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Böse Falle: Rechts ausholen zum Linksabbiegen

Themenstarteram 15. Februar 2008 um 23:41

Ich muß, wenn ich nach Hause komme, relativ oft auf unserer Straße wenden. Genauer gesagt, wende ich auf einer kleinen Kreuzung. Ich befinde mich dabei auf der Hauptstraße, diese ist zwar nicht ganz schmal, aber das Wenden geht nur dann in einem Zug, wenn man ganz rechts am Straßenrand beginnt und links noch zusätzlich Raum ist. Und natürlich geht es nur mit vollem Lenkereinschlag, d. h. ich muß vorher deutlich runterbremsen (es wird dort 50 km/h gefahren).

Selbstverständlich setze ich bei einem solchen Wendemanöver vorher den linken Blinker und beobachte extra aufmerksam sämtliche Verkehrsrichtungen inklusive Fußgänger und Radfahrer und auch die Fahrzeuge hinter mir.

Dennoch hätte es gestern beinahe gekracht, und das war leider nicht das erste Mal (bislang kamen aber alle immer rechtzeitig zum Stehen). Und das macht mir Sorgen. Das Problem ist immer dasselbe - der Fahrzeugführer hinter mir versuchte nämlich wieder mal, mich zu überholen, während ich nach links zog.

Wohlgemerkt: Ich halte nicht an beim Ausholen, es ist lediglich ein langsamer Schlenker nach rechts wie manchmal bei abbiegenden LKWs, und der linke Blinker ist garantiert die ganze Zeit gesetzt (bei mir ist sogar der Rücksteller ausgebaut).

Was der Fahrzeugführer hinter mir denkt, kann ich mir vorstellen - er sieht einen PKW, der auf geringe Geschwindigkeit abbremst und anscheinend rechts ranfährt, aber gleichzeitig den linken Blinker gesetzt hat. Fazit: "Der will am Straßenrand anhalten bzw. rechts abbiegen und hat nur den falschen Blinker gesetzt, also fahre ich jetzt vorbei." In dem Augenblick, wo ich beginne, nach links zu ziehen, ist er dann schon neben mir ...

Vielleicht wichtig: Es gibt keine Linksabbiegerspur auf der Kreuzung und keinen wirklichen Raum zum Einordnen, die Kreuzung ist baulich durch eine Fußgängerinsel verengt. Außerdem darf man an der Kreuzung nicht rechts abbiegen (einmündende Einbahnstraße).

 

Wir würdet ihr diese Situation einschätzen, aus Sicht beider Parteien?

Ist es zulässig, direkt auf einer "normalen" Kreuzung so zu wenden, d. h. zweimal links abzubiegen?

Ist es zulässig, einen Linksabbiegevorgang mit einem Ausholen nach rechts einzuleiten? Bei LKWs wäre der Grund für alle offensichtlich (Länge/Breite des Fahrzeugs). Beim Wenden mit dem PKW kann der Nachfolgende aber nicht vorher wissen, was genau ich vorhabe und warum ich nach rechts aushole. Für ihn führe ich scheinbar einander widersprechende Handlungen durch (Blinker links, aber rechts "ranfahren").

Welche Argumentation wäre im Fall einer Kollision denkbar? Ich selber würde mich darauf berufen, ordnungsgemäß links geblinkt zu haben, weil ich links abbiegen wollte, und ein Linksabbieger darf nun mal nicht überholt werden.

Der Gegner könnte sich ggf. darauf berufen, daß ich mich als Linksabbieger hätte links einordnen müssen, und wenn das nicht geht (s. o.), hätte ich zumindest nicht nach rechts ausschwenken dürfen.

Hier würde ich wiederum meinen, daß das schlimmstenfalls eine unklare Verkehrssituation bedeutet und mein Gegner dennoch keinesfalls hätte überholen dürfen.

Alternativ könnte mein Gegner behaupten, ich hätte aus seiner Sicht am rechten Straßenrand gehalten (wenn auch nur kurz), seinerseits wäre es also kein Überholen, sondern ein Vorbeifahren, und ich sei demnach beim Wiedereinordnen wartepflichtig gewesen. (Hier käme es dann auf Zeugen etc. an.)

Das mag dann vor Gericht so oder so ausgehen, letztendlich gehöre ich aber nicht zu den Leuten, die einen absehbaren Unfall ruhig auf sich zukommen lassen, weil sie "recht haben".

Ich würde schon gern wissen, wie hier die verkehrsrechtliche Lage ist. Und vielleicht auch, wie ich die ganze Sache besser lösen kann - außer um das halbe Stadtviertel zu kurven, damit ich gleich von der anderen Seite ankomme.

 

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11 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

und ein Linksabbieger darf nun mal nicht überholt werden.

Ich knüpfe einfach mal hier an:

Das stimmt so ohne weiteres nicht. Es heißt in §5 StVO: "(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen."

Nun, wenn du dich rechts einordnest, lässt das in der Tat auf einen falsch gesetzten Blinker schließen. Meiner (Laien-) Meinung nach wiegt das Einordnen schwerer als der Blinker, zumal dich ja dann auch keiner rechts überholen könnte, wie die StVO es bei Linksabbiegern verlangt...

