Rechts überholen Beschleunigungsstreifen Autobahn
Hallo,
hab diesmal eher eine Frage zu was rechtlichen auf der Autobahn... ich bin vorhin mit meinem Vectra hinter einem T5 von der Polizei auf die Autobahn gefahren.
Die Polizisten haben auf die Autobahn aufgefädelt und ich bin noch an ihnen vorbei und habe dann auch auf die Autobahn eingefädelt. Bin dann ganz normal weiter gefahren und als ich von der Autobahn wieder runterfahre, kommen die mir hinter her ziehen mich raus und zeigen mich an wegen Rechts überholen.
Hab dann noch mit ihm geredet und gemeint das es hier aber um einen Beschleunigungsstreifen handelte, aber er hat nur abgewunken und seinen Zettel ausgefüllt.
Klar stellt sich hier gleich die Frage ob es wirklich "sinnvoll" war die Streife noch zu überholen, ich habe aber auch noch nie gehört oder irgendwo gelesen, dass es verboten ist auf dem Beschleunigungsstreifen zu überholen.
Denke das es doch auch einige Leute gibt die ein langsames vorraus fahrendes Fahrzeug noch überholen beim auffahren auf die Autobahn, um hier nicht ausgebremst zu werden oder den auf der Autobahn ankommenden Verkehr auf zu halten.
Gut natürlich haben die Polizisten auch noch extra Gas gegeben, als sie gemerkt haben das ich noch vorbei will, aber es war trotzdem nicht knapp gewesen.
Wollte nur mal eure Meinung darüber hören ob das jetzt wirklich Rechts überholen ist oder ob es sich da lohnt gegen den Busgeldbescheid etwas zu unternehmen.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von happyopeluser
Das tolle ist, die Beiden beamten haben jeden Abend ihre 5 Weizen + Zigarre und haben 3000€ Netto jeden Monat aufn Konto. Dann denken Sie am Abend besoffen über den vergangenen Tag und lachen dich TE die ganze Nacht, Aus. Unsere Polizei unser Freund und helfer.
Moin!
Mit solchen "intelligenten" Äußerungen wäre ich mal ganz vorsichtig, wenn man wie du ganz offensichtlich keine Ahnung von den Gehaltstabellen der deutschen Beamten hat!
Die Masse der Polizisten auf der Straße sind Beamte im mittleren/gehobenen Dienst! Von 3000,- Euro netto können die in der Regel nur träumen!
Ein lediger Streifenpolizist, 24 Jahre, Besoldungsstufe A9 (und das wäre sogar schon gehobener Dienst!), Steuerklasse 1, hat das noch nicht mal brutto!!! Dem bleiben netto vielleicht runde 2000,- Euro und muss davon dann auch noch seine private Krankenversicherung selbst bezahlen! Und die hat er auch bitter nötig, denn er setzt auch jedes Wochenende seine Gesundheit aufs Spiel, wenn er auf besoffenen "Fußballfans" im Stadion, in der Innenstadt und im Bahnhof trifft, die offenbar mehr als 5 Weizen schon mittags zu sich nehmen...!
Echt unfassbar solche dummen Sprüche! Tut mir echt leid, aber da fehlen mir die Worte!🙄
Gruß
Fliegentod
84 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cocker
... dafür zahlt ihr gerüchteweise nicht in die Rentenkasse und kriegt trotzdem Pension *duckUndRenn* 😁 😁
Eben, wer nicht in die Rentenkasse einzahlt bekommt auch keine Rente!
Dafür muss der Rentenversicherungspflichtige und sein Arbeitgeber ja auch keine Rückstellungen in die Pensionskasse leisten...und kriegt trotzdem Rente!😰
Wer nicht krankenversicherungspflichtig ist und dementsprechend keine Beiträge in die gesetzliche KV zahlt, erhält auch keine Leistungen von denen, sondern muss sich privat versichern...
Und ein gesetzlich Krankenversicherter zahlt keine Beiträge in die private Krankenversicherung und ist trotzdem krankenversichert...
Wer kein Auto sein Eigentum nennen kann, zahlt auche keine KFZ-Steuer und , oh Wunder, er darf trotzdem die Straßen benutzen...
.....soll heißen, das Eine sind Äpfel und das Andere sind Birnen!
Gruß
Fliegentod
Wau - da ist man mal zwei Tage nicht da....
Beamte sind schon tolle Kerlchen, gelle? Gerade sind vier von denen in Afghanistan gefallen.
Da schwillt mir der Kamm wenn ich hier so einen unqualifizierten Bockmist lesen muss.
Noch nicht einmal recherchiert, einfach drauflosgeschwafelt.
