Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Es geht ja nicht nur um die Kosten von MyRight sondern z.B. auch um eventuell bereits entstandene Gerichtskosten. Vielleicht kann ja auch die Gegenseite Kosten geltend machen? Aber das alles kann Dir wirklich nur ein Anwalt beantworten. Ist wohl leider eine recht komplexe Thematik.

Mal nur so zum Verständnis: Warum möchtest Du die Klage überhaupt zurücknehmen? Wegen der Erfolgsprovision von MyRight? Wegen fehlendem Vertrauen in MyRight? Mit einer Klagerücknahme fängst Du ja im Prinzip wieder ganz von vorne an ...

Zitat:

Wenn Sie eine Klagerücknahme wünschen, um ein Einzelklageverfahren zu führen, werden wir, Stand heute, keine Ansprüche an Sie stellen.

Meinen sie damit vielleicht ein Einzelklageverfahren

bei MyRight

? Denn genau eine solche Möglichkeit bietet MyRight ja an.

Irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen das MyRight keinerlei Kosten in Rechnung stellt wenn man komplett dort aufhört und eine fremde Kanzlei beauftragt. Wäre aber natürlich schön wenn es wirklich so ist.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 15. April 2020 um 14:29:31 Uhr:


Es geht ja nicht nur um die Kosten von MyRight sondern z.B. auch um eventuell bereits entstandene Gerichtskosten. Vielleicht kann ja auch die Gegenseite Kosten geltend machen? Aber das alles kann Dir wirklich nur ein Anwalt beantworten. Ist wohl leider eine recht komplexe Thematik.

Mal nur so zum Verständnis: Warum möchtest Du die Klage überhaupt zurücknehmen? Wegen der Erfolgsprovision von MyRight? Wegen fehlendem Vertrauen in MyRight? Mit einer Klagerücknahme fängst Du ja im Prinzip wieder ganz von vorne an ...

Einerseits habe ich nicht den besten Eindruck von myright, andererseits erhoffe ich mir, die Provision umgehen zu können. Zumal ja scheinbar mittlerweile fast alle Urteile verbraucherfreundlich ausfallen und ich für mich mittlerweile das Risiko besser abschätzen kann als vor ein paar Jahren, als ich mich der Sammelklage angeschlossen habe. Außerdem denke ich, dass ich bei dem Einzelklageverfahren größere Einflusschancen habe, da ich mich mit dem Anwalt absprechen kann.

Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 15. April 2020 um 14:41:27 Uhr:



Zitat:

Wenn Sie eine Klagerücknahme wünschen, um ein Einzelklageverfahren zu führen, werden wir, Stand heute, keine Ansprüche an Sie stellen.


Meinen sie damit vielleicht ein Einzelklageverfahren bei MyRight? Denn genau eine solche Möglichkeit bietet MyRight ja an.

Irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen das MyRight keinerlei Kosten in Rechnung stellt wenn man komplett dort aufhört und eine fremde Kanzlei beauftragt. Wäre aber natürlich schön wenn es wirklich so ist.

So sehe ich das auch.

Die meinen hundertprozentig Einzelklageverfahren über Myright.

Denn sie Schreiben.....

Zitat:

Wenn Sie eine Klagerücknahme wünschen, um ein Einzelklageverfahren zu führen, werden wir, Stand heute, keine Ansprüche an Sie stellen. Sie müssten uns allerdings mitteilen, ob Sie eine Klagerücknahme final wünschen."

Damit meinen sie Einzelklageverfahren bei Myright...denn das machen die ja auch.
Oder hatten sie explezid geschrieben, daß du einen Fremdanwalt einschalten darfst?

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Zitat:

@transarena schrieb am 15. April 2020 um 15:42:06 Uhr:



Zitat:

@MaxiMobil schrieb am 15. April 2020 um 14:41:27 Uhr:



Meinen sie damit vielleicht ein Einzelklageverfahren bei MyRight? Denn genau eine solche Möglichkeit bietet MyRight ja an.

