Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Zitat:

@xinnam schrieb am 12. November 2019 um 14:08:22 Uhr:



Dabei macht Daimler seinen Kunden doch ein wirklich tolles Angebot.
Ganzseitige Anzeige im "Weser-Kurier" am letzten Samstag.
Daimler verspricht allen Dieselbesitzern, die ein Softwareupdate an ihrem Fahrzeug durchführen lassen, einen Einkaufsgutschein von 100€.
Das nenne ich mal eine vetrauensbildende Maßnahme.

Was bekommt man dafür, für 100 Euro? Einen Daimler-Schlüsselbund? 😁

Die 100€ hat Mercedes dann schnell wieder rein, wenn die Besitzer zeitnah Injektoren, Turbo, AGR und Hochdruckpumpe tauschen dürfen. 🙂

Ihr Lieben, Daimler bitte bei Daimler diskutieren! Ihr wisst doch ... Und gerade jetzt, wo es mit den Euro 4 nochmal interessant wird bei Volkswagen und Audi ... 😉

Hallo,

ich finde, man sollte schon über die Daimler Geschichte diskutieren, bzw. die Gerichtsentscheidungen im Auge behalten. Gleiches gilt auch für Opel Euro6 Diesel.
Wenn diese endgültig illegal sind, dann heißt es wohl für den Produzenten des EA 288

FASTEN SEATBELTS

Gruss
Lutz

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Das sowieso... Nach der aussage meines Anwalts, ist der motor oder mein FZ Model mit dem EA 288 motor betroffen. (2.0 Tdi Passat 150 PS BJ 2019)
Klage auf Neufahrzeug 😁 Die meisten kanzleien klagen nur auf rückgabe, und wollen von sich nicht auf neufahrzeug Klagen was für mich schon seeeeehr komisch ist. Mal sehen wie es weiter geht...

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 13. November 2019 um 10:23:44 Uhr:


Hallo,

ich finde, man sollte schon über die Daimler Geschichte diskutieren, bzw. die Gerichtsentscheidungen im Auge behalten. Gleiches gilt auch für Opel Euro6 Diesel.
Wenn diese endgültig illegal sind, dann heißt es wohl für den Produzenten des EA 288

FASTEN SEATBELTS

Gruss
Lutz

Zitat:

@vuk73 schrieb am 13. November 2019 um 11:54:23 Uhr:


... klagen nur auf rückgabe, und wollen von sich nicht auf neufahrzeug Klagen ...

Ich selbst will gar kein Neufahrzeug dieses arroganten, uneinsichtigen Betrügerkonzerns. Daher bestehe ich auf Rückgabe des Drecksdiesels.

So ist es!

Wer noch nicht einmal bereit ist, eine simple Garantieverlängerung für das Antriebsaggregat + Anbauteile zu geben, soll seinen Mist behalten!
Das wäre nämlich eine ordentliche Maßnahme zur Vertrauensbildung gewesen.

Zitat:

Die meisten kanzleien klagen nur auf rückgabe, und wollen von sich nicht auf neufahrzeug Klagen was für mich schon seeeeehr komisch ist. Mal sehen wie es weiter geht...

Seit dem Hinweisbeschluss des BGH sollte man doch auf Neufahrzeug klagen, so man noch Fahrzeuge aus diesem Konzern fahren mag.

Ich könnte mir auch vorstellen, zukünftig ein Fahrzeug aus dem Konzern zu fahren. Dazu muesste VW aber sämtliche Vorturner, Haeuptlinge, sonstige Wichtigtuer und die ganzen Schnarchnasen aus dem Aufsichtsrat ersetzen und mal endlich gründlich ausmisten und die Kunden als Kunden behandeln und nicht als vw-geile Volldeppen.

Der Fisch fängt vom Kopf an zu stinken.

Gruss
Lutz

Zitat:

@Lutz317 schrieb am 13. November 2019 um 18:57:24 Uhr:



Die meisten kanzleien klagen nur auf rückgabe, und wollen von sich nicht auf neufahrzeug Klagen......

Der Grund liegt m.W. u.a. darin, dass diese Möglichkeit nur für diejenigen besteht, die das Fahrzeug fabrikneu erworben haben.
Natürlich ist die Rückgabe mittels Vergleich dem Anwalt lieber, da mit weniger Aufwand verbunden und finanziell nahezu identisch ist mit einem bis zum Abschluss eines Verfahrens erzieltem Urteil.
Z.Zt. besteht ohnehin eine Tendenz Kläger mit einem relativ geringem Streiwert möglichst auszusondern und auf die Beendigung des Mandates hinzuwirken.
Das wird sich noch verstärken, wenn die anrechenbare Nutzungsentschädigung den Streitwert immer niedriger werden lässt.

