Rechtliche Fragen zwecks Zulassung und TÜV
Hi, ich setze mich zum ersten mal mit bst themen auseinander.
Also wie ich wagen zulasse überführe etc weiss ich auch was das alles kostet und so.
so nun baue ich ja gerade meinen neuen /gebrauchten astra auf.
die sache ist die er ist wenn alles gut geht in 3 wochen fertig von aussen und dann fahre ich ihn vll diesen sommer so 2-3 mal mit nem kurzzeitkennzeichen.
Ich möchte ihn aber auf meinen Namen umschreiben lassen also das im Schein steht Freemind... bzw richtiger name.
Aber hat kein Tüv und soll ja auch erstmal nicht angemeldet werden.
Im nächsten Jahr mache ich dann TÜV aber das wird teuer wegen neuem motor und allen möglichen abauteilen.
Deswegen lohnt sich das diesen sommer nicht mehr auch finanziell da ich eh schon grad viel reinstecke.
Also kann man nen wagen umschreiben lassen ohne TÜV?
Befürchte nein aber wenn wieso nicht er soll ja nicht gefahren werden sondern ich will das er offiziel auch mir gehört!
So Thema 2
Wenn ich Tüv überziehe kriege ich ja nicht 2 jahre neu tüv sondern nur die differenz zum ablauftag.
Sprich 1/2 Jahr überzogen 1 1/2 Jahre neu Tüv
Wie ist das wenn ich einen Wagen habe der 4 Jahre Abgemeldet war und 4 Jahre keinen Tüv Hat muss ich dann 3 Mal TüV machen oder 3 mal TüV Zahlen?
Ich finde das eh schwachsinn Der Zeitpunkt des Prüfens ist ja ausschlaggebend dafür das er weitere 2 Jahre gefahren werden darf.
doofes Bsp ich Überziehe 1Jahr und 11 Monate und Gehe zum Tüv Der sagt mir alles klar der Wagen ist technisch top und kann 2 weitere machen kriege aber nur für 1monat die erlaubnis oder wie?
Läuft das alles daruaf hinnaus das ein wagen ständig in Betrieb sein muss?
Freue mich auf Antworten
56 Antworten
ja gut das will ich ja garnicht abstreiten aber solange ich je beim Tüv war und das war schon oft hatte das noch nie einer bemängelt, aber ist ja auch egal.
erstmal sehen was nun mit der Problematik wird.
Ich hats ein paarmal als geringen Mangel. Also hab ich da was drauf gebastelt. Die Dinger gibts aber beim Teiledealer einzeln..
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
§21 ist wie ich vorhin bereits schrieb eine Vollabnahme
Zusätzlich wirst du aber eben evtl auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA brauchen
die wird nur benötigt wenn die original papiere nicht mehr vorhanden sind ansonsten nicht, hat nichts mit tüv oder der stillegung zu tun
Zitat:
Original geschrieben von freemind13579
Geht das?Zitat:
Original geschrieben von mozartschwarz
Die Behörde die den entgültig Abgemeldet hat steht doch drin. Da würd ich Anrufen. Die haben auch den Wisch den der Vorbesitzer ausgefüllt hat.
Vollabnahme kostet auch nicht die Welt. Meine was um 200€. Allerdings ist die strenger als normaler TÜV.Die haben bei meiner Freundin die fehlende Batteriepolabdeckung bemängelt.
sowas hatte ich noch nie.
für unser batteriepolabdeckungsfetischißten:
die abdeckung ist nur pflicht wenn keine dämmatte in der haube ist 😁
sollte ein teil der seitlichen verkleidung bis an den pol kommen ist der hauptkabelbaum eh schon durchtrennt.
siehe bild wurde noch nie beanstandet, weil ich die dämmatten drinn habe
das einzigste blech was dort hin könnte ist die motorhaube und die ist bei mit isoliert durch die matte
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1. schrieb ich zuvor bereits, dass wenn die Akten geschreddert wurden die KBA-Auskunft sein muss und in dem Zitierten dann eben von evtl.
2. hat die Dämmmatte nichts aber auch garnichts mit der Batterie + Polabdeckung zu tun - da hast du nur Glück gehabt - entweder Abdeckung oder Batteriekasten
3. Warum sollte der Kabelbaum durchtrennt werden? irgendeine Masseverbindung wird immer bleiben.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
1. schrieb ich zuvor bereits, dass wenn die Akten geschreddert wurden die KBA-Auskunft sein muss und in dem Zitierten dann eben von evtl.
2. hat die Dämmmatte nichts aber auch garnichts mit der Batterie + Polabdeckung zu tun - da hast du nur Glück gehabt - entweder Abdeckung oder Batteriekasten
3. Warum sollte der Kabelbaum durchtrennt werden? irgendeine Masseverbindung wird immer bleiben.
die unbedenklichkeitsbescheinigung hat nichts mit deinen akten zutun, sobald du im besitz eines gültigen fahrzeugbriefes bist der nicht als verlohren gemeldet ist oder mit den stempel ungültig versehen wurde, gilt er immer noch als amtliches dokument, egal wer welche akten vernichtet hat.
das heist du brauchst diese bescheinigung nur dann wenn du deinen brief nicht mehr hast oder nur noch den alten ungültigen, die stellt nur die besitzverhältnisse fest sonst garnichts
weil die pluspol abdeckung eben nur für die motorhaube ist sobald keine dämmatte verbaut ist.
wenn du es schafts deinen astra so kalt zuverformen da blechteile an den + batteriepol von der seite kommen, haben die blechteile schon längst den + kabelbaum schwer beschädigt oder durchtrennt.
schau dir mal die lage des kabelbaums an und die lage des + batteriepols, dann kommst du von alleine drauf das es nur zum schutz vor der motorhaube dient.
sobald die mit einer original dämmatte überzogen ist brauchst du die abdeckung nicht mehr, dann müßtest du ein kompletten kabelbaum so verlegen das ihm beim aufprall nichts passiert. der wird als erstes getroffen bevor nur ein blechteil in die nähe deines pols kommt. außer eben von der haube und dort reicht dem tüv bei mir die lezten 12 mal bei beiden astras eben die dämmatte
Vollabnahme beim TÜV SÜD Ingolstadt Opel Astra Cabrio Bertone von 1,6 auf c20xe (150 Ps) kostete mich im Jahr 2004, 650 Euro inc.aller Gutachten und Eintragungen.
TÜV ASU war nochmal extra. 00
Deswegen so Teuer, weil Einzelabnahme, weil Umbau mit höherer Motorisierung.
Wird bei dir auch eine werden.
greets spenc
Zitat:
Original geschrieben von theonlyspenc
Vollabnahme beim TÜV SÜD Ingolstadt Opel Astra Cabrio Bertone von 1,6 auf c20xe (150 Ps) kostete mich im Jahr 2004, 650 Euro inc.aller Gutachten und Eintragungen.
TÜV ASU war nochmal extra. 00
Deswegen so Teuer, weil Einzelabnahme, weil Umbau mit höherer Motorisierung.
Wird bei dir auch eine werden.
greets spenc
ich gehe davon aus dass ein stärkerer Motor reinkommt, da du sagtest : "anderer Motor". Beim gleichen Motor gibts ja keine Probs.
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
für unser batteriepolabdeckungsfetischißten:Zitat:
Original geschrieben von freemind13579
Geht das?
Die haben bei meiner Freundin die fehlende Batteriepolabdeckung bemängelt.
sowas hatte ich noch nie.die abdeckung ist nur pflicht wenn keine dämmatte in der haube ist 😁
sollte ein teil der seitlichen verkleidung bis an den pol kommen ist der hauptkabelbaum eh schon durchtrennt.
siehe bild wurde noch nie beanstandet, weil ich die dämmatten drinn habedas einzigste blech was dort hin könnte ist die motorhaube und die ist bei mit isoliert durch die matte
zu deinem Bild @PCbastler hast du dir da eine erwärmte Scheibenreinigung mit Aqariumschlauch gebastelt?
Zitat:
Original geschrieben von theonlyspenc
zu deinem Bild @PCbastler hast du dir da eine erwärmte Scheibenreinigung mit Aqariumschlauch gebastelt?Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
für unser batteriepolabdeckungsfetischißten:
die abdeckung ist nur pflicht wenn keine dämmatte in der haube ist 😁
sollte ein teil der seitlichen verkleidung bis an den pol kommen ist der hauptkabelbaum eh schon durchtrennt.
siehe bild wurde noch nie beanstandet, weil ich die dämmatten drinn habedas einzigste blech was dort hin könnte ist die motorhaube und die ist bei mit isoliert durch die matte
ich glaube langsam ich hätte ein patent anmelden sollen😎
geht super löst dem dreck im winter bestens und die mücken im sommer gehen auch besser ab
ok ich baue auf xe um ja.
und fragt mich nicht was die im sauerland so machen aber war beim strassenverk. und die meinten das der wagen ganz normal abgemeldet worden ist und ich ihn ganz normal anmelden kann.
auf die frage warum dort steht endgültige ausserbetriebsetzung wurde gesagt das wäre normal.
sie sagte auch das wenn er komplett ausserbetrieb genommen wäre im Brief eine entwertungsbemerkung setehn würde.
So nun ihr
also, wenn du umbaust auf xe, erlischt die Betriebserlaubnis, klar soweit. entgültigte ausserbetriebnahme... da muss es einen grund gegeben haben, und den will die zulassung wissen.
Dann brauchst du einen neuen Brief, den kriegst du nur nach einer Vollabnahme. Wenn du die hast kannst du anmelden gehen, vorher nicht. dann bekommst du einden neuen brief, in dem du der erstbesitzer bist.
Zitat:
Original geschrieben von theonlyspenc
also, wenn du umbaust auf xe, erlischt die Betriebserlaubnis, klar soweit. entgültigte ausserbetriebnahme... da muss es einen grund gegeben haben, und den will die zulassung wissen.
Dann brauchst du einen neuen Brief, den kriegst du nur nach einer Vollabnahme. Wenn du die hast kannst du anmelden gehen, vorher nicht. dann bekommst du einden neuen brief, in dem du der erstbesitzer bist.
du bekommst ja heute auch keinen TÜV ohne ASU!!!
pass auf welchen XE du dir da ein baust, es gibt den XE und den XEJ einmal mit KAT und einmal ohne KAT
ähh haste den letzten beitrag nicht gelesen?
ich war heute da und die sagte es wäre alles ok und normal.
Kann ihn ganz normal anmelden abgesehen vom Motorumbau natürlich.
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
ich glaube langsam ich hätte ein patent anmelden sollen😎Zitat:
Original geschrieben von theonlyspenc
zu deinem Bild @PCbastler hast du dir da eine erwärmte Scheibenreinigung mit Aqariumschlauch gebastelt?
geht super löst dem dreck im winter bestens und die mücken im sommer gehen auch besser ab
das schon, aber der Schlauch macht... das wie lange schon mit? ich denke das material des schlauches wird das warm+kalt nicht lange mitmachen, ansich schon nicht dumm die idee... , nur die Hitze im Sommer... oder baust du das jeden sommer um?