Rechts frage...
moinsen,
hier noch mal die zusammenfassung, da der alte thread schon ne weile her ist:
ich will auf bundesstraße links abbiegen. lass 2 autos durch. biege ab. auto (pickup) aus gegenverkehr erwischt mich am heck. weder ich noch beifahrer haben ihn gesehen (dunkel und sicht gerade aus 600m) die frage war kein licht oder evtl abgelenkt der der fahrer (russe) mit frau und 2 kindern aus dem auto ausstieg. kinder + frau waren noch vor eintreffen der polizei weg?! keine weiteren zeugen und pickup hatte genug platz zum ausweichen, was er aber nicht tat?!
der polizist (war nur einer) hat mir weder zugehört noch den unfallort genau aufgenommen und uns nur die personalien tauschen lassen.
nach dem ich mich schon schriftlich geäußert habe, habe ich
heut das schreiben bekommen: schuld...75€...2punkte.
da ich mich noch 1monat in meiner 4jährigen probezeit befinde nun meine frage: hab ja jetzt 2wochen zeit gegen den bescheid einspruch zu erheben und ggf. zu klagen. hat das sinn? was empfehlt ihr mir?
da das leider zum 3mal punkte bedeuten würde (2002 rote ampel, 2003 21km/h drüber und vor 3wochen eben diese schei**e!) drohen mir tatsächlich 3monate fahrverbot und ne mpu???
bin für jede hilfe dankbar, weil mich das schon hart treffen würde 🙁
23 Antworten
meine versicherung musste dafür aufkommen...meine versicherungstante meinte sie hatten erst mal keine andere wahl.
wobei mir das in anbetracht einer mpu + 12wochen ohne auto echt sch**** egal ist
Zitat:
Original geschrieben von Sway Dizzle
Zu ner ordentlichen Unfallaufnahme gehören aber auch Aussagekräftige Fotos und wenn nur die Personalien getauscht worden sind,geh ich davon aus das keine gemacht worden sind!
MFG
Es liegen lediglich Ordnungswidrigkeiten vor, d.h. es ist niemand verletzt. Bei leichten Unfällen beschränkt man sich heute leiglich darauf, Personalien austauschen zu lassen.
Dies hängt oft auch von der Sachschadenssumme ab, dann hat die Polizei auch nichts anderes notiert, als Personalien und Fahrzeuge der beteiligten Verkehrsteilnehmer.
Zitat:
Original geschrieben von jekyll66
Es liegen lediglich Ordnungswidrigkeiten vor, d.h. es ist niemand verletzt. Bei leichten Unfällen beschränkt man sich heute leiglich darauf, Personalien austauschen zu lassen.
Dies hängt oft auch von der Sachschadenssumme ab, dann hat die Polizei auch nichts anderes notiert, als Personalien und Fahrzeuge der beteiligten Verkehrsteilnehmer.
Richtig!
Bei mir sah es damals anders aus,weil ich ja zu schaden gekommen bin.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von jekyll66
b) würde man zunächst mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Polizei entsprechenden Anhaltspunkten ohnehin gefolgt wäre, da sie hierzu verpflichtet wäre! Ergo war es eine sachgemäße Unfallaufnahme.
Gerade um diesen Punkt zu klären, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gerade um diesen Punkt zu klären, empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
Das ist absolut richtig, jedoch sehe ich persönlich nicht viel Erfolg dabi, da letztendlich der Polizeibeamte in der Stellungnahme einräumen müsste, das er entsprechenden Anhaltspunkten nicht gefolgt ist. Er wird sich auf die objektive Spurenlage beziehen und entsprechend vorliegender Sachlage daruf verweisen, dass sich zu keinem Zeitpunkt diese genannten Verdachtsmomente ergeben haben.....
P.S.: Wir dürfen jetzt hier auch nicht vergessen, dass wir nur die eine Seite hören.....
Wenn mein Kollech is nächste mal wieder hier ist,dann frag ich ihn mal,er ist bei den Grünen und er hatte letztens selber einen Unfall und da hatte er Pech,das die Polizei aufgetaucht ist und den Unfall aufgenommen haben,obwohl sich beide schon geeinigt hatten!!! 😉
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Eldar
glaub leider auch nicht das ich ihm da groß was nachweisen kann ohne sicherstellung...
ne nachschulung wirds glaub ich nicht.
1. vergehen -> nachschulung
2. vergehen -> empflung psychologische beratung 😉
3. vergehen 3monate + mpu
stimmt das wirklich so???
ja so ist das wobei ich bei den 3 monaten nicht sicher bin, ich glaub du musst dann erst mal die MPU machen wenn sie positiv ist bekommst den lappen wieder wenn negativ bekommst de ne Sperrfrist von 3monaten und kannst dann zur nächsten MPU, hört sich hart an aber so ist das in GERMANY
Soweit ich weiß,Lappen weg und am Ende MPU,dann immernoch Lappen weg und nochmal MPU,da die Geld verdienen wohlen und in Großteil durchfallen lassen beim ersten mal!!
MFG
Zitat:
Original geschrieben von Sway Dizzle
Soweit ich weiß,Lappen weg und am Ende MPU,dann immernoch Lappen weg und nochmal MPU,da die Geld verdienen wohlen und in Großteil durchfallen lassen beim ersten mal!!
MFG
meine ich ja erst lappen entziehen - warten - aufforderung zur MPU wenn Positiv lappen wieder wenn nicht sperrfrist und dann nochmal MPU
das mit dem durchfallen lassen beim 1. mal hört man immer wieder, man muss zur richtigen stelle gehen nciht sowas aus der zeitung nehmen.