Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
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Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
http://www.wetter.com/.../...treiten_aid_5967b52c38f788302c222367.html
Flottenkunde will Schadenersatz in Millionenhöhe von VW erstreiten
Wegen arglistiger Täuschung will der Fischverarbeiter Deutsche See insgesamt 11,9 Millionen Euro Schadenersatz von Volkswagen erstreiten
Wegen arglistiger Täuschung will der Fischverarbeiter Deutsche See insgesamt 11,9 Millionen Euro Schadenersatz von Volkswagen erstreiten. Von den Abgasmanipulationen des VW-Konzerns sind nach Unternehmensangaben etwa 500 Fahrzeuge betroffen. Am Landgericht Braunschweig soll am Freitag (10.00 Uhr) über die Klage des VW-Flottenkunden verhandelt werden.
Die Firma mit Sitz in Bremerhaven hatte den Schritt bereits im Sommer 2016 angekündigt und Anfang Februar als erster deutscher Großkunde im Abgas-Skandal Klage eingereicht. In Deutschland laufen Hunderte Verfahren, in denen Fahrer von VW-Dieselfahrzeugen auf Schadenersatz gegen Händler oder den VW-Konzern klagen.
Ja, dazu gibt es hier auch schon umfangreiche Diskussionen:
https://www.motor-talk.de/news/deutsche-see-gegen-vw-t5742034.html
https://www.motor-talk.de/.../...schadenersatz-gefordert-t5937486.html
Ich denke, das neue an dem Artikel ist der Hinweis auf den morgigen Freitag, wenn es zur ersten Verhandlung kommt.
Fährt von Euch jemand zur Verhandlung? 😉
Ähnliche Themen
Es ist zum Kotzen (sorry):
Zitat:
Geplante Nachrüstaktion: Schönwetter-Dieselautos sollen erlaubt bleiben
Bei der geplanten Umrüstung von älteren Dieselautos soll die Abgasreinigung nach SPIEGEL-Informationen nur bei Temperaturen von mehr als zehn Grad funktionieren müssen. Damit wäre die Regierung vor der Autolobby eingeknickt.
...
Mehr dazu dort:
http://www.spiegel.de/.../...bei-dieselnachruestung-ein-a-1157793.html
Zitat:
Klage gegen Kraftfahrtbundesamt: Umwelt-Verband will Dieselfahrzeuge bundesweit verbieten lassen
Der Bund für Umwelt und Naturschutz fordert ein Verkaufsverbot für Diesel-Pkws, die gegen Euro-6-Grenzwerte verstoßen. Nun muss das Gericht entscheiden.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingereicht. Erreicht werden soll ein Verkaufsverbot für zu viel Stickoxid ausstoßende Diesel-Neuwagen.
...
Mehr dazu dort:
https://amp.focus.de/.../...fahrtbundesamt-eingereicht_id_7351184.html
Zitat:
Die Rechtslage ist allerdings komplizierter, als der BUND sie darstellt. Zum einen erfüllen viele moderne Euro 6-Dieselfahrzeuge - darunter auffallend viele von VW - sehr wohl die Grenzwerte. Zum anderen gibt es nach den aktuell gültigen Zulassungsbestimmungen keine gesetzlichen Grenzwerte für einen Schadstoffausstoß im realen Straßenverkehr. Dies wird auch im Zusammenhang mit dem VW-Skandal oft falsch dargestellt [http://m.focus.de/.../...t-legal-adac-fordert-klarheit_id_7227912.html]. Die neue Messmethode mit sogenannten RDE-Messungen gilt erst ab Herbst. Anderserseits vertreten einige Rechtsexperten die Auffassung, dass Grenzwerte grundsätzlich auch jetzt schon nicht zwischen offiziellen Zulassungs-Messungen und Realverkehr differieren dürfen. Nun müssen die Richter darüber entscheiden.
"CO2-Ziel für Neuwagen ist nicht zu halten
...
Spätestens im Jahr 2021 dürfen ihre Neuwagenflotten im Durchschnitt nämlich nur noch 95 Gramm je Kilometer ausstoßen, so haben es EU-Staaten und Europäisches Parlament aus Klimaschutzgründen beschlossen. Verfehlen die Hersteller dieses Ziel, drohen ihnen Strafen in Milliardenhöhe.
...
Dabei gilt es in der Branche längst als offenes Geheimnis, dass die politische CO2-Vorgabe ohne genügend Dieselautos verfehlt wird.
..."
http://m.faz.net/.../...neuwagen-ist-nicht-zu-halten-15106856.amp.html
Insbesonders wenn man die Berechnungsgrundlage von politischer Seite so verändert das grundsätzlich höhere Normverbräuche rauskommen.
