Rechtslage: Autopfändung/beschlagnahmung CH/Ita nach deutschem Recht aber immer noch Eigentümer?!

Hallo Community,

Mir ist da etwas in den Kopf gekommen, nachdem ich eine Debatte über die Autobeschlagnahmung in Italien und der Schweiz verfolgt hab.

Folgendes: Herr X's Auto wird- nach Trunkenheit am Steuer- in der Schweiz beschlagnahmt. Er kann es nicht zurückkaufen.
Der Fahrzeugbrief ist in seiner Heimat Deutschland, wo der Wagen auch zugelassen ist.
Sein Auto wird in der Schweiz versteigert.

Nun fährt kurze Zeit später der neue "Besitzer" "seines" Autos nach Deutschland. Herr X bekommt das mit und klaut sich das Auto in D zurück. Er hat den Fahrzeugbreif immernoch. Ist er also laut Deutschem Recht nun der Eigentümer?! Er hat ja den Brief und diese Beschlagnahmung/Pfändung ist ja nach deutschem Recht nicht möglich. Kann er also jetzt sagen : Ätschibätsch, das ist jetzt wieder mein Auto! Und es behalten/zulassen (In Deutschland)

Würde mich mal interessieren, da ich da nicht zu einem Ergebniss gekommen bin.

Gruß Sitzheitzung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 12. März 2015 um 19:57:48 Uhr:


Nun fährt kurze Zeit später der neue "Besitzer" "seines" Autos nach Deutschland. Herr X bekommt das mit und klaut sich das Auto zurück. Er hat den Fahrzeugbreif immernoch. Ist er also laut Deutschem Recht nun der Besitzer?!

Der Besitzer ist er in diesem Moment, wie jeder Dieb der gerade ein Auto klaut. Aber er ist halt nicht der rechtmäßige Eigentümer.

Und der Brief (ZB Teil II) regelt keine Eigentumsverhältnisse, auch wenn dies in vielen Köpfen vertieft ist.

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Und letztlich gibt es auch Regelungen, da muss der betroffene Bürger das erstmal ausklagen, ob das so rechtens ist oder nicht.

Nur, weil etwas geregelt wurde, heißt es nicht,dass es rechtens ist.

Aber davon abgesehen, ist es auch in Deutschland grundsätzlich möglich, Fahrzeuge einzuziehen. Es ist nicht so, dass es sowas gar nicht geben kann.

Zum nachlesen: http://www.spiegel.de/.../...hweiz-gegen-verkehrssuender-a-984406.html

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. März 2015 um 13:30:23 Uhr:



In D z.B. werden auch keine Strafen eingetrieben, die in anderen Ländern aufgrund einer Halterhaftung erhoben werden. Schlicht und einfach weil das deutsche Recht diese Halterhaftung nicht her gibt.

Wenn schon bei kleinen Ordnungswidrigkeiten dies nicht gemacht wird, warum sollte es dann bei Enteignungen selbstverständlich sein?

Das deutsche Recht gibt auch keine Enteignung von beweglichen Sachen her.

Bewegliche Sachen können nur beschlagnahmt/sichergetellt werden.

O.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 16. März 2015 um 13:30:23 Uhr:



Zitat:

@Meinungshaber schrieb am 16. März 2015 um 11:47:22 Uhr:



Somit dürfte eigentlich klar sein, dass die jeweiligen Behörden sehr gut zusammen arbeiten und beide Seiten an der Durchsetzung einer Strafe ihren Beitrag leisten.
Aus meiner Sicht ist das immer noch alles andere als klar.
In D z.B. werden auch keine Strafen eingetrieben, die in anderen Ländern aufgrund einer Halterhaftung erhoben werden. Schlicht und einfach weil das deutsche Recht diese Halterhaftung nicht her gibt.

Wenn schon bei kleinen Ordnungswidrigkeiten dies nicht gemacht wird, warum sollte es dann bei Enteignungen selbstverständlich sein?

Nicht durcheinanderbringen. Wenn eine ausländische Strafe in D eingetrieben wird (werden soll), bist du idR mit deinem Auto bereits wieder in D.

Wenn es um Einziehung/Enteignung des Wagens geht, hattest du nie die Chance, mit deinem Auto die Schweiz zu verlassen.

Im Grunde genommen ist es doch vollkommen egal in welchen Land ein Fahrzeug eingezogen wird oder nicht. Wer sich an das Tempo-Limit hält bzw. im vertretbaren Rahmen drüber ist, muss nichts befürchten. Und wer meint es dennoch riskieren zu müssen und rasen muss, der muss dann auch mit den Konsequenzen leben und dafür grade stehen!

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Zitat:

@Meinungshaber schrieb am 16. März 2015 um 14:17:10 Uhr:


Im Grunde genommen ist es doch vollkommen egal in welchen Land ein Fahrzeug eingezogen wird oder nicht. Wer sich an das Tempo-Limit hält bzw. im vertretbaren Rahmen drüber ist, muss nichts befürchten. Und wer meint es dennoch riskieren zu müssen und rasen muss, der muss dann auch mit den Konsequenzen leben und dafür grade stehen!

