auch erwischt: A6 55TFSI BJ 2019.
Auf der Autobahn kam erst die gelbe Fehlermeldung "Bordnetzstörung - Service aufsuchen" - kurze Zeit später das gleiche in Rot (Fahrzeug sofort sicher abstellen). Nach dem Abstellen (zum Glück gerade noch auf einen Parkplatz gekommen) dann eine bunte Auswahl aller Fehlermeldungen die so auftreten können (eben typisch für Batterie leer).
Wegen Mobilitätsgarantie bei der Audi Hotline angerufen. Die haben dann das nächstgelegene Audi-Zentrum kontaktiert und von da einen Abschlepper geschickt.
Dann ins Audizentrum abgeschleppt und erstmal einen Mietwagen bekommen. Der Serviceberater war aber kompetent und wusste schon um die Problematik und der erweiterten Garantie. Gestern (Donnerstag) dann der Anruf, RSG defekt, wird aber von Audi übernommen - kostet mich also nichts. Heute (Freitag) haben sie es nicht fertig geschafft, wahrscheinlich bekomme ich mein Auto Anfang nächster Woche wieder. Damit kann ich leben.
Auch gut ist, das sie mir im Rahmen der Mobilitätsgarantie mein Auto bringen wollen. Das steht nämlich knapp 150km von meiner Heimat entfernt im Audizentrum.
Ja bei mir ebenfalls ein 55 tfsi Baujahr 19
Mich hat es letzten Freitag erwischt
Bei mir stellt sich Audi quer bzw ist das die Aussage von dem Audi Partner bei dem mein Auto steht. Dass Audi nicht bezahlt 🙂
Was interessant wäre von den betroffenen zu hören ob ihr die Start/Stopp Automatik und Segelfunktion benutzt oder nicht.
Beim erneuten Motorstart wird der RSG zwar auch benutzt aber nicht so häufig.
Oder hat das Teil noch mehr Einsätze?
Hätte jetzt auch darauf getippt, dass die stärkste Beanspruchung durch den erneuten Motorstart geschieht.
Zitat:
Bei mir quietscht der RSG nicht, könnte eventuell zu einem Problem werden. Normal ist es jedenfalls nicht.
Belastbare Beweise für die Werkstatt? Eine TPI ist für alle Audi Betriebe zugänglich und dient lediglich der Unterstützung bei der Problembehebung. Es ist keine Serviceaktion, nur hier entstehen für den Endverbraucher keine Kosten.
Im Nachhinein ist da vermutlich nicht viel zu holen.
Vielleicht kann man bei der Kundenbetreuung anrufen.Im Vorfeld kann man aber die Werkstatt auf die TPI hinweisen und darum bitten diese zu prüfen ob sie zutrifft.
Hallo Nikos74,
was meinst du mit der Tpi genau?
Ist das ein bestimmter Fehlercode, der auf dem MMI angezeigt wird und der dann für die Übernahme der Kosten durch Audi verantwortlich ist?
MfG
Marco
Zitat:
@Marco202412 schrieb am 2. Dezember 2024 um 21:00:43 Uhr:
Zitat:
Bei mir quietscht der RSG nicht, könnte eventuell zu einem Problem werden. Normal ist es jedenfalls nicht.
Belastbare Beweise für die Werkstatt? Eine TPI ist für alle Audi Betriebe zugänglich und dient lediglich der Unterstützung bei der Problembehebung. Es ist keine Serviceaktion, nur hier entstehen für den Endverbraucher keine Kosten.
Im Nachhinein ist da vermutlich nicht viel zu holen.
Vielleicht kann man bei der Kundenbetreuung anrufen.Im Vorfeld kann man aber die Werkstatt auf die TPI hinweisen und darum bitten diese zu prüfen ob sie zutrifft.
Hallo Nikos74,
was meinst du mit der Tpi genau?
Ist das ein bestimmter Fehlercode, der auf dem MMI angezeigt wird und der dann für die Übernahme der Kosten durch Audi verantwortlich ist?MfG
Marco
Genau.
Es ist eine Unterstützung bei der Problemlösung von technischen Beanstandungen, vom Hersteller für Vertragswerkstätten.
Darin steht dann zum Beispiel geschrieben, ob diese Beanstandung beim Hersteller bekannt ist und wie man sie am besten beheben kann.
Sei es durch Teiletausch (Verbesserte Teile), Instandsetzung (zB beheben von Mängeln bei der Produktion) oder SW-Updates.
In einer TPI ist dann auch die Möglichkeit der Abwicklung mit dem Hersteller beschrieben, sofern das Fahrzeug noch Garantie oder Kulanz hat.
Im Fall vom RSG muss eine bestimmte Prüfvorgabe von Audi durch die Werkstatt eingehalten werden, damit man den Anspruch dieser verlängerten Garantie geltend machen kann.
Und genau die ist in der TPI beschrieben.
Ich kann aber nicht sagen ob das jetzt auch noch gilt, den diese TPIs werden ständig aktualisiert und man kann sich immer nur auf die aktuell geltende berufen.
Fahre auch einen 50 TDI. Habe 60.000km runter und meines Wissens nach wurde noch die der RSG getauscht. Bin mal gespannt, wie lange er bei mir noch halten wird.