Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)

VW

Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen!

Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.

Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:

Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten

Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.

VW weiss also Bescheid :-)

Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.

Zitat:

@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:



Zitat:

@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:


...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...

...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
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Das finde ich auch. Vor allem stört mich die subtile Werbung für einen Prozess-Finanzierer und die - m.E. - falsche oder zumindest einseitige Darstellung, dass eine Klage ohne diesen mit hohem finanziellen Risiko verbunden sei; als ob es keine Rechtsschutzversicherungen gebe. Kann überhaupt zur Sprache, dass es mehrere mögliche Forderungen (Ersatz, Rücktritt mit Rückabwicklung mit oder ohne Nutzungsersatz, Wertminderung, Umrüstung mit Garantien) gibt und dass es 2 Gründe gibt (Gewährleistung, Schadenersatz), aus denen sich das geleiten lässt? Und Folgen des Updates und dass es deshalb unzumutbar sein kann? Entweder ich habe bei der Sendung geschlafen oder es kam nichts darüber oder es war einfach nichts wirklich Neues dabei.

PS: Sorry wegen der Schreibfehler...

Gibt es eigentlich Erfahrungen die Widerrufsbelehrung von der VW Bank bei Kreditverträgen anzufechten? Soll ja wohl erfolgsversprechender sein, als die Rücknahme bzw. Schadensersatz. Leider gibt's im Netz kaum "Ergebnisse" hierzu.

Vielleicht hilft Dir folgender Link als Einstieg:
https://www.widerruf.info/fehlerhafte-kfz-kredite-widerrufen/

Und gibt es dazu nichts bei test.de?
https://www.test.de/.../

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Aus dem aktuellen Newsletter der u.g. Institution:

Zitat:

Stichting Volkswagen Car Claim

Die Stiftung präsentiert „Das Claim“

Sehr geehrte Teilnehmer der Stiftung,

Die Stiftung hat bislang zahlreiche Versuche unternommen Volkswagen und zuletzt ebenso Bosch sowie Vertragshändler zu Vergleichsgesprächen einzuladen. Bislang hat Volkswagen stets ablehnend reagiert. Darüber hinaus ist der Stiftung von Bosch bislang keine Antwort erhalten.

Aus diesem Grund setzt die Stiftung nun weitergehende Maßnahmen. Gemeinsam mit europäischen Konsumentenschutzorganisationen und anderen Partnerorganisationen plant die Stiftung eine Informationsoffensive, die sicherstellen soll, dass alle Fahrzeughalter darüber informiert sind, dass mögliche Ansprüche verjähren, wenn nicht ein aktives Einschreiten erfolgt.

Ferner startet die Stiftung die Kampagne „Das Claim“ (www.dasclaim.nl), mit welcher eine Klage in den Niederlanden hinsichtlich aller betroffenen niederländischen Fahrzeughalter forciert werden soll.

All jene, die sich bereits über die Homepage der Stiftung (www.stichtingvolkswagencarclaim.com) oder über einer unserer Partnerorganisationen (SKS, VW-Verhandlung, VKI, VWemissionsaction) registriert haben, müssen sich nicht neuerlich registrieren.

Die aktuelle Pressemeldung der Stiftung finden Sie hier.

Mit besten Empfehlungen

Stichting Volkswagen Car Claim

PS: Siehe auch folgenden Artikel:
http://www.bote.ch/.../...g-in-vw-skandal-beschreiten;art46441,1018092

Verordnung (EG) 715/2007 vom 20.06.2007

Laut Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) 715/2007 gilt:

Zitat:

(1) Der Hersteller rüstet das Fahrzeug so aus, dass die Bauteile, die das Emissionsverhalten voraussichtlich beeinflussen, so konstruiert, gefertigt und montiert sind, dass das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht.

http://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32007R0715&%3Bfrom=de

Siehe auch Ausarbeitung des Deutschen Bundestags (Az. PE 6 - 3000 - 1/16) mit dem Titel "Art. 5 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 – Anforderungen und Prüfungen des Emissionsverhaltens von Kfz" vom 21.06.2016 ab Seite 7 (sehr lesenswert):

Zitat:

Fraglich ist, wie die Vorgabe des Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 zu verstehen ist, insbesondere im Hinblick auf den Begriff der normalen Betriebsbedingungen. Dem Wortlaut nach scheint mit Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im Straßenverkehr vorgeschrieben zu werden, also die Einhaltung beim alltäglichen Betrieb eines Kfz. Für ein solches Verständnis könnte die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2015 zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie herangezogen werden. Dort schreibt das Parlament, dass die Hersteller gemäß der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 dazu verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge so auszustatten, dass sie unter normalen Betriebsbedingungen den Emissionsanforderungen entsprechen.15 Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert in Bezug auf den Begriff der „normalen Nutzungsbedingungen“, der in Art. 4 Abs. 2 UAbs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 Verwendung findet, die Vorschrift gelte „nicht nur fürs Labor, sondern auch für die Straße, da der Autohalter sein Fahrzeug üblicherweise auch auf der Straße und nicht in Prüflaboren fährt.“16