Man kann auch davon ausgehen das die 95 Gramm auch frei jeglicher physikalischer Fakten festgelegt wurden.
Aber da die Franzosen und Italiener mittlerweile auch verstärkt in den Markt der mittleren und größeren SUV drängen dürften Sie mittlerweile froh sein das ihre Vorstellungen nicht umgesetzt wurden.
Wie dem auch sei. Die Frage ist ob die EU überhaupt ein Interesse das die Industrie diesen Wert einhalten kann, denn die Milliarden Strafzahlungen kann die EU dringend brauchen. Zum Einen um die bisherigen Pleitestaaten zu unterstützen und zum Anderen weil man ja schon die nächsten Armenhäuser Europas in die EU aufnehmen will.
Klappt ja jetzt schon nichts mehr in der EU und dann will man noch mehr Länder aufnehmen in denen Korruption Alltag ist. Die Lernfähigkeit der EU-Führung tendiert gegen Null, nur die persönliche Bereicherung wird schnell erlernt.
Wenn aber Forderungen nach mehr Befugnis für das EU-Parlament kommen (statt fast alles die EU Kommission entscheiden zu lassen), ist es sehr vielen Menschen auch nicht recht, weil sie ihre nationalen Interessen gefährdet sehen. Also was wollen "wir"? Mehr europäische Zusammengehörigkeit (aber fair) oder zurück zur "Kleinstaaterei"? Was Letzteres bedeutet, wissen wir aus den Geschichtsbüchern: Jeder wurstelt vor sich hin, es gibt keine Anstrengungen, Probleme gemeinsam zu lösen. Als überzeugter Europäer hoffe ich, dass uns dieser Rückschritt erspart bleibt, aber dringend benötigte Reformen und mehr Transparenz Einzug in der EU einhalten. Sorry, das war sehr OT hier. 😉
Da die EU jetzt schon die Grenzen des "Regierbaren" deutlich überschritten hat ist es Irrsinn weitere Mitglieder aufzunehmen. Man sollte eher einige Länder wieder rausschmeissen. Auf jeden Fall aber erst wieder an Aufnahmen denken wenn die internen Probleme gelöst wurden.
In diesem Zug müssten auch die Befugnisse der Kommissionen beschnitten werden und als Anfang mal klargestellt werden was die EU was angeht und wovon sie die Finger zu lassen haben. Leider hat es die Politik in den letzten Jahren zugelassen das die EU immer mehr Kompetenzen an sich zieht, vor allem unsere Verblendete Regierung. Wohl Jedem ist klar das für die meisten Mitglieder nur die prallen Fördertöpfe interessant sind, und an das Geld der deutschen Bürger. Denn das ist der Sinn an der Vergemeinschaftung der Schulden die einige Länder planen wie auch die vereinheitlichte Bankenhaftung. Aktuell lebt die EU von der Wirtschaftskraft Deutschlands und Die will man zerstören. Denn statt zu versuchen wirtschaftlich aufzuholen geht man den einfachen Weg und versucht Deutschland wirtschaftlich runterzuziehen, sprich Gleichheit in Armut statt Gleichheit im Wohlstand.
Dass alle an deutsche Töpfe wollen, glaube ich so nicht. Letzten Endes haben wir in DE die stärkste Wirtschaftskraft in der EU, was sicherlich auch daran liegt, dass DE von der EU profitiert. So schwarz/weiß ist das alles nicht.
