Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Zitat:
@AutoFank schrieb am 8. Mai 2019 um 12:09:36 Uhr:
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 8. Mai 2019 um 12:00:06 Uhr:
Aber ich würde (wie ich hier bereits schrieb) in meinem Fall einer Terminsaufhebung nicht zustimmen. Wozu?
Vielleicht um später mehr Zinsen einstecken zu können? 😁
Naja, wenn die Beklagte das Klägerbegehren erfüllt hat, tritt Erledigung ein und es müsste höchstens noch ne Kostenentscheidung getroffen werden, hat die Beklagte auch die Verfahrenskosten übernommen, muss gar nichts mehr verhandelt werden. Ergo: Terminsaufhebung. Ich hoffe nur, die Kläger (und ihre Anwälte) können unterscheiden zwischen Klagerücknahme und Erledigung!
VW pokert wohl immer bis zur allerletzen Minute. Und genau das sollte uns Klägern Hoffung machen. Es zeigt nämlich das wir in einer sehr vorteihaften Position sind. Man darf halt nur nicht die Nerven verlieren.
Ältere aber interessante Hintergrundinfo zum "Purzeln" von Verhandlungsterminen:
https://www.autozeitung.de/ruecknahme-vw-diesel-194111.html?...Zitat:
Bislang hatten VW-Anwälte mit aller Kraft versucht, eine Rücknahme der manipulierten Diesel per Gerichtsurteil zu verhindern. Gemeint sind Fälle, in denen der Automobilhersteller beispielsweise die eigene Berufung zurückgenommen hat (OLG Braunschweig), den vollen Kaufpreis plus Gerichtskosten übernommen hat (OLG Naumburg) oder sich teilweise mit den Klägern geeinigt haben soll (OLG Koblenz). Die Einigung ohne richterliche Entscheidung bedeutet für den Autokonzern, dass die entsprechenden Oberlandesgerichte dann nicht mehr gegen VW entscheiden dürfen. Für die geschädigten Kunden hieß es zunächst, dass es kein Gerichtsurteil gab, auf das sie sich berufen konnten. Nach dem Gerichtsurteil des OLG Köln haben viele Oberlandesgerichte angekündigt haben, sich im Abgasskandal zugunsten der VW-Kunden entscheiden zu wollen.
Mal anders rum gefragt: Hat es eigentlich seit Veröffentlichung des BGH-Hinweisbeschlusses vom 08.01. am 22.02. auch nur eine einzige OLG-Verhandlung gegeben? Wer kann sachdienliche Hinweise geben?
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Weitere Frage: Legt VW nach dem Hinweisbeschluss eigentlich immer noch Rechtsmittel ein wenn sie bereits am LG verloren haben?
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Vielen Dank - in der Tat sehr interessant!
In dem Zusammenhang passen diese Mitteilungen (keine Werbung, nur der Info wegen):
https://www.gunkel-partner.eu/.../
https://www.anwalt.de/.../...erfeststellungsklage-gegen-vw_150510.html
Übrigens: Es habe an einem OLG nach einem Hinweis des Vorsitzenden an die VW-Anwälte eine Unterbrechung in der mündlichen Verhandlung gegeben. Danach haben die VW-Anwälte dem Kläger noch in der Verhandlung ein (erneutes und verbessertes) Vergleichsangebot gemacht (Info eines Mitstreiters). Die pokern nur auf Zeit, weil ihnen sonst nicht mehr viel einfällt. 😉 Und so erklären sich dann die Meldungen, nach denen am Vorabend oder sogar erst kurz vor der Verhandlung beim Gericht die Nachricht über eine außergerichtliche Einigung eintrudelt.
Vielleicht will VW möglichst viele Fälle vom Tisch haben, weil sie befürchten, dass immer mehr Gerichte Urteile ohne Nutzungsersatz fällen. Das würde dann für den Konzern so richtig übel...