@ TE
Halt uns bitte mit der Sache auf dem Laufenden, kannst ja (geschwärzt) den Anhörungsbogen einstellen.
Gruß
Kaiser
@Wilhelm
Recherche ist hier scheinbar explizit nicht erwünscht. Zahlenmaterial um zu zeigen, ob, wann und ggf. wieviel Beamte teurer kommen wie Angestellte gleicher Qualifikation und vor allem Angestellte nach TVÖD lässt sich in nicht mal ner Stunde finden. Stattdessen werden Stammtischparolen nebst persönlichen Erfahrungen hochgehalten. Und aus sowas halte ich mich raus, das ist mir klar zu doof.
Was Beamte brutto und netto verdienen ist kein Geheimnis, wieviele Beamte in welchen Dienststufen eingruppiert sind steht u.a. beim statistischen Bundesamt nebst Versorgungsbericht der Bundesregierung. Und was der Bund seinen gleich qualifizierten Angestellten nach TVÖD zubilligt steht z.B. hier: http://oeffentlicher-dienst.info/vergleich/b1/ Der Vergleich der Renten- bzw. Pensionsansprüche müsste jedem rational denkenden Menschen die kalte Wut hochkommen lassen. E13 Industrie entspricht fachlich E13 TVÖD und A13 Beamte. Die Industrie zahlt nicht schlecht, aber auch nicht umwerfend: http://www.igbce.de/.../dd153f4fc56cf48358897710c5bf21ca.pdf am Beispiel der im Vergleich sehr gut zahlenden Chemieindustrie. Das auszuwerten ist Fleißarbeit, es danach zu bewerten bleibt jedem selbst überlassen.
Du kannst es auch anders sehen: Mit TVÖD auf der einen und Beamten auf der anderen Seite hast du beim Staat eine Zweiklassengesellschaft geschaffen. Bundeswehr nebst "Fußtruppen" der Polizei / Feuerwehr (Also kleiner typisch A8) sind jedenfalls die Gekniffenen des Beamtentums. Wobei der Soldat keine PKV braucht und über den Truppenarzt versorgt wird. Ein Studienrat/ Oberstudienrat mit A13/A14 hat im Gegenzug ziemlich exakt die beamtenrechtliche Einstufung wie ein Major oder Oberstleutant der zitierten Bundeswehr, dieser ist typisch (stv.) Bataillonskommandeur. Also etwa 500-1000 Mann unter sich nebst Material im dreistelligen und ein Budget im satt zweistelligen Millionenbereich.
Sorry für OT, aber ich lass mir den Vorwurf undifferenziert Stammtischparolen zu rezitieren nicht gefallen. Ob jemandem die Ansicht passt oder nicht ist mir wiederum egal.
Ähnliche Themen
Ich sag immer: Neid ist die höchste Form der Anerkennung und muß hart erarbeitet werden.
Also ich kann dir nur raten, werde Beamter. Du hast es ja selbst in der Hand😉
Die Strafe wird er zahlen müßen.Es ist ganz klar geregelt,das mann auf dem Beschleunigungsstreifen nur den schon auf der AB befindlichen fliesenden Verkehr rechts überhohlen darf.Nicht das Fahrzeug was sich vor einem einfädelt.Dies gilt auch für Bundesstrassen.Und mal ganz im ernst::: wer einem Polizeiauto so protzen muß,ist selber schuld.Hier hät ich 10 sec.mir auf die Zähne gebissen und wer jedem Ärger aus dem weg gegangen.
Zitat:
Original geschrieben von Slaider2702
Es ist ganz klar geregelt,......nicht das Fahrzeug was sich vor einem einfädelt.
Wo steht das bitte??
Gruß
Kaiser
Zitat:
Original geschrieben von Slaider2702
...Es ist ganz klar geregelt,das mann auf dem Beschleunigungsstreifen nur den schon auf der AB befindlichen fliesenden Verkehr rechts überhohlen darf.Nicht das Fahrzeug was sich vor einem einfädelt...
Sobald sich das vor Dir befindliche Fahrzeug auf den durchgehenden Fahrstreifen eingefädelt hat, gehört es zum fließendem Verkehr. Sollte es anders geregelt sein, dann poste bitte mal die Quelle.
Noch nen Beispiel. Vor Dir zieht ein "Sonntagsfahrer" mit 30 km/h am Anfang des Beschleunligungsstreifen rüber: Was machst Du in diesem Fall???
...Wäre auch schön blöd, wenn ich angesprengt in Afghanistan werde und muss erstmal mit dr Krankenversicherung rummachen 😉
Übrigens, bei unseren Truppenärzten wünsche ich mir ganz normale Krankenversicherung mit freier Arztwahl. Die haben die Soldaten eben nicht. Ich muss zum jeden Pferdemezger gehen, der mir gestellt wird. Und den gelben Schein gibts auch kaum, teilweise selbst wenn man mit Krüken läuft.
