rechtliche Fragen zur Gewährleistung
Hallo...
ich habe zur Zeit etwas Stress wegen unserem neuen Auto...
Undzwar haben wir letzten Monat bei einem BMW Händler einen e36 323i Bj. 97 gekauft.
Im Vertrag steht aufgeführt: keine Garantie, keine Inspektion.
Nun haben wir schon einige Probleme mit dem Auto gehabt, weshalb es schon oft in die Werkstatt musste... und es gibt immer noch einige Mängel.
Zu diesen Mängeln gehört unter anderem, dass die hinteren Reifen komplett abgefahren, die vorderen Bremsschläuche porös und die Gummis an den hinteren Stoßdämpfern kaputt waren. Außerdem besteht ein quietschen in der Lenkung was bis jetzt noch nicht behoben werden konnte... und die Klimaanlage macht auch merkwürdige Geräusche...
Nun habe ich mich etwas schlau gelesen und es scheint mir so, dass wir eigentlich durch die gesetzliche Gewährleistung einige Kosten von dem BMW Händler rückerstattet bekommen müssten.
Was vielleicht auch eine Rolle spielt, wir haben das Auto über unsere Firma erworben.
Nun würde mich interessieren ob wir eine Chance haben die Kosten erstattet zu bekommen, oder es nicht möglich ist.
Habe schon eine eMail an den Verkäufer geschickt, doch bis jetzt keine Reaktion erhalten.
Vielen Dank für jeden Tipp!
38 Antworten
Diese Schnäppchen dann wahrscheinlich auch keine wirklichen Schnäppchen 😉 - es sein denn, man kann selbst preisgünstig schrauben.
LG Steffen
Die Frage ist hier, was ganz genau im Vertag steht: Steht etwas davon drin, daß der Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung stattfindet, dann ist das in diesem Falle zulässig und der Käufer hat die goldene A*%&$karte. Steht dieser Satz nicht im Vertag, haftet der Verkäufer selbstverständlich. (Garantie ist etwas anderes, aber darum geht es hier nicht, insofern ist ein Auschluß der Garantie nicht relevant) Problematisch wird es außerdem dann, wenn der Käufer die Mängel bereits hat beseitigen lassen. Dann wird der Händler auch nichts zahlen, da der Käufer verpflichtet wäre, dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, die Mängel selbst zu beseitigen. Für normalen Verschleiß haftet der Verkäufer aber generell nicht und das dürfte bei den Reifen auf jeden Fall vorliegen.
EDIT:
Steht im Vertrag nichts von einem Gewährleistungsausschluß aber ist ein Verweis auf die AGB´s vorhanden, so ist dann noch zu klären, ob dort ein entsprechender Ausschluß enthalten ist und ob dieser rechtswirksam ist. Das kann aber wahrscheinlich nur ein Anwalt klären.
es steht nicht von Gewährleistung, nur von Garantie im Vertrag...
Die Reifen waren auch nur ein Teil... das sehe ich auch ein...
Aber ich musste die Sachen reparieren lassen um das Fahrzeug überhaupt weiter fahren zu können...
Ob Du die Sachen reparieren lassen mußtest ist für diesen Falle aber nicht relevant. Wenn Du dem Verkäufer nicht die Chance dazu gibst, wirst Du im Nachhinein nichts bekommen.
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und wie sieht es mit den Reperaturen aus die noch erledigt werden müssen. Wie soll ich weiter vorgehen, am besten mit Anwalt?
Zitat:
Original geschrieben von Picollus
und wie sieht es mit den Reperaturen aus die noch erledigt werden müssen. Wie soll ich weiter vorgehen, am besten mit Anwalt?
ich denke das wäre am besten. von einem anwalt den vertrag durchsehen lassen, der kann dir dann sagen ob du was zu erwarten hast oder nicht. und natürlich vorher überlegen, ob die vorhandenen mängel überhaupt in die gewährleistung fallen würden...
Zitat:
Original geschrieben von Picollus
...es steht nicht von Gewährleistung, nur von Garantie im Vertrag...
Wurden dir bei Vertragsabschluß die Garantiebedingungen ausgehändigt?
Wie ich oben schon ergänzt habe, würde ich erstmal durch einen Anwalt klären lassen, welche Ansprüche Du hast und dann soll der auch ggf. gleich gegen den Verkäufer vorgehen. Meistens ist das sowieso die erfolgversprechendste Variante. Wenn Du das nicht möchtest, dann fordere den Verkäufer schriftlich per Einschreiben dazu auf, im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht innerhalb von 14 Tagen die Mängel für Dich kostenfrei zu beseitigen. Tut er das nicht, mußt Du danach auf jeden Fall zum Anwalt.
Zitat:
Original geschrieben von Picollus
...es steht nicht von Gewährleistung, nur von Garantie im Vertrag...
Für mich liest sich dieser Satz so, als wenn doch eine Garantie vereinbart wurde.
ok gut... ich werde mich erstmal mit dem Anwalt absprechen...
Aus Fehlern lernt man... war wohl alles etwas zu voreilig und unüberlegt...
@ Drahkke:
Er meinte wohl, es steht im Vertag "keine Garantie" von Gewährleistung steht nichts drin.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Für mich liest sich dieser Satz so, als wenn doch eine Garantie vereinbart wurde.
das war ne Antwort darauf dass nur die Garantie per Ausschluss erwähnt wurde
Jeder Gewerbetreibende ist verpflichtet Gewährleistung zu geben, der Ausschluß der Gewährleistung ist nicht auf Privatpersonen ausweitbar.
Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung 1 Jahr.