Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@AutoFank schrieb am 9. Mai 2019 um 10:25:53 Uhr:
Was genau meinst Du miit "ausstehenden Showdown"?
Na, die Beendigung des Verfahrens! Auf welche Weise, wann und wo auch immer.
Zitat:
@AutoFank schrieb am 8. Mai 2019 um 11:54:48 Uhr:
Jetzt bleibt nur noch dieser übrig:
- 09. Mai 2919 - 13:30 Uhr - 13 U 283/18 - VW ist in Berufung gegangen
Ist bisher laut Terminkalender noch nicht aufgehoben (Stand 12:30 Uhr) ...
EDIT: Zeit geändert
Ja, OLG Hamm.
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Auf so einen Termin warte ich schon 6 Monate,ausser Widerspruch von VW Anwälten das Schweigen im Wald
Ist nicht mein Termin. Ich/wir beobachten manchmal nur die (fast regelmäßigen) Terminaufhebungen an diversen OLGs ... 🙂
EDIT: 13 U 283/18 OLG Hamm wurde dem Terminkalender nach wohl nicht aufgehoben!
Zu Deinem Fall: Die Revision wurde beantragt/begründet/zugelassen und Du wartest nun "nur" noch auf die Festsetzung eines Verhandlungstermins? Und das seit 6 Monaten?
Gegen was haben denn die VW-Anwälte Widerspruch eingelegt?
Gegen die einzelnen Punkte der Urteilsbegründung des LG.Alles wirklich alles wurde zerpflückt auf 40 Seiten.Und immer wieder Antrag auf Fristverlängerung für die nächste Erwiderung.Da Auto läuft, stehe ich das bis zum Ende durch.Ich hatte keine Vergleichsbereitschaft signalisiert, sondern auf Umsetzung des LG Urteils gepocht.
Zitat:
@Cepus schrieb am 9. Mai 2019 um 14:09:00 Uhr:
Gegen die einzelnen Punkte der Urteilsbegründung des LG.Alles wirklich alles wurde zerpflückt auf 40 Seiten.Und immer wieder Antrag auf Fristverlängerung für die nächste Erwiderung.
Ok, das ist dann wohl die Revisionsbegründung. Also ein völlig normaler Vorgang. In dem Zusammenhang scheint es üblich zu sein Fristverlängerungen zu beantragen. Diese werden dann meist auch gewährt.
Zitat:
@Cepus schrieb am 9. Mai 2019 um 14:09:00 Uhr:
Ich hatte keine Vergleichsbereitschaft signalisiert, sondern auf Umsetzung des LG Urteils gepocht.
Das LG-Urteil nützt Dir aber leider nichts wenn VW in die Revision geht (wie in Deinem Fall geschehen). Es wird damit nicht rechtskräftig. Und bisher hat VW anscheinend fast immer Revision eingelegt wenn sie am LG verloren haben. Also auch ein normaler Vorgang. Man braucht eben viel Geduld.
Dessen war ich mir bewusst.Ich stehe nicht unter Zeitdruck,der Golf läuft,toi toi toi, fahre sehr wenig so dass sich die Nutzungsentschädigung in Grenzen hält.Verzugszinsen werden dagegen von mir in Rechnung gestellt.
Dann ist doch alles prima, oder? Einfach Geduld bewahren - es lohnt sich, vermute ich. 😉
Wenn Ihr hier von "Revision" schreibt, meint Ihr aber doch die Berufung, oder? Die "Revision" kenne ich nur als Rechtsmittel vor dem BGH gegen eine OLG-Entscheidung. Richtig?
Übrigens: Was hindert einen Anwalt daran, das Gericht höflichst zu ersuchen, keine weiteren Fristverlängerungen mehr stattzugeben, welche offensichtlich nur dem Vorteil der Beklagten dienen sollen, nämlich indem der Nutzungsersatz weiterhin steigt?
A propos - Schießpulver zum Vortrag:
https://...nschweig.niedersachsen.de/.../...-bugeld-zahlen-174880.html
Lest Euch vor allem die Aussagen durch, wo es um die Bestimmung der Höhe bzw. der Anteile des Bußgeldes geht, und weshalb es nicht noch höher angesetzt wurde. Ich verstehe das so, dass die StA ausdrücklich erwartet, dass VW seine "Reserven" nutzt zur Entschädigung der Kläger. Auch die Aussagen bzgl. der wirtschaftlichen Vorteile für VW durch den Betrug sind m.E. sehr aufschlussreich.
Sorry, falls diese PM für Euch bereits "kalter Kaffee" ist. 😉
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 9. Mai 2019 um 16:00:43 Uhr:
Wenn Ihr hier von "Revision" schreibt, meint Ihr aber doch die Berufung, oder?
Ja natürlich. Berufung/Berufungsbegründung usw. ist richtig. Ich lerne noch 😉
Zitat:
@Cepus schrieb am 9. Mai 2019 um 14:09:00 Uhr:
Gegen die einzelnen Punkte der Urteilsbegründung des LG.Alles wirklich alles wurde zerpflückt auf 40 Seiten.Und immer wieder Antrag auf Fristverlängerung für die nächste Erwiderung.Da Auto läuft, stehe ich das bis zum Ende durch.Ich hatte keine Vergleichsbereitschaft signalisiert, sondern auf Umsetzung des LG Urteils gepocht.
