Rechts überholen Beschleunigungsstreifen Autobahn

Opel Vectra B

Hallo,

hab diesmal eher eine Frage zu was rechtlichen auf der Autobahn... ich bin vorhin mit meinem Vectra hinter einem T5 von der Polizei auf die Autobahn gefahren.
Die Polizisten haben auf die Autobahn aufgefädelt und ich bin noch an ihnen vorbei und habe dann auch auf die Autobahn eingefädelt. Bin dann ganz normal weiter gefahren und als ich von der Autobahn wieder runterfahre, kommen die mir hinter her ziehen mich raus und zeigen mich an wegen Rechts überholen.
Hab dann noch mit ihm geredet und gemeint das es hier aber um einen Beschleunigungsstreifen handelte, aber er hat nur abgewunken und seinen Zettel ausgefüllt.
Klar stellt sich hier gleich die Frage ob es wirklich "sinnvoll" war die Streife noch zu überholen, ich habe aber auch noch nie gehört oder irgendwo gelesen, dass es verboten ist auf dem Beschleunigungsstreifen zu überholen.
Denke das es doch auch einige Leute gibt die ein langsames vorraus fahrendes Fahrzeug noch überholen beim auffahren auf die Autobahn, um hier nicht ausgebremst zu werden oder den auf der Autobahn ankommenden Verkehr auf zu halten.
Gut natürlich haben die Polizisten auch noch extra Gas gegeben, als sie gemerkt haben das ich noch vorbei will, aber es war trotzdem nicht knapp gewesen.
Wollte nur mal eure Meinung darüber hören ob das jetzt wirklich Rechts überholen ist oder ob es sich da lohnt gegen den Busgeldbescheid etwas zu unternehmen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von happyopeluser


Das tolle ist, die Beiden beamten haben jeden Abend ihre 5 Weizen + Zigarre und haben 3000€ Netto jeden Monat aufn Konto. Dann denken Sie am Abend besoffen über den vergangenen Tag und lachen dich TE die ganze Nacht, Aus. Unsere Polizei unser Freund und helfer.

Moin!

Mit solchen "intelligenten" Äußerungen wäre ich mal ganz vorsichtig, wenn man wie du ganz offensichtlich keine Ahnung von den Gehaltstabellen der deutschen Beamten hat!

Die Masse der Polizisten auf der Straße sind Beamte im mittleren/gehobenen Dienst! Von 3000,- Euro netto können die in der Regel nur träumen!
Ein lediger Streifenpolizist, 24 Jahre, Besoldungsstufe A9 (und das wäre sogar schon gehobener Dienst!), Steuerklasse 1, hat das noch nicht mal brutto!!! Dem bleiben netto vielleicht runde 2000,- Euro und muss davon dann auch noch seine private Krankenversicherung selbst bezahlen! Und die hat er auch bitter nötig, denn er setzt auch jedes Wochenende seine Gesundheit aufs Spiel, wenn er auf besoffenen "Fußballfans" im Stadion, in der Innenstadt und im Bahnhof trifft, die offenbar mehr als 5 Weizen schon mittags zu sich nehmen...!

Echt unfassbar solche dummen Sprüche! Tut mir echt leid, aber da fehlen mir die Worte!🙄

Gruß
Fliegentod

84 weitere Antworten
84 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tom1179


 Fakt ist aber auch das hier Aussage gegen Aussage steht und und das Wort eines oder mehrere Cops stärker wiegt als das vom TE und evtl. Insassen.

geht jetzt nicht gegen dich...

jedes Mal wenn ich das lese kriege ich das große Kotzen! WARUM ist das so?
In unsrem Grundgesetz steht - JEDER MENSCH IST GLEICH! somit hat jeder Mensch das selbe Recht und die selbe Gewichtung seiner Meinung und Aussage! WARUM SIND DIE "GLEICHER"??? da stimmt doch was nicht

zum Thema... haben die sonst nix zu tun? für solche Fälle gibt es die Rechtschutzversicherung!

MfG Flo

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Ich habe zu dem Thema mal folgendes gefunden:

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Nach dem Urteil der Hamburger Richter muss die Reihenfolge der Fahrzeuge, die sich auf dem Beschleunigungsstreifen befinden, auch beim Überwechseln auf die Autobahn eingehalten werden."

(dif,29.12.00Aktenzeichen:14U61/99)

Laut Fachleuten ist die hier geschilderte Situation eine Verkehrsgefährdung, wäre die Polizei die ganze Zeit auf der Autobahn gefahren, hätte der TE sie ohne Strafe überholen dürfen. Da die Polizei aber auch erst auf die Bahn aufgefahren ist, siehe Zitat 😉

Das ist doch meine Rede und so eine Information bekommst du in jeder Fahrschule.Auch wenn der Gesetzestext ein bissel zweideutig geschrieben ist.

