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Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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15458 Antworten
https://www.automobilwoche.de/.../...uli-gleich-drei-faelle-verhandeln
Zitat:
Das erste VW-Verfahren vor dem BGH ist seit Jahresende für den 5. Mai terminiert. Nach derzeitigem Stand soll die Verhandlung trotz der Corona-Krise stattfinden. Ein Urteil kann es immer gleich am selben Tag geben. Es kommt aber auch vor, dass die Richter für die Verkündung einen separaten Termin ansetzen.
Und am 28.7 geht es dann endlich auch um die Deliktzinsen:
Zitat:
Der Autokäuferin, deren Fall am 28. Juli verhandelt werden soll, hat das OLG Oldenburg Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Außerdem entschieden die Richter, dass sie sogenannte Deliktszinsen verlangen kann. Die Nutzung des Autos wurde angerechnet. (Az. VI ZR 397/19)
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 30. März 2020 um 16:52:28 Uhr:
Und zu welchen Bedigungen? Mit Rückgabe des Fahrzeuges? Mit den gleichen frechen Zusatzbedingungen und unkalkulierbaren Risiken wie bei den bisherigen Vergleichen?
Falls Du mich meinst: ich habe ein rechtskräftiges LG-Urteil auf Rückgabe gegen Nutzungsentschädigung, berechnet auf 300tkm zuzüglich Verzugszinsen ab Rücktritt. Nichts besonderes also. Aber auch keine Bedingungen oder Risiken.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 30. März 2020 um 19:02:48 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 30. März 2020 um 16:52:28 Uhr:
Und zu welchen Bedigungen? Mit Rückgabe des Fahrzeuges? Mit den gleichen frechen Zusatzbedingungen und unkalkulierbaren Risiken wie bei den bisherigen Vergleichen?
Falls Du mich meinst: ich habe ein rechtskräftiges LG-Urteil auf Rückgabe gegen Nutzungsentschädigung, berechnet auf 300tkm zuzüglich Verzugszinsen ab Rücktritt. Nichts besonderes also. Aber auch keine Bedingungen oder Risiken.
Hast du ein Aktenzeichen oder Urteil für uns?
Ich meinte die Bedingungen der Vergleichsangebote für Einzelkläger auf MFK-Basis („neue Masche von VW“). Waren diese anders als wie sonst üblich (Farzeugrückgabe, Abwicklung durch Drittpartei, Schweigeverpflichtung, Abzüge für Schäden etc.)?
Ein rechtskräftiges Urteil ist doch völlig ok. Mehr will ich auch nicht.
Zitat:
@Diesel907 schrieb am 30. März 2020 um 19:09:05 Uhr:
Hast du ein Aktenzeichen oder Urteil für uns?
Das Urteil wurde nicht veröffentlicht. Kann man aber sowieso nur eingeschränkt vergleichen, weil ich damals direkt bei VW gekauft hatte und deswegen nicht über § 826 gegangen bin, sondern über Rücktritt vom Kaufvertrag.
Zitat:
@boomer68 schrieb am 30. März 2020 um 19:2:48 Uhr:
Falls Du mich meinst: ich habe ein rechtskräftiges LG-Urteil auf Rückgabe gegen Nutzungsentschädigung, berechnet auf 300tkm zuzüglich Verzugszinsen ab Rücktritt.
Würde mich mal interessieren wie und was da raus gekommen ist.
Habe gerade die Unterlagen für den Rechtsanwalt fertig gemacht und habe das gleiche Ziel.
Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsersatz auf Basis von 250.000/300.000km und Zinsen in Höhe von 5% über Basiszins seit Rücktritt/Rechtshängigkeit sind eigentlich im Moment übliche Rechtssprechung. Es finden sich dazu haufenweise Urteile im Netz.
So auch das derzeit am BGH zur Revision (5. Mai) vorliegende Urteil des OLG Koblenz: https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/5146.htm
Gegen dieses Urteil hat der Kläger Revision eingelegt da er mit dem Abzug des Nutzungsersatzes nicht einverstanden ist. Der BGH wird sich also genau damit befassen (Az. VI ZR 252/19).
Mit den Deliktzinsen (also Zinsen auf den Kaufpreis seit dessen Zahlung) wird sich der BGH dann voraussichtlich am 28. Juli befassen (Az.: VI ZR 397/19).
Was ich ja komisch finde ist, dass VW einem ein Vergleichsangebot macht, welches man annehmen kann aber nicht muss.
Gibt man zum Annehmen des Vergleiches die geforderten Daten an, behält sich VW vor seinen eigenen Vergleich zu prüfen :D
Schon sehr witzig^^
Hat schon jemand sein Geld in diesem Vergleich bekommen?