Ich gebe dir teilweise recht. wer in der Stadt viel zu schnell ist, dem gehört im prinzip auch das Auto abgenommen. Allerdings stimme ich bei Autobahnen absolut nicht zu. Schweizer rasen oft verkehrsgefährdend über Deutsche Autobahnen- Natürlich Straffrei, da es ja erlaubt ist. wenn aber ein Deutscher Autofahrer in der Schweiz auf der Autobahn zu schnell fährt, obwohl er im gegensatz zu vielen Schweizern sicher schnell fahren kann, wird er mit den Drakonischen und unangemessenen Strafen belegt. Da diese nach Deutschem recht unangemessen sind können sie auch nur teilweise eingetrieben werden.

Ich finde: Ausländische Autofahrer sollten auf deutschen Autobahnen nur 120 fahren dürfen. Das ist nichtmal ungerecht.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 16. März 2015 um 14:25:25 Uhr:



Zitat:

@Meinungshaber schrieb am 16. März 2015 um 14:17:10 Uhr:


Im Grunde genommen ist es doch vollkommen egal in welchen Land ein Fahrzeug eingezogen wird oder nicht. Wer sich an das Tempo-Limit hält bzw. im vertretbaren Rahmen drüber ist, muss nichts befürchten. Und wer meint es dennoch riskieren zu müssen und rasen muss, der muss dann auch mit den Konsequenzen leben und dafür grade stehen!
Ich gebe dir teilweise recht. wer in der Stadt viel zu schnell ist, dem gehört im prinzip auch das Auto abgenommen. Allerdings stimme ich bei Autobahnen absolut nicht zu. Schweizer rasen oft verkehrsgefährdend über Deutsche Autobahnen- Natürlich Straffrei, da es ja erlaubt ist. wenn aber ein Deutscher Autofahrer in der Schweiz auf der Autobahn zu schnell fährt, obwohl er im gegensatz zu vielen Schweizern sicher schnell fahren kann, wird er mit den Drakonischen und unangemessenen Strafen belegt. Da diese nach Deutschem recht unangemessen sind können sie auch nur teilweise eingetrieben werden.
Ich finde: Ausländische Autofahrer sollten auf deutschen Autobahnen nur 120 fahren dürfen. Das ist nichtmal ungerecht.

Ich sehe das nicht so. Wenn ich schnell fahren darf und es fahre, dann ist es egal ob es ein Schweizer ist oder ein Deutscher. Wie viele Deutsche meinen denn schnell fahren zu können und überschätzen sich gewaltig selber? Das erlebt man jeden Tag auf der Autobahn.

Und wenn ich ihn einem Land bin in dem ein generelles TL gilt, dann ist es ok das auch mit heftigen Strafen zu bestrafen wenn ich es erheblich überschreite.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 16. März 2015 um 14:25:25 Uhr:



Zitat:

@Meinungshaber schrieb am 16. März 2015 um 14:17:10 Uhr:


Im Grunde genommen ist es doch vollkommen egal in welchen Land ein Fahrzeug eingezogen wird oder nicht. Wer sich an das Tempo-Limit hält bzw. im vertretbaren Rahmen drüber ist, muss nichts befürchten. Und wer meint es dennoch riskieren zu müssen und rasen muss, der muss dann auch mit den Konsequenzen leben und dafür grade stehen!
Ich gebe dir teilweise recht. wer in der Stadt viel zu schnell ist, dem gehört im prinzip auch das Auto abgenommen. Allerdings stimme ich bei Autobahnen absolut nicht zu. Schweizer rasen oft verkehrsgefährdend über Deutsche Autobahnen- Natürlich Straffrei, da es ja erlaubt ist. wenn aber ein Deutscher Autofahrer in der Schweiz auf der Autobahn zu schnell fährt, obwohl er im gegensatz zu vielen Schweizern sicher schnell fahren kann, wird er mit den Drakonischen und unangemessenen Strafen belegt. Da diese nach Deutschem recht unangemessen sind können sie auch nur teilweise eingetrieben werden.
Ich finde: Ausländische Autofahrer sollten auf deutschen Autobahnen nur 120 fahren dürfen. Das ist nichtmal ungerecht.

Also mit solchen Aussagen kann ich einfach nichts anfangen und muss dir einfach entgegnen, dass darin viel Abwertung enthalten ist.

Dieses schnelle und unsichere Fahrverhalten sieht man auch bei vielen deutschen Verkehrsteilnehmer, die es sich nicht gewohnt sind, schnell zu fahren. Es ist aber schon ein unterschied, ob man erlaubt zu schnell fährt, oder ob man ein Tempolimit eklatant überschreitet!