Gruss

Ich klage auf Neufahrzeug nur, weil das schmerzhafter ist für das Verbrecher Syndikat VW als eine rückgabe mit nutzungsentschädigung.
Das kostet sie wesentlich mehr, und das lasse ich mir nicht nehmen... Falls das neue Auto auch betroffen ist, nochmal auf neufahrzeug klagen.. (wenn du RSV bist natürlich) 😁

Zitat:

@AutoFank schrieb am 13. November 2019 um 12:18:25 Uhr:



Zitat:

@vuk73 schrieb am 13. November 2019 um 11:54:23 Uhr:


... klagen nur auf rückgabe, und wollen von sich nicht auf neufahrzeug Klagen ...

Ich selbst will gar kein Neufahrzeug dieses arroganten, uneinsichtigen Betrügerkonzerns. Daher bestehe ich auf Rückgabe des Drecksdiesels.

Zitat:

@vuk73 schrieb am 14. November 2019 um 06:53:55 Uhr:


Ich klage auf Neufahrzeug nur, weil das schmerzhafter ist für das Verbrecher Syndikat VW als eine rückgabe mit nutzungsentschädigung.
Das kostet sie wesentlich mehr, und das lasse ich mir nicht nehmen... Falls das neue Auto auch betroffen ist, nochmal auf neufahrzeug klagen.. (wenn du RSV bist natürlich) 😁

Zitat:

@vuk73 schrieb am 14. November 2019 um 06:53:55 Uhr:



Zitat:

@AutoFank schrieb am 13. November 2019 um 12:18:25 Uhr:



Ich selbst will gar kein Neufahrzeug dieses arroganten, uneinsichtigen Betrügerkonzerns. Daher bestehe ich auf Rückgabe des Drecksdiesels.

Oder Neufahrzeug einfach in Zahlung geben bei einem Hersteller mit unbedenkliche Fahrzeugen!

https://www.pnp.de/.../...iesel-Skandal-Auf-diese-Taktik-setzt-VW.html

Deggendorf | 14.11.2019 | 05:56 Uhr

Klagewelle in Deggendorf im Diesel-Skandal: Auf diese Taktik setzt VW

Im Oktober 2016, vor mehr als drei Jahren, hat der Vizepräsident des Deggendorfer Landgerichts Dr. Thomas Trautwein den ersten Fall im VW-Abgas-Skandal verhandelt - und noch immer stehen jede Woche Diesel-Verfahren auf seinem Terminplan. So schnell wird sich daran auch nichts ändern.

Zitat:

@vuk73 schrieb am 14. November 2019 um 06:53:55 Uhr:


Ich klage auf Neufahrzeug nur, weil das schmerzhafter ist für das Verbrecher Syndikat VW als eine rückgabe mit nutzungsentschädigung.
Das kostet sie wesentlich mehr, und das lasse ich mir nicht nehmen... Falls das neue Auto auch betroffen ist, nochmal auf neufahrzeug klagen.. (wenn du RSV bist natürlich) 😁

Ob das mehr kostet, weisst Du nur, wenn Du die exakten Herstellungskosten kennst!!
Da wage ich zu bezweifeln, dass die mehr als 40% des Listenpreises betragen.
Ein guter Vergleichsbetrag abzüglich Altfahrzeugwert könnte rein rechnerisch teurer sein.
Abgesehen von den Vergleichsbedingungen, über die sicherlich verhandelt werden kann.

Viel Erfolg

https://www.anwalt.de/.../...en-faellen-die-haftung-von-vw_160733.html

Abgasskandal: OLG Karlsruhe bestätigt in mehreren Fällen die Haftung von VW

Erstellt am 14.11.2019

Gleich mit fünf Urteilen hat das OLG Karlsruhe nun seine Auffassung bestätigt, dass sich VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Käufer im Abgasskandal haftbar gemacht hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az. 13 U 37/19 u. a.).

Ich hoffe, dass es sehr zügig zu einem Urteil kommt, damit die Verhandlung endlich zum unabhängigen Gerichtsstandort in Karlsruhe kommt. Das geht dort in Braunschweig doch nicht mit rechten Dingen zu...

https://www.n-tv.de/.../...it-Gutachten-entlasten-article21397643.html

Freitag, 15. November 2019

Verbraucherschützer unzufrieden VW will sich mit Gutachten entlasten

Für die etwa 470.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW in Folge des Dieselskandals steht der nächste Termin an. Eine wichtige Frage: Ist den VW-Kunden durch die Software-Updates ein Schaden entstanden?

Anfang nächster Woche beginnt die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt - zusammen mit dem ADAC - gegen den Autobauer Volkswagen. Bei diesem Verhandlungstag geht es vor allem darum, zu prüfen, ob die Kläger überhaupt Anspruch auf Schadensersatz haben.

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