Und die Anwartschaft- und Pflegeversicherung muss ich auch selber zahlen.
Ob das alles Vorteile oder eher nachteile hat, kann jeder selber überlegen.
Aber, GaryK, werde doch echt mal Soldat oder Beamter. Und geht es ja so gut, Mensch! Heute sind 4 von uns wieder mal draufgegangen, na und, sehe das doch als Berufsrisiko oder spannende Herausforderung! Dafür kannst du schön die Krankenversicherungsbeiträge und den lächerlichen Rabatt in der Versicherung sparen....
Ich habe zu dem Thema mal folgendes gefunden:
Zitat:
Nach dem Urteil der Hamburger Richter muss die Reihenfolge der Fahrzeuge, die sich auf dem Beschleunigungsstreifen befinden, auch beim Überwechseln auf die Autobahn eingehalten werden."
(dif,29.12.00Aktenzeichen:14U61/99)
Laut Fachleuten ist die hier geschilderte Situation eine Verkehrsgefährdung, wäre die Polizei die ganze Zeit auf der Autobahn gefahren, hätte der TE sie ohne Strafe überholen dürfen. Da die Polizei aber auch erst auf die Bahn aufgefahren ist, siehe Zitat 😉
Hi
Wer sagt den das ich Beamter bin als Soldat? Wer da freiwillig hinfährt ist einfach nur Dumm.
Gruß RW
Zitat:
Original geschrieben von Kaiser Wilhelm
(...)
Beamte sind schon tolle Kerlchen, gelle? Gerade sind vier von denen in Afghanistan gefallen.
---
Da schwillt mir der Kamm wenn ich hier so einen unqualifizierten Bockmist lesen muss.
Noch nicht einmal recherchiert, einfach drauflosgeschwafelt.
(...)
Gruß
Kaiser
Moin!
Zeit- und Berufssoldaten sind keine Beamte!
Deswegen kann sich der zweite Absatz des obigen Beitrags nur auf den ersten Absatz beziehen!
Klassisches Eigentor!🙄
Gruß
Fliegentod
Mann habt Ihr hier Probleme 🙄
Die Zeiten, dass der öffentliche Dienst allgemein und das Beamtentum im besonderen das Paradies auf Erden waren, sind längst vorbei. Ärgerlich sind eigentlich mehr die Altlasten aus der Vergangenheit, wo Kollegen kurz vor der Pension nochmal befördert wurden um eine höhere Pension zu bekommen (hier zählte nur das letzte Gehalt) oder wo selbst Leute, die nicht-hoheitliche Aufgaben erfüllten verbeamtet wurden (z.B. Briefträger, Bahnmitarbeiter). Das wurde alles schon längst zurechtgerückt, nichts desto trotz ist die Pensionskasse damit stark belastet. Das wird mit den Jahren aber besser werden. Ich bin jedenfalls froh, dass ich überhaupt aus dem ÖD raus bin. So habe ich wenigstens eine feste Stelle und habe Aussichten auf Gehaltssteigerungen, von denen die Kollegen im ÖD nur noch träumen können.
BTT:
Egal, ob die Polizisten gut oder schlecht drauf waren. Wer meint, vor den Augen der grün-weißen Garde derart zu protzen muss sich echt nicht wundern, dass der Schuss nach hinten los geht.
Ich meine, selbst wenn der T4 schon nach der Hälfte des Beschleunigungsstreifens auf die AB auffährt, wie stark muss ein V6 beschleunigen, um den T4 noch vor Ende des Beschleunigungsstreifens so deutlich zu überholen, um ohne den nachfolgenden Verkehr zu gefährden auf die AB auffahren zu können?
So leid mir das für den TE tut, aber Dummheit gehört nunmal bestraft. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass der TE diesen Fehler so schnell nicht nochmal machen wird.
Zitat:
Original geschrieben von .tom88.
Sowas is vollkommen legal. Man soll sogar den Beschleunigungsstreifen voll ausnutzen, um mit möglichst hoher Geschwindigkeit auf die Autobahn auffahren zu können.Widerspruch mit Verweis auf §42 Abs. 6 Nr. 5 StVO sollte reichen, siehe hier:http://www.das-kfz-portal.de/strassenverkehrsordnung-stvo/par42_1.html
Bei nem Polizeiauto würd ich das allerdings trotzdem nicht machen *g*
Ich habe nicht alles gelesen, aber ich stimme vollkommen zu. Ich überhole auch noch wenn jemand frühzeitig den Beschleunigungsstreifen verlässt. Ich fahre ihn durch und überhole natürlich rechts.