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 8. Mai 2019 um 15:50:52 Uhr:
... Die pokern nur auf Zeit, weil ihnen sonst nicht mehr viel einfällt ...... Vielleicht will VW möglichst viele Fälle vom Tisch haben, weil sie befürchten, dass immer mehr Gerichte Urteile ohne Nutzungsersatz fällen. Das würde dann für den Konzern so richtig übel ...
Hmm, das widerspricht sich aber doch ein wenig? Entweder auf Zeit pokern oder aber schnell die Fälle vom Tisch haben. Eins geht doch nur, oder? 😉
Ich vermute eher sie versuchen durch die Verzögerungstaktik bis zuletzt den Kläger madig zu machen bzw. im allerletzten Moment zu überrumpeln und ihm so irgendwie doch noch einen möglichst schlechten Vergleich unterzujubeln. Mit dem sie besser wegkommen als bei einem Urteil bzw. bei Erfüllung.
Wenn sie die Fälle lieber schnell vom Tisch haben wollen können Sie das ja viel einfacher haben. Und würden damit auch nicht unnötig die Verfahrenskosten in die Höhe treiben. Die Zeit arbeitet eigentlich gegen VW.
Mag aber auch sein das sich die Taktik von VW inzwischen geändert hat. Vielleicht ist das ja eine Folge der diversen Hinweisbeschlüsse. Wer weiß ...
Vergleichsangebote in der Verhandlung gab es auch früher schon. Die dienten m.W. auch nur der Verfahrensverschleppung. Hat der Mitstreiter denn inzwischen das Angebotene? Es würde mich wundern ... 😉
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 8. Mai 2019 um 16:34:39 Uhr:
Der lehnt es ab. 😉
Damit gibt es dann ja keine weitere Verschleppung, oder? Und der Weg zum Urteil ist eigentlich frei. Wenn es nicht durch Erfüllung verhindert wird. Ich vermute mal letzteres geschieht bzw. ist vielleicht sogar schon geschehen.
Meiner Ansicht nach werden hier leider die Voraussetzungen für ein Vergleichsangebot völlig verdreht dargestellt!
VW etc. stellen sich hier als Wohltäter der Menscheit dar und sind doch nichts anderes als Betrüger.
Nicht VW etc. bestimmt das Verfahren, sondern die Kläger.
Jeder Kläger hat die Möglichkeit und das Recht den Schaden in vollem Umfang zuzügl. "Schmerzensgeld" ersetzt zu bekommen. Die rumtricksereien sollte jeder durch seine cpl. Forderung unter Verweis auf das betrügerische Vorgehen und die Bereitschaft die nächste Instanz zu Lasten von VW etc. einzuschalten, abwürgen.
Nicht der Kläger ist der Bösewicht, sondern das Opfer der Betrügereien.
Also vor Gericht auch entsprechend deutlich werden! Alles andere ist pure Zeitverschwendung und vor allem in Anbetracht der Verschleppungstaktik von VW etc. Verhöhnung der Kläger.
Also kann jeder Kläger mehr als selbstbewusst auftreten und dabei die Beklagte in die Ecke des Täters einer Straftat stellen.
Immer schön Rückgrat zeigen, das wirkt.
Viel Erfolg
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Meine Rede ... 😁
@AutoFank
Das vermute ich auch. 😉
@Udoh_2
Also ich verstehe Deinen "Unmut" jetzt nicht wirklich. 😕 Da gibt es doch offenbar mehr Kläger als man denkt, die sich nicht jedes Angebot aufschwatzen lassen. Wer da genau die Initiative hat (VW oder Kläger) ist doch m.E. völlig schnurz - Hauptsache, der Kläger bekommt am Ende, was er will - ob als Vergleich oder mittels Erfüllung aller Forderungen vor oder nach einem Urteil.
@Flaherty
Top Hinweis - danke! 🙂
Der Urteilstext zu EuG, 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16, T-391/16 - ist leider immer noch nicht in Deutsch verfügbar.