Rettungsgasse - was wäre richtig?
Hallo,
vor kurzem folgende Szene:
Im fließenden Verkehr habe ich ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr überholt, es war mit Blaulicht unterwegs. Ca 1500m weiter staute sich der Verkehr und ich habe mich auf dem Standstreifen eingeordnet um zwischen den beiden Spuren die Rettungsgasse frei zu lassen. Es war eine zweispurige Autobahn mit Standstreifen. Ich war so ziemlich die einzige, die sich so eingeordnet hat. Kurz danach taucht das Feuerwehrfahrzeug im Rückspiegel auf, auf dem Standstreifen. Ich habe mich also wieder auf der rechten Spur eingeordnet und das Einsatzfahrzeug nicht behindert.
Aber laut Wikipedia (und meiner Erinnerung an die Fahrschule) muss die Rettungsgasse doch zwischen den beiden Spuren gebildet werden?
Wie verhalte ich mich künftig korrekt in solch einer Situation?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ach so, wenn ich StVO-konform die Rettungsgasse freihalte, bin ich der Oberlehrer? Auch 'ne interessante Logik.
Ein Oberlehrer wärst Du dann, wenn Du im Stau den anderen Verkehrsteilenhmern um Dich herum, die präventiv
keineRettungsgasse bilden, wild gestikulierend den richtigen Weg weisen wolltest. So lange Du das nicht machst, und Dich für Deinen Teil gemäss StVO verhältst, bist Du lediglich ein vorbildlicher Verkehrsteilnehmer. Das Problem ist, dass hier gewisse Leute nicht zwischen vorbildlichem Verhalten und Oberlehrertum unterscheiden können, oder nicht unterscheiden wollen. Kommentare wie "geh doch nach Ö" zeigen doch schon unmissverständlich, welche sachlichen Diskussionsqualitäten hier teilweise vorhanden sind 😉
Nimms nicht so schwer, reg Dich nicht auf. Das lohnt nicht 🙂
Gruss
Jürgen
95 Antworten
Zitat:
@martins42 schrieb am 23. März 2015 um 10:18:07 Uhr:
[...] Na ja, wenn man dermaßen damit beschäftigt ist andere Verkehrteilnehmer erziehen zu wollen und das Vorbild zu spielen, [...]
Ach so, wenn ich StVO-konform die Rettungsgasse freihalte, bin ich der Oberlehrer? Auch 'ne interessante Logik. Mich halten jedenfalls drohende 20€ Bußgeld davon ab, es anders zu tun. Zu der beispielhaften Rettungsgasse in Österreich hast Du wohl keinen Kommentar parat? Ist Dir wohl zu spießig und nicht individuell genug ...
Nein, aber du bist ein Oberlehrer weil du meinst quengelig Vorbildsfunktion bei anderen einfordern zu müssen.
Und doch, du hast gemotzt.
Du wirst wohl lernen müssen, mit Enttäuschungen zu leben. Oder geh doch einfach nach Österreich, da ist alles besser. Vorbildlich halt. 😁
Wird ja immer besser, Du weißt sogar, was ich meine, kannst meine Gedanken lesen. Wow!
Du brauchst übrigens nicht für andere zu antworten (wg. "motzen"😉. Das kann @Hannes1971 sicher auch allein. Nur weil ich etwas traurig finde, motze ich nicht, das tust eher Du mit Deinen Polemiken...
Da es mir hier zu sehr O.T. wird, bin ich aus diesem Thema raus, freue mich aber jederzeit über PMs. Grüße von Mischko
Uuuuppps.
Hoffentlich geht der Mischko nicht wirklich nach Öreich. Das könnte ich mir nicht verzeihen...
(OK, DAS ist wirklich polemisch, im Gegensatz zu manch unbequemer Wahrheit.)
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Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. März 2015 um 20:27:52 Uhr:
Hannes, ich habe nicht gemotzt.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. März 2015 um 08:05:09 Uhr:
[...] Hauptsache motzen. [...]
Keine Sorge. Wenn die Rettungsgasse gebraucht wird, ist sie da. Und wenn sie (noch) nicht gebraucht wird, schaffe ich mir immer die Möglichkeit, diese innerhalb einer Sekunde zu bilden.
Zitat:
Ach so, wenn ich StVO-konform die Rettungsgasse freihalte, bin ich der Oberlehrer? Auch 'ne interessante Logik.
Ein Oberlehrer wärst Du dann, wenn Du im Stau den anderen Verkehrsteilenhmern um Dich herum, die präventiv
keineRettungsgasse bilden, wild gestikulierend den richtigen Weg weisen wolltest. So lange Du das nicht machst, und Dich für Deinen Teil gemäss StVO verhältst, bist Du lediglich ein vorbildlicher Verkehrsteilnehmer. Das Problem ist, dass hier gewisse Leute nicht zwischen vorbildlichem Verhalten und Oberlehrertum unterscheiden können, oder nicht unterscheiden wollen. Kommentare wie "geh doch nach Ö" zeigen doch schon unmissverständlich, welche sachlichen Diskussionsqualitäten hier teilweise vorhanden sind 😉
Nimms nicht so schwer, reg Dich nicht auf. Das lohnt nicht 🙂
Gruss
Jürgen
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 25. März 2015 um 08:42:33 Uhr:
...
Das Problem ist, dass hier gewisse Leute nicht zwischen vorbildlichem Verhalten und Oberlehrertum unterscheiden können, oder nicht unterscheiden wollen.
...
10 Daumen von mir.😎
mfg
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 25. März 2015 um 08:42:33 Uhr:
[...], und Dich für Deinen Teil gemäss StVO verhältst, bist Du lediglich ein vorbildlicher Verkehrsteilnehmer. [...]