Zitat:

Original geschrieben von FirefighterME4


jedes Mal wenn ich das lese kriege ich das große Kotzen! WARUM ist das so?
In unsrem Grundgesetz steht - JEDER MENSCH IST GLEICH! somit hat jeder Mensch das selbe Recht und die selbe Gewichtung seiner Meinung und Aussage! WARUM SIND DIE "GLEICHER"??? da stimmt doch was nicht.

Da stimmt schon alles, keine Sorge!

Seit wann hat der Gleichheitsgrundsatz etwas damit zu tun, dass die Aussagen vor Gericht auch gleich gewertet werden müssen? Die Bewertung der Glaubwürdigkeit von Zeugen ist allein Sache des Gerichts und kann gar nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Und ich finde, dass das auch gut so ist!
Wenn die Richter jede Aussage in jedem Prozess für voll nehmen müssten ohne die Glaubwürdigkeit der Zeugen berücksichtigen zu können, würde unser Rechtssystem nämlich gar nicht funktionieren. Es sei denn, man könnte den Menschen das Lügen abgewöhnen.

Die Polizisten fungieren im vorliegenden Fall als Amtszeugen, die also in Ausübung Ihres Amtes den Vorfall erlebt und bezeugen können. Polizisten unterliegen einer besonderen Wahrheitspflicht, d.h. dass ein der Lüge überführter Polizist mit deutlich härteren Konsequenzen zu rechnen hat, als ein Privatmann, der vor Gericht gelogen hat (habe ich zumindest mal wo gelesen). Es wird auch in der Regel so sein, dass der Polizist emotional gar kein Interesse hat zu lügen (was hätte er denn davon?) und seine Aussage schon allein deshalb glaubwürdiger ist als die von jemandem, dessen Schicksal von der Entscheidung des Gerichts abhängt. Wenn dann auch noch die Aussagen von 2 oder mehr Polizisten gleich lauten, hat der Privatmann natürlich schlechte Karten, selbst wenn er im Recht ist. Andererseits, wenn Du Richter wärst, wem würdest du mehr Glaubwürdigkeit zumessen: dem jungen Mann mit dem großzügig motorisierten Fahrzeug oder der Rennleitung, dessen Job es ist, u.a. junge Männer mit großzügig motorisierten Fahrzeugen an die Einhaltung der Rennregeln zu erinnern und Verstöße zur Anzeige zu bringen?

Zitat:

Original geschrieben von Fliegentod



Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm


(...)
Beamte sind schon tolle Kerlchen, gelle? Gerade sind vier von denen in Afghanistan gefallen.
---
Da schwillt mir der Kamm wenn ich hier so einen unqualifizierten Bockmist lesen muss.
Noch nicht einmal recherchiert, einfach drauflosgeschwafelt.
(...)
Gruß
Kaiser
Moin!

Zeit- und Berufssoldaten sind keine Beamte!

Deswegen kann sich der zweite Absatz des obigen Beitrags nur auf den ersten Absatz beziehen!
Klassisches Eigentor!🙄

Gruß
Fliegentod

Berufssoldaten haben durch die Ernennung einen beamtenähnlichen Status. Und Zeitsoldaten somit einen beamtenähnlichen Status auf Zeit. Das ist nunmal Fakt. Also kann man sehr wohl, abweichend der Begrifflichkeit des Beamten, im Sinne der deutschen Sprache, so wie ich argumentieren. Sie werden nach Bundesbesoldungsordnung genauso behandelt wie die "echten" Beamten auch.

Also ist das Ganze nicht so trivial wie du meinst es darstellen zu können, nur um mich in einem schlechten Licht hinzustellen.

Aber egal.

Zur Sache:
Ich danke Bunny für den Urteilsverweis, das ist mal etwas zum anfassen und nachschlagen. Damit kann jeder etwas anfangen, sicher auch der TE.

Gruß
Kaiser

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm



Zitat:

Original geschrieben von Fliegentod


Moin!

Zeit- und Berufssoldaten sind keine Beamte!

Deswegen kann sich der zweite Absatz des obigen Beitrags nur auf den ersten Absatz beziehen!
Klassisches Eigentor!🙄

Gruß
Fliegentod

(...)
Also ist das Ganze nicht so trivial wie du meinst es darstellen zu können, nur um mich in einem schlechten Licht hinzustellen.
Aber egal.
(...)
Gruß
Kaiser

Tja, selbst dran schuld, dann recherschier eben das nächste mal besser bevor Du hier gefährliches Halbwissen verbreitest um eine ganze Berufsgruppe zu diffamieren!