Jetzt sollten wir dann auch wieder zum Thema dieses Threads zurückkommen... 😉
http://www.landgericht-braunschweig.de/
Terminübersicht: Klagen von Pkw-Käufern („Diesel-Thematik“) für Juli 2017
Die zuletzt mit Presseinformation Nr. 15/17 vom 21.06.2017 aktualisierte Terminübersicht über die mündlichen Verhandlungen des Landgerichts Braunschweig für Klagen von Pkw-Käufern im Zusammenhang mit der sogenannten „Diesel-Thematik" wird wie folgt aktualisiert (zur Vereinfachung wird auch bei Klägerinnen und klagenden Unternehmen der Begriff „Käufer/Kläger" verwendet):
Dienstag, 04.07.2017, 12:00 Uhr11 O 176/17 (Käufer gegen VW als Darlehensgeber)
Freitag, 14.07.2017, 10:00 Uhr11 O 274/17 (Kläger gegen VW als Hersteller und gegen die VW Leasing GmbH als Leasinggeberin)
Donnerstag, 20.07.2017, 10:30 Uhr3 O 3444/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 20.07.2017, 11:00 Uhr11 O 451/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 20.07.2017, 12:00 Uhr11 O 3726/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 20.07.2017, 13:00 Uhr11 O 3664/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 21.07.2017, 09:00 Uhr 11 O 3828/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 21.07.2017, 09:30 Uhr 11 O 349/17 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
Freitag, 21.07.2017, 10:00 Uhr 11 O 3690/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 21.07.2017, 11:00 Uhr11 O 4157/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 27.07.2017, 09:00 Uhr11 O 19/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 27.07.2017, 10:00 Uhr11 O 13/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 27.07.2017, 10:30 Uhr3 O 1677/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 27.07.2017, 11:00 Uhr 11 O 3691/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 27.07.2017, 11:30 Uhr11 O 347/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 27.07.2017, 12:00 Uhr11 O 4175/16 (Käufer gegen VW als Verkäufer)
Donnerstag, 27.07.2017, 13:00 Uhr3 O 3469/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Donnerstag, 27.07.2017, 13:00 Uhr3 O 731/17 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 28.07.2017, 09:00 Uhr11 O 3687/16 (Käufer gegen VW als Hersteller und Verkäufer)
Freitag, 28.07.2017, 09:30 Uhr11 O 235/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)
Freitag, 28.07.2017, 10:00 Uhr11 O 4090/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Freitag, 28.07.2017, 11:00 Uhr11 O 884/17 (Käufer gegen VW als Verkäufer und Hersteller)
Montag, 31.07.2017, 09:00 Uhr11 O 3991/16 (Käufer gegen VW als Hersteller)
Auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist - wieder ein Urteil für den Verbraucher...
LG Stuttgart, 30.06.2017 - 20 O 425/16:
Redaktionelle Leitsätze und Urteil:
https://autokaufrecht.info/.../
Leitsätze:
- Ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug, bei dem eine Software für eine Verringerung der Stickoxidemissionen sorgt, sobald sie erkennt, dass das Fahrzeug auf einem Prüfstand einen Emissionstest absolviert, ist i. S. des § 434 I 2 Nr. 2 BGB mangelhaft.
- Eine Frist zur Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs von knapp zwei Monaten ist angemessen i. S. des § 323 I BGB. Denn zugunsten des Fahrzeugverkäufers ist zwar zu berücksichtigen, dass er darauf angewiesen ist, vom Fahrzeughersteller das für eine Mangelbeseitigung erforderliche Softwareupdate zu erhalten, und dass das betroffene Fahrzeug bis zur Installation dieses Updates uneingeschränkt benutzt werden kann und verkehrssicher ist. Der Verkäufer darf indes nicht zum Nachteil des Käufers geltend machen, dass im Rahmen des VW-Abgasskandals Millionen von Fahrzeuge manipuliert wurden und es viele Monate dauern wird, diese Manipulationen rückgängig zu machen.
- Eine Nachbesserung durch Installation eines Softwareupdates ist dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs unzumutbar (§ 440 Satz 1 Fall 3 BGB), wenn die begründete Befürchtung besteht, dass das Update den Mangel, der dem Fahrzeug anhaftet, nicht beseitigen oder zu Folgemängeln (z. B. einem höheren Kraftstoffverbrauch) führen wird. Dass Folgemängel entstehen werden, muss der klagende Käufer nicht beweisen oder auch nur als sicher behaupten; es genügt, wenn er konkrete tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, die Folgemängel aus der Sicht eines verständigen Käufers möglich erscheinen lassen.
- Bei der Beurteilung, ob der Mangel, der einem vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeug anhaftet, i. S. von § 323 V 2 BGB geringfügig ist, kann nicht darauf abgestellt werden, mit welchem Kostenaufwand die Installation des zur Mangelbeseitigung erforderlichen Softwareupdates verbunden ist. Denn das ausschließlich vom Fahrzeughersteller angebotene Softwareupdate hat keinen Marktpreis, sodass allenfalls an die vom Fahrzeughersteller angegebenen Entwicklungs- und Installationskosten angeknüpft werden könnte. Dies verbietet sich jedoch, weil andernfalls der Fahrzeughersteller bestimmen könnte, ob ein vom ihm verursachter Mangel geringfügig ist oder nicht.
Zitat:
Dobrindt schreitet ein - Diesel-Fahrverbote vorerst vom Tisch
Statt der Menschen können nun Dieselfahrzeuge aufatmen: Die Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der Stuttgarter Innenstadt werden vorerst nicht umgesetzt. Das hat vor allem rechtliche Gründe.
...
Mehr dazu dort:
http://www.t-online.de/.../...bot-fuer-euro-5-diesel-in-stuttgart.html