Im Falle eines Unfalls liegt die Hauptschuld bei dir!

Wenden kann man auch ganz ohne Auszuschwenken und ohne den Verkehr zu irritieren.

Wenn du unbedingt in einem Zug wenden willst, müsstest du, um dich StVO-konform zu verhalten, am rechten Straßenrand anhalten, warten, bis alles frei ist, dann den linken Blinker setzen und vom rechten Fahrbahnrand aus wenden.

Ganz wichtig:

§9 Abs. 5 StVO:

Zitat:

...beim Wenden [...] muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Meiner Meinung nach bist eindeutig DU derjenige, der sich (bewusst) falsch verhält und diese Situationen provoziert, warum wunderst du dich dann, wenn es fast kracht?.

Der Blinker allein ist nicht sehr aussagekräftig, darauf wirst du dich nicht berufen können. Taten (Einordnen) sagen viel mehr als Worte/Zeichen (Blinken).

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

und ein Linksabbieger darf nun mal nicht überholt werden.

was den linksabbieger deswegen aber NICHT von seiner pflicht entbinded, sich vorher über spiegel und schulterblick zu versichern, ob nicht doch von hinten ein auto kommt.....

im übrigen ist eine teilschuld (üblich sind bei sowas 50-75% der schuld für den linksabbieger) dir bei einer solchen situation sicher!

am 16. Februar 2008 um 2:20

Ich kenne diese Situation sehr gut, ich glaube schon fast dass wir Nachbarn sind ;)

Ah doch nicht, zumindest nicht wenn ich Dein Kennzeichen angucke.

Ja ist schon problematisch, man blinkt wo man hin will, muss aber ein Stück anders Fahren.

Auch "nett" wie die Leute von rechts reagieren, die meinen man kennt die Vorfahrtregelung dort nicht indem man sie durchlässt... Dass man sie alternativ wegrammen müsste um die Kurve zur Auffahrt zu kriegen, sehen sie nicht.

Ja was man machen soll ist nicht so einfach, ich mache also sehr langsam, blinke lange vorher und hoffe nur dass der hinter mir nicht auf die Idee kommt sich durchzuquetschen.

Ist in etwa so problematisch wie die Ausfahrt aus Vorfahrt-gewährenden Strassen

wo man auf der Hauptstrasse nichts sieht weil paar Leute zu nah an der Kreuzung

parken und man es auf gut Glück riskieren muss. Das Risiko bleibt, ist nicht zu ändern.

Etwas unfair finde ich die wahrscheinliche Schuldverteilung aber doch. Wenn man die volle Schuld bekommt wenn man sich auf ein blinkenden Autofahrer verlässt und einer Strasse rechts von ihn rausfährt und er doch nicht abbiegt... aber hier obwohl man so blinkt wie man

fährt und nur kleinen Schlenker macht weil die Deppen die Auffahrten so wie für Fahrräder bauen... auch mehr als die Hälfte, ist das schon etwas inkonsequent seitens der Rechtssprechung.

am 16. Februar 2008 um 5:07

Warum nicht so:

1. links blinken

2. langsam an Ein/Ausfahrt vorbei

3. rückwärts in die Einfahrt, ist eh einfacher :)

mfg. Matt

am 16. Februar 2008 um 7:22

Gerade vor ein paar Wochen hatte ich so einen Fall auf dem Tisch!

 

Wenn es in so einer Situation kracht, sind meist beide Schuld. Der Wendende, weil er nicht ordentlich in den Rückspiegel geschaut hat, sonst hätte man den Überholenden gesehen. Und der Überholer weil er trotz unklarer Verkehrslage überholt hat. 

 

Man muß, wenn man so wendet also immer genau aufpassen und den Rückspiegel im Auge haben.

 

Praktisch stellt sich noch das Beweisproblem mit dem Blinken. Im Zweifel hat der Wendende zwar links geblinkt, aber saß allein im Auto. Und der Überholer und seine Mitinsassen schwören Stein und Bein, es sei rechts geblinkt worden, was dann? - Genau, dann kann man dem Überholer sein Verschulden nicht nachweisen. Wenn nicht links geblinkt wurde, war die Verkehrslage ja nicht unklar. 

Die Schuld des Wendenden kann man dagegen immer feststellen. Aufgrund der Fahrzeugschäden und Endpositionen der Fahrzeuge kann ein Sachverständiger immer errechnen, wie der Anstoß genau erfolgte, und wie schnell die Fahrzeuge waren. Und daraus kann man errechnen, dass der Wendende den Überholer hätte sehen müssen, wenn er unmittelbar vor dem Einlenken in den Rückspiegel geschaut hätte - ist immer so. Da kommt es auf Zeugenaussagen nicht an.

 

Es ist sicher erlaubt, so zu wenden. Aber man muß eben höllisch aufpassen, denn wenn es kracht, trägt man aus rechtlichen Gründen und wegen eventueller Beweisprobleme sehr wahrscheinlich die Hauptschuld.

Ich kenne diese Situation sehr gut.

