Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Weiß jemand Näheres zur Klage des ZDF gegen VW auf Dateneinsicht? (so ähnlich wurde es bei ZDFzoom und Frontal21 erwähnt)
Um was genau ging es da?

Zitat:

Vor deutschen Gerichten sind laut VW gut 3000 Verfahren wegen der Abgasmanipulation anhängig. Davon seien zehn Prozent entschieden. Drei Viertel der Klagen hätten Gerichte abgewiesen, einem Viertel sei stattgegeben worden. In diesen Fällen hat Volkswagen Widerspruch eingelegt. Die Klagen werden also von der nächsten Instanz behandelt. Bisher gibt es den Angaben zufolge kein Urteil einer höheren Instanz. Einen außergerichtlichen Vergleich lehnt der Konzern trotz des Drucks vieler Anwälte weiter ab. Die niederländische Organisation „Stichting Volkswagen Car Claim“ kündigte am Dienstag an, repräsentativ für rund 180.000 betroffene Autobesitzer in den Niederlanden ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

https://www.handelsblatt.com/.../19933506.html

Die Zahlen erscheinen mir "pro VW" geschönt zu sein, andererseits muss es die ARAG ja wissen.

Zum Kotzen...

Dieselgate-Geschädigte in der EU gehen leer aus
https://www.welt.de/.../...-Geschaedigte-in-der-EU-gehen-leer-aus.html

„Extra-Garantie“ statt Entschädigung für VW-Kunden in Europa
https://www.handelsblatt.com/.../19935492.html

Jetzt hilft wohl nur noch klagen.

Klagen kannst Du dir jetzt sparen- VW wird jetzt notfalls bis zum EUGH ziehen und dort gewinnen, weil es einen Vergleich gibt.
Somit würde ich jedem, der schon Klage eingereicht hat raten, jeden Vergleich, den der Händler anbietet anzunehmen, rechtlicj hat man jetzt keine Chance mehr. Selbst das BGH kann sich nicht über den EUGH stellen.

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Ich dachte immer einem Vergleich müssen beide Parteien zustimmen.

Das sehe ich auch so, also lasst Euch nicht entmutigen! Meine Klage läuft weiter. Auch für einen Vergleich wäre ich ggf. zu haben.

Außerdem:
Lest Euch die Ausschlusskriterien durch, dann wird Euch klar, dass das eine Mogelpackung ist - z.B. wird der DPF ausgeschlossen! Das ist lächerlich...
Insofern sollte man wohl doch keine Bedenken haben, dass die Gerichte allzu sehr darauf anspringen. Man muss dem Richter nur die lange Liste der Ausschlusskriterien vorlegen. 😁

Zur "kalten Enteignung" aktuell:
http://www.focus.de/.../...rer-zahlen-die-diesel-zeche_id_7246918.html

Was haltet Ihr davon, dass das KBA bei https://www.kba-online.de in der Rückruf-Datenbank überall von der Nicht-Einhaltung der Abgasgrenzwerte "im Feld" schreibt? "Im Feld" bedeutet für mich "im realen Fahrbetrieb", womit die Umrüstung unnütz wäre, weil die Abgasgrenzwerte auch danach "im Feld" nicht eingehalten werden (haben ja bereits diverse Messungen bestätigt). Ist das ein Eingeständnis des KBA?? Kann man das gegen VW verwenden??

Zitat:

@TOMW27 schrieb am 15. Juni 2017 um 00:20:22 Uhr:


Klagen kannst Du dir jetzt sparen- VW wird jetzt notfalls bis zum EUGH ziehen und dort gewinnen, weil es einen Vergleich gibt.
Somit würde ich jedem, der schon Klage eingereicht hat raten, jeden Vergleich, den der Händler anbietet anzunehmen, rechtlicj hat man jetzt keine Chance mehr. Selbst das BGH kann sich nicht über den EUGH stellen.

Da wir jetzt im 3. Jahr des VW-Abgasbetrugs sind, scheinen die Erfolgsaussichten besser denn je. Vor allem, wenn ich mir die Urteile der LG und Beschlüsse der OLG der letzten Quartale anschaue.

Ich persönlich glaube aber auch, dass der VW-Abgasbetrug am BGH sein Ende finden wird und alle die ihre Klagen "fundiert" eingereicht haben bis zum Jahresende 2017, auch im weiteren Verlauf durchaus gute Aussichten haben,
Recht zu bekommen.

