Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Fakt für mich ist das VW durch solche Propagandatricks versucht noch so viel Betroffene wie irgendwie möglich zum Abschluss des billigen Vergleichs zu bewegen. Weil VW große Angst vor dem BGH hat. Denn warum nur haben sie die Fristen so gelegt wie sie sind? Wenn der Vergleich doch so toll ist hätte das alles auch noch locker bis nach dem BGH-Termin/Urteil Zeit. Das Spiel mit der Angst bzw. dem möglichen Risiko ist eiskaltes Kalkül.
Nabbend,
wir haben einen Golf mit BJ 2011 und mit 155tkm in der Familie. 15k Kaufpreis in 2013.
Angebot von VW sind 2600 Euro.
Sehe ich das richtig, dass man es annehmen kann wegen der hohen KM und des rel. geringen Kaufpreises?
Wenn ich die Woche nochmal einen Anwalt befragen sollte, kann ich die Rechnung bei Vergleichsannahme dann an VW nachreichen oder muss man die bei Online-Annahme des Vergleich´s direkt mit hochladen? Hab ja keine Ahnung, wie schnell ich die Rechnung bekomme.
Gruß
Zitat:
@judyclt schrieb am 13. April 2020 um 19:09:26 Uhr:
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 13. April 2020 um 16:53:56 Uhr:
Mal wieder billigste VW Propaganda. Denn die 95% haben sich lediglich registriert. Weil sie nämlich erst dann die genaue Summe erfahren. Es haben sich also keineswegs 95% für einen Vergleich entschieden. Bei VW scheint kurz vor dem BGH-Termin scheinbar Panik auszubrechen.
Das ist falsch bzw. hast du falsch oder nicht mitbekommen. Die Summe kann jeder ohne Registrierung erfahren.
Aus erster Hand erfährt man die Summe bzw. ob VW überhaupt ein Vergleichsangebot macht und ob man überhaupt vergleichsberechtigt ist erst nach Registrierung im VW-Vergleichsportal. Und ich kann absolut verstehen das sich die Betroffenen nicht auf Infos irgendwelcher Fremdseiten verlassen sondern sich direkt an der „Quelle“ informieren möchten.
Zudem sind Infos und Zahlen die nicht von unabhängiger Stelle sondern allein vom Betrüger VW veröffentlicht bzw. als Pressemitteilung herausgegeben werden mit absoluter Vorsicht zu genießen.
Zitat:
@faceman22 schrieb am 13. April 2020 um 20:13:07 Uhr:
Nabbend,wir haben einen Golf mit BJ 2011 und mit 155tkm in der Familie. 15k Kaufpreis in 2013.
Angebot von VW sind 2600 Euro.
Sehe ich das richtig, dass man es annehmen kann wegen der hohen KM und des rel. geringen Kaufpreises?
Tja, ich hab mir ähnliche Fragen gestellt...
Für mich war letzten Endes entscheidend, ob ich das Auto weiterfahren möchte oder nicht. Wenn ich es sicher weiterfahren würde, würde ich den Vergleich annehmen. Da schwebt dann immer immer das Damoklesschwert von Diesel-Fahrverboten über einem...
Da ich mich aus einigen Gründen entschieden habe, kurz- bis mittelfristig ohnehin ein neues Auto anzupeilen, hab ich mich nun gegen den Vergleich entschieden und mich einem Prozessfinanzierer angeschlossen. Mein Auto (Ibiza von 2012) hat auch schon 130tkm runter. Kann schon sein, dass ich am Ende +/- gleich rauskomme, als wenn ich den Vergleich annehmen und verkaufen würde.
Falls das BGH-Urteil im Mai aber verbraucherfreundlich ausfällt, ist das auf jeden Fall lohnenswerter. Insofern habe ich mich entschieden, das Risiko einzugehen und die Wartezeit zu akzeptieren. Das ist aber eine höchst individuelle Entscheidung...
Zu Deiner Frage mit der Anwaltsrechnung kann ich leider nichts sagen...
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Wenn du den Onlinevergleich wählst, kannst du die Rechnung von der Erstberatung nicht beifügen. Du füllst alles aus (die Beratungskosten werden nicht abgefragt) und sendest "dein" vorgegebenes Vergleichsangebot an VW. Damit ist der Onlineprozess abgeschlossen. VW prüft dann alles.
Die Beratungskosten kannst du dann wahrscheinlich nach Vergleichsannahme durch VW geltend machen.
Im §5 deines Vergleichsangebotes ist die Erstattung der Beratungskosten geregelt.
Melde dich nach der Beratung bitte mit dem Ergebnis hier zurück.
Außerdem wird der Anwalt dir sicher ganz kurzfristig eine Rechnung ausstellen. Da bin ich zuversichtlich.