Man will Wenden, blinkt links, fährt erstmal ein wenig nach rechts, um die volle Fahrbahnbreite auszunutzen, und schon wird man vom Hintermann überholt.

Erster Gedanke:

"Ey mann du Idiot, was glaubst du wohl, wieso ich links blinke und nicht rechts?"

Fakt ist:

Du machst ein Manöver, was nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist. Daher musst du für andere mitdenken, sprich damit rechnen, dass dich jemand überholt. Die Schuldfrage wenns knallt, würd ich außen vorlassen. Man muss es nicht soweit kommen lassen.

am 16. Februar 2008 um 7:38

Weißt Du wie eng die Einfahrt bei mir ist? Da will keiner rückwärts reinfahren, glaube mir.

Außerdem sind da Stellplätze (gelb), das geht praktisch nicht so einfach wie man meint. Rückwärts geht es evtl. wenn keiner in "Gelb" steht ... Im Augenblick wo der Weg beginnt musst du absolut gerade stehen, da sind keine 20cm seitlich Platz zur Mauer.

Oder anders gesagt, wer aus Richtung "Gelb" kommt bzw. entgegengesetzt der Pfeile aus der Skizze, kommt nicht rein, der muss die Runde machen und so reinkommen wie die Pfeile zeigen. Um von dieser Richtung aus kommend auszuholen und Bürgersteig (Grün) zu benutzen, müsste dieser auch niedriger sein als 30cm...

Grau habe ich auch die Strassenbreite von rechts etwas korrigiert, trifft die Realität deutlich besser, die Einfahrt beginnt etwas weiter als die Strasse von Rechts - war in der ersten Skizze unbewusst von mir etwas falsch gezeichnet...

 

Warum blinkst du nicht einfach RECHTS, fährst rechts ran wartest bis von hinten keiner mehr kommt und wendest danach mit Linksblinken?

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 20:56

Danke erst mal an alle, die geantwortet haben.

Da sich einer mokierte: Ich bin und war nicht überzeugt, daß ich an dieser Stelle richtig handle, genau deshalb fragte ich Euch ja. Und ich habe mir eure Antworten genau angesehen.

Ohne jetzt die Details zu wiederholen, bleibt als Fazit, daß ich mich wahrscheinlich entweder tatsächlich selbst falsch/problematisch verhalte oder aber zumindest bei einem Unfall derjenige mit den schlechteren Karten wäre. Beides ist Grund genug für eine Änderung. Ich denke, ich werde das so machen:

Wenden in einem Zug wie gehabt werde ich ab jetzt nur noch, wenn keiner hinter mir ist. Das ist ja leicht festzustellen.

Ist einer hinter mir, werde ich zunächst rechts ranfahren (Blinker rechts) und den vorbeilassen, auch wenn ich dabei ggf. die aus der rechten Einmündung kommenden Fahrzeuge blockiere (die müßten sowieso warten). Dann werde ich den Blinker links setzen und vorsichtig wenden.

Das sollte das Risiko minimieren.

Hier noch ein Urteil dazu:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/linksabbiegen.php

Zitat:

Die Fahrerin eines Traktors wollte mit dem Traktor nebst Anhänger nach links von der Fahrbahn auf ein Grundstück gelangen. Sie setzte den linken Fahrtrichtungsanzeiger, der auch am Anhänger sichtbar war. Um nun leichter in die Einfahrt zu gelangen, fuhr sie ganz nach rechts an den Fahrbahnrand um in einem weiten Bogen abzubiegen. Ein PKW-Fahrer, der sie in diesem Moment überholen wollte, stieß mit dem Traktor zusammen, als dieser dann ganz vom rechten Fahrbahnrand aus nach links in die Einfahrt bog. Dabei hat sie zunächst einmal die zweite Rückschaupflicht verletzt, wonach man sich nämlich beim Abbiegen noch einmal unmittelbar nach hinten vergewissern muss, ob man dies gefahrlos tun kann. Das Gericht stellt fest, dass derjenige, der nach links in ein Grundstück abbiegen will, keinesfalls zuerst nach rechts ausholen darf, um dann einzubiegen, wenn er sich dabei nicht 100 %ig nach hinten vergewissert, dass kein Überholvorgang stattfindet. Gerade dadurch, dass sie ihre ursprünglich eingehaltene Geschwindigkeit wegen des Einbiegens natürlich verminderte und gleichzeitig nach rechts ausholte, hat sie für den nachfolgenden Verkehr eine Situation geschaffen, in der andere Verkehrsteilnehmer glauben konnten, man könne dieses Fahrzeug jetzt gefahrlos links überholen. Der Halter des Traktors hat 3/4 des Schadens zu zahlen.

Kammergericht, Urteil vom 09.09.2002, ZfS 2002, 519

am 18. Februar 2008 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

fuhr sie ganz nach rechts

Vielen Dank für Deine Mühe Urteile rauszusuchen, aber das was ich oben zitiert habe ist der Grund wieso das für uns nicht so ergiebig sein wird.

Denn von ganz kann bei mir keine Rede sein, so wie ich Erwachsener verstehe, dort ebenfalls nicht.

 

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