Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Kann mir schon denken, wer das Gutachten schreibt. Da gab es schon mal gewisse Professoren, die zum Thema Hardwarenachrüstungen Fake-News verbreitet haben. Damals war in der Presse von einem "Krieg der Gutachter" die Rede.
Man kann nur hoffen, dass die Klägerseite auf etwaige Winkelzüge gut vorbereitet ist. 😉
Zitat:
@Steam24 schrieb am 15. November 2019 um 15:40:39 Uhr:
Kann mir schon denken, wer das Gutachten schreibt. Da gab es schon mal gewisse Professoren, die zum Thema Hardwarenachrüstungen Fake-News verbreitet haben. Damals war in der Presse von einem "Krieg der Gutachter" die Rede.Man kann nur hoffen, dass die Klägerseite auf etwaige Winkelzüge gut vorbereitet ist. 😉
Es gab neulich einen Handelsblatt-Artikel zur gehäuften Gutachten-Beauftragung durch Volkswagen!
Das wird lustig, wenn sogar Comic Figuren klagen. 😁
Zitat aus der Presse.
Berlin: Anwälten von Volkswagen zufolge ist im Diesel-Skandal ein Vergleich in der Musterfeststellungsklage in weite Ferne gerückt. Juristen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer begründete dies in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ damit, dass auch Wochen nach Prozessauftakt wichtige Informationen vom Bundesamt für Justiz fehlten. „Wir wissen nur, dass sich 463.000 Menschen angemeldet haben. Ob diese Anmeldungen wirksam sind, und wie viele Menschen sich wieder abgemeldet haben, ist aber vollkommen unklar“, sagte Anwältin Martina De Lind van Wijngaarden.
Als Problem erweise sich die mangelnde Vorprüfung der Anmelder. Stichproben hätten gezeigt, dass viele Nichtbetroffene Ansprüche angemeldet hätten. Freshfield-Anwalt Patrick Schroeder sagte, es gebe Anmelder mit Comic-Figur-Namen, mit einem Daimler-Auto oder von Volkswagen-Fahrzeugen mit Benzinmotor.
https://www.express.de/.../...zern-27-fahrzeuge-zuruecknimmt--33469896
Es geht um viel Geld Stadt Bonn will, dass VW-Konzern 27 Fahrzeuge zurücknimmt - 15.11.19, 11:47 Uhr
Die Stadt will einen Teil ihres Fuhrparks loswerden. Im Rahmen des Abgas-Skandals klagt sie vor dem Bonner Landgericht gegen den Volkswagen-Konzern auf Rückgabe der Fahrzeuge und Rückzahlung des Kaufpreises.
Insgesamt geht es um 24 Caddys (Kleintransporter), zwei Passat und einen Polo. Die 27 Fahrzeuge sollen Zug-um-Zug an VW zurückgegeben werden, dafür will die Stadt rund 678.200 Euro erstattet bekommen. Nebst Zinsen und abzüglich einer Nutzungsentschädigung, weil die Fahrzeuge ja schon im Einsatz waren.
Es geht um viel Geld: Laut Stadt ist VW schadensersatzpflichtig
„Dazu trägt die Klägerin vor, dass die Fahrzeuge vom sogenannten Abgas-Skandal betroffen sein würden und die Beklagte sich daher in der geltend gemachten Höhe schadensersatzpflichtig gemacht habe“, erklärt Landgerichtssprecher Tobias Gülich.
Es geht um viel Geld: Öffentliche Verhandlung findet am 20. November statt
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts wird am 20. November, 10 Uhr, in Sitzungssaal S 1.07 in einem Zivilrechtsstreit über die Klage verhandeln. Die Verhandlung ist öffentlich. (iri)
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Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 16. November 2019 um 08:05:43 Uhr:
Das wird lustig, wenn sogar Comic Figuren klagen. 😁Zitat aus der Presse.
Berlin: Anwälten von Volkswagen zufolge ist im Diesel-Skandal ein Vergleich in der Musterfeststellungsklage in weite Ferne gerückt. Juristen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer begründete dies in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ damit, dass auch Wochen nach Prozessauftakt wichtige Informationen vom Bundesamt für Justiz fehlten. „Wir wissen nur, dass sich 463.000 Menschen angemeldet haben. Ob diese Anmeldungen wirksam sind, und wie viele Menschen sich wieder abgemeldet haben, ist aber vollkommen unklar“, sagte Anwältin Martina De Lind van Wijngaarden.