Habe mal ein wenig recherchiert: Die VW-Propaganda-Pressemitteilung von heute (Ostermontag) zu den MFK-Vergleichen (siehe Spiegel-Link weiter oben) wurde wohl sehr breit gestreut. Sie findet sich in in sehr vielen News-Medien. Meist sogar 1:1 unverändert übernommen. Daher stammen wohl auch die verniedlichenden Formulierungen für den millionenfachen, vorsätzlichen Betrug. Die scheinen echt auf Grundeis zu laufen. Und das obwohl doch bereits 95% den tollen Vergleich angenommen haben sollen. Warum dann die Panik? Sind doch nur noch lächerliche 5% und ist immerhin noch eine ganze Woche Zeit ...
Die arbeiten immer mit Maximalaufwand. Geld dafür ist ja genügend Geld vorhanden...
@MaxiMobil
Danke für die Zwischenmeldung zu deinem Problem mit der Presse. Recherchiere bitte in Ruhe weiter und informiere uns in einigen Wochen wieder wer hinter dieser skandalösen Ostermitteilung steckt. Viel Erfolg bei deinen Bemühungen.
CanteA es ist echt beschaulich was du da so von dir gibst. Arbeitest du in der VW Presseabteilung. Bin zwar nicht betroffen aber solche Leute wie du machen es VW leicht.
Zitat:
@daschbmx schrieb am 12. April 2020 um 00:08:52 Uhr:
Mir ist die Sache aber ziemlich heiß: VW gibt nachwievor keine schriftliche Bestätigung, dass im Falle einer Rückabtretung von myRight das Vergleichsangebot tatsächlich ausgezahlt wird. Weder ob, noch in welcher Höhe...@ all: Hat schon jemand eine Rückabtretung von myRight durchgeführt und ein Vergleichsangebot von VW erhalten???
Viele Grüße
Hat tatsächlich noch niemand eine Rückabtretung von myRight vorgenommen und kann bestätigen, dass man anschließend für den Vergleich zugelassen wird (sofern man natürlich die anderen Kriterien erfüllt)?
Die VW-Vergleichshotline weigert sich ja vehement, eine schriftliche Bestätigung hierüber zu schicken. Mein Brief blieb bisher ebenfalls unbeantwortet.
Allerdings habe ich nun zum ersten mal ein schriftliches Statement gelesen, dass rückabgewickelte myRight-Klienten ebenfalls vergleichsberechtigt werden:
https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/
"Vergleichsangebote auch für myright-Kunden
Wer sich sowohl zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, gleichzeitig aber auch Kunde beim myright ist und diesen Ansprüche abgetreten hat, ist nach der Rahmenvereinbarung zwischen vzbv und VW nicht für ein außergerichtliches Vergleichsangebot qualifiziert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene dennoch vom außergerichtlichen Vergleichsangebot profitieren.
VW teilt dazu mit: „Wir wollen, dass alle vergleichsberechtigten Kunden den Vergleich annehmen. Wenn der Kläger sich die Forderung also zurück abtreten lässt und dies entsprechend nachweist, kann er sich dem VW-Vergleich anschließen. Wenn er dann auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt, ist er vergleichsberechtigt.“
Bevor also eine Klärung mit myright hinsichtlich einer möglichen Rückabtretung Ihrer Ansprüche erfolgt, sollten Sie dringend prüfen (lassen), dass die allgemeinen Voraussetzungen für den Vergleich erfüllt sind. Dann müssen Sie mit myright klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückabtretung erfolgen kann. Dabei geht es nicht nur um die schriftliche Erklärung zu den abgetretenen Rechten, sondern auch um die Frage von Kosten, die möglicherweise entstehen oder – etwa durch Klageerhebung – bereits entstanden sind.
Beachten sollten betroffenen Verbraucher Sie außerdem, dass der Nachweis der Rückabtretung nicht über das Online-Portal von VW erfolgen kann. Der Abschluss des Vergleiches kommt in diesem Fall nur über das Service-Center unter Telefon 05361.3790506 in Betracht. VW wird Ihnen in diesem Fall den Vergleichstext per Post zuschicken und Sie müssen – wenn Sie den Vergleich abschließen wollen – den Text unterschrieben zusammen mit den geforderten Nachweisen an die angegebene Adresse zurückschicken."
Kann das jemand bestätigen?
Danke und viele Grüße!
Hallo,
bei mir stellt es sich so dar, dass ich bis dato noch keinen Brief von VW zum Vergleich erhalten habe, obwohl ich nachweislich im Klageregister stehe und auch alle sonstigen Voraussetzungen erfülle. Habe daher seit Ende März wöchentlich bei der VW-Vergleichsstelle nachgefragt. Dort wurde ich aber immer nur hingehalten, dass der Brief unterwegs sei, aber ohne mir genau zu sagen, was eigentlich das Problem sei.