Und wer wie Du meint, mit dem Tod von Menschen in einem öffentlichen Forum auch noch "dumme Sprüche" reißen zu müssen, der ist wohl völlig neben der Spur (gelinde ausgedrückt):

Zitat von Kaiser Wilhelm;
"Beamte sind schon tolle Kerlchen, gelle? Gerade sind vier von denen in Afghanistan gefallen."

DAS ist unter aller Sau, und wenn das hier kein anonymes Forum wäre, würdest Du damit auch nicht ohne Strafanzeige davonkommen!

Mach Dir wenigstens mal Gedanken darüber!🙄

@Fliegentod

Du hast PN

Zitat:

Original geschrieben von Kaiser Wilhelm


@Fliegentod

Du hast PN

@Kaiser Wilhelm

Gelesen und akzeptiert!

Gruß
Fliegentod

Hallo,

wollte nur für die leute die es interessiert erwähnen, dass bis jetzt noch kein brief ins haus geflattert ist...

habe mich desweiteren auch mit dem thema etwas beschäftigt und raus gefunden, dass mein verhalten nicht verkehrswidrig war... d. h. es ist erlaubt jemanden auf dem beschleunigungsstreifen rechts zu überholen, egal ob er sich schon auf der autobahn befindet und auf der linken spur von hinten ankommt (bsp. lkw) oder vor einem auf dem beschleunigungsstreifen ist und gerade auf die autobahn eingefädelt hat.
es ist sogar erwünscht mit einer möglichst hohen geschwindigekeit auf die autobahn einzufädeln, was aber nicht heißt, dass man andere durch sein verhalten gefährden darf.

ob man es jetzt schließlich bei langsam vorrausfahrenden fahrzeugen oder lkw´s anwendet oder dahinter bleibt ist jedem natürlich selbst überlassen.

übrigens hat mein bester kumpel der grade eine polizeiausbildung macht seinen lehrer für verkehrsrecht gefragt und dieser hat die kernaussauge bestätigt.
warum mich also die polizisten raus gezogen haben bleibt offen, wahrscheinlich nen schlechten tag gehabt...

gruß

Ich möchte mich mal einklinken und dem Vorredner zustimmen.

Ich habe mich ebenfalls mit 2 Personen, die es wissen müssen, unterhalten.

Das Verhalten war zwar möglicherweise nicht zwingend erforderlich (die Polizei noch zu überholen), aber grundsätzlich liegt hier kein Verstoß gegen die StVO vor.

Bisweilen ist es so geregelt, dass das Auffahren auf Autobahnen, niemals ein Überholen sein kann, selbst wenn man langsam fahrende Fahrzeuge noch "links" vor sich hat, nach dem Einfädeln aber hinter sich.

Es wird zwingend darauf hingewiesen, dass der Standstreifen im Bedarfsfall auch "tolerant" befahren werden darf, um möglicherweise Sattelzüge zu passieren. Es wird gewarnt, seine Geschwindigkeit auf dem Auffahrstreifen, niemals arg zu verringern, da dies häufig zu Auffahrunfällen und gefährlichen Ausweichmanövern auf die Autobahn führte.

----------

Die Polizei hat das Manöver sicherlich als Provokation empfunden und daher seinen langen Hebel angesetzt, um die täglich geforderten Ordnungsgelder einzutreiben. Andererseits kann auch Unwissenheit vorliegen. Verwarngeld würde ich bezahlen (zukünftig besonnener auffahren), Bußgeldbescheid sofort zum Anwalt, Widerspruch. Verkehrsrecht sollte hier ausreichen...

Zitat:

Original geschrieben von KM2730


Es wird zwingend darauf hingewiesen, dass der Standstreifen im Bedarfsfall auch "tolerant" befahren werden darf, um möglicherweise Sattelzüge zu passieren. Es wird gewarnt, seine Geschwindigkeit auf dem Auffahrstreifen, niemals arg zu verringern, da dies häufig zu Auffahrunfällen und gefährlichen Ausweichmanövern auf die Autobahn führte.

Dem stehen doch die neuesten Einfälle der Verkehrsplaner gegenüber. Die Auffahrten mit Ampelregelung kenne ich nur aus den Medien, keine Ahnung wo genau die sind. Allerdings hatte ich gestern das "Vergnügen", an 2 Auffahrten eine Haltelinie und ein "Stop" Schild anzutreffen 🙄 Was genau der Käse soll, weiß ich auch nicht, der Beschleinigungsstreifenwar eigentlich normal befahrbar und auch lang genug 😕

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter



Zitat:

Original geschrieben von KM2730


Es wird zwingend darauf hingewiesen, dass der Standstreifen im Bedarfsfall auch "tolerant" befahren werden darf, um möglicherweise Sattelzüge zu passieren. Es wird gewarnt, seine Geschwindigkeit auf dem Auffahrstreifen, niemals arg zu verringern, da dies häufig zu Auffahrunfällen und gefährlichen Ausweichmanövern auf die Autobahn führte.
Dem stehen doch die neuesten Einfälle der Verkehrsplaner gegenüber. Die Auffahrten mit Ampelregelung kenne ich nur aus den Medien, keine Ahnung wo genau die sind. Allerdings hatte ich gestern das "Vergnügen", an 2 Auffahrten eine Haltelinie und ein "Stop" Schild anzutreffen 🙄 Was genau der Käse soll, weiß ich auch nicht, der Beschleinigungsstreifenwar eigentlich normal befahrbar und auch lang genug 😕

Zuflußregelung? Dient dazu, auf BAB-Abschnitte, welche sich nahe der Kapazitätsgrenze befinden, den einfädelnden Strom "aufzulockern". Dadurch lassen sich Vollstaus hinauszögern, bzw. komplett vermeiden.

Hintergrund ist, das sich ein einzelnes Fahrzeug einfacher einfädeln kann, als ein Pulk von 10 Fahrzeugen, welche gleichzeitig auffahren wollen und den Verkehrsfluss auf der durchgehenden Fahrbahn ins Stocken bringt und dadurch einen Stau verursachen.

Diese Dinger machen schon Sinn. Wurden auf der A40 im Ruhrgebiet erprobt und haben sich bewährt. Habe mir mal die Mühe gemacht und ne Dissertation (geschrieben am Lehrstuhl für Verkehrswesen an der RUB) dazu durchgelesen.

Edit: Die Geschichte mit den Stop-Schildern ist mir aber auch neu. Wo war das denn?

Als kleiner Zusatz:
Die Zuflußregelung kann geschaltet werden. Sie kommt also nur in "kritischen" Situationen zum Einsatz. Und btw: sie ist für die Autobahnen schon sinnvoll, für die Randgebiete der Auffahrten evtl. aber auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter


Dem stehen doch die neuesten Einfälle der Verkehrsplaner gegenüber. Die Auffahrten mit Ampelregelung kenne ich nur aus den Medien, keine Ahnung wo genau die sind. Allerdings hatte ich gestern das "Vergnügen", an 2 Auffahrten eine Haltelinie und ein "Stop" Schild anzutreffen 🙄 Was genau der Käse soll, weiß ich auch nicht, der Beschleinigungsstreifenwar eigentlich normal befahrbar und auch lang genug 😕

Auffahrt mit Ampelregelung hab ich vor kurzem auch das erste mal gesehen.

Wir mussten nämlich mitten in den Ruhrpott fahren (nach Hagen). Auf dem Weg zurück Richtung Frankfurt (A67?) waren einige Auffahrten mit Ampel. Da haben immer 2 Autos pro Ampelphase durchgepasst.

Zitat:

Original geschrieben von .tom88.


Sowas is vollkommen legal. Man soll sogar den Beschleunigungsstreifen voll ausnutzen, um mit möglichst hoher Geschwindigkeit auf die Autobahn auffahren zu können.

Widerspruch mit Verweis auf §42 Abs. 6 Nr. 5 StVO sollte reichen, siehe hier:http://www.das-kfz-portal.de/strassenverkehrsordnung-stvo/par42_1.html

Bei nem Polizeiauto würd ich das allerdings trotzdem nicht machen *g*

aber theoretisch musst du dich hinter derpolizei in die autobahn einfädeln

das kam letztens mal im fernsehen diese frage

also müsstest du auf die autobahn und die bullen links überholen

ich weiß jetzt aber nichts obs richtig gesetzt ist

PS: ich glaubejeder fänds ein wenig komisch von nemvecci überholt zu werden^^

Zitat:

Original geschrieben von SportCoupe-C3n0Xx



aber theoretisch musst du dich hinter derpolizei in die autobahn einfädeln
das kam letztens mal im fernsehen diese frage
also müsstest du auf die autobahn und die bullen links überholen
ich weiß jetzt aber nichts obs richtig gesetzt ist

PS: ich glaubejeder fänds ein wenig komisch von nemvecci überholt zu werden^^

ja das ich das höchstwahrscheinlich bei nem polizeiauto nochmal mache denke ich auch nicht, aber die polizisten hatten ja kein blaulicht oder blaulicht + sirene eingeschaltet, deshalb sind sie zu diesem zeitpunkt genau so ein normaler pkw im straßenverkehr, wie jeder andere auch gewesen.

und wenn diese 2 sachen nicht eintreten kannst du die auch ganz normal überholen. verstehe sowieso nicht warum manche auf der autobahn, sobald sie ein polizeiauto sehen langsamer werden und dahinter fahren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen