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Rechtslage: Autopfändung/beschlagnahmung CH/Ita nach deutschem Recht aber immer noch Eigentümer?!

Themenstarteram 12. März 2015 um 18:57

Hallo Community,

Mir ist da etwas in den Kopf gekommen, nachdem ich eine Debatte über die Autobeschlagnahmung in Italien und der Schweiz verfolgt hab.

Folgendes: Herr X's Auto wird- nach Trunkenheit am Steuer- in der Schweiz beschlagnahmt. Er kann es nicht zurückkaufen.

Der Fahrzeugbrief ist in seiner Heimat Deutschland, wo der Wagen auch zugelassen ist.

Sein Auto wird in der Schweiz versteigert.

Nun fährt kurze Zeit später der neue "Besitzer" "seines" Autos nach Deutschland. Herr X bekommt das mit und klaut sich das Auto in D zurück. Er hat den Fahrzeugbreif immernoch. Ist er also laut Deutschem Recht nun der Eigentümer?! Er hat ja den Brief und diese Beschlagnahmung/Pfändung ist ja nach deutschem Recht nicht möglich. Kann er also jetzt sagen : Ätschibätsch, das ist jetzt wieder mein Auto! Und es behalten/zulassen (In Deutschland)

Würde mich mal interessieren, da ich da nicht zu einem Ergebniss gekommen bin.

Gruß Sitzheitzung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 12. März 2015 um 19:57:48 Uhr:

Nun fährt kurze Zeit später der neue "Besitzer" "seines" Autos nach Deutschland. Herr X bekommt das mit und klaut sich das Auto zurück. Er hat den Fahrzeugbreif immernoch. Ist er also laut Deutschem Recht nun der Besitzer?!

Der Besitzer ist er in diesem Moment, wie jeder Dieb der gerade ein Auto klaut. Aber er ist halt nicht der rechtmäßige Eigentümer.

Und der Brief (ZB Teil II) regelt keine Eigentumsverhältnisse, auch wenn dies in vielen Köpfen vertieft ist.

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Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 12. März 2015 um 19:57:48 Uhr:

Hallo Community,

Mir ist da etwas in den Kopf gekommen, nachdem ich eine Debatte über die Autobeschlagnahmung in Italien und der Schweiz verfolgt hab.

Folgendes: Herr X's Auto wird- nach Trunkenheit am Steuer- in der Schweiz beschlagnahmt. Er kann es nicht zurückkaufen.

Der Fahrzeugbrief ist in seiner Heimat Deutschland, wo der Wagen auch zugelassen ist.

Sein Auto wird in der Schweiz versteigert.

Nun fährt kurze Zeit später der neue "Besitzer" "seines" Autos nach Deutschland. Herr X bekommt das mit und klaut sich das Auto zurück. Er hat den Fahrzeugbreif immernoch. Ist er also laut Deutschem Recht nun der Besitzer?! Er hat ja den Brief und diese Beschlagnahmung/Pfändung ist ja nach deutschem Recht nicht möglich. Kann er also jetzt sagen : Ätschibätsch, das ist jetzt wieder mein Auto! Und es behalten/zulassen (In Deutschland)

Würde mich mal interessieren, da ich da nicht zu einem Ergebniss gekommen bin.

Gruß Sitzheitzung.

Bin mir relativ sicher, dass man durch die Behörden dazu aufgefordert wird, den Fahrzeugbrief abzugeben.

Alternativ ergeht ein Schrieb der Schweizer nach Deutschland an das zuständige Straßenverkehrsamt mit der Bitte um Entwertung der deutschen Papiere.

Das sind nur Vermutungen, aber absichern werden die sich da schon.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 12. März 2015 um 19:57:48 Uhr:

Nun fährt kurze Zeit später der neue "Besitzer" "seines" Autos nach Deutschland. Herr X bekommt das mit und klaut sich das Auto zurück. Er hat den Fahrzeugbreif immernoch. Ist er also laut Deutschem Recht nun der Besitzer?!

Der Besitzer ist er in diesem Moment, wie jeder Dieb der gerade ein Auto klaut. Aber er ist halt nicht der rechtmäßige Eigentümer.

Und der Brief (ZB Teil II) regelt keine Eigentumsverhältnisse, auch wenn dies in vielen Köpfen vertieft ist.

am 12. März 2015 um 19:08

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 12. März 2015 um 20:01:01 Uhr:

Bin mir relativ sicher, dass man durch die Behörden dazu aufgefordert wird, den Fahrzeugbrief abzugeben.

Alternativ ergeht ein Schrieb der Schweizer nach Deutschland an das zuständige Straßenverkehrsamt mit der Bitte um Entwertung der deutschen Papiere.

Das sind nur Vermutungen, aber absichern werden die sich da schon.

Bei Italien kann das innerhalb der EU durchaus funktionieren, aber mit der Schweiz?

Bitten kann man viel, aber die deutsche Gesetzgebung sieht erst einmal nirgens vor, dass Eigentum einfach so im Ausland weg kommt.

Daher dürfte eine solche schweizer Entscheidungin Deutschland keinen Bestand haben.

Aber die Frage ist ist spannend.

am 12. März 2015 um 19:30

Gerade kürzlich hat ein Raser aus Deutschland, dessen Wagen in der Schweiz von der Behörde beschlagnahmt wurde, den Wagen wieder zurück bekommen.

Wie schon gesagt wurde, wir sind zwar Nachbarn, aber gesetzlich nicht zu allem verpflichtet was der andere möchte.

Daher vermute ich schwer das der Wagen wieder zurück gegeben wird.

Sollte dem nicht so sein, dann haben die Behörden ein Abkommen das man den Wagen einziehen kann.