Die EU hatte von Anfang an keine Chance/Rechtliche Handhabe, da etwas bei VW einfordern zu können. Das Ergebnis ist für die Öffentlichkeit und dient nur dazu, dass beide "Parteien" nicht mit leeren Händen da stehen.

Die "vertrauensbildenden Maßnahme" ist somit eine "Bärenfalle" im Sinne von: kommt schön zum Update bis Dezember 17 und anschließend müsst ihr uns erst einmal beweisen, dass das defekte AGR-Ventil oder die Injektoren oder DPF (sorry der ist sowieso ausgeschlossen!!) von unserem Update kommt.

Wenn ich den u.g. Link richtig interpretiere, würde sich VW glaube ich auch keinen gefallen damit tun, versuchen zum EuGH zu kommen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof : Entscheidungen
Da der EuGH für alle Mitgliedstaaten verbindlich das Recht der Europäischen Union[Anmerkung 1] auslegt, gilt die Norm des Recht der Europäischen Union, so wie sie durch die im Urteil verkündete Auslegung zu verstehen ist, für alle Mitgliedstaaten und ? in der Regel ? ex tunc, d. h. rückwirkend. Anders formuliert: Der EuGH stellt fest, wie eine Vorschrift des Recht der Europäischen Union immer schon und von allen hätte verstanden werden müssen.

Versuch mal als Laie einen Schaden nachzuweisen der mit den Update zusammenhängt. 90 Prozent geben sich mit der Aussage zufrieden die in der Werkstatt gemacht wird und legen den geforderten Preis auf den Tresen. Freiwillig wird keine Werkstatt sagen das ist ein Folgeschaden des Updates und VW beteiligt sich an den Kosten. Mein Onkel hatte einen Golf 1.6 TDI 38.600 km zum Update zum Freundlichen gebracht, das Fahrzeug ist davor 10.000 km in 4 Monaten am Stück gefahren ohne Probleme gefahren. Nach Update massive Probleme. Mehrverbrauch, klackernde Injektoren, Leistungsverlust.
Nach den Tausch von allen 4 Injektoren und des AGR Ventil läuft es halbwegs mit einen Mehrverbrauch und Leistungsverlust von 7,4 KW und 26 NM weniger Drehmoment. Mich würde gerne interessieren bei wem bei bei diesen Km- Stand von 38.600 Km Stand schon mal so ein Defekt aufgetreten ist das ist kein ZUFALL.

oh nein ihr macht mir Hoffnung... jetzt habe ich mich nach langen hin und her dazu entschlossen mich von
VW-Verhandlung vertreten zu lassen und nun das mit der "Dieselgate-Geschädigte in der EU gehen leer aus"

Zitat:

@polofsi schrieb am 15. Juni 2017 um 12:49:02 Uhr:


... Nach Update massive Probleme. Mehrverbrauch, klackernde Injektoren, Leistungsverlust.
Nach den Tausch von allen 4 Injektoren und des AGR Ventil läuft es halbwegs mit einen Mehrverbrauch und Leistungsverlust von 7,4 KW und 26 NM weniger Drehmoment. ...

Wie hast Du den Mehrverbrauch, den Leitungsverlust und das verringerte Drehmoment so genau beziffern können? OBD2? Oder wie?

Schon gelesen?
https://www.br.de/nachrichten/resch-diesel-fahrverbot-100.html

Zitat:

@polofsi schrieb am 15. Juni 2017 um 12:49:02 Uhr:


Versuch mal als Laie einen Schaden nachzuweisen der mit den Update zusammenhängt.

Für diesen Nachweis engagiert man als Geschädigter logischerweise einen Sachverständigen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. Juni 2017 um 13:43:27 Uhr:



Zitat:

@polofsi schrieb am 15. Juni 2017 um 12:49:02 Uhr:


Versuch mal als Laie einen Schaden nachzuweisen der mit den Update zusammenhängt.

Für diesen Nachweis engagiert man als Geschädigter logischerweise einen Sachverständigen.

Dabei hat sich schon so mancher Sachverständige die Zähne ausgebissen.
In der Praxis kommt da meistens nichts raus. Vergleiche bewegen sich auf dem üblichen Kulanzniveau.

Hallo,

ich habe nun die zweite Aufforderung zum Update von Seat erhalten. Liest sich, bis auf 2 Sätze, wie die erste Aufforderung.
-Die Durchführung des Rückrufes an Ihrem Fahrzeug ist leider unerlässlich.
-Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann.

Gruß

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