Als Problem erweise sich die mangelnde Vorprüfung der Anmelder. Stichproben hätten gezeigt, dass viele Nichtbetroffene Ansprüche angemeldet hätten. Freshfield-Anwalt Patrick Schroeder sagte, es gebe Anmelder mit Comic-Figur-Namen, mit einem Daimler-Auto oder von Volkswagen-Fahrzeugen mit Benzinmotor.
Was, Sir_Donald klagt auch? 😁
Zitat:
@Flaherty schrieb am 15. November 2019 um 19:34:14 Uhr:
Zitat:
@Steam24 schrieb am 15. November 2019 um 15:40:39 Uhr:
Kann mir schon denken, wer das Gutachten schreibt. Da gab es schon mal gewisse Professoren, die zum Thema Hardwarenachrüstungen Fake-News verbreitet haben. Damals war in der Presse von einem "Krieg der Gutachter" die Rede.Man kann nur hoffen, dass die Klägerseite auf etwaige Winkelzüge gut vorbereitet ist. 😉
Es gab neulich einen Handelsblatt-Artikel zur gehäuften Gutachten-Beauftragung durch Volkswagen!
Der scheint ne Bezahlschranke zu haben, aber bei ntv bin ich fündig geworden:
VW will sich mit Gutachten entlasten
Da ist die Rede davon, dass es keine Verbrauchserhöhung durch die SW-Updates gegeben habe, aber der Text ist diffus. Beispiel:
"Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nach dem Update eingehalten werden. Außerdem habe das Update zu keiner Verschlechterung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauch-Verhaltens geführt."
Das klingt sehr nach Prüfstandsmessung, aber ob RDE-getestet wurde, bleibt offen. Nur stellt sich die Frage, was mir als Verbraucher der Prüfstandswert nützt, wenn in der Realität der Verbrauch steigt.
Klar dürfte auch sein, dass sich die Klägerseite argumentativ nicht in die Karten schauen lassen will. Da dürfte es früher oder später im Prozess zum Showdown kommen. 😉
Zitat:
@Steam24 schrieb am 16. November 2019 um 11:16:14 Uhr:
"Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nach dem Update eingehalten werden. Außerdem habe das Update zu keiner Verschlechterung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauch-Verhaltens geführt."Das klingt sehr nach Prüfstandsmessung, aber ob RDE-getestet wurde, bleibt offen. Nur stellt sich die Frage, was mir als Verbraucher der Prüfstandswert nützt, wenn in der Realität der Verbrauch steigt.
Dieses Gutachten widerspricht anderen Aussagen renomierter Experten, die einen kausalen Zusammenhang zwischen NOx, CO2 und Kraftstoffverbrauch sehen:
https://www.focus.de/.../...eprellten-vw-kunden-helfen_id_8863153.html
Nicht umsonst hat VW in meinem Fall ein unabhängiges Gutachten zum tatsächlichen Schadstoffausstoß vor und nach dem Softwareupdate unter Realbedingungen vermieden, indem sie ihren Anteil am Kostenvorschuss nicht zahlten.
https://www.faz.net/.../...-stimmen-klaeger-optimistisch-16489876.html
Äußerungen des Gerichts stimmen Kläger optimistisch
Aktualisiert am 17.11.2019-19:47
Tag 2 vor Gericht in einem Mammutprozess. Die Klägeranwälte erwarten eine prinzipielle Einschätzung des Senats, wie begründet die geltend gemachten Ansprüche sind.
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VW soll sich für Vergleich öffnen
Erheblich abkürzen könnte den Prozess ein Vergleich, den auch das OLG für durchaus erstrebenswert hält. Schwierig ist hierbei allerdings, dass die Ansprüche der hunderttausenden Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, teils sehr unterschiedlich sind. Entscheidend ist etwa, wann die betroffenen Dieselautos gekauft und wie stark sie genutzt wurden.