Keine Behörde macht einfach etwas ohne das vorher Landesübergreifend abgeklärt und vereinbart zu haben.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 12. März 2015 um 20:30:33 Uhr:

Keine Behörde macht einfach etwas ohne das vorher Landesübergreifend abgeklärt und vereinbart zu haben.

So wie die PKW-Maut in Deutschland? ;)

am 12. März 2015 um 22:20

Was ist mit der PKW Maut? Klär mich bitte auf

So weit ich weiß gibt es bislang keine, weil sie nicht mit den Nachbarn abgesprochen wurde.

Bitte es geht nicht um Maut.

Vermutlich wurde das Auto nach Schweizer Recht als Tatwaffe beschlagnahmt (Rasen ist dort eine Straftat).

Es gibt dort die üblichen Rechtsmittel dagegen: Widerspruch, Klageerhebung usw.

Zurück-Stehlen würde ich nicht empfehlen, dann hast Du noch mehr Probleme.

So eine Beschlagnahme führt ja auch zu einer wohltuenden Beruhigung deines Verkehrsverhaltens :D

 

am 13. März 2015 um 8:33

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 13. März 2015 um 09:18:58 Uhr:

So eine Beschlagnahme führt ja auch zu einer wohltuenden Beruhigung deines Verkehrsverhaltens :D

Nur Beschlagnahme bedeutet nicht einziehen.

Wenn ich im Verkehr auffalle, kann der Polizist auch meinen Führerschein Beschlagnahmen. Unter Umständen kann ich ihn am nächsten Tag auf der Wache wieder abholen.

Hier ist wie du schon sagtest das Fahrzeug eine Tatwaffe und diese kann zur Untersuchung beschlagnahmt werden. Nach der Untersuchung kommt das Fahrzeug wieder zurück und bei CH-Bürgern wird das Fahrzeug verkauft oder verschrottet.

Werden die Fahrzeuge (von Ausländern) nicht verschrottet, wenn sie als Tatwaffe genutzt wurden, oder war das ein anderes Land?

Ich vermute stark, die "Tatwaffen" wurden den Deutschen erst zurückerstattet, nachdem sie eine saftige Strafe bezahlt hatten?

Sorry Ihr Lieben, aber wir Schweizer haben mit der EU sog. bilaterale Verträge, in denen auch dieses Thema eindeutig juristisch geklärt ist und sogar Rechtsgültigkeit besitzt. Man muss nicht meinen, dass die Schweiz als Nichtmitgliedsstaat der EU gegenüber den ausländischen Verkehrsteilnehmern und deren Verkehrsverstösse machtlos ist. Im Gegenteil, denn wir haben in der Schweiz nahezu den gleichen Stand wie es in der EU der Fall ist, nur mit dem Unterschied, dass wir kein offizielles Mitglied der EU sind. Also immer schön aufpassen, wenn man in der Schweiz unterwegs ist.

Themenstarteram 13. März 2015 um 14:35

Zitat:

@Meinungshaber schrieb am 13. März 2015 um 15:18:43 Uhr:

Sorry Ihr Lieben, aber wir Schweizer haben mit der EU sog. bilaterale Verträge, in denen auch dieses Thema eindeutig juristisch geklärt ist und sogar Rechtsgültigkeit besitzt. Man muss nicht meinen, dass die Schweiz als Nichtmitgliedsstaat der EU gegenüber den ausländischen Verkehrsteilnehmern und deren Verkehrsverstösse machtlos ist. Im Gegenteil, denn wir haben in der Schweiz nahezu den gleichen Stand wie es in der EU der Fall ist, nur mit dem Unterschied, dass wir kein offizielles Mitglied der EU sind. Also immer schön aufpassen, wenn man in der Schweiz unterwegs ist.

Ja, aber nach deutschem recht ist so ein Fahrzeugeinzug ist laut deutschem Recht nicht zulässig. Das gilt auch in der EU. Z.B: Wenn man in Italien eine Strafe im Straßenverkehr, für was auch immer bekommt, kann diese in Deutschland nur so lange eingerieben werden, wie sie auch in Deutschland vergeben werden würde. Dass heißt, wenn man im Ausland (auch EU) für etwas bestraft wird, dessen Strafe laut deutschem Recht überzogen und unangemessen ist (also z.B Ein Auto ohne Rückgabe oder Entschädigung wegen zu schnellem fahren oder Trunkenheit beschlagnahmen). Wenn man es nach Deutschland schafft kann man sein Auto eh behalten. Deshalb finde ich es nicht ganz klar, ob es nicht noch immer das eigene Auto. Die Versteigerung ist ja von deutscher Seite her illegal. Ich glaube: Ja, man kann sich das Auto zurücknehmen. Auch wenn es in einem EU Land wie Italien beschlagnahmt wurde.

Na dann einfach versuchen und abwarten was dann kommt.

Bei uns ist es zumindest so, dass ein beschlagnahmtes Fahrzeug nicht gleich verschrottet oder verkauft wird. Zuerst wird es eine Verhandlung geben und man wird dann die Geldstrafe dafür eintreiben, Das beschlagnahmte Fahrzeug dient lediglich der Sicherheit, bis die Geldstrafe beglichen ist. Sollte es jedoch so sein, dass der Betroffene sich strikt weigert, bleibt das Auto hier und wird dann verkauft.

Aber klar ist auch, dass derjenige sich das mit der Einreise in die Schweiz für die kommenden Jahre ersparen kann, denn spätestens an der Grenze wird er abgewiesen, oder sogar verhaftet und muss pro 100 CHF einen Tag absitzen.

Keine Ahnung wie man darauf kommt, dass deutsches Recht über dem Recht des jeweiligen anderen Landes steht? Fakt ist, dass wer in einem anderen Land eine Rechtswidrigkeit begeht, unterliegt auch deren Judikative!

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