Lies mal alle Beiträge des von Dir Zitierten, auch aus anderen Threads. Vielleicht verstehst Du dann, warum manch einer so auf ihn "anspringt". Die Auszeichnung "vorbildlicher Verkehrsteilnehmer" würde ich ihm jedenfalls nicht verleihen...
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 25. März 2015 um 08:12:53 Uhr:
...
Keine Sorge. Wenn die Rettungsgasse gebraucht wird, ist sie da. Und wenn sie (noch) nicht gebraucht wird, schaffe ich mir immer die Möglichkeit, diese innerhalb einer Sekunde zu bilden.
...
schön wär's...
Ich erlebe leider fast wöchentlich:
bremsen... beschleunigen... bremsen... beschleunigen... bremsen... beschleunigen...
Das hat mit einer ungehinderten Befahrung einer Rettungsgasse, wie vom Gesetzgeber erwünscht oder vom Unfallopfer erhofft, leider überhaupt nichts zu tun.
mfg
Zitat:
Lies mal alle Beiträge des von Dir Zitierten, auch aus anderen Threads. Vielleicht verstehst Du dann, warum manch einer so auf ihn "anspringt". Die Auszeichnung "vorbildlicher Verkehrsteilnehmer" würde ich ihm jedenfalls nicht verleihen...
Hannes, lies nochmal bitte und lass meine Statements bitte im Zusammenhang. Ich schrieb:
Zitat:
So lange Du das nicht machst, und Dich für Deinen Teil gemäss StVO verhältst, bist Du lediglich ein vorbildlicher Verkehrsteilnehmer
Ich denke, bezogen auf genau das, was ich schrieb, ist nichts daran auszusetzen. Was er sonst noch so irgendwann mal geschrieben hat oder was er sonst noch so macht, interessiert mich nicht und das ist auch nicht Gegenstand meiner Äusserung.
Gruss
Jürgen
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 25. März 2015 um 08:42:33 Uhr:
Ein Oberlehrer wärst Du dann, wenn Du im Stau den anderen Verkehrsteilenhmern um Dich herum, die präventiv keine Rettungsgasse bilden, wild gestikulierend den richtigen Weg weisen wolltest. So lange Du das nicht machst, und Dich für Deinen Teil gemäss StVO verhältst, bist Du lediglich ein vorbildlicher Verkehrsteilnehmer. Das Problem ist, dass hier gewisse Leute nicht zwischen vorbildlichem Verhalten und Oberlehrertum unterscheiden können, oder nicht unterscheiden wollen. Kommentare wie "geh doch nach Ö" zeigen doch schon unmissverständlich, welche sachlichen Diskussionsqualitäten hier teilweise vorhanden sind 😉Zitat:
Ach so, wenn ich StVO-konform die Rettungsgasse freihalte, bin ich der Oberlehrer? Auch 'ne interessante Logik.
[...]
Wenn er denn mal als Einweiser gestikulierend im Ernstfall auf der Straße rumspringen würde! Da würde er sich wenigstens in der Praxis nützlich machen. Proof of concept für seine Vorbildstheorie.
Aber Leuten wie Hannes - die berufsbedingt die "andere Seite" kennen und jede Menge Straßenpraxis mitbringen - mit dem erhobenen Finger in der Art "ich bin aber enttäuscht (von dir)..." und "jemand wie du sollte..." wiederholt anzugehen ist oberlehrerhaft! Und reichlich vermessen obendrein.
Und Österreich - nun ja, Mischko meint ja, dass da alles so toll ist. Nur zu also.
Sorry das sagen zu müssen. Aber ihr nehmt das alles viel zu ernst. Und anstatt mal ordentlich zu lesen wird hier mit Wonne und scheinbar stellenweise auch mit Absicht fehlinterpretiert. Da hab ich keine Lust drauf. Und wech ... 😮
Gruss
Jürgen
Das mit der Rettungsgasse in Ösdterreich funktioniert möglicher weise besser als in D.
Mir fällt immer wieder auf, das die Rettungsgasse bei Stau auf der AB selten vorhanden ist.
Wie sagte mal der Wetterfrosch in Radio.
"Örtlich Gewitter. Ich hoffe sie wohnen nicht örtlich".
Örtlich mag die Rettungsgasse klappen.
Leider fahre ich selten örtlich. 🙂
Da ich als Abschlepper und Aufräumer unterwegs bin und eher selten zur Hilfeleistung der Lebensretter, bin ich mittlerweile eher entspannt was die Rettungsgasse angeht. Da wir nicht auf dem Standstreifen ( relevant ist hierfür eine interne Anweisung! ) fahren solle/dürfen, fahre ich wenn ich mich dem Stauende nähere bereits mit Gelblicht und Stauhupe Richtung mitte/links um den im Stau stehenden gleich anzuzeigen wo ich durch will/darf. Früher habe ich mich immer aufgeregt wenn die nicht Platz gemacht haben. Heute denk ich mir: Ihr steht hier so lange bis ich durch bin und aufgeräumt habe.
Und am besten sind dann vereinzelte die meinen hinter mir duch den Stau herzu fahren.
Ich kenne die Regelung in Östereich nur von dem hier mitgelesenen, aber wenn die da drastische Strafen verteilen dann wird die Angst davor sicher größer sein wie Egoismus, Vorteilsdenken und dummheit. Ich hätte gegen so eine Regelung bei uns nichts einzuwenden.
Zitat:
@Mueslitechnik schrieb am 26. März 2015 um 13:00:58 Uhr:
[...], fahre ich wenn ich mich dem Stauende nähere bereits mit Gelblicht und Stauhupe Richtung mitte/links um den im Stau stehenden gleich anzuzeigen wo ich durch will/darf.
Was ist denn eine Stauhupe?