Dennoch zeigt sich die Klägerseite auch hier zuversichtlich. „Wir halten eine vergleichsweise Lösung für einen geeigneten Weg, eine schnelle Lösung für die Verbraucher zu schaffen und sie nicht mit einem Feststellungsurteil in die zweite Runde schicken zu müssen“, sagt Ralf Stoll von Russ Litigation. Der zuständige OLG-Senat habe VW als Musterbeklagte „eindringlich darum gebeten, ihre ablehnende Haltung gründlich zu überdenken“, erklärte er.
….
Ich sage euch die ganze Sache ist politisch. Alle aber alle Autobauer stecken mit drinne. Die Hersteller haben gesetzes Lücken benutzt um das Auto günstiger zu bauen Teuer verkaufen. Da malst als Deutschland den Tramp bei den Wahlen nichtunterstützt hat ,hat den Deutschland bestraft. Nicht nur vw ist ja drin alle Hersteller sind mit drinne. Meine Meinung nach haben die Käufer das Auto bekommen was Sie bezahlt haben.
Für mich das Thema erledigt.
Deutsche Fahrzeuge sind viel sauberer als jede amerikanische Mühl.
Freundlichen Grüßen
Nevzat
Für einen Vergleich müssen sich beide Seiten öffnen.
Zu amerikanischen Bedingungen wird die Klägerseite jedenfalls nicht mit einer Einigung rechnen können.
Ein zähes langes Verfahren mit regelmäßiger Berichterstattung wird nicht gerade förderlich sein, für beide Seiten.
Zitat:
@Daniela_Wolf schrieb am 18. November 2019 um 09:02:26 Uhr:
Für einen Vergleich müssen sich beide Seiten öffnen.
Zu amerikanischen Bedingungen wird die Klägerseite jedenfalls nicht mit einer Einigung rechnen können.
Niemand muss müssen; den Betrüger zu belohnen, denn das wäre es, ist wohl einer der schlechtesten Wege.
Wer sich vergleicht animiert den Betrüger ganz einfach zum weitermachen.
Wenn jemand keine Strafe für eine vorsätzlich begangene Schädigung erhält, was macht derjenige, er schädigt weiter.
Ein "Vergleich" ist nur dann von Wirkung, wenn er dem Schädiger alles kostet was er ihm eingebracht hat, zusätzlich einer saftigen Strafe.
Was soll denn im Wiederholungsfall passieren, der durch "Vergleiche" praktisch vorprogrammiert wird.
Wer die sogenannten "Vergleichsvereinbarungen" kennt, die den Betrogenen einseitig extrem zu benachteiligen versuchen, wird kaum einem derartigen Vergleich zustimmen können.
Gruss
Läuft... Mit 25% vom Kaufpreis, pro eingetragenem Fahrzeug, wäre ich zufrieden.
https://www.tagesspiegel.de/.../25241226.html
Musterverfahren der Dieselkläger: Richter drängt VW zum Vergleich - 15.40 UHR
Für die Kläger würde das schnelles Geld bedeuten. Bis Jahresende hat der Konzern jetzt Zeit sich im Musterfeststellungsverfahren zu entscheiden.
Der Druck auf VW, sich in der Dieselaffäre auf Vergleichsverhandlungen einzulassen, steigt. Im Musterfeststellungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Braunschweig drängte der Vorsitzende des vierten Senats, Michael Neef, am Montag Deutschlands größten Autobauer und seine Anwälte, ernsthaft über Vergleichsverhandlungen nachzudenken. Bis zum 31. Dezember hat Volkswagen nun Zeit, sich zu entscheiden. Doch Neef ließ am Montag keinen Zweifel daran, welche Lösung er bevorzugt.
Ebenfalls aus dem faz-Artikel und ein Hinweis auf die Richtung, in welche das Gericht vermutlich argumentieren wird. Dem Druck der zunehmend ähnlichen Entscheidungen werden sich wahrscheinlich immer weniger Gerichte entziehen:
" Zu einer möglichen Haftung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder einer sonstigen unerlaubten Handlung – insbesondere wegen Betruges – positionierte sich der Senat mit einer eigenen Position noch nicht. Das werde er beim nächsten Termin tun, sagte Neef. Gleichzeitig referierte er allerdings Urteile anderer Gerichte aus der jüngsten Zeit, die VW zu Entschädigungen verpflichtet hatten."