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@CepusZitat:
@Cepus schrieb am 9. Mai 2019 um 13:05:58 Uhr:
Auf so einen Termin warte ich schon 6 Monate,ausser Widerspruch von VW Anwälten das Schweigen im Wald
6 Monate passiert gar nichts? Ist es eine sehr große Kanzlei oder hast Du einen guten Draht zum Anwalt? Falls letzteres, frage ihn doch, weshalb das so verdammt lange dauert. Liegt es nur ein ständigen Terminverschiebungen aufgrund von Anträgen für Fristverlängerungen? Da müsste Dein Fall ja ein ganz besonders "heißer" sein, wo VW ein sehr großes Interesse hat an einer Verschleppung oder sogar an einer Aufgabe Deinerseits. Das würde ich mir keinesfalls bieten lassen.
Das ist m.E. äußerst ungewöhnlich, oder was meinen die anderen Mitstreiter hier?
Hier noch einmal zusammengefasst die Hinweise und Links zu den Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaften bzgl. der Bußgelder gegen die 3 großen Konzerne:
StA Braunschweig ./. VW - 13.06.2018:1 Mrd. Euro Bußgeld, davon
- 5 Mio. Euro Ahndungsanteil (gesetzlicher Höchstbetrag)
- 995 Mio. Euro Abschöpfungsteil
Zitat:
... Die weiteren 995 Millionen Euro betreffen den Bereich der Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile. Hier sind die durch die VW-AG aufgrund der „Diesel-Manipulationen“ ersparten Aufwendungen in Ansatz gebracht worden.
Dabei müssen den ersparten Aufwendungen unter anderem die Kosten von VW etwa für die Umrüstung der Fahrzeuge in einen ordnungsgemäßen Zustand gegenübergestellt werden.
Bei dieser Ermessensentscheidung und der eingeforderten Höhe der Summe ist unter anderem auch berücksichtigt worden, dass durch die Höhe der Zahlung nicht die Durchsetzung etwaiger zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegen die VW- AG gefährdet werden soll. ...
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StA München II ./. Audi - 16.10.2018:800 Mio. Euro Bußgeld, davon
- 5 Mio. Euro Ahndungsanteil (gesetzlicher Höchstbetrag)
- 795 Mio. Euro Abschöpfungsteil
Zitat:
... Mit den übrigen 795 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der AUDI AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge, ersparte Aufwendungen für die Herstellung zulassungskonformer Fahrzeuge sowie Wettbewerbsvorteile berücksichtigt.
Diesen Vorteilen wurden die von der AUDI AG bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt und auch die in den USA im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre geleisteten erheblichen Straf- und Vergleichszahlungen berücksichtigt. ...
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StA Stuttgart ./. Porsche - 07.05.2019:535 Mio. Euro Bußgeld, davon
- 4 Mio. Euro Ahndungsanteil (unterhalb des gesetzlichen Höchstbetrags)
- 531 Mio. Euro Abschöpfungsteil
Zitat:
... Mit den übrigen 531 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Porsche AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge und ersparte Aufwendungen für die Herstellung von den regulatorischen Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen berücksichtigt. Diesen Vorteilen wurden die von der Porsche AG bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt. ...
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Also genug Reserven für die Konzerne, die Opfer zu entschädigen!
Ich bin gespannt, ob bzw. wann BMW, Daimler u.a. sich zu dem Kreis der Büßer hinzugesellen. 😉
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 9. Mai 2019 um 18:27:54 Uhr:
6 Monate passiert gar nichts?
Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das überhaupt gar nichts passiert. Fristverlängerungen gewährt das Gericht doch immer nur für einen begrenzten Zeitraum (z.B. vier Wochen), oder?
Und innerhalb dieses Zeitraumes muss eigentlich irgendetwas passieren. Oder es wird ein neuer Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Aber bestimmt macht das Gericht dies nicht unendliche Male mit. Oder es muss schon sehr gut begründet sein.
Über all diese Schritte sollte der Kläger eigentlich regelmäßig von seiner Kanzlei informiert werden. In meinem Fall ist das bisher zum Glück immer so gewesen. Ansonsten vielleicht einfach mal ganz höflich nachfragen.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 9. Mai 2019 um 18:27:54 Uhr:
Da müsste Dein Fall ja ein ganz besonders "heißer" sein, wo VW ein sehr großes Interesse hat an einer Verschleppung oder sogar an einer Aufgabe Deinerseits. Das würde ich mir keinesfalls bieten lassen.
Ist es denn nicht so das normalerweise erst Berufung eingelegt wird, im nächsten Schritt die Berufung begründet wird (ggf. mit Fristverlängerung) und dann die Gegenseite sich dazu äußert (ggf. ebenfalls mit Fristverlängerung)?
Und danach das Gericht die Sache prüft und anschließend einen Verhandlungstermin festlegt? Oder können Kläger bzw. Beklage allein schon die Festlegung eines Verhandlungstermins durch Ping-Pong-Spiele beliebig lange hinauszögern?