Zitat:
@marcusr1
Hat schon jemand sein Geld in diesem Vergleich bekommen?
Bis zu 12 Wochen!
Zitat:
@Tobi_22 schrieb am 28. März 2020 um 19:23:33 Uhr:
Ich habe bisher auch noch keinen Brief erhalten. Werde am Montag erstmalig anrufen und nachfragen....
Hallo,
bis heute ist bei mir noch nichts angekommen. Erneuter Anruf bei VW: Es mussten sehr viele Anfragen bez. fehlender Briefzustellung angenommen werden. Diese Anfragen wurden nun alle gesammelt, überprüft und gestern/heute/morgen verschickt. Bin mal gespannt...
Noch ein Hinweis:
Wer das Bundesjustizamt bez. seiner Daten im Klageregister kontaktieren möchte: Das kann man vergessen!
Auf E-Mail und Kontaktformulare gab es im zurückliegenden Jahr niemals eine Reaktion. Telefonische Kontaktaufnahme ist extrem erschwert: Nur in ca. einem von 20 Versuchen wird die Leitung überhaupt soweit durchgestellt, dass es "klingelt" oder man in eine Warteschleife gelangt. Nach ca. 5Min Warteschleife wird man von der Dame in der Zentrale entweder a) verwiesen auf einen anderen Tag (--> Zurück auf Los!) oder b) an den Fachbereich weitervermittelt (der direkt niemals zu erreichen war). Nach weiteren 5min Warteschleife wurde ich aus der Leitung geworfen. "Corona" ist keine Ausrede: Meine Kontaktversuche begannen in Zeiten, als Corona noch lange kein Thema war...
Dafür habe ich nur eine Bewertung: Es handelt sich um eine Frechheit, kombiniert mit dem Totalversagen des Bürokratiesystems!!
Gruß, bendo
Zitat:
@marcusr1 schrieb am 31. März 2020 um 11:24:18 Uhr:
Hat schon jemand sein Geld in diesem Vergleich bekommen?
Volkswagen wird sich hüten vor Ablauf der Widerrufsfrist Geld zu überweisen.
Zitat:
@Bernddasbrot2008 schrieb am 31. März 2020 um 11:35:13 Uhr:
Zitat:
@marcusr1
Hat schon jemand sein Geld in diesem Vergleich bekommen?
Bis zu 12 Wochen!
Die 12 Wochen fangen aber glaube ich, frühestetns am 20. April 2020 an.
Hat eig schon jemand eine Bestätigung des Angebots seitens VW erhalten?
Bei mir steht beim VW login noch immer "Ihr Vergleichsangebot befindet sich in Prüfung"
Danke für die Info! Dann warte ich mal bis Freitag.
VG!
Zitat:
@bendo83 schrieb am 31. März 2020 um 11:40:14 Uhr:
Zitat:
@Tobi_22 schrieb am 28. März 2020 um 19:23:33 Uhr:
Ich habe bisher auch noch keinen Brief erhalten. Werde am Montag erstmalig anrufen und nachfragen....
Hallo,
bis heute ist bei mir noch nichts angekommen. Erneuter Anruf bei VW: Es mussten sehr viele Anfragen bez. fehlender Briefzustellung angenommen werden. Diese Anfragen wurden nun alle gesammelt, überprüft und gestern/heute/morgen verschickt. Bin mal gespannt...
Noch ein Hinweis:
Wer das Bundesjustizamt bez. seiner Daten im Klageregister kontaktieren möchte: Das kann man vergessen!
Auf E-Mail und Kontaktformulare gab es im zurückliegenden Jahr niemals eine Reaktion. Telefonische Kontaktaufnahme ist extrem erschwert: Nur in ca. einem von 20 Versuchen wird die Leitung überhaupt soweit durchgestellt, dass es "klingelt" oder man in eine Warteschleife gelangt. Nach ca. 5Min Warteschleife wird man von der Dame in der Zentrale entweder a) verwiesen auf einen anderen Tag (--> Zurück auf Los!) oder b) an den Fachbereich weitervermittelt (der direkt niemals zu erreichen war). Nach weiteren 5min Warteschleife wurde ich aus der Leitung geworfen. "Corona" ist keine Ausrede: Meine Kontaktversuche begannen in Zeiten, als Corona noch lange kein Thema war...
Dafür habe ich nur eine Bewertung: Es handelt sich um eine Frechheit, kombiniert mit dem Totalversagen des Bürokratiesystems!!
Gruß, bendo