In einer der seltenen Ausführungen zu Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in der rechtswissenschaftlichen Literatur wird Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 so verstanden, dass es für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte auf den realen Fahrbetrieb, das wahre Leben, ankommt.17 Allerdings wird dem angefügt, dass der Emissionsausstoß nach den einschlägigen Umsetzungsvorschriften nicht durch Tests auf der Straße, sondern mittels einer Kontrolle im Labor geprüft wird.17 Da das Emissionsverhalten eines Kfz momentan in Europa nur im Labor nach dem rechtlich vorgegebenen Prüfverfahren kontrolliert wird, geht es bei der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 de facto um eine Einhaltung der Grenzwerte im Prüfverfahren. In einem Factsheet der Kommission steht diesbezüglich: „Nach den Typgenehmigungsvorschriften müssen Pkw die Grenzwerte „unter normalen Betriebsbedingungen“ einhalten. In der Praxis wird dabei so vorgegangen, dass ein Prüfzyklus entwickelt wird, mit dem das Fahrzeug in allen Gängen gefahren und dabei auf die Einhaltung der Grenzwerte für den Prüfzyklus geprüft wird.“18

________________

15

Europäisches Parlament, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. Oktober 2015 zu Emissionsmessungen in der Automobilindustrie (2015/2865(RSP)), abrufbar unter

http://www.europarl.europa.eu/.../getDoc.do?...

16

Deutsche Umwelthilfe, Pressemitteilung vom 19.1.2016, Deutsche Umwelthilfe beantragt Widerruf der Typgenehmigung für Opel Zafira 1.6 CDTi wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen, abrufbar unter

http://deredactie.be/.../160119_Pressemitteilung_Zafira%20Final.pdf

17

Krohn/Wolf, EU-Abgasgrenzwerte: Vom Labor ins wahre Leben,

ZUR 2015, S. 65

, für Abonnenten abrufbar unter

https://beck-online.beck.de/Dokument?...

19

Kommission, Factsheet – Fragen und Antworten zu Emissionsgrenzwerten für Luftschadstoffe, 25.9.2015, abrufbar unter

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-5705_de.htm

Quelle: https://www.bundestag.de/.../pe-6-001-16-pdf-data.pdf

Hat übrigens jemand Zugriff zu folgender Publikation?

Susan Krohn und Fabiana Wolf: EU-Abgasgrenzwerte: Vom Labor ins wahre Leben

ZUR 2015, S. 65

Für Abonnenten abrufbar unter
https://beck-online.beck.de/Dokument?...

Das bedeutet, dass alle Abgaswerte auch im realen Straßenverkehr einzuhalten sind und die "DUH" damit Recht behält, oder?

Tja, so ganz eindeutig scheint es wohl nicht zu sein - siehe LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/.../12_O_68_17_Urteil_20170531.html

Zitat:

Deutsche Umwelthilfe eV darf Pressemitteilung über reale Emissionswerte des Volkswagen Golf Diesel Euro 5 nicht weiter verbreiten.

Ob am LG D'dorf schon das letzte Wort gesprochen ist, weiß ich nicht.

Das ist aber auch nicht zu verwechseln mit dem weiter oben verlinkten Sachverhalt, wo die DUH den Widerruf der Typgenehmigung für einen Opel Zafira 1.6 CDTi wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen beantragt hatte. Wie dort der Stand ist, weiß ich leider ebenso wenig.

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 13. Juni 2017 um 19:22:32 Uhr:


Tja, so ganz eindeutig scheint es wohl nicht zu sein - siehe LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/.../12_O_68_17_Urteil_20170531.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 13. Juni 2017 um 19:22:32 Uhr:



Zitat:

Deutsche Umwelthilfe eV darf Pressemitteilung über reale Emissionswerte des Volkswagen Golf Diesel Euro 5 nicht weiter verbreiten.

Ob am LG D'dorf schon das letzte Wort gesprochen ist, weiß ich nicht.

Das ist aber auch nicht zu verwechseln mit dem weiter oben verlinkten Sachverhalt, wo die DUH den Widerruf der Typgenehmigung für einen Opel Zafira 1.6 CDTi wegen zu hoher Stickoxid-Emissionen beantragt hatte. Wie dort der Stand ist, weiß ich leider ebenso wenig.

Die mediale Wirkung ist nicht zu unterschätzen, auch durch dieses Urteil und ich denke es geht auch hier weiter...

Wie laufen die Beratungen/Vertretungen bei einer der beiden "großen" Kanzleien (S&S, R&U) ab? Hat jemand Erfahrungen?

@Broesel: Wollen wir es hoffen!

@Micha:
Sorry, ich kenne die nicht, verweise aber schon gerne auf deren Hinweise zu den vielen Urteilen.

Eben auf Frontal21 im ZDF...
https://www.zdf.de/politik/frontal-21/abgasaffaere-vw-100.html
aus: Frontal 21 vom 13. Juni 2017
Video verfügbar gegen 22.00 Uhr

VW: "Dagegen sind die Grenzwerte nicht im realen Fahrbetrieb einzuhalten."

Kommentar in der Sendung: Laut EU-Verordnung gelte das aber sehr wohl auch dort.

Sehr schön eben zum Ende des Themas: Das ZDF hat VW auf Herausgabe von Daten verklagt! Mal sehen, ob es dazu noch irgendwo Details gibt...

Hier der Link zu einer älteren Sendung vom 26.10.2016 mit dem Inhalt, dass die Typengenehmigung illegal sei:
https://www.zdf.de/.../...-millionen-dieselautos-rechtswidrig-100.html

Sorry, ich hatte das in der Vergangenheit wohl falsch als "Typenzulassung" bezeichnet (wodurch man es leicht mit der Zulassung des individuellen Fahrzeugs verwechseln könnte; hat aber mit der Typengenehmigung ja nichts zu tun).

Zitat:

Kraftfahrt-Bundesamt - Wie die Aufseher den Abgasskandal möglich machten

Große Autokonzerne haben bei Millionen Fahrzeugen den Schadstoffausstoß manipuliert. Das Kraftfahrt-Bundesamt hätte diesen Abgasskandal verhindern müssen. Doch die Beamten schauten schon vor Jahren systematisch weg.

...

http://www.spiegel.de/.../...asskandal-moeglich-machten-a-1151932.html

Ist in den ganzen Jahren (vor 2015) VW nie mit den Messergebnissen und Vorwürfen / Fragen konfrontiert worden (durch DUH, Medien, KfB)?
Wenn ja, kann VW nicht mehr behaupten Sie hätten nichts gewußt. Spätesten zu diesem Zeitpunkt hätte der Vorstand sich mit dem Thema auseinandersetzen müssen!

http://www1.wdr.de/.../vw-urteil-arnsberg-100.html

Ungewöhnliches Urteil im VW-Skandal

Danke. Leider ist es aber wieder einmal ein Artikel ohne Nennung eines Az. Falls jemand das noch herausfindet, bitte melden.

Ansonsten ist dieses Urteil gar nicht (mehr) so ungewöhnlich, denn es gibt bereits einige Urteile, wo auch die VW AG verurteilt wurde (ich meine zusammen mit dem Händler, also gesamtschuldnerisch, z.B. LG Karls­ruhe, 22.03.2017 - 4 O 118/16), siehe Liste bei test.de.

Die Suche nach "Konzern" o.ä. dürfte einem helfen, wenn man nicht alle Einträge durchlesen will.

Laut

dieser Meldung

waren zu dem Zeitpunkt 7 Klagen am LG Arnsberg anhängig.

Zitat:

Das Landgericht Arnsberg beschäftigt sich seit Freitagvormittag (03.03.2017) mit sieben Klagen von Autokäufern zum VW-Abgasskandal. Kläger aus dem Sauerland und aus Soest wollen Schadenersatz, neue Autos oder ihre Autos zurückgeben.
...
Verklagt haben die Käufer Autohäuser und in zwei Fällen auch den Konzern selbst. Der bestreitet negative Folgen der Nachrüstung. Möglicherweise wird das Gericht auch Gutachter damit beauftragen, die Folgen der Nachrüstung zu untersuchen.

Es wäre sensationell, wenn die Gutachten zugunsten der Kläger ausfielen und die Urteile publik würden. Doch leider ist mir auch hierzu nichts weiter bekannt geworden. Und ohne Az. erhält man von den Geschäftsstellen der LGs auch keine Auskünfte.

Bei Medien-/Pressevertretern ist das anders. Falls hier von denen jemand mitliest: Erkundigt Euch doch bitte einmal beim LG Arnsberg, ob zu den Gutachten und/oder den anhängigen Verfahren Neues bekannt gegeben werden kann. Danke!

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