Jetzt frage ich nicht mehr nach. Habe vielmehr vergangene Woche meine RSV von der Leine gelassen, schon mit der Kanzlei gesprochen und strebe aus Prinzip die Einzelklage an, selbst wenn der Brief dann tatsächlich eintreffen sollte. Tja, im März dachte ich noch "Was solls, ich gehe den Weg des geringsten Widerstands, sacke das Geld ein und die Sache ist formell vom Tisch".
Zitat:
@daschbmx schrieb am 13. April 2020 um 22:25:27 Uhr:
Zitat:
@daschbmx schrieb am 12. April 2020 um 00:08:52 Uhr:
Mir ist die Sache aber ziemlich heiß: VW gibt nachwievor keine schriftliche Bestätigung, dass im Falle einer Rückabtretung von myRight das Vergleichsangebot tatsächlich ausgezahlt wird. Weder ob, noch in welcher Höhe...
@ all: Hat schon jemand eine Rückabtretung von myRight durchgeführt und ein Vergleichsangebot von VW erhalten???
Viele Grüße
Hat tatsächlich noch niemand eine Rückabtretung von myRight vorgenommen und kann bestätigen, dass man anschließend für den Vergleich zugelassen wird (sofern man natürlich die anderen Kriterien erfüllt)?
Was mich an dem Thema wundert, ist daß Myright dazu schweigt.
Sonst bekommt man permanent Post (Mails) von denen.
Aber zu diesem Tehma schweigen sie bisher.
Dabei hatten sie ja mal geschrieben, daß man sich zusätzlich zur MfK anmelden kann/soll.
Sie könnten ja wenigstens denjenigen die sich zusätzlich zur MfK angemeldet hatten, sagen was sie jetzt machen sollen/können/dürfen. - Oder eben auch nicht dürfen.
Zitat:
@go83 schrieb am 14. April 2020 um 06:54:15 Uhr:
Habe vielmehr vergangene Woche meine RSV von der Leine gelassen, schon mit der Kanzlei gesprochen und strebe aus Prinzip die Einzelklage an, selbst wenn der Brief dann tatsächlich eintreffen sollte. Tja, im März dachte ich noch "Was solls, ich gehe den Weg des geringsten Widerstands, sacke das Geld ein und die Sache ist formell vom Tisch".
Ich denke das ist eine gute Entscheidung. Mit RSV hätte ich jedoch gleich diesen Weg eingeschlagen und nicht den Umweg über die MFK gemacht. Wie ich weiter oben schon beschrieben habe ist eine Einzelklage nicht unbedingt mit mehr Arbeit/Mühe verbunden als wie bei der MFK. Hängt natürlich auch ein wenig von der Kanzlei ab. Es braucht lediglich Zeit und Geduld. Aber auch das wäre bei der MFK, wenn sie mit einem Urteil geendet hätte, ja ähnlich gewesen. Mal sehen, vielleicht geht ja nach dem 5. Mai mit einer eindeutigeren Rechtssprechung auf einmal alles ganz schnell. Und der Betrüger bettelt bei den Geschädigten auf den Abschluss eines Vergleichs. Und nicht umgekehrt. Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Zitat:
@daschbmx schrieb am 13. April 2020 um 22:25:27 Uhr:
Zitat:
@daschbmx schrieb am 12. April 2020 um 00:08:52 Uhr:
Mir ist die Sache aber ziemlich heiß: VW gibt nachwievor keine schriftliche Bestätigung, dass im Falle einer Rückabtretung von myRight das Vergleichsangebot tatsächlich ausgezahlt wird. Weder ob, noch in welcher Höhe...@ all: Hat schon jemand eine Rückabtretung von myRight durchgeführt und ein Vergleichsangebot von VW erhalten???
Viele Grüße
Hat tatsächlich noch niemand eine Rückabtretung von myRight vorgenommen und kann bestätigen, dass man anschließend für den Vergleich zugelassen wird (sofern man natürlich die anderen Kriterien erfüllt)?
Die VW-Vergleichshotline weigert sich ja vehement, eine schriftliche Bestätigung hierüber zu schicken. Mein Brief blieb bisher ebenfalls unbeantwortet.