Irgendwie kann ich mir nicht so recht vorstellen das MyRight keinerlei Kosten in Rechnung stellt wenn man komplett dort aufhört und eine fremde Kanzlei beauftragt. Wäre aber natürlich schön wenn es wirklich so ist.

So sehe ich das auch.
Die meinen hundertprozentig Einzelklageverfahren über Myright.
Denn sie Schreiben.....

Zitat:

@transarena schrieb am 15. April 2020 um 15:42:06 Uhr:



Zitat:

Wenn Sie eine Klagerücknahme wünschen, um ein Einzelklageverfahren zu führen, werden wir, Stand heute, keine Ansprüche an Sie stellen. Sie müssten uns allerdings mitteilen, ob Sie eine Klagerücknahme final wünschen."

Damit meinen sie Einzelklageverfahren bei Myright...denn das machen die ja auch.
Oder hatten sie explezid geschrieben, daß du einen Fremdanwalt einschalten darfst?

Nein, ich habe in der Mail explizit geschrieben, dass das Einzelklageverfahren NICHT über myright läuft.

Das was du vorhast, ist das Ergebnis einer anwaltlichen Beratung die du wahrgenommen hast?

Sehr interessant. Was sagt denn der „Fremdanwalt“ dazu? Ist er auch der Auffassung das durch die Kündigung des Vertrages bei MyRight und Klagerücknahme keinerlei Kosten/Nachteile für Dich entstehen (jetzt und auch in Zukunft, z.B. bei erfolgreicher Klage)?

EDIT:@CanteA hat das sehr treffend formuliert.

Zitat:

Nein, ich habe in der Mail explizit geschrieben, dass das Einzelklageverfahren NICHT über myright läuft.

Unterschrieben hast du Seinerzeit aber....

Zitat:

Unser Vergütungsanspruch besteht auch, sollte
die Volkswagen AG direkt an Sie leisten.

Während der Vertragsdauer mit uns dürfen Sie keinen anderen Dienstleister oder Stellen mit der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche beauftragen und/oder gerichtliche Schritte eigenständig einleiten oder über dieEntschädigungsansprüche verfügen

Wundert mich echt, daß die dich da so rauslassen wollen.

Wer den VW-Vergleich annehmen sollte und wer nicht.....

https://www.tagesspiegel.de/.../25714420.html

Also ich habe heute doch tatsächlich einen Brief von VW bekommen. Leider aber keine Zugangsdaten sondern die Mitteilung, dass ich nicht berechtigt bin. Angeblich soll ich meine Anmeldung zurückgenommen haben. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Eine Eintragungsbestätigung vom Bundesamt für Justiz liegt mir vor.

Ich habe das Bundesamt für Justiz bereits angeschrieben. Mal sehen ob die reagieren.

Zitat:

@transarena schrieb am 15. April 2020 um 16:02:45 Uhr:



Zitat:

Nein, ich habe in der Mail explizit geschrieben, dass das Einzelklageverfahren NICHT über myright läuft.

Unterschrieben hast du Seinerzeit aber....

Zitat:

@transarena schrieb am 15. April 2020 um 16:02:45 Uhr:



Zitat:

Unser Vergütungsanspruch besteht auch, sollte
die Volkswagen AG direkt an Sie leisten.

Während der Vertragsdauer mit uns dürfen Sie keinen anderen Dienstleister oder Stellen mit der Durchsetzung der Entschädigungsansprüche beauftragen und/oder gerichtliche Schritte eigenständig einleiten oder über dieEntschädigungsansprüche verfügen

Wundert mich echt, daß die dich da so rauslassen wollen.