Also ich bin auch kein Freund von den gelegentlichen Sonntags-Rasern, die schon ab Tempo 150 ein P im Auge haben. Solche Möchtegern-Schnellfahrer sollten runter vom Gas, aber bestrafen kann man sie ja nicht, da sie ja gegen kein Limit verstossen.

Und bitte, nur weil man schnell fahren darf auf bestimmten Autobahnabschnitten bedeutet das im Umkehrschluss ja noch lange nicht, dass man ein ausgesprochen guter Autofahrer ist!

Mal rein interressehalber : Was passiert eigentlich wenn man z.B.mit einem von einem Kumpel geliehenen Auto unterwegs ist, wird das im Falle eines entsprechenden Verstosses dann auch beschlagnahmt ?

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 16. März 2015 um 16:11:37 Uhr:


Mal rein interressehalber : Was passiert eigentlich wenn man z.B.mit einem von einem Kumpel geliehenen Auto unterwegs ist, wird das im Falle eines entsprechenden Verstosses dann auch beschlagnahmt ?

Vielleicht, vielleicht aber auch nicht.

Das ist ja grade die Willkür, die eines Rechtstaats unwürdig ist.

Also gemäss dem was hier zu lesen ist, sollte das dann nicht gehen, wenn gewährleistet ist, dass der Kumpel sein Auto nicht noch einmal verleiht.

http://www.spiegel.de/.../...hweiz-gegen-verkehrssuender-a-984406.html

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 16. März 2015 um 16:11:37 Uhr:


Mal rein interressehalber : Was passiert eigentlich wenn man z.B.mit einem von einem Kumpel geliehenen Auto unterwegs ist, wird das im Falle eines entsprechenden Verstosses dann auch beschlagnahmt ?

Ich habe schon von Fällen gehört, in denen das der Polizei völlig latte war.

Und dann waren hier im Forum (glaube ich) die Betroffenen am Rumjammern, dass sie das nun der Leasinggesellschaft oder der Autovermietung erklären dürfen ...

Zitat:

@Meinungshaber schrieb am 16. März 2015 um 16:27:37 Uhr:


Also gemäss dem was hier zu lesen ist, sollte das dann nicht gehen, wenn gewährleistet ist, dass der Kumpel sein Auto nicht noch einmal verleiht.

http://www.spiegel.de/.../...hweiz-gegen-verkehrssuender-a-984406.html

Was recht genau einem "Vielleicht" entspricht.

Dass eine Mietwagenfirma so jemand wieder ein Auto gibt, ist übrigens auch nicht gewährleistet, trotzdem passiert da das wohl nicht.
Das ist klassisches zweierlei Maß nehmen.

Dieses Enteignen ist einfach eines Rechtstaats nicht würdig. Jeder sollte für das gleiche Vergehen die gleiche Strafe erhalten. Das ist ein Grundprinzip. Beschlagnahmen um bei Straftaten eine Wiederholung auszuschließen oder bei Ausländern die fällige Strafe zu erwirken, das geht vollkommen in Ordnung, aber das ist etwas vollkommen anderes wie diese willkürliche Enteignung, die manch einen trifft und andere nicht.

Hier scheinen einige Leute die Rechtslage vollkommen zu verkennen. Es geht hier um sogenannte Raserdelikte. Anders als in Deutschland sind die in der Schweiz seit kurzem klar definiert und neben finanziellen Folgen sowie längerem Fahrverbot auch mit einer Strafandrohung von 1-4 Jahren Gefängnis versehen. Wir befinden uns keineswegs mehr im Bereiche der Ordnungswidrigkeiten oder dergleichen, sondern im Bereich der Straftaten.
Nun gibt es im entsprechenden Gesetz eben auch die Möglichkeit, das Auto des Delinquenten zuerst zu beschlagnahmen und nach Richterspruch endgültig einzuziehen. Was die Karre gekostet hat, spielt hierbei keine Rolle, sie kann eben als Tatwerkzeug eingezogen werden. Das ist ein Instrument, die auch das deutsche Strafrecht kennt. Ob ich jemanden mit einer billigen Beretta oder mit einer schweineteuren Antikwaffe erschieße, spielt keine Rolle: Beide können als Tatwaffe eingezogen werden. Ob also Dacia oder Maserati interessiert hierbei folglich nicht.

Ein Dacia kann nicht eingezogen werden - zumindest nicht wegen einem Delikt auf der AB. Es gibt nämlich keinen Dacia mit dem man 69 km/h schneller als 120 fahren kann 😉

Zitat:

@pk79 schrieb am 16. März 2015 um 20:59:37 Uhr:


Ein Dacia kann nicht eingezogen werden - zumindest nicht wegen einem Delikt auf der AB. Es gibt nämlich keinen Dacia mit dem man 69 km/h schneller als 120 fahren kann 😉

Ja, aber über 70 in einer 30er-Zone wird er schaffen - und dann liegt auch ein Raserdelikt vor.

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