Allerdings habe ich nun zum ersten mal ein schriftliches Statement gelesen, dass rückabgewickelte myRight-Klienten ebenfalls vergleichsberechtigt werden:
https://www.adac.de/verkehr/musterfeststellungsklage-vw/"Vergleichsangebote auch für myright-Kunden
Wer sich sowohl zur Musterfeststellungsklage angemeldet hat, gleichzeitig aber auch Kunde beim myright ist und diesen Ansprüche abgetreten hat, ist nach der Rahmenvereinbarung zwischen vzbv und VW nicht für ein außergerichtliches Vergleichsangebot qualifiziert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene dennoch vom außergerichtlichen Vergleichsangebot profitieren.VW teilt dazu mit: „Wir wollen, dass alle vergleichsberechtigten Kunden den Vergleich annehmen. Wenn der Kläger sich die Forderung also zurück abtreten lässt und dies entsprechend nachweist, kann er sich dem VW-Vergleich anschließen. Wenn er dann auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt, ist er vergleichsberechtigt.“
Bevor also eine Klärung mit myright hinsichtlich einer möglichen Rückabtretung Ihrer Ansprüche erfolgt, sollten Sie dringend prüfen (lassen), dass die allgemeinen Voraussetzungen für den Vergleich erfüllt sind. Dann müssen Sie mit myright klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückabtretung erfolgen kann. Dabei geht es nicht nur um die schriftliche Erklärung zu den abgetretenen Rechten, sondern auch um die Frage von Kosten, die möglicherweise entstehen oder – etwa durch Klageerhebung – bereits entstanden sind.
Beachten sollten betroffenen Verbraucher Sie außerdem, dass der Nachweis der Rückabtretung nicht über das Online-Portal von VW erfolgen kann. Der Abschluss des Vergleiches kommt in diesem Fall nur über das Service-Center unter Telefon 05361.3790506 in Betracht. VW wird Ihnen in diesem Fall den Vergleichstext per Post zuschicken und Sie müssen – wenn Sie den Vergleich abschließen wollen – den Text unterschrieben zusammen mit den geforderten Nachweisen an die angegebene Adresse zurückschicken."
Kann das jemand bestätigen?
Danke und viele Grüße!
Hallo!
Ja, ich hatte dieses Vorgehen versucht. Leider hat VW mir dies nicht schriftlich bestätigen wollen. Und da bleibt mir ein zu hohes Restrisiko, daher bleibe ich bei myright. Auch habe ich an die Ombudsstelle des VW Vergleiches geschrieben und mich bei denen beschwert. Die Antwort von denen konnte man vergessen- es hieß nur die Vergleichssummen stehen auf der Homepage. Das Problem des Zug um Zuges wurde gar nicht angegangen und das ich von VW ein Angebot erhalten muss. Gleichzeitig hatte ich mit myright telefoniert. Die wollten natürlich nichts bestätigen, gehen aber davon aus, dass eine Menge von Leuten die Autos weiter nutzen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW im schlimmsten Fall 40000 Autos zurück nimmt und diese irgendwo parkt und dann nach Osteuropa verkauft. Der Aufwand wäre riesig. Ich gehe von einer Vergleichssumme mindestens in Höhe der MFK aus und gehe den Weg mit myright weiter.
Zitat:
@MaxiMobil schrieb am 14. April 2020 um 09:25:10 Uhr:
Zitat:
@go83 schrieb am 14. April 2020 um 06:54:15 Uhr:
Habe vielmehr vergangene Woche meine RSV von der Leine gelassen, schon mit der Kanzlei gesprochen und strebe aus Prinzip die Einzelklage an, selbst wenn der Brief dann tatsächlich eintreffen sollte. Tja, im März dachte ich noch "Was solls, ich gehe den Weg des geringsten Widerstands, sacke das Geld ein und die Sache ist formell vom Tisch".
Ich denke das ist eine gute Entscheidung. Mit RSV hätte ich jedoch gleich diesen Weg eingeschlagen und nicht den Umweg über die MFK gemacht. Wie ich weiter oben schon beschrieben habe ist eine Einzelklage nicht unbedingt mit mehr Arbeit/Mühe verbunden als wie bei der MFK. Hängt natürlich auch ein wenig von der Kanzlei ab. Es braucht lediglich Zeit und Geduld. Aber auch das wäre bei der MFK, wenn sie mit einem Urteil geendet hätte, ja ähnlich gewesen. Mal sehen, vielleicht geht ja nach dem 5. Mai mit einer eindeutigeren Rechtssprechung auf einmal alles ganz schnell. Und der Betrüger bettelt bei den Geschädigten auf den Abschluss eines Vergleichs. Und nicht umgekehrt. Ich wünsche Dir viel Erfolg!
Das wäre schön, wenn es schnell gehen würde nach dem BGH Termin. Sich durch mehrere Instanzen zu klagen dauert ja ewig. Meine Klage ist seit Herbst 2018 anhängig und bis heute steht kein Termin zur Verhandlung. Es kamen nur lächerliche Vergleichsangebote von Vw, die ich dankend abgelehnt habe.