Mich überrascht das auch sehr. Ihren Kunden, die den Vergleich annehmen wollen, stellen sie (absolut berechtigt) 25 der eigentlich ursprünglich vereinbarten 35 % Provision in Rechnung. Und aus der "Sammelklage" raus ohne irgendwas soll dann ohne Provision gehen? Ich kann mir das nicht vorstellen - das ist bestimmt ein Missverständnis.
Jeder der sowas vorhat: Unbedingt noch mal bei myright nachfragen und mit dem neuen Anwalt drüber reden. Hat niemand was gekonnt (außer VW vielleicht 😉), wenn hinterher das Geschreie groß ist.

Beste Grüße vom Sven

Zitat:

@h-p-d schrieb am 15. April 2020 um 19:09:41 Uhr:


Also ich habe heute doch tatsächlich einen Brief von VW bekommen. Leider aber keine Zugangsdaten sondern die Mitteilung, dass ich nicht berechtigt bin. Angeblich soll ich meine Anmeldung zurückgenommen haben. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Eine Eintragungsbestätigung vom Bundesamt für Justiz liegt mir vor.

Ich habe das Bundesamt für Justiz bereits angeschrieben. Mal sehen ob die reagieren.

Bei mir genau das gleiche! 4 Wochen hinterher telefoniert und gestern erfahren, dass ich mich angeblich aus dem Klageregister abgemeldet habe. Habe ich aber nicht.
Habe gestern ne Mail an das Bundesamt für Justiz geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Morgen ruf ich da an ... zwischen 9:30Uhr und 11:30Uhr *lol*
Ich will auf jeden Fall das Angebot annehmen, weil meine Laufleistung so hoch ist. Nur langsam läuft die Zeit davon.
Falls du was Neues hörst, melde dich bitte!

Zitat:

@ompi schrieb am 15. April 2020 um 19:42:51 Uhr:



Zitat:

@h-p-d schrieb am 15. April 2020 um 19:09:41 Uhr:


...Ich habe das Bundesamt für Justiz bereits angeschrieben. Mal sehen ob die reagieren.

Bei mir genau das gleiche! 4 Wochen hinterher telefoniert und gestern erfahren, dass ich mich angeblich aus dem Klageregister abgemeldet habe. Habe ich aber nicht.
Habe gestern ne Mail an das Bundesamt für Justiz geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten. Morgen ruf ich da an ... zwischen 9:30Uhr und 11:30Uhr *lol*...

Eine riesen Frechheit, was da läuft! Macht Euch mal keine Hoffnung, dass ihr vor in ein par Wochen was vom Bundesamt für Justiz hört...siehe mein Beitrag (s.u,). Würde mich aber trotzdem interessieren, was bei Euch rauskommt. Ich habe bis heute von VW keine Post erhalten...

Zitat:

@bendo83 schrieb am 31. März 2020 um 11:40:14 Uhr:


...Wer das Bundesjustizamt bez. seiner Daten im Klageregister kontaktieren möchte: Das kann man vergessen!
Auf E-Mail und Kontaktformulare gab es im zurückliegenden Jahr niemals eine Reaktion. Telefonische Kontaktaufnahme ist extrem erschwert: Nur in ca. einem von 20 Versuchen wird die Leitung überhaupt soweit durchgestellt, dass es "klingelt" oder man in eine Warteschleife gelangt. Nach ca. 5Min Warteschleife wird man von der Dame in der Zentrale entweder a) verwiesen auf einen anderen Tag (--> Zurück auf Los!) oder b) an den Fachbereich weitervermittelt (der direkt niemals zu erreichen war). Nach weiteren 5min Warteschleife wurde ich aus der Leitung geworfen. "Corona" ist keine Ausrede: Meine Kontaktversuche begannen in Zeiten, als Corona noch lange kein Thema war...
Dafür habe ich nur eine Bewertung: Es handelt sich um eine Frechheit, kombiniert mit dem Totalversagen des Bürokratiesystems!!

Meiner Meinung nach, alles bewusste Verzögerungstaktik von VW.

Einzelklage - vielleicht das einzig Wahre (mit Urteil oder Erledigung durch Erfüllung) 🙂

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