Rechts frage...

BMW 3er E36

moinsen,

hier noch mal die zusammenfassung, da der alte thread schon ne weile her ist:

ich will auf bundesstraße links abbiegen. lass 2 autos durch. biege ab. auto (pickup) aus gegenverkehr erwischt mich am heck. weder ich noch beifahrer haben ihn gesehen (dunkel und sicht gerade aus 600m) die frage war kein licht oder evtl abgelenkt der der fahrer (russe) mit frau und 2 kindern aus dem auto ausstieg. kinder + frau waren noch vor eintreffen der polizei weg?! keine weiteren zeugen und pickup hatte genug platz zum ausweichen, was er aber nicht tat?!
der polizist (war nur einer) hat mir weder zugehört noch den unfallort genau aufgenommen und uns nur die personalien tauschen lassen.

nach dem ich mich schon schriftlich geäußert habe, habe ich
heut das schreiben bekommen: schuld...75€...2punkte.

da ich mich noch 1monat in meiner 4jährigen probezeit befinde nun meine frage: hab ja jetzt 2wochen zeit gegen den bescheid einspruch zu erheben und ggf. zu klagen. hat das sinn? was empfehlt ihr mir?

da das leider zum 3mal punkte bedeuten würde (2002 rote ampel, 2003 21km/h drüber und vor 3wochen eben diese schei**e!) drohen mir tatsächlich 3monate fahrverbot und ne mpu???

bin für jede hilfe dankbar, weil mich das schon hart treffen würde 🙁

23 Antworten

Ich würde auf jedenfall Einspruch einlegen und auf die nicht ausreichende Unfallaufnahme hinweisen!! 😉

MFG

Aus der Nummer wirst du nicht rauskommen. Übersehen ist Übersehen, was durch den Unfall ja dokumentiert wird. Der PuickUp kam ja nicht aus heiterem Himmel angeflogen....

Selbst wenn er unbeleuchtet war, wirst du ihm das nicht mehr nachweisen können, da ich mal davon ausgehe, dass die Leuchten des Pick-Up zur etwaigen technischen UNtersuchung nicht sichergestellt wurden...... Der Fahrer des Pick up wird immer behaupten er hätte Licht eingeschaltet.....

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Aus der Nummer wirst du nicht rauskommen. Übersehen ist Übersehen, was durch den Unfall ja dokumentiert wird. Der PuickUp kam ja nicht aus heiterem Himmel angeflogen....

Selbst wenn er unbeleuchtet war, wirst du ihm das nicht mehr nachweisen können, da ich mal davon ausgehe, dass die Leuchten des Pick-Up zur etwaigen technischen UNtersuchung nicht sichergestellt wurden...... Der Fahrer des Pick up wird immer behaupten er hätte Licht eingeschaltet.....

So einfach kannste das nicht sagen,da er ihn hinten erwischt hat!!Könnte ja ein Versicherungsbetrüger sein!!

MFG

Ich verstehe das nicht. Du hast doch einen Zeugen (der andere Fahrer ja nicht, da die weggerannt sind). Wenn Ihr beide das Fahrzeug nicht gesehen habt, der Wagen bei Nebel kein Licht an hatte und sehr plötzlich auftauchte (überhöhte Geschwindigkeit), so wie Du das schilderst und es Dein Beifahrer bezeugen kann, warum hast Du Dir da keinen Anwalt genommen???

Gerade, wenn wie bei Dir eine MPU auf dem Spiel steht, würde ich doch die paar EUR für einen Anwalt ausgeben. Dann nimm Dir zumindest jetzt einen und frag, was da noch zu machen ist (so wie Du das hier schilderst, kann man dem anderen Fahrer durchaus eine Mitschuld anhängen).

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das komische ist halt das er mir nicht ausgewichen ist und genug platz ist da alle mal zumal ja weit und breit kein anderes fahrzeug war?!

ne teilschuld seiner seit würde ja schon gegen die punkte reichen!

andere frage, ist die mpu und das fahrverbot immer fällig? oder manchmal nur eins von beiden?

ich mein bin schließlich die letzten 2jahre meiner ohne auffälligkeite gefahren und würd das schon hart finden?!

Zitat:

Original geschrieben von Sway Dizzle


Könnte ja ein Versicherungsbetrüger sein!!

Beweis es ihm.....😉 Wenn die Unfallaufnahme durch den Polizeibeamten nicht bereits etwaige Anhaltspunkte berücksichtigt hat und entsprechende Spurenlagen nicht gesichert worden sind, kannst du sonst etwas in den raum stellen. Es wird dir niemals gelingen, diese Verdachtsmomente zu untermauern....

Ne MPU ist der sogenannte "Idiotentest" und der kommt bei die net zum tragen,du hast ne Nachschulung zu erwarten,müßtest du ja schon kennen!! 😉

MFG

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


Beweis es ihm.....😉 Wenn die Unfallaufnahme durch den Polizeibeamten nicht bereits etwaige Anhaltspunkte berücksichtigt hat und entsprechende Spurenlagen nicht gesichert worden sind, kannst du sonst etwas in den raum stellen. Es wird dir niemals gelingen, diese Verdachtsmomente zu untermauern....

Deshalb soll er ja auf die unzureichende Unfallaufnahme hinweisen!! 😉

MFG

@Eldar
Du solltest schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.

glaub leider auch nicht das ich ihm da groß was nachweisen kann ohne sicherstellung...

ne nachschulung wirds glaub ich nicht.

1. vergehen -> nachschulung

2. vergehen -> empflung psychologische beratung 😉

3. vergehen 3monate + mpu

stimmt das wirklich so???

Zitat:

Original geschrieben von Sway Dizzle


Deshalb soll er ja auf die unzureichende Unfallaufnahme hinweisen!! 😉

MFG

a) bringt ihm das betreffend seines Vorwurfs wahrscheinlich recht wenig und

b) würde man zunächst mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Polizei entsprechenden Anhaltspunkten ohnehin gefolgt wäre, da sie hierzu verpflichtet wäre! Ergo war es eine sachgemäße Unfallaufnahme.

Zitat:

Original geschrieben von jekyll66


a) bringt ihm das betreffend seines Vorwurfs wahrscheinlich recht wenig und
b) würde man zunächst mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Polizei entsprechenden Anhaltspunkten ohnehin gefolgt wäre, da sie hierzu verpflichtet wäre! Ergo war es eine sachgemäße Unfallaufnahme.

Zu ner ordentlichen Unfallaufnahme gehören aber auch Aussagekräftige Fotos und wenn nur die Personalien getauscht worden sind,geh ich davon aus das keine gemacht worden sind!

MFG

Wie ist der Schaden denn versicherungstechnisch bereits reguliert worden?

hat er auch nicht...der is gekommen. einmal mit der taschenlampe drüber leuchten, persos tauschen und fertig 🙁

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