rechtliche Fragen zur Gewährleistung
Hallo...
ich habe zur Zeit etwas Stress wegen unserem neuen Auto...
Undzwar haben wir letzten Monat bei einem BMW Händler einen e36 323i Bj. 97 gekauft.
Im Vertrag steht aufgeführt: keine Garantie, keine Inspektion.
Nun haben wir schon einige Probleme mit dem Auto gehabt, weshalb es schon oft in die Werkstatt musste... und es gibt immer noch einige Mängel.
Zu diesen Mängeln gehört unter anderem, dass die hinteren Reifen komplett abgefahren, die vorderen Bremsschläuche porös und die Gummis an den hinteren Stoßdämpfern kaputt waren. Außerdem besteht ein quietschen in der Lenkung was bis jetzt noch nicht behoben werden konnte... und die Klimaanlage macht auch merkwürdige Geräusche...
Nun habe ich mich etwas schlau gelesen und es scheint mir so, dass wir eigentlich durch die gesetzliche Gewährleistung einige Kosten von dem BMW Händler rückerstattet bekommen müssten.
Was vielleicht auch eine Rolle spielt, wir haben das Auto über unsere Firma erworben.
Nun würde mich interessieren ob wir eine Chance haben die Kosten erstattet zu bekommen, oder es nicht möglich ist.
Habe schon eine eMail an den Verkäufer geschickt, doch bis jetzt keine Reaktion erhalten.
Vielen Dank für jeden Tipp!
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von denni_lo
Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet Gewährleistung zu geben, der Ausschluß der Gewährleistung ist nicht auf Privatpersonen ausweitbar.
Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung 1 Jahr.
Der Käufer ist GEWERBETREIBENDER!!! Hatten wir aber schon geklärt...
Zitat:
Original geschrieben von Picollus
das war ne Antwort darauf dass nur die Garantie per Ausschluss erwähnt wurde
Wenn der Händler/Verkäufer den Gewährleistungsausschluß im Vertrag nicht fixiert hat, dürften die Chancen für dich wieder steigen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn der Händler/Verkäufer den Gewährleistungsausschluß im Vertrag nicht fixiert hat, dürften die Chancen für dich wieder steigen.
das höre ich gerne, zumindest ein kleiner Hoffnungsschimmer...
Montag werde ich zum Anwalt gehen und das mal besprechen
Zitat:
Original geschrieben von Christian74
Der Käufer ist GEWERBETREIBENDER!!! Hatten wir aber schon geklärt...
Sofern nichts anderes vereinbahrt gillt das auch für Gewerbetreibende.
Anwalt aufsuchen, dann ist sicherlich auch Klarheit geschaffen.
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@drahkke / denni_lo
lest doch einfach vor dem posten den thread.. dann klärt sich das alles von selbst 🙄
Dass mit dem Ausschluss der Gewährleistung habe ich verstanden. Spielt es denn eine Rolle wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wird welches Gewerbe man hat? Oder ist das generell so?
Das Gewerbe bzw. die Art des Gewerbes hat damit nichts zu tun, es geht einzig und alein um die Tatsache das zwei Vollkaufleute die Gewährleistung unter sich ausschließen können, dieses ist ausschließlich unter Vollkaufleuten möglich (egal ob natürliche- oder Kapitalgesellschaften).
Die Betonung liegt dabei auf "können", d.h. der Gewährleistungsausschluß muß schriftlich fixiert werden. Dann besitzt er allerdings auch Gültigkeit im Gegensatz zum Verkauf an privat, wo ein solcher schriftlicher Gewährleistungsausschluß keine Rechtsgültigkeit erlangen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Betonung liegt dabei auf "können", d.h. der Gewährleistungsausschluß muß schriftlich fixiert werden. Dann besitzt er allerdings auch Gültigkeit im Gegensatz zum Verkauf an privat, wo ein solcher schriftlicher Gewährleistungsausschluß keine Rechtsgültigkeit erlangen kann.
und genau da sehe ich meine Chance... nur die Tatsache das ich rückwirkend die Reperaturkosten wohl auf keinen Fall erstattet bekommen kann ärgert mich ein wenig...