Riemenstartergenerator defekt
Audi A6 55TFSI 2019 57.000km
Sind heute 110 Kilometer durch strömenden Regen gefahren und an der ersten Ampel kam die Warnmeldung: Boardnetz gestört / Start stopp ohne Funktion Service aufsuchen.
Wir zum nächsten Audi Händler Fehlerspeicher ausgelesen: RSG def.
Da es ein bekanntest Problem bei Audi ist und es sogar schon eine Rückrufaktion gab jedoch für die 2 Liter Maschine mild hybrid bin ich gespannt was der Anruf am Montag ergeben wird.
Kulanz / Gewährleistung oder Kunde zahlt?
Wie waren eure Erfahrungen?
Galigrü
374 Antworten
Zitat:
@Bennif schrieb am 18. März 2025 um 19:13:02 Uhr:Zitat:
Wird dann eigentlich die in der folge tiefenentladene batterie auch übernommen?
Diese Frage steht tatsächlich noch im Raum. Mal sehen was der Händler dazu sagen wird. Erfahre da morgen mehr.
Zitat:
@carlten schrieb am 20. April 2024 um 04:23:22 Uhr:
Servus.
Auf den RSG gibt es 7 Jahre Garantie, Kilometer unbegrenzt. Lass dir nichts anderes erzählen.
Allzeit gute Fahrt
Hallo,
Mir steht die Reparatur kurz bevor, deshalb interessant für mich wäre ob es etwas handfestes über diese 7 Jahre Garantie gibt.
Mir hat man gesagt es ist weder Garantie noch gibt es Kulanz obwohl alles nachweisbar bei Audi gemacht worden ist. Da versteh ich nicht warum man da noch zum Vertragshändler fährt. Kosten 2350 für den rsg mit Einbau und dann sollen nochmal 1000 on top kommen für eine Prüfung der Kabel die an die Batterie gehen.
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Das hier ist was meiner Freundlichen aus der Audi Werkstatt mit mir geteilt hat:
"Die Garantieverlängerung gilt ab Auslieferungsdatum. Wenn der RSG wieder einen gewährleistungspflichtigen Mangel hat, wird der RSG wieder über die Garantieverlängerung abgerechnet, bis die 7 Jahre abgelaufen sind. Eine ET-GA auf eine Garantie ist nicht möglich - sollte der RSG nach Ablauf der 7 Jahre wieder defekt sein, besteht nur die Möglichkeit einer Kulanz".
Also wenn es schon mal getauscht ist (das Teil hat eine 4N1... Nr.) dan ist es eigene Rechnung.
Zitat:
@Fischirian schrieb am 18. März 2025 um 19:20:57 Uhr:Zitat:
@Bennif
schrieb am 18. März 2025 um 19:13:02 Uhr:Diese Frage steht tatsächlich noch im Raum. Mal sehen was der Händler dazu sagen wird. Erfahre da morgen mehr.
Soooo, der RSG wurde seitens Audi übernommen, die 48V Batterie konnte wohl durch Laden gerettet werden, alles ist wieder fertig, Auto abgeholt, 0 Euro bezahlt, alle happy 🙂
Vielen Dank für die Infos!
Zitat:
@Eckstreme schrieb am 24. März 2025 um 22:17:28 Uhr:
Das hier ist was meiner Freundlichen aus der Audi Werkstatt mit mir geteilt hat:"Die Garantieverlängerung gilt ab Auslieferungsdatum. Wenn der RSG wieder einen gewährleistungspflichtigen Mangel hat, wird der RSG wieder über die Garantieverlängerung abgerechnet, bis die 7 Jahre abgelaufen sind. Eine ET-GA auf eine Garantie ist nicht möglich - sollte der RSG nach Ablauf der 7 Jahre wieder defekt sein, besteht nur die Möglichkeit einer Kulanz".
Also wenn es schon mal getauscht ist (das Teil hat eine 4N1... Nr.) dan ist es eigene Rechnung.
Ich gehe stark von aus das es noch der erste ist. Das Fahrzeug ist aber noch keine 7 Jahre alt ( 14.05.2019).
Zitat:
@patrick1004 schrieb am 24. März 2025 um 22:37:16 Uhr:
Zitat:
@Eckstreme schrieb am 24. März 2025 um 22:17:28 Uhr:
Das hier ist was meiner Freundlichen aus der Audi Werkstatt mit mir geteilt hat:"Die Garantieverlängerung gilt ab Auslieferungsdatum. Wenn der RSG wieder einen gewährleistungspflichtigen Mangel hat, wird der RSG wieder über die Garantieverlängerung abgerechnet, bis die 7 Jahre abgelaufen sind. Eine ET-GA auf eine Garantie ist nicht möglich - sollte der RSG nach Ablauf der 7 Jahre wieder defekt sein, besteht nur die Möglichkeit einer Kulanz".
Also wenn es schon mal getauscht ist (das Teil hat eine 4N1... Nr.) dan ist es eigene Rechnung.
Ich gehe stark von aus das es noch der erste ist. Das Fahrzeug ist aber noch keine 7 Jahre alt ( 14.05.2019).
Aus der Garantie bin ich jetzt leider schon raus, aber es gibt ja gewisse Bauteile die darüberhinaus gehen deshalb die Frage ob der rsg darunter zählt wenn er noch werkseitig verbaut ist?
Aber den Thread hier hast Du schon mal gelesen, oder?
Denn dort steht die Antwort auf Deine Frage gefühlt in jedem 2 Beitrag.
Den A6 gibt es seit Juni2018 Auslieferung. Also 7 Jahre wäre frühestens Juni 25 abgelaufen…. Bei mir ist erst März 2025!? Vlt. Kann ich auch einfach nicht rechnen…
Zitat:
@hans_dampf78 schrieb am 20. April 2024 um 11:13:32 Uhr:
Ja, hab ich bei Audi machen lassen. Der Mitarbeiter hat Kulanz bei Audi angefragt, wurde aber abgelehnt.
Wurde bei mir auch abgelehnt allerdings wenn man sich dahinter klemmt und dem Autohaus auf den Sack geht und mit ordentlicher Beschwerde bei Audi hat der gab es nochmal eine sogenannte sonderkulanz Anfrage die dann die Reparatur zu 100% übernommen hat.
Mich hat es jetzt sehr wahrscheinlich auch erwischt.
55TFSI / 70T km / EZ 08/2019
Heut morgen beim Starten die Fehlermeldungen "Bordnetz Störung" und "Start/Stop Störung - System deaktiviert"
Nach dem Weg zur Arbeit Batteriespannung ausgelesen - nur noch 11,6V
Wagen steht jetzt bei Audi. Montag gibt's die geführte Diagnose und dann alles weitere.
Die Sonderkulanzregelung zum 9G8 war dem Freundlichen glücklicherweise schonmal bekannt.
Ich halte